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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Risikostrukturausgleichs-Verordnung"


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Drucksache 342/08

... Aus den Regelungen zur Risikostrukturausgleichs-Verordnung ergeben sich für die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt keine Be- oder Entlastungseffekte Durch die Überweisung eines Anteils des pauschalen Bundeszuschusses in Höhe von 4 Mrd. Euro im Jahr 2009 an die landwirtschaftlichen Krankenkassen reduziert sich der Betrag, der zur Finanzierung der Zuweisungen der anderen Krankenkassen verbleibt um ca. 48 Mio. Euro. Bei einem Anstieg des Bundeszuschusses um jeweils 1,5 Mrd. Euro in den Folgejahren erhöht sich dieser Betrag um jeweils ca. 16 Mio. Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 171b
Insolvenz von Krankenkassen

§ 171c
Aufhebung der Haftung nach § 12 Abs. 2 Insolvenzordnung

§ 171d
Haftung im Insolvenzfall

§ 171e
Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen

§ 171f
Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden

§ 172
Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen.

§ 265a
Finanzielle Hilfen zur Vermeidung der Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse

§ 265b
Freiwillige finanzielle Hilfen

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 54
Finanzausgleich für aufwändige Leistungsfälle

Artikel 4
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Artikel 6
Änderungen der Risikostrukturausgleichsverordnung

Achter Abschnitt

§ 35
Anwendbare Regelungen

§ 36
Ermittlung der Höhe der Grundpauschale

§ 37
Zuweisungen für sonstige Ausgaben

§ 39
Durchführung des Zahlungsverkehrs und Kostentragung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Handlungsbedarf

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 8

Zu § 171c

Zu § 171d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 171e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 171f

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu § 38

Zu Nummer 3

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

- § 171b Abs. 2

- § 171b Abs. 4

- § 171e Abs. 4

- § 172 Abs. 2

- § 265b Abs. 2

- § 77 Abs. 1a SGB IV

- § 79 Abs. 1 SGB IV

- § 12 Abs. 1 SVRV

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 529: Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)


 
 
 


Drucksache 716/06

... Nach § 268 Abs. 2 Satz 4 SGB V ist in der Risikostrukturausgleichs-Verordnung auch zu bestimmen, ob einzelne oder mehrere der derzeit geltenden Kriterien zur Bestimmung der Versichertengruppen weiter gelten. Die Versichertengruppen im Risikostrukturausgleich wer-den danach vom Berichtsjahr 2009 an nach Risikomerkmalen gebildet, die neben den bisher schon berücksichtigten Risikomerkmalen Alter und Geschlecht und Bezug einer Erwerbsminderungsrente das Morbiditätsrisiko der Versicherten unmittelbar berücksichtigen. Nicht mehr in gesonderten Versichertengruppen werden die Versicherten erfasst, die in ein zugelassenes strukturiertes Behandlungsprogramm eingeschrieben sind. Durch die gesonderte Erfassung dieser Versicherten sollte schon im Rahmen des derzeitigen Risikostrukturausgleichs die Morbidität der Versicherten genauer erfasst werden, als dies allein durch die Alters- und Geschlechtsdifferenzierung möglich ist. Mit dem Einstieg in die direkte Morbiditätsorientierung des Risikostrukturausgleichs ist dies jedoch nicht mehr erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternative

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Preiswirkungsklausel

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1

§ 30
Erhebung und Verwendung von Daten für die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 29

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

C. Finanzielle Auswirkungen


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.