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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Risiko- und Kostenüberschüssen"


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Drucksache 813/09

... Absatz 7a enthält die Regelung zur Bestimmung des anteiligen Endwerts für Schlussüberschussanteile für kapitalbildende Versicherungen; dabei wird für den Regelfall auf die Zinserträge als Bezugsgröße übergegangen. Dementsprechend wäre unter Fortschreibung der aktuell geltenden Überschussdeklaration, d. h. unter der Annahme, dass die für das Geschäftsjahr deklarierten Überschussanteilsätze während der restlichen Vertragsdauer unverändert bleiben, der voraussichtlich bei Ablauf fällige Schlussüberschussanteil mit dem Verhältnis aus dem Endwert des bis zum Abschlussstichtag aufgebauten Schlussüberschussanteils aus Kapitalerträgen zu dem gesamten bis zum Ablauftermin voraussichtlich angefallenen Schlussüberschussanteil aus Kapitalerträgen zu multiplizieren. Zur Ermittlung des genannten Endwerts ist dabei die Verzinsung in Abhängigkeit von Überschusssystem und -deklaration geeignet zu wählen. Dieser Ansatz berücksichtigt, dass Schlussüberschüsse überwiegend von Zinserträgen herrühren. Eine exakt proportionale Entwicklung des Schlussüberschussanteilfonds kann, muss aber nicht vorliegen, da sich ein (in der Regel kleinerer) Teil der Schlussüberschüsse auch bei kapitalbildenden Lebensversicherungen aus Risiko- und Kostenüberschüssen speist. Um Willkür zu vermeiden, wird daher zusätzlich auf die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik verwiesen. Auf eine Ausnahmeregelung (Absatz 7e) kann aber auch weiterhin nicht verzichtet werden, weil die Vielzahl der am Markt anzutreffenden Schlussüberschussbeteiligungssysteme, zu denen nach wie vor auch das vor dem Dritten Durchführungsgesetz Übliche gehört, nicht adäquat durch ein Verfahren abgebildet werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 813/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung

§ 41
Übergangsvorschriften

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

2 Allgemeines

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 7 bis 7f

Zu Absatz 8

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 758: Verordnung zur Änderung der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung sowie zur Änderung weiterer Rechnungslegungsverordnungen


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.