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"SES-Verordnung"
Drucksache 516/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste - COM(2013) 409 final
... 1. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich das Ziel der Kommission, Überschneidungen zwischen den Verordnungen zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (SES-Verordnungen, Verordnungen (EG) Nrn. 549 bis 552/2004) und der Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit (Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 516/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste - COM(2013) 409 final
... 1. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich das Ziel der Kommission, Überschneidungen zwischen den Verordnungen zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (SES-Verordnungen, Verordnungen (EG) Nrn. 549 bis 552/2004) und der Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit (Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 516/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste - COM(2013) 409 final
... wurden 2009 die Zuständigkeiten der EASA um das Flugverkehrsmanagement (ATM) und die Flugsicherungsdienste (ANS) erweitert. Da hierdurch auch verschiedene Aspekte der technischen Regulierung von ATM und ANS in den Geltungsbereich der EASA aufgenommen werden mussten, konnten die vier SES-Verordnungen nicht zeitgleich abgeschlossen werden. Das Europäische Parlament und der Rat hielten es für besser, die jeweiligen bereits festgelegten Zuständigkeiten in den vier vorstehend genannten SES-Verordnungen zu belassen, damit bei der Umstellung vom alten zum neuen Rechtsrahmen keine Lücken entstehen und um zu verdeutlichen, dass der neue EASA-Rahmen auf den bereits bestehenden SES-Grundsätzen aufbauen sollte.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Geltungsbereich Artikel 1 der Verordnung EG Nr. 216/2008
3.2. Ziele Artikel 2
3.3. Erklärungen ab Artikel 3 durch die gesamte Verordnung hinweg
3.4. Begriffsbestimmungen Artikel 3
3.5. ATM/ANS Artikel 8b
3.6. Grundlegende Anforderungen Anhang Vb
3.7. Verschiedenes
4. Fakultative Angaben
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 13 Qualifizierte Stellen
Artikel 37a Exekutivrat
Artikel 39a Ernennung des Exekutivdirektors
Artikel 39b Ernennung der Stellvertretenden Exekutivdirektoren
Artikel 65b Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 65c Dringlichkeitsverfahren
Artikel 66a Sitzabkommen und Arbeitsvoraussetzungen
Artikel 66b Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen
Artikel 2
Drucksache 220/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 87d)
... Das vorliegende Gesetz soll insbesondere die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die uneingeschränkte deutsche Beteiligung an der Herstellung eines Einheitlichen Europäischen Luftraums schaffen. Die Verordnungen zum Einheitlichen Europäischen Luftraum (Verordnungen [EG] des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004: Nr. 549/2004, ABl. L 96 vom 31. 3. 2004, S. 1; Nr. 550/2004, ABl. L 96 vom 31.3.2004, S.10; Nr. 551/2004, ABl. L 96 vom 31.3.2004, S. 20; Nr. 552/2004, ABl. L 96 vom 31.3.2004, S. 26; SES-Verordnungen) sehen schon in der bisher geltenden Fassung vor, den Luftraum in Europa in funktionale Luftraumblöcke umzustrukturieren. Die Einrichtung der Luftraumblöcke obliegt den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Grundgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
C. Gesetzesfolgen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz
Drucksache 283/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Bereits heute steht für zahlreiche Aufgaben in der Entwicklung, Inbetriebhaltung und Wartung von flugsicherungstechnischen Systemen eine Vielzahl von besonders spezialisierten Industrieunternehmen zur Verfügung. Die Rechte und Pflichten für die Dienstleister, die CNS- und AIS-Dienste erbringen, ergeben sich dabei unmittelbar aus den Single European Sky-Verordnungen (SES-Verordnungen) und ihren Durchführungsverordnungen. Grundlage für die Erbringung dieser Dienstleistungen sind privatrechtliche Vereinbarungen. Es wird jedoch sichergestellt, dass im Bedarfsfall die erforderlichen Dienste auch dann vorgehalten werden, wenn sie nicht nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen erbracht werden sollten.
Drucksache 220/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 87d)
... in einem solchen Fall vor. Derartig weitreichende Entscheidungen sind den SES-Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004, ABl. L 96 vom 31.3.2004, S. 1, 10, 20, 26 (Verordnung (EG) Nr. 549/2004 zur Festlegung des Rahmens für die Schaffung des einheitlichen europäischen Luftraums, Verordnung (EG) Nr. 550/2004 über die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum, Verordnung (EG) Nr. 551/2004 über die Ordnung und Nutzung des Luftraums im einheitlichen europäischen Luftraum, Verordnung (EG) Nr. 552/2004 über die Interoperabilität des europäischen Flugverkehrsmanagementnetzes) sowie dem Verordnungsvorschlag zur Änderung dieser Verordnungen (vgl. BR-Drs. 482/08, KOM (2008)
Drucksache 220/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 87d)
... in einem solchen Fall vor. Derartig weitreichende Entscheidungen sind den SES-Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004, ABl. L 96 vom 31.3.2004, S. 1, 10, 20, 26 (Verordnung (EG) Nr. 549/2004 zur Festlegung des Rahmens für die Schaffung des einheitlichen europäischen Luftraums, Verordnung (EG) Nr. 550/2004 über die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum, Verordnung (EG) Nr. 551/2004 über die Ordnung und Nutzung des Luftraums im einheitlichen europäischen Luftraum, Verordnung (EG) Nr. 552/2004 über die Interoperabilität des europäischen Flugverkehrsmanagementnetzes) sowie dem Verordnungsvorschlag zur Änderung dieser Verordnungen (vgl. BR-Drs. 482/08, KOM (2008)
1. Zu Artikel 1 Artikel 87d Absatz 1 Satz 1 GG
2. Zu Artikel 1 Artikel 87d Absatz 1 Satz 1 und 2 GG
Drucksache 283/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Die operative Flugsicherung als hoheitliche Aufgabe zu betrachten, sollte im Lichte des Gemeinschaftsrechts überdacht werden. In den SES-Verordnungen wird die (zivile) operative Flugsicherung durchgehend als Dienstleistung bezeichnet, die sowohl von Privaten als auch vom Staat erbracht werden kann. Ausdrücklich sollen Kommunikations-, Navigations- und Überwachungsdienste (CNS-Dienste - Communication, Navigation, Surveillance) sowie Flugberatungsdienste nach Erwägungsgrund 13 zur Verordnung (EG) Nr. 550/2004 zu Marktbedingungen organisiert werden. Legt man den Begriff der Luftverkehrsverwaltung folglich im Lichte der SES-Verordnungen aus, ist die operative Flugsicherung keine hoheitliche Aufgabe. Eine Beleihung der Flugsicherungsorganisation wäre, folgte man dieser Ansicht, nicht erforderlich.
1. Zu Artikel 1 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 18b Absatz 2 LuftVG
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 27c Absatz 1 Satz 2 LuftVG
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 27c Absatz 2 Satz 2 und 3 LuftVG , Nummer 9 § 31f Absatz 1 LuftVG
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 31b Absatz 1 Satz 1 LuftVG
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 31f Absatz 2 Satz 2 LuftVG
7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 32 Absatz 4 Nummer 4 LuftVG
Drucksache 831/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
... Ziel der SES-Verordnungen ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums - Single European Sky -. Die Mitgliedstaaten sind danach aufgefordert, eine funktionale Trennung von Aufsichts- und Durchführungsaufgaben für diesen Bereich der Luftfahrt zu gewährleisten. Folgende Verordnungen (EG) legen insbesondere die Rolle und Funktionen der nationalen Aufsichtsbehörden fest:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAFG)
§ 1 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
§ 2 Übergangsregelungen
Artikel 2 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben
Artikel 4 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes
Artikel 7 Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung
§ 4
§ 5
Artikel 9 Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
Artikel 11 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
Artikel 12 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 13 Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Artikel 14 Änderung der Verordnung über Art, Umfang, Beschaffenheit, Zulassung, Kennzeichnung und Betrieb von Anlagen und Geräten für die Flugsicherung
Artikel 15 Änderung der Bergverordnung für den Festlandsockel
Artikel 16 Änderung der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung
Artikel 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel der Regelung
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Begleitende Maßnahmen
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Finanzielle Auswirkungen
VII. Sonstige Kosten- und Preiswirkungen
VIII. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu den Nummern 19 bis 21
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 17
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 596: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung und zur Anpassung von Vorschriften über die Flugsicherung
Drucksache 622/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung
... enthaltenen Grundsatz auf, dass die Flugsicherung der sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs dient; damit soll dieser wichtige Grundsatz, der zugleich eine Definition der Flugsicherung vornimmt, im Flugsicherungsgesetz noch einmal ausdrücklich verankert werden, weil eine solche Regelung die SES-Verordnungen nicht enthalten. Damit wird aber nicht die Kernaufgabe der Flugsicherung näher definiert, nämlich die Flugverkehrskontrolle zur Überwachung und Lenkung der Bewegungen im Luftraum und auf den Rollflächen von Flugplätzen, einschließlich der Überprüfung, Warnung und Umleitung von Luftfahrzeugen im Luftraum, wie sie in dem geltenden § 27c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a festgelegt ist.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 - neu - FSG
3. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 - neu - FSG
4. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1a - neu - FSG
5. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 FSG allgemein
6. Zu Artikel 2 Nr. 23 Buchstabe a und d § 32b Abs. 1 und 4 Satz 1 LuftVG
Drucksache 622/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung
... enthaltenen Grundsatz auf, dass die Flugsicherung der sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs dient; damit soll dieser wichtige Grundsatz, der zugleich eine Definition der Flugsicherung vornimmt, im Flugsicherungsgesetz noch einmal ausdrücklich verankert werden, weil eine solche Regelung die SES-Verordnungen nicht enthalten. Damit wird aber nicht die Kernaufgabe der Flugsicherung näher definiert, nämlich die Flugverkehrskontrolle zur Überwachung und Lenkung der Bewegungen im Luftraum und auf den Rollflächen von Flugplätzen, einschließlich der Überprüfung, Warnung und Umleitung von Luftfahrzeugen im Luftraum, wie sie in dem geltenden § 27c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a festgelegt ist.
Drucksache 622/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung
... Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für eine Kapitalprivatisierung der bislang bundeseigenen DFS geschaffen, um auf diese Weise besser zur Erhaltung und Stärkung der Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens im Hinblick auf die zu erwartende Umorganisation der europäischen Luftraumstruktur beitragen zu können. Die SES-Verordnungen verpflichten nicht zur Eröffnung des Wettbewerbs von Flugsicherungsdiensten, bieten jedoch die Möglichkeit hierzu. Davon soll zunächst im Bereich der Regionalflughäfen Gebrauch gemacht werden, an denen die Einzelbeleihung der Fluglotsen zum 30. Juni 2007 enden wird. Zudem ist es in naher Zukunft vorstellbar, dass die europäischen Flugsicherungsorganisationen bei der Erbringung von Flugsicherungsdiensten in Funktionalen Luftraumblöcken (Functional Airspace Blocks) in Wettbewerb treten werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten und Preiswirkung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Flugsicherungsgesetz (FSG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Flugsicherungsaufsicht
§ 3 Beleihung
§ 4 Voraussetzungen und Durchführung einer Beleihung
§ 5 Kontrolle der Geschäftsleitung
§ 6 Pflichten des Beliehenen
§ 7 Verwaltungsmaßnahmen der Flugsicherungsorganisationen
§ 8 Verpflichtungen der Flugplatzunternehmen
§ 9 Kostengläubigerschaft, Einnahmeausfälle
§ 10 Widerruf der Beleihung, Übertragung Gesellschaftsanteile
§ 11 Erlaubnis für Flugsicherungspersonal und seine Ausbildung
§ 12 Rechtsverordnungen, Gebühren
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
§ 14 Einschränkungen von Grundrechten, Datenschutz
§ 15 Übergangsregelung Personalvertretung,
§ 16 Übergangsregelungen
Artikel 2 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben
1. Satz 1 wird wie folgt geändert:
2. In Satz 2 werden die Wörter „Außenstellen der für die Flugsicherung zuständigen Stelle“
Artikel 4 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
Artikel 7 Änderung des Flugunfall-Untersuchungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung
§ 4
§ 5
Artikel 10 Änderung des Verkehrssicherstellungsgesetzes
Artikel 11 Aufhebung der Verordnung
Artikel 12 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel der Regelung
II. Lösung des Problems durch Beleihung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Begleitende Maßnahmen
V. Gender Mainstreaming
VI. Finanzielle Auswirkungen
VII. Sonstige Kosten- und Preiswirkungen
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu den Nummer n
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu den Nummer n
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Drucksache 517/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums (Neufassung) - COM(2013) 410 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.