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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Reiseaufwand"


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Drucksache 816/1/09

... Da solche Drohnen in der Regel mehr als 25 kg Masse besitzen, wären sie von dem grundsätzlichen Verbot in § 15a betroffen. Zwar wird die Möglichkeit einer Ausnahme durch die zuständigen Luftfahrtbehörden eingeräumt, allerdings nur zum Auflassen der Drohnen in Flugbeschränkungsgebieten. Nach Auskunft der Industrie würden dadurch neben dem erhöhten Zeit- und Reiseaufwand auch unverhältnismäßig hohe Kosten für die Nutzung der Infrastrukturen der in den Flugbeschränkungsgebieten liegenden Wehrtechnischen Dienststellen entstehen. Damit sei die Entwicklung, Erprobung und Fertigung solcher Systeme in Deutschland gefährdet, und Firmen würden in andere Staaten abwandern, was dann einen entsprechenden Verlust von Know-How, Arbeitsplätzen und Wertschöpfung am Standort Deutschland nach sich zöge.

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Drucksache 816/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 15a Absatz 3 LuftVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 15a Absatz 5 - neu - LuftVO und Nummer 3 Buchstabe d - neu - § 16a Absatz 3 - neu - LuftVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 16a Absatz 1 Nummer 3 LuftVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 16a Absatz 1 Nummer 4 LuftVO

5. Zu Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis


 
 
 


Drucksache 63/09

... Sofern auf Satzungsebene eine Ausdehnung der Wählbarkeit auf die an die Institute entsandten Beschäftigten vorgesehen wird, kann eine Verkleinerung des Hauptpersonalrats vorgesehen werden um den Reiseaufwand in vertretbaren Grenzen zu halten. Dies wäre auch sachgerecht, zumal nahezu alle Personalangelegenheiten auf Institutsebene und somit im Bereich der örtlichen Personalräte entschieden werden. Damit trotz der notwendigen Flexibilisierung ein mit dem

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Drucksache 63/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn

§ 5
Organe der Stiftung

§ 6
Stiftungsrat

§ 8
Direktionsversammlung

§ 9
Direktorinnen und Direktoren der Institute

§ 12
Geschäftsführung

§ 13
Geschäftsstelle

§ 15
Beschäftigte

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Vorbemerkungen

1. Geschichte und Auftrag der Institute

2. Evaluation durch den Wissenschaftsrat

3. Konzept

4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

5. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzesentwurfs

6. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

7. Finanzielle Auswirkungen und Auswirkungen auf das Preisniveau

8. Bürokratiekosten

B. zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 796: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswisssenschaftliche Institute im Ausland, Bonn


 
 
 


Drucksache 816/09 (Beschluss)

... Da solche Drohnen in der Regel mehr als 25 kg Masse besitzen, wären sie von dem grundsätzlichen Verbot in § 15a betroffen. Zwar wird die Möglichkeit einer Ausnahme durch die zuständigen Luftfahrtbehörden eingeräumt, allerdings nur zum Auflassen der Drohnen in Flugbeschränkungsgebieten. Nach Auskunft der Industrie würden dadurch neben dem erhöhten Zeit- und Reiseaufwand auch unverhältnismäßig hohe Kosten für die Nutzung der Infrastrukturen der in den Flugbeschränkungsgebieten liegenden Wehrtechnischen Dienststellen entstehen. Damit sei die Entwicklung, Erprobung und Fertigung solcher Systeme in Deutschland gefährdet, und Firmen würden in andere Staaten abwandern, was dann einen entsprechenden Verlust von Know-How, Arbeitsplätzen und Wertschöpfung am Standort Deutschland nach sich zöge.

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Drucksache 816/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 15a Absatz 3 LuftVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 15a Absatz 5 - neu - LuftVO und Nummer 3 Buchstabe d - neu - § 16a Absatz 3 - neu - LuftVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 16a Absatz 1 Nummer 3 LuftVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 16a Absatz 1 Nummer 4 LuftVO

5. Zu Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis


 
 
 


Drucksache 127/07

... -FCL 1 deutsch hält. Um den Reiseaufwand für die zuständigen Behörden nicht ausufern zu lassen, wird darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen, dass sich die Behörde von den Fliegerärzten medizinische Befunde und die auf diesen basierenden Tauglichkeitszeugnisse übermitteln lässt. Da zur Überwachung der Arbeit der Fliegerärzte die Personennamen, Anschrift, Geburtsort und Geburtsdatum der untersuchten Personen nicht erforderlich sind, sind diese aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der Aufsicht führenden Stelle mitzuteilen, soweit eine Zuordnung zwischen medizinischen Befunden und dem Tauglichkeitszeugnis anderweitig möglich ist. Werden personenbezogene Informationen dennoch mitgeteilt, dürfen sie von der aufsichtsführenden Stelle nicht gespeichert bzw. müssen umgehend gelöscht werden. Die Übermittlung medizinischer Daten an die zuständige Stelle zur Gewährleistung einer angemessenen Überprüfung der Fliegerärzte entspricht auch internationalen Standards (siehe Standard 1.2.4.7.1 im Kapitel 1 des Anhangs 1 zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt).

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Drucksache 127/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 3
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 17

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 22

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 26

Zu Nummer 26

Zu Nummer 28

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.