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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Regionalbeihilfegrundsätzen"


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Drucksache 274/07 (Beschluss)

... Eine Besonderheit stellt die Abgrenzung des Fördergebiets in Berlin dar. Berlin erfüllt zwar aufgrund seiner wirtschaftlichen Strukturschwäche grundsätzlich die Kriterien nach Artikel 87 Abs. 3 Buchst. c EG-Vertrag und somit die Voraussetzungen für den C-Fördergebietsstatus. Gleichwohl unterteilt die Fördergebietskarte 2007 bis 2013 Berlin in ein C-Fördergebiet und in ein anderes Gebiet, in dem die Investitionsvorhaben nicht nach Regionalbeihilfegrundsätzen förderbar sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/07 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c und Nr. 71 Buchstabe a § 2 Abs. 3 Satz 1 und § 91 Abs. 1 InvG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe f § 2 Abs. 6 InvG

4. Zu Artikel 1 Nr. 75 und 85 §§ 96 und 104 InvG

5. Zu Artikel 1 Nr. 108 Buchstabe c § 126 Abs. 2 Satz 3 InvG

6. Zu Artikel 10 Nr. 1 § 10 Abs. 3 Nr. 5 MaBV

7. Zu Artikel 19a – neu – Investitionszulagengesetz 2007


 
 
 


Drucksache 274/1/07

... Eine Besonderheit stellt die Abgrenzung des Fördergebiets in Berlin dar. Berlin erfüllt zwar aufgrund seiner wirtschaftlichen Strukturschwäche grundsätzlich die Kriterien nach Artikel 87 Abs. 3 Buchst. c EG-Vertrag und somit die Voraussetzungen für den C-Fördergebietsstatus. Gleichwohl unterteilt die Fördergebietskarte 2007 bis 2013 Berlin in ein C-Fördergebiet und in ein anderes Gebiet, in dem die Investitionsvorhaben nicht nach Regionalbeihilfegrundsätzen förderbar sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/1/07




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c und Nr. 71 Buchstabe a § 2 Abs. 3 Satz 1 und § 91 Abs. 1 InvG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe f § 2 Abs. 6 InvG

4. Zu Artikel 1 Nr. 75 und 85 §§ 96 und 104 InvG

5. Zu Artikel 1 Nr. 108 Buchstabe c § 126 Abs. 2 Satz 3 InvG

6. Zu Artikel 10 Nr. 1 § 10 Abs. 3 Nr. 5 MaBV

7. Zu Artikel 19a – neu – Investitionszulagengesetz 2007

Begründung

I. Allgemein

II. Im Einzelnen


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.