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107 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Rentenwerts"


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Drucksache 845/08

Entschließung des Bundesrates zur Vereinheitlichung des aktuellen Rentenwerts



Drucksache 544/08

... § 255e Bestimmung des aktuellen Rentenwerts für die Zeit vom 1. Juli 2005 bis zum 1. Juli 2013

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

§ 2a
Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 33
Beiträge für die Vorsorge

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Dienstbeschädigungsausgleichsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 11
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

§ 5
Datenübermittlungen an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung

Artikel 12
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 7
Sofortmeldung

Artikel 13
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 14
Änderung der Renten Service Verordnung

Artikel 15
Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

Artikel 16
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

C. Finanzieller Teil

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

D. Bürokratiekosten

3 Kosten

4 Sofortmeldung

Kosteneinsparung durch elektronische Übermittlung der Meldekopie

Kosteneinsparung durch Verzicht auf Änderungsmeldungen

Kostenberechnung erweitertes Meldeverfahren der Meldebehörden an die DRV

5 Bund

Kosten des Hinweises auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht des Ausweispapiers

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 573: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

1. Einführung einer Sofortmeldungspflicht zur Sozialversicherung

2. Entlastende Maßnahmen im Rahmen der Meldungen zur Sozialversicherung

3. Einführung einer Hinweispflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern hinsichtlich der Mitführung von Personalausweisen


 
 
 


Drucksache 343/08K

... auf den Ehezeitanteil bezogen) zwei weitere Einflussgrößen eine wesentliche Rolle: Zum einen die Wahrscheinlichkeiten, mit denen eine solche Zahlung künftig zu erbringen ist, und zum anderen ein Zinssatz, mit dem die Zahlungen auf die Gegenwart abgezinst werden. Für die Barwertermittlung sind also biometrische Rechnungsgrundlagen (z.B. Überlebenswahrscheinlichkeiten) und ein bestimmter Zinssatz (technischer Zins) erforderlich. Um die Bestimmung des Barwerts für den Anwender zu vereinfachen stellt die Barwert-Verordnung entsprechende Faktoren zur Verfügung. Diese Barwert-Faktoren wurden im Wesentlichen auf Basis der sogenannten Heubeck-Richttafeln ermittelt und berücksichtigen sowohl Biometrie als auch Zins. Um den jeweiligen Barwert zu bestimmen, muss also der jährliche Rentenwert der Anwartschaft ermittelt und mit dem entsprechenden Barwert-Faktor der Barwert-Verordnung multipliziert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/08K




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick über das Reformkonzept

1. Der Versorgungsausgleich als unverzichtbares Institut

2. Die Schwächen des derzeitigen Ausgleichs

a Gerechtigkeitsdefizite:

b Anwendungsdefizite:

3. Die Lösung der Strukturreform

a Beseitigung der Gerechtigkeitsdefizite durch die interne Teilung von Anrechten

b Beseitigung der Anwendungsdefizite durch Strukturierung, Vereinfachung und Flexibilisierung

II. Hintergründe und Einzelaspekte der Strukturreform

1. Die vom Versorgungsausgleich zu bewältigenden Aufgaben

a Halbteilung und frühzeitige Trennung der Versorgungsschicksale

b Gestaltender Eingriff in die komplexen Vorsorgesysteme als notwendige Folge

c Berechnung des in der Ehezeit erworbenen Werts

d Vollzug des Ausgleichs

2. Der bislang geltende Versorgungsausgleich

a Saldierung und Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung als Grundmodell

b Vergleichbarkeit aller Anrechte als Voraussetzung für eine Saldierung

c Barwert-Verordnung und fiktive Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung Dynamisierung

d Der öffentlich-rechtliche Wertausgleich

e Der schuldrechtliche Ausgleich

f Das Abänderungsverfahren Totalrevision

g Fakten zum gegenwärtigen Versorgungsausgleich

3. Die Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme und ihre Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich

a Der Versorgungsausgleich als akzessorisches System

b Zunehmende Vielfalt der Versorgungen

c Abweichungen von prognostischen Annahmen als Normalfall

4. Die Elemente des reformierten Versorgungsausgleichs

a Der Grundsatz der internen Teilung Ausgleich bei demselben Versorgungsträger

b Die zulässigen Fälle einer externen Teilung Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger

c Ausnahmen von der internen oder der externen Teilung

d Keine Dynamisierung und Totalrevision mehr erforderlich

e Erweiterte Spielräume für Eheleute, Entlastung der Versorgungsträger und der Gerichte

f Strukturelle und sprachliche Neuordnung des Normenbestands

5. Bewertung anderer Reformvorschläge

a Das Modell der Kommission Strukturreform des Versorgungsausgleichs

b Das Modell Bergner

c Weitere Reformansätze

III. Verfassungsrechtliche Bewertung

1. Betroffene Grundrechtspositionen der Eheleute

2. Auswirkungen der internen Teilung auf die Grundrechtspositionen der Versorgungsträger

IV. Gleichstellungspolitische Bewertung

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Kapitel 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 2 Ausgleich

Zu Abschnitt 1 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Wertausgleich bei der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung

Zu § 9

Zu Unterabschnitt 2 Interne Teilung

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Unterabschnitt 3 Externe Teilung

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Unterabschnitt 4 Ausnahmen

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Abfindung

Zu § 23

Zu § 24

Zu Unterabschnitt 3 Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung

Zu § 25

Zu § 26

Zu Abschnitt 4 Härtefälle

Zu § 27

Zu Kapitel 3 Ergänzende Vorschriften

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Kapitel 4 Anpassung nach Rechtskraft

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Teil 2

Zu Kapitel 1 Allgemeine Wertermittlungsvorschriften

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Kapitel 2 Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Kapitel 3 Korrespondierender Kapitalwert

Zu § 47

Zu Teil 3

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu Artikel 2

§ 217
Versorgungsausgleichssachen

§ 218
Örtliche Zuständigkeit

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 219

Zu § 220

Zu § 221

Zu § 222

Zu § 223

Zu § 224

Zu § 225

Zu § 226

Zu § 227

Zu § 228

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 120f

Zu § 120g

Zu § 120h

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 3

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 432: Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)


 
 
 


Drucksache 564/07

... Nach der Aufbereitung leitet die Deutsche Rentenversicherung Bund die Daten bis zum 31. März des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres an das fachlich zuständige Bundesministerium weiter. Auf Anforderung leitet die Deutsche Rentenversicherung Bund dem fachlich zuständigen Bundesministerium die für die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost) erforderlichen Daten bis spätestens 15. März des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 564/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung RSVwV

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung RSVwV

2 I.

2 II.

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu I.

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 8

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Buchstabe g

Zu Nr. 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe e

Zu Nr. 15

Zu Nr. 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nr. 17

Zu Nr. 19

Zu Nr. 21

Zu Nr. 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 24

Zu Nr. 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

C. Finanzielle Auswirkungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV)


 
 
 


Drucksache 2/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob statt der mit dem Verhältnis des aktuellen Rentenwerts (Ost) und des aktuellen Rentenwerts angepassten monatlichen Bezugsgröße die Bezugsgröße (Ost) verwendet werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 34 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI , Nr. 28 § 96a Abs. 2 Nr. 2 SGB VI , Nr. 81 § 313 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI ,

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 38 SGB VI , Artikel 17 Nr. 11 Buchstabe b § 23 Abs. 8 ALG

3. Zu Artikel 1 Nr. 53 § 228a SGB VI ,

4. Zu Artikel 1 Nr. 65 § 254d Abs. 3 Satz 1 SGB VI

5. Zu Artikel 1 Nr. 66 § 255a Abs. 4 Satz 4 SGB VI

6. Zu Artikel 17 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 ALG


 
 
 


Drucksache 2/1/07

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob statt der mit dem Verhältnis des aktuellen Rentenwerts (Ost) und des aktuellen Rentenwerts angepassten monatlichen Bezugsgröße die Bezugsgröße (Ost) verwendet werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 34 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI , Nr. 28 § 96a Abs. 2 Nr. 2 SGB VI , Nr. 81 § 313 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI , Artikel 17 Nr. 12 Buchstabe b § 27a Abs. 2 Nr. 2 ALG

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 38 SGB VI und 17 Nr. 11 Buchstabe b § 23 Abs. 8 ALG

3. Zu Artikel 1 Nr. 53 § 228a SGB VI ,

4. Zu Artikel 1 Nr. 65 § 254d Abs. 3 Satz 1 SGB VI

5. Zu Artikel 1 Nr. 66 § 255a Abs. 4 Satz 4 SGB VI

6. Zu Artikel 17 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 ALG


 
 
 


Drucksache 105/06

... Entwurf eines Gesetzes über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 105/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Aussetzung der Anpassung der Renten zum 1. Juli 2006

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch(860-4)

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch(860-6)

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Ziele

II. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

C. Finanzieller Teil

D. Preiswirkungsklausel

E. Relevanzprüfung


 
 
 


Drucksache 741/06

... "Abweichend von § 68 Abs. 7 sind bei der Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2007 die dem Statistischen Bundesamt z.B.ginn des Jahres 2007 für die Jahre 2004 und 2005 vorliegenden Daten zu den Bruttolöhnen und -gehältern je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 Satz 1) und die der Deutschen Rentenversicherung Bund z.B.ginn des Jahres 2007 für das Jahr 2004 vorliegenden Daten zu den beitragspflichtigen Bruttolöhnen und -gehältern je Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld zugrunde zu legen. Bei der Ermittlung des Rentnerquotienten sind die der Deutschen Rentenversicherung Bund z.B.ginn des Jahres 2007 für das Jahr 2005 vorliegenden Daten zugrunde zu legen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 741/06




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Betriebsrentengesetzes

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung

Artikel 8
Änderung von Vorschriften im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und in - anderen Gesetzen

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 10
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 12
Gesetz über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2007 (Sozialversicherungs-Rechengrößengesetz 2007)

§ 1
Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

§ 2
Bezugsgröße in der Sozialversicherung

§ 3
Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung

§ 4
Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung

§ 5

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 390/05

... Da die Hochschulausbildungszeiten in der Versorgung systembedingt mit dem Einkommen aus dem letzten Amt bewertet werden und nicht nur - wie in der Rente - mit maximal 75 Prozent eines Durchschnittseinkommens, hätte ein völliger Wegfall dieser Zeiten in der Versorgung eine erhebliche Diskrepanz zwischen rentenrechtlichen und versorgungsrechtlichen Auswirkungen zur Folge. In der Rente können einem Akademiker mit drei Jahren Hochschulausbildungszeiten höchstens 58,79 Euro monatlich (3 Jahre x 0,75 Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert 2004 von 26,13 Euro) verloren gehen. Demgegenüber würde das Ruhegehalt einer Beamtin oder eines Beamten in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe des letzten Amtes in absoluten Beträgen in weit höherem Umfange gekürzt, und zwar in der Besoldungsgruppe A 13 um rund 216 Euro, in der Besoldungsgruppe A 15 um ca. 265 Euro und in der Besoldungsgruppe B 9 um rund 452 Euro, sofern die Beamtin oder der Beamte nicht 40 Dienstjahre geleistet hat. Für jedes über 37 Dienstjahre hinaus geleistete Jahr würde die Kürzung um 1/3 geringer ausfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. In § 12 Abs. 1 Satz 1

4. § 14 wird wie folgt geändert:

5. § 14a wird wie folgt geändert:

6. § 20 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

7. § 24 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

8. In § 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

9. § 46 wird wie folgt geändert:

10. In § 47a Abs. 1 wird die Zahl 71,75 durch die Zahl 71,13 ersetzt.

11. In § 50a Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter nach Maßgabe dieses Gesetzes gestrichen.

12. § 50c wird wie folgt geändert:

13. § 50e wird wie folgt geändert:

14. § 52 wird wie folgt geändert:

15. § 53 wird wie folgt geändert:

16. In § 54 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 und 5

17. § 55 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

18. § 56 wird wie folgt geändert:

19. § 66 wird wie folgt geändert:

20. § 69 wird wie folgt geändert:

21. § 69a wird wie folgt geändert:

22. Dem § 69c Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

23. § 69e wird wie folgt gefasst:

§ 69e
Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und des Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes

24. Nach § 69e wird folgender § 69f eingefügt:

§ 69f
Übergangsregelungen aus Anlass der Änderungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten in der Beamtenversorgung

25. Dem § 85 Abs. 6 wird folgender Satz angefügt:

26. In § 91 Abs. 2 Nr. 3 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:

27. Dem § 107b wird folgender Absatz angefügt:

Artikel 2
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 5 wird wie folgt geändert:

3. In § 11a Abs. 2 wird die Angabe § 11 Abs. 5 Satz 2 und 3 durch die Angabe § 11 Abs. 6 Satz 2 und 3 ersetzt.

4. § 12 wird wie folgt geändert:

5. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

6. § 23 wird wie folgt geändert:

7. § 26 wird wie folgt geändert:

8. § 26a wird wie folgt geändert:

9. § 27 wird wie folgt geändert:

10. § 38 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

11. In § 42 Abs. 1 Satz 1

12. In § 44 Abs. 2 Satz 1

13. In § 45 Abs. 1 Nr. 3

14. In § 47 Abs. 1 Satz 1

15. § 49 wird wie folgt geändert:

16. § 53 wird wie folgt geändert:

17. In § 55 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sowie Satz 3 und 5

18. § 55a Abs. 1 wird wie folgt geändert:

19. § 55b wird wie folgt geändert:

20. In § 59 Abs. 4

21. § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

22. In § 63g Satz 1

23. In § 70 Abs. 1 Satz 1

24. § 72 wird wie folgt geändert:

25. § 74 wird wie folgt geändert:

26. § 91a Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

27. Die Überschrift nach § 92a wird wie folgt gefasst:

28. § 92b wird wie folgt geändert:

29. § 94 wird wie folgt geändert:

30. § 94a wird wie folgt geändert:

31. Dem § 94b Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

32. Dem § 96 Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

33. Nach § 96a werden die Überschrift und § 97 wie folgt gefasst:

§ 97

34. Nach § 98 werden folgende Überschrift und folgender § 99 angefügt:

§ 99

Artikel 3
Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung

Artikel 7
Änderung der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung

Artikel 7a
Änderung des Bundesministergesetzes

Artikel 7b
Gesetz über Einmalzahlungen in den Jahren 2005 bis 2007 - Einmalzahlungsgesetz 2005 bis 2007 (EzG 2005) -

§ 1
Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen

§ 2
Empfängerinnen und Empfänger von Amtsbezügen

§ 3
Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen

§ 4
Zahlung

§ 5
Übertragung der Regelungskompetenz

Artikel 8
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 9
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 10
Neufassung des Beamtenversorgungsgesetzes und des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Ziele

II. Schwerpunkte des Gesetzentwurfs

III. Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 793/05

... = konstanter Faktor, der sich durch Zusammenfassung der „statischen“ Elemente der bisherigen Formel ergibt: allgemeiner Rentenwert zum 1. Januar 1995 (21,24 DM) abzüglich 10 v.H. (dauerhafter Abschlag) dividiert durch das 12fache des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 1995 (46,00 DM).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 793/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

§ 2
Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte

§ 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Verfahrensfragen

II. Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte

III. Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

C. Finanzieller Teil

I. Kosten der öffentlichen Haushalte

II. Kosten für die Wirtschaft

III. Preiswirkungsklausel


 
 
 


Drucksache 900/04

... konstanter Faktor, der sich durch Zusammenfassung der statischen" Elemente der bisherigen Formel ergibt: allgemeiner Rentenwert zum 1. Januar 1995 (21,24 DM) abzüglich 10 v. H. (dauerhafter Abschlag) dividiert durch das 12fache des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 1995 (46,00 DM).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 900/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

§ 2
Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte

§ 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Verfahrensfragen

II. Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte

III. Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

C. Finanzieller Teil

I. Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

II. Kosten für die Wirtschaft

III. Preiswirkungsklausel


 
 
 


Drucksache 962/1/04

... 13. Der Bundesrat stellt fest, dass nach der Prognose für die mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen Rentenwerts in den neuen Ländern an den in den alten Ländern der Angleichungsprozess sich gegenüber den im Rentenversicherungsbericht 2003 geäußerten Erwartungen weiter verlangsamen wird; die Angleichung für Bezieher gegenwärtiger Renten in den neuen Ländern wird wohl während ihrer Rentenbezugszeiten nicht mehr stattfinden.



Drucksache 962/04 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat stellt fest, dass nach der Prognose für die mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen Rentenwerts in den neuen Ländern an den in den alten Ländern der Angleichungsprozess sich gegenüber den im Rentenversicherungsbericht 2003 geäußerten Erwartungen weiter verlangsamen wird; die Angleichung für Bezieher gegenwärtiger Renten in den neuen Ländern wird wohl während ihrer Rentenbezugszeiten nicht mehr stattfinden.



Drucksache 155/17 PDF-Dokument



Drucksache 425/18 PDF-Dokument



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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.