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"S-Verordnung"


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0613/04
0728/4/04
0915/04
Drucksache 387/18

... Die Änderungen in § 9 passen die nationalen Regelungen für die kostenlose Zuteilung von Berechtigungen an die veränderten Vorgaben der Richtlinie 2003/87 an. Die wichtigste Veränderung besteht darin, dass die EU-weit einheitlichen Zuteilungsregeln für die Handelsperiode 2021-2030 nicht mehr als Beschluss der EU-Kommission erlassen werden, sondern als unmittelbar verbindliche Kommissions-Verordnung. Damit entfällt die bisherige Umsetzung als nationale Rechtsverordnung nach § 10. Durch die Aufhebung von § 10 ergeben sich Folgeänderungen auch in § 9 Absatz 2. Die Präklusionsregel in Absatz 2 Satz 3 wird fortgeführt, nachdem der Europäische Gerichtshof die Zulässigkeit dieser Präklusionsregel ausdrücklich bestätigt hatte (EuGH, Urteil vom 22. Februar 2018, Rs C-572/16 - Ineos).



Drucksache 290/1/18

... 1. Der Bundesrat weist darauf hin, dass mit dem erst unlängst erfolgten Inkrafttreten von anlegerschützenden Vorschriften wie der zweiten Fassung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und der Verordnung über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte (PRIIPs-Verordnung) die Anforderungen an die Anlage- und Versicherungsberatung bereits in erheblichem Umfang ausgeweitet wurden. Diese Ausweitung der Informations- und Offen-legungsanforderungen ist für die Anbieter mit nicht unerheblichen bürokratischen Lasten verbunden. Gleichzeitig liegen zur Wirksamkeit der Maßnahmen im Hinblick auf die Zielsetzung des Verbraucherschutzes derzeit noch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vor.



Drucksache 32/1/18

... -Gesetz (BSI-Kritis-verordnung - BSI-KritisV) deren Schutz wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens zu beachten.



Drucksache 61/18

... Änderung der InVeKoS-Verordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

One -in, one-out

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 2a
Dauergrünland

§ 5
Nichtanwendung von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

§ 32a
Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe m der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 )

Anlage 5
(zu § 32a Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3) Zulässige Arten auf für Honigpflanzen genutztem brachliegendem Land (pollen- und nektarreiche Arten), das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 10a
Zusätzliche Angaben für bestimmte Flächen im Antragsjahr 2018

§ 30a
Anzeige des Umpflügens von bestimmten Flächen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Aktiver Betriebsinhaber

bb Dauergrünland

cc Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land pollen- und nektarreiche Arten , das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird

dd One-in, one-out

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1 Bund

2 Länder

a Aktiver Betriebsinhaber

b Dauergrünland

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Neuregelung zum Dauergrünland

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

Neuregelungen zum Dauergrünland

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. ‚One in one Out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 32/18 (Beschluss)

... -Gesetz (BSI-Kritis-verordnung - BSI-KritisV) deren Schutz wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens zu beachten.



Drucksache 470/1/18

... Der Bundesrat misst diesem Aspekt eine erhebliche Bedeutung bei, da aufgrund der Beschränkung auf den von der De\-minimis-Verordnung gesteckten Rahmen Wohnungsunternehmen weitgehend von der Sonderabschreibung ausgeschlossen werden. Dies droht die Erfolgsbilanz der Förderung erheblich zu schmälern. Darüber hinaus werden den Steuerpflichtigen durch die notwendige Nachweisführung über die erhaltenen De\-minimis-Beihilfen erhebliche Bürokratiekosten aufgebürdet. In der Konsequenz daraus entsteht für die Finanzverwaltungen der Länder ein im Zeitverlauf steigender Überwachungs- und Kontrollaufwand.



Drucksache 340/1/18

... 8. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine bloße elektronische Kopie eines in Papierform vorliegenden Originalschriftstücks nicht ohne Weiteres dem Original gleichgestellt werden kann, wie in dem vorgeschlagenen Artikel 4 Absatz 3 Satz 2 des Verordnungsvorschlags vorgesehen. Vielmehr sollten auch eingescannte Schriftstücke mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel nach der eIDAS-Verordnung versehen werden (müssen), um diese Wirkung zu entfalten.



Drucksache 33/18

... in Verbindung mit der Datenweiterleitungs-Verordnung (DWV). Die DWV wurde durch das Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 25. Juni 2007 (BGBl. I S. 594) aufgehoben. Vonseiten der Länder wurde in der Folge der Bedarf an den bei der BA vorhandenen Betriebsdaten geltend gemacht. Die Weiterleitung der für den Arbeitsschutz erforderlichen Betriebsdaten an die obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder erfolgt künftig auf Grund § 23 Absatz 1 Arb-SchG in Verbindung mit der Betriebsdatenweiterleitungsverordnung (BDWV).



Drucksache 55/18

... Die Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 als internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung, deren Spiele bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr hineinreichen, ist in Abhängigkeit von örtlichen Verhältnissen gefährdet, sofern die für die Nachtstunden im Vollzug zugrunde gelegten Lärmschutzanforderungen nicht eingehalten werden können. Mit dem Erlass einer Bundes-Verordnung soll die Durchführbarkeit von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018, an denen ein herausragendes öffentliches Interesse besteht, bundesweit gewährleistet werden. Die Verordnung entspricht weitgehend den seinerzeit für die Fußball-Weltmeisterschaften 2006, 2010 und 2014 und die Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 erlassenen Verordnungen, mit denen bereits analoge, auf die Dauer der seinerzeitigen Veranstaltungen befristete Ausnahmeregelungen getroffen worden waren.



Drucksache 213/18

... Zu diesem Zweck werden die gesetzgeberischen Maßnahmen die aktuellen Bestimmungen der Marktmissbrauchsverordnung und der Prospektverordnung abändern. Da viele der notwendigen Änderungen kleine Veränderungen an den bestehenden Gesetzestexten wären, können sie in einer Omnibus-Verordnung zusammengefasst werden. Die gesetzliche Grundlage für die Verordnungen der Prospekt- und Marktmissbrauchsverordnung ist Artikel 114(1) AEUV. Jede ändernde Verordnung hat daher dieselbe Rechtsgrundlage.



Drucksache 70/18

... FinTech - technologiegestützte Innovationen im Finanzdienstleistungsbereich - haben sich in den letzten Jahren rasant entwickelt und beeinflussen die Art und Weise, wie Finanzdienstleistungen produziert und erbracht werden. FinTech1 sitzen an der Schnittstelle zwischen Finanzdienstleistungen und digitalem Binnenmarkt. Der Finanzsektor ist der größte Nutzer digitaler Technologien und eine maßgebliche Triebkraft des digitalen Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft. Zwischen der Strategie der Kommission für einen digitalen Binnenmarkt 2, der EU-Cybersicherheitsstrategie 3 ‚ der eIDAS-Verordnung 4 und den Initiativen im Finanzdienstleistungsbereich wie dem Aktionsplan "Finanzdienstleistungen für Verbraucher" 5 und der Halbzeitüberprüfung der Kapitalmarktunion 6 bestehen bedeutende Synergien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/18




2 Einführung

1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen

Kasten 1

1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken

Kasten 2

1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern

Kasten 3

2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen

Kasten 4

2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen

Kasten 5

2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen

Kasten 6

2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab

Kasten 7

2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen

3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN

Kasten 8

Schlussfolgerungen

ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor

Anhang
Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen

INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN


 
 
 


Drucksache 462/1/18

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Baunutzungs-verordnung (Flächensparende Errichtung von Stellplätzen und Garagen) - Antrag des Freistaates Bayern -



Drucksache 142/18

... es (BVG) ergibt sich die Notwendigkeit, jeweils bei einer Anpassung der laufenden Rentenleistungen und des Bemessungsbetrages nach § 56 BVG eine Anrechnungs-Verordnung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu erlassen.



Drucksache 133/18

Analgetika-Warnhinweis-Verordnung (AnalgetikaWarnHV)



Drucksache 340/18 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat ist ferner der Auffassung, dass eine bloße elektronische Kopie eines in Papierform vorliegenden Originalschriftstücks nicht ohne Weiteres dem Original gleichgestellt werden kann, wie in dem vorgeschlagenen Artikel 4 Absatz 3 Satz 2 des Verordnungsvorschlags vorgesehen. Vielmehr sollten auch eingescannte Schriftstücke mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel nach der eIDAS-Verordnung versehen werden (müssen), um diese Wirkung zu entfalten.



Drucksache 359/18 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungs-verordnung und der Verordnung über



Drucksache 435/18

... Zur Berechnung und Lieferung der erforderlichen Variablen wird demnach eine Vielzahl von Angaben benötigt, die in den in Formblättern erfassten Daten zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie in den Nachweisungen zu den oben genannten formgebundenen Erläuterungen enthalten sind, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß Versicherungsberichterstattungs-Verordnung und Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung gemeldet werden.



Drucksache 218/17

... In den Anpassungsvorschlägen von 2013 wurde der Rechtsetzungsansatz gewählt, nicht die in Rede stehenden Basisrechtsakte einzeln zu ändern, sondern allgemein vorzusehen, dass die in den Basisrechtsakten enthaltenen Bezugnahmen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle als Bezugnahmen auf Artikel 290 bzw. Artikel 290 oder 291 zu verstehen sind. Nach diesem Ansatz hätte jeder einzelne Basisrechtsakt immer zusammen mit der einschlägigen Omnibus-Verordnung gelesen werden müssen, wenn diese verabschiedet worden wäre.



Drucksache 413/17

Verordnung zur Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung



Drucksache 184/1/17

... - nach Wegfall von § 40 Absätze 1 bis 3 - für den Vollzug nicht mehr verwendet. Er ist zudem fachlich umstritten. Entscheidend ist aber, dass es in der Öffentlichkeit kaum zu vermitteln sein dürfte, warum Arten wie etwa Waschbär, Nutria und die Chinesische Wollhandkrabbe nach der jetzt geltenden Begriffsbestimmung zwar heimisch sind, aber dennoch in Anwendung der IAS-Verordnung ausgerottet werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 7 Absatz 2 Nummer 7 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 3 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 4 - neu - BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c BNatSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 47 Satz 1 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 48a Satz 3 - neu - BNatSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 51a BNatSchG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 54 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 54 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Satz 2 - neu - BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 69 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

14. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 15 Absatz 8 - neu - BJagdG

15. Zu Artikel 3 Nummer 1b - neu - §§ 18b - neu - bis 18f - neu - BJagdG

§ 18b
Begriffsbestimmungen

§ 18c
Besondere Anforderungen an Jagdmunition

§ 18d
Ermächtigungen

§ 18e
Übergangsvorschriften

§ 18f
Erfahrungsbericht

16. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 28a Absatz 1 Satz 2 BJagdG


 
 
 


Drucksache 664/17

... -Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 28
Pufferstreifen und Feldränder (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 )

§ 35
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 3
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1 Bund

2 Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer n

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 266/1/17

... Durch die eIDAS-Verordnung werden Anforderungen an qualifizierte Vertrauensdienste festgelegt. Zusammen mit der Regelung des § 18 VDG-E bleibt kein Raum für die Herausnahme der hoheitlichen Tätigkeit für Vertrauensdienste aus anderen EU-Mitgliedstaaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/1/17




1. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1 VDG

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - § 19 Absatz 1 De-Mail-G

3. Zu Artikel 10 Absatz 3 § 5 Absatz 5 Satz 3 VwZG

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 35/1/17

... Das Ziel des Verordnungsvorschlags, ETIAS zu installieren, scheint geeignet zu sein, die Grenzbehörden vorab über Reisende dahingehend zu informieren, ob mit ihrer Einreise ein Sicherheitsrisiko verbunden ist. Mit Inkrafttreten der ETIAS-Verordnung ist gleichzeitig eine Verbesserung der Interoperabilität der Informationssysteme innerhalb der EU zu erwarten. Der Vorschlag entspricht dem im September 2016 verabschiedeten sogenannten "Bratislava-Fahrplan" sowie einer entsprechenden Forderung des Europäischen Rates vom Oktober 2016.



Drucksache 750/1/17

... 21. Gleichzeitig betont der Bundesrat, dass für die Letztsicherung das Kriterium der Haushaltsneutralität gelten muss, was laut einheitlicher Abwicklungs-Verordnung dadurch erreicht wird, dass der Bankensektor in der Bankenunion etwaige Auszahlungen zurückerstatten muss. Dies hat zur Folge, dass die Kreditinstitute und nicht die Steuerzahler in die Pflicht genommen werden. Im Sanierungsfall sollen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit in erster Linie die Institute in die Pflicht genommen werden, die saniert wurden. Dies ist in der Institutssicherung der Genossenschaftsbanken und Sparkassen bereits heute gängige Praxis.



Drucksache 664/2/17

... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass im Entwurf der auf Ebene der Europäischen Union noch zu beschließenden sogenannten Omnibus-Verordnung eine zusätzliche Variante von ökologischen Vorrangflächen in Form der Brache mit pollen- und nektarliefernden Blühpflanzen vorgesehen ist, um dem Insektenrückgang entgegenzuwirken. Mit der dabei gegenüber der selbstbegrünten Brache vorgesehenen Besserstellung beim Greening soll die Attraktivität für die Landwirte zusätzlich erhöht werden.



Drucksache 673/17

... - und -übermittlungsverordnung und die Beitragsverfahrens-verordnung geändert werden.



Drucksache 412/17

... geregelt, dass künftig für durch mehrere Beteiligte verwirklichte Sachverhalte - zu denen insbesondere die Organschaft gehört - eine einheitliche verbindliche Auskunft ermöglicht werden soll. Hierzu ist eine Anpassung der Steuerauskunfts-Verordnung erforderlich. Die Auskunft soll von allen Beteiligten gemeinsam beantragt werden und für alle Beteiligten auch einheitlich verbindlich sein. Für die Bearbeitung des gemeinsamen Auskunftsantrags fällt dann nur noch eine Gebühr an. Mit den vorliegenden Änderungen in der SteuerauskunftsVerordnung wird dieses gesetzgeberische Ziel für Organschaften umgesetzt. Hierzu gibt es keine Alternativen.



Drucksache 404/17 (Beschluss)

... (Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung -



Drucksache 385/17

... Erste Verordnung zur Änderung der MKS-Verordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 2a
Früherkennung

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer n

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2887: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Maul- und Klauenseuche - Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 266/17 (Beschluss)

... ) angelegt - abschließend ist, sondern durch weitere, nicht ausdrücklich angeführte Gegebenheiten ergänzt werden kann. Um welche Art von Gegebenheiten es sich hierbei handeln kann, welche Bedeutung ihnen zukommen muss oder ähnliches, bleibt jedoch völlig unklar. Denn es fehlt eine vorrangige abstrakt-generelle Beschreibung der allgemeinen Grundvoraussetzungen, unter denen das Gesetz den zwingenden Widerruf eines gültigen qualifizierten Zertifikats anordnet und zu dem die in den Nummern 1 bis 4 des Satzes 1 angeführten Konstellationen lediglich - ergänzungsfähige - Beispiele bilden. Die eIDAS-Verordnung selbst enthält insoweit keine inhaltlichen Vorgaben, wovon in der Begründung des Gesetzentwurfs ebenfalls ausgegangen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1 VDG

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - § 19 Absatz 1 De-Mail-G

3. Zu Artikel 10 Absatz 3 § 5 Absatz 5 Satz 3 VwZG

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 413/1/17

Verordnung zur Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung



Drucksache 452/17

... 2. in Kraftfahrzeugen in Verkehren nach § 1 Nr. 4 Buchstabe d, g und i der Freistellungs-Verordnung vom 30. August 1962 (BGBl. I S. 601), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 1989 (BGBl. I S. 1273) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, zum Antrieb des Kraftfahrzeuges verwendet worden ist, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt. Die Steuerentlastung nach Satz 1 wird nur für den Anteil an Strom gewährt, der im Steuergebiet nach § 1 Absatz 1 Satz 2 verwendet worden ist. Die Steuerentlastung wird nicht gewährt, sofern der Strom bereits anderweitig von der Stromsteuer befreit oder für betriebsinterne Werkverkehre verwendet worden ist.



Drucksache 329/17

... 4. Der Bundesrat kann jedoch dem Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 - so genannte NUTS-Verordnung - [derzeit] nicht zustimmen, da {die bisherigen Gebietseinheiten der NUTS-Verordnung grundlegende Bedeutung für die EU-Förderpolitik haben} und [in dem Vorschlag mögliche mittel- und langfristige Auswirkungen der Festlegung von territorialen Typologien auf die EU-Förderpolitik sowie auf zentrale Fragen der Raumordnung nicht ausreichend berücksichtigt scheinen].



Drucksache 410/17

... Nach ständiger Rechts- und Verwaltungspraxis sind die Berufskrankheiten, die durch diese Änderungs-Verordnung in der Anlage 1 neu bezeichnet werden, bereits als "Wie-Berufskrankheiten" nach § 9 Absatz 2 SGB VII grundsätzlich anerkannt. Grundlage hierfür ist die jeweilige wissenschaftliche Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Zeitpunkt der Anerkennung als "Wie-Berufskrankheit" richtet sich nach dem Zeitpunkt der jeweiligen Beschlussfassung des Sachverständigenbeirats. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Erkrankung im Einzelfall bereits vor der Beschlussfassung oder erst danach eingetreten ist: Alle von der Krankheit Betroffenen können Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung geltend machen.



Drucksache 404/17

... (Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung -



Drucksache 664/17 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass im Entwurf der auf Ebene der Europäischen Union noch zu beschließenden sogenannten Omnibus-Verordnung eine zusätzliche Variante von ökologischen Vorrangflächen in Form der Brache mit pollen- und nektarliefernden Blühpflanzen vorgesehen ist, um dem Insektenrückgang entgegenzuwirken. Mit der dabei gegenüber der selbstbegrünten Brache vorgesehenen Besserstellung beim Greening soll die Attraktivität für die Landwirte zusätzlich erhöht werden.



Drucksache 759/17

... 3. die dem Betrieb gemäß der Vieh-Verkehrs-Verordnung erteilte Registriernummer.



Drucksache 243/17

... ), oder das Einvernehmen nach § 16 der Fernmeldeverkehr-Überwachungs-Verordnung vom 18. Mai 1995 (BGBl. I S. 722), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254), erteilt wurde, ist kein Nachweis nach § 19 erforderlich, sofern die Auflagen aus der Genehmigung erfüllt werden; § 110 Absatz 5 des Telekommunikationsgesetzes bleibt unberührt."



Drucksache 488/17

... Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV)



Drucksache 350/17 (Beschluss)

Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-EigenschaftenNachweis-Verordnung -



Drucksache 129/17

Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 19a
Geltungsdauer der Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel nach § 15 Absatz 2a des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 19b
Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel in bestimmten Fällen

§ 20a
Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland in bestimmten Fällen

§ 34
Anwendungsbestimmungen

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 25a
Antrag auf Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel

§ 25b
Mitteilungspflichten nach § 15 Absatz 2b Satz 2 und § 16 Absatz 6 Satz 2 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 19a

Zu § 19b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 25a

Zu § 25b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 413/17 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung



Drucksache 149/17

... Änderung der InVeKoS-Verordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

1 Bund

2 Länder

5. Weitere Kosten

V. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 329/17 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat kann jedoch dem Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 - so genannte NUTS-Verordnung - derzeit nicht zustimmen, da die bisherigen Gebietseinheiten der NUTS-Verordnung grundlegende Bedeutung für die EU-Förderpolitik haben und in dem Vorschlag mögliche mittel- und langfristige Auswirkungen der Festlegung von territorialen Typologien auf die EU-Förderpolitik sowie auf zentrale Fragen der Raumordnung nicht ausreichend berücksichtigt scheinen. Anders als die bisher in der NUTS-Verordnung festgelegten Gebietseinheiten für die Statistik werden Typologien nicht nur für statistische Zwecke genutzt, sondern dienen üblicherweise auch als analytisches Werkzeug der Raumentwicklung und können so schnell politik- und förderrelevant werden. Sofern territoriale Typologien Eingang in die NUTS-Verordnung finden sollen, muss aber eine ausdrückliche Beschränkung auf rein statistische Zwecke erfolgen.



Drucksache 417/17 (Beschluss)

... Diese Änderung ist eine Korrektur eines redaktionellen Fehlers der Elften Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBl I. S. 3083).



Drucksache 184/17 (Beschluss)

... - nach Wegfall von § 40 Absätze 1 bis 3 - für den Vollzug nicht mehr verwendet. Er ist zudem fachlich umstritten. Entscheidend ist aber, dass es in der Öffentlichkeit kaum zu vermitteln sein dürfte, warum Arten wie etwa Waschbär, Nutria und die Chinesische Wollhandkrabbe nach der jetzt geltenden Begriffsbestimmung zwar heimisch sind, aber dennoch in Anwendung der IAS-Verordnung ausgerottet werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 7 Absatz 2 Nummer 7 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 3 BNatSchG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c BNatSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 47 Satz 1 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 51a BNatSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 54 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Satz 2 - neu - BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 69 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

10. Zu Artikel 3 Nummer 1

11. Zu Artikel 3 Nummer 1b - neu - §§ 18b - neu - bis 18f - neu - BJagdG

§ 18b
Begriffsbestimmungen

§ 18c
Besondere Anforderungen an Jagdmunition

§ 18d
Ermächtigungen

§ 18e
Übergangsvorschriften

§ 18f
Erfahrungsbericht


 
 
 


Drucksache 573/17

... - Die Kommission wird weiterhin mit dem Europäischen Parlament und dem Rat im Kontext der laufenden Diskussionen zur Omnibus-Verordnung42 zusammenarbeiten, um transnationale Investitionen weiter zu erleichtern, beispielsweise bei der Umsetzung von Vorhaben außerhalb des Programmbereichs.



Drucksache 350/17

Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung -



Drucksache 350/1/17

Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung -



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.