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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen"


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Drucksache 278/11

... Im Zuge der Folgenabschätzung veranstaltete die Kommission eine öffentliche Anhörung, die sich mit der Frage, was die EU unternehmen sollte (u.a. im Bereich von Schutzanordnungen), um die Situation von Verbrechensopfern zu verbessern, an alle Bürger sowie an Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen richtete. Bei Ablauf der Beantwortungsfrist waren 77 Antworten bei der Kommission eingegangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
, 4, 5 und 6

Artikel 7
Recht auf Opferhilfe

Artikel 8
Recht der Opfer auf Anzeigebestätigung

Artikel 9
Anspruch auf rechtliches Gehör

Artikel 10
Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung

Artikel 11
Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Mediations- oder anderen Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren

Artikel 13
Anspruch auf Kostenerstattung

Artikel 18
Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit

Artikel 19
Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Täter

Artikel 20
Recht auf Schutz der Opfer während der Vernehmung in strafrechtlichen Ermittlungen

Artikel 21
und 22

Artikel 24
Schulung betroffener Berufsgruppen

4. Subsidiaritätsprinzip

5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Kapitel 1
Einführungsbestimmungen

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Information Hilfe

Artikel 3
Recht auf Information bei der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde

Artikel 4
Recht der Opfer auf Informationen zu ihrem Fall

Artikel 5
Recht, zu verstehen und verstanden zu werden

Artikel 6
Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung

Artikel 7
Recht auf Opferhilfe

Kapitel 3
Teilnahme am Strafverfahren

Artikel 8
Recht der Opfer auf Anzeigebestätigung

Artikel 9
Anspruch auf rechtliches Gehör

Artikel 10
Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung

Artikel 11
Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Mediations- und anderen Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren

Artikel 12
Anspruch auf Prozesskostenhilfe

Artikel 13
Anspruch auf Kostenerstattung

Artikel 14
Recht auf Rückgabe von Eigentum

Artikel 15
Recht auf Entscheidung über Entschädigung durch den Täter im Rahmen des Strafverfahrens

Artikel 16
Rechte der Opfer mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat

Kapitel 4
Anerkennung der Besonderen Schutzbedürftigkeit Schutz der Opfer

Artikel 17
Schutzanspruch

Artikel 18
Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit

Artikel 19
Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Täter

Artikel 20
Recht auf Schutz der Opfer während der Vernehmung in strafrechtlichen Ermittlungen

Artikel 21
Schutzanspruch schutzbedürftiger Opfer während des Strafverfahrens

Artikel 22
Schutzanspruch minderjähriger Opfer während des Strafverfahrens

Artikel 23
Recht auf Schutz der Privatsphäre

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 24
Schulung der betroffenen Berufsgruppen

Artikel 25
Zusammenarbeit und Koordinierung von Diensten

Kapitel 7
Schlussbestimmungen

Artikel 26
Umsetzung

Artikel 27
Bereitstellung von Daten und Statistiken

Artikel 28
Ersetzung

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Adressaten


 
 
 


Drucksache 395/08

... F. in der Erwägung, dass die Verringerung der Armut, die das zentrale Ziel der EU-Entwicklungspolitik darstellt die Existenz einer partizipatorischen Demokratie und von verantwortlichen und nicht korrupten Regierungen voraussetzt, worauf in der am 1. April 1999 in Straßburg angenommenen Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU13 zur AKP-EU-Zusammenarbeit und -Beteiligung an der Durchführung von Wahlen in den AKP-Ländern sowie zur Rolle der Paritätischen Versammlung hingewiesen wurde, G. in der Erwägung, dass die Partnerschaft zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union die Förderung der Menschenrechte, der Demokratisierungsprozesse, der Festigung der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Staatsführung aktiv unterstützen wird, wie dies im Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 200014 (Abkommen von Cotonou) betont wurde, H. in der Erwägung, dass die Grundsatzerklärung für die internationale Wahlbeobachtung und der Verhaltenskodex für die internationalen Wahlbeobachter 2005 im Rahmen der Vereinten Nationen verabschiedet wurden und von Kommission und Parlament sowie von 32 weiteren internationalen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen bestätigt worden sind, I. in der Erwägung, dass zu den dort hervorgehobenen Prinzipien die vollständige Abdeckung, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, Transparenz und Öffentlichkeit, Professionalismus, Analyse und Rat, Achtung der Souveränität des Gastlandes, einschließlich des Erfordernisses, eine Einladung zur Beobachtung zu erhalten, Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Beobachtungsorganisationen und die Nichtlegitimisierung eines eindeutig undemokratischen Wahlverfahrens gehören, J. unter Hinweis darauf, dass seit der Annahme der vorstehend erwähnten Mitteilung der Kommission vom 11. April 2000 mehr als 50 EU-Wahlbeobachtungsmissionen in 32 Länder in Afrika, Asien und Lateinamerika entsandt wurden; in der Erwägung, dass es allerdings bemerkenswert ist, dass sehr viel weniger EU-Wahlbeobachtungsmissionen in Länder des südlichen Mittelmeers entsandt wurden, K. in der Erwägung, dass im Rahmen des EIDHR mehr als 30 Millionen EUR alljährlich für EU-Wahlbeobachtungsmissionen zur Verfügung gestellt werden, L. in der Erwägung, dass in einem Land, in dem Wahlen stattgefunden haben, ein demokratisch gewähltes Parlament nur von beschränkten Wert ist, wenn diese Institution nicht über wichtige Befugnisse verfügt und durch die Exekutive dominiert wird, M. in der Erwägung, dass einige künftige Schlüsselthemen im Bereich der Wahlbeobachtung der Europäischen Union noch behandelt werden müssen, wie etwa die zunehmende Bedeutung der elektronischen Stimmabgabe, N. in der Erwägung, dass die genannte Mitteilung der Kommission vom 11. April 2000 einen Wendepunkt in der Herangehensweise der Europäischen Union an die Wahlbeobachtung darstellt, indem eine umfassende Methodik zur Abdeckung des gesamten Wahlverfahrens, von der Phase vor der Wahl bis zur Phase nach der Wahl, entwickelt wurde, die sich als großer Erfolg erwiesen und dazu geführt hat, dass die Europäische Union zu einer führenden Institution im Bereich der internationalen Wahlbeobachtung geworden ist, O. in der Erwägung, dass der Einsatz der EU-Wahlbeobachtungsmission ein Schlüsselelement der Außenpolitik der Europäischen Union ist und insbesondere zusammen mit der Wahlunterstützung ein wichtiges Instrument für die Wahlhilfe im Kontext der Zusage der Europäischen Union, die Werte der Demokratie, der Entwicklung und des Friedens zu fördern, darstellt, P. in der Erwägung, dass erfolgreiche Wahlen nur im Kontext der langfristigen Verankerung demokratischer Werte unter Berücksichtigung der Notwendigkeit des Aufbaus eines Europäischen Konsens zur Förderung von Demokratie innerhalb einer Gesellschaft möglich sind, einschließlich einer Wähler- und staatsbürgerlichen Schulung, leistungsfähiger Mechanismen für die Gewährleistung der Menschenrechte, des Bestehens einer unabhängigen und pluralistischen Bürgergesellschaft und der Beachtung der Gewaltenteilung;



Drucksache 184/06

... d) einen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen zu verabschieden mit dem Ziel, Politiken und Praktiken zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt zu entwickeln;



Drucksache 188/05

... - Verbreitung von Informationen an die Stakeholder und die Bürgerinnen und Bürger durch ein Dokumentationszentrum, eine Website, Veröffentlichungen usw. (Buchstabe h). In die Sammlung und Analyse von Informationen einbezogen werden sollten auch internationale Organisationen und Drittländer, einschließlich der EFTA-Länder und der Bewerberländer. Dies soll dazu dienen, das Verständnis der Geschlechterproblematik außerhalb der EU zu vertiefen und die Gemeinschaft in ihren Bemühungen zu unterstützen, die Geschlechtergleichstellung in die Politikbereiche Außenbeziehungen und Entwicklungszusammenarbeit zu integrieren. Unterschiedliche Ansätze erschweren die Erhebung durchgehend objektiver, zuverlässiger und vergleichbarer Daten zur Gleichstellung der Geschlechter in allen Mitgliedstaaten. Um hier optimale Ergebnisse zu erzielen, wird das Institut eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit begründen mit den relevanten nationalen Stellen in jedem einzelnen Mitgliedstaat in den Bereichen Universitäten, Forschung, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen (Buchstabe a).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/05




ERLÄUTERUNG der Artikel

Vorschlag

Haben folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Aufgaben

Artikel 4
Tätigkeitsbereiche und Arbeitsmethoden

Artikel 5
Unabhängigkeit des Instituts

Artikel 6
Rechtspersönlichkeit und Geschäftsfähigkeit

Artikel 7
Zugang zu Dokumenten

Artikel 8
Zusammenarbeit mit Organisationen auf nationaler und auf europäischer Ebene sowie mit internationalen Organisationen und mit Drittländern

Artikel 9
Verwaltungsstruktur des Instituts

Artikel 10
Verwaltungsrat

Artikel 11
Direktor/in

Artikel 12
Beirat

Artikel 13
Personal

Artikel 14
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 15
Ausführung des Haushaltsplans

Artikel 16
Sprachen

Artikel 17
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 18
Haftung

Artikel 19
Beteiligung von Drittländern

Artikel 20
Bewertung

Artikel 21
Überprüfungsklausel

Artikel 22
Verwaltungskontrolle

Artikel 23
Tätigkeitsaufnahme des Instituts

Artikel 24
Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.