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19 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Saatgutpartie"


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Drucksache 277/17

... Die Änderung in Nummer 3.1.3 soll die Gleichbehandlung der Basissaatgutpartien der verschiedenen Lupinenarten herstellen (Buchstabe d).



Drucksache 237/15

... zugewiesenen Zuständigkeit für die saatgutrechtlichen Aufgaben und Überwachungen entsprechende Tätigkeiten, wie die Durchführung von Feldbesichtigungen, die Entnahme von Proben aus Saatgutpartien, die Saatgutuntersuchung sowie die Saatgutverkehrskontrolle wahrnehmen. Es ist davon auszugehen, dass Saatgut von Populationen nur in sehr geringem Maße vermarktet werden wird. Sollten daraus in geringem Umfang zusätzliche Aufwendungen entstehen, dann können diese durch entsprechende Verwaltungsgebühren abgegolten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmung

§ 3
Anforderungen an das Inverkehrbringen von Saatgut einer Population

§ 4
Beschränkung des Inverkehrbringens

§ 5
Zulassung einer Population

§ 6
Antrag auf Zulassung einer Population

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Verschließung

§ 9
Aufzeichnungspflicht

§ 10
Weitere Pflichten von Erhaltungszüchtern von Saatgut von Populationen

§ 11
Andere Aufgaben des Bundessortenamtes

§ 12
Aufgaben der zuständigen Behörden bei der Überwachung

§ 13
Übergangsbestimmungen

§ 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Behörden der Länder

b Bundesbehörden Bundessortenamt - BSA

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

VII. Sonstige Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 13

Zu § 14

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3291: Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

2.3. Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 753/13

... Die Durchführungsrichtlinie 2012/37/EU der Kommission vom 22. November 2012 zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinien 66/401/EWG und 66/402/EWG des Rates in Bezug auf die Anforderungen an das Saatgut von Galega orientalis Lam., das Höchstgewicht einer Saatgutpartie bestimmter Futterpflanzenarten und den Probenumfang von Sorghum spp. (ABl. L 325 vom 23.11.2012, S. 13) enthält saatgutrechtliche Anforderungen, die bis zum 31.12.2013 in nationales Recht umzusetzen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 753/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

§ 20
Anforderungen an die Sortenreinheit und Beschaffenheit, Höchstgewicht einer Partie

Artikel 3
Änderung der Erhaltungssortenverordnung

Artikel 4
Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung

§ 6
Beschränkung des Inverkehrbringens

Artikel 5
Verordnung über die vorübergehende saatgutrechtliche Kennzeichnung und Verpackung für Saatgut von Tomaten

Artikel 6
Neubekanntmachung

Artikel 7
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Behörden der Länder

b Bundesbehörden Bundessortenamt - BSA

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummern 1 bis 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2577: Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 445/1/12

... (1) Saatgut von Erhaltungsmischungen darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn der Erhaltungsmischung eine Prüfbescheinigung eines anerkannten Zertifizierungsunternehmens beigefügt ist. In der Bescheinigung hat das anerkannte Zertifizierungsunternehmen zu bestätigen, dass die betroffene Saatgutpartie unter Einbeziehung des anerkannten Zertifizierungsunternehmens hergestellt wurde und den Anforderungen des § 4 entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/1/12




Zu Artikel 5 Nummer 2

§ 5a
Gestattung des Inverkehrbringens


 
 
 


Drucksache 445/12

... Die zwischenzeitlich vorgenommene Verlängerung der Laufzeit eines EU-Experiments zur Erhöhung des zulässigen Höchstgewichtes von Futterpflanzensaatgutpartien, an dem Deutschland teilnimmt, soll in das nationale Recht übernommen werden.



Drucksache 445/12 (Beschluss)

... (1) Saatgut von Erhaltungsmischungen darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn der Erhaltungsmischung eine Prüfbescheinigung eines anerkannten Zertifizierungsunternehmens beigefügt ist. In der Bescheinigung hat das anerkannte Zertifizierungsunternehmen zu bestätigen, dass die betroffene Saatgutpartie unter Einbeziehung des anerkannten Zertifizierungsunternehmens hergestellt wurde und den Anforderungen des § 4 entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/12 (Beschluss)




Zu Artikel 5 Nummer 2

§ 5a
Gestattung des Inverkehrbringens


 
 
 


Drucksache 519/11

... 3. dass Aufzeichnungen, insbesondere über die Zusammensetzung von Saatgutpartien, die Herkunft des Saatgutes, die Lage der Vermehrungsflächen, den Erntezeitpunkt und die Saatgutqualität, zu machen und aufzubewahren sind, sowie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Düngegesetzes

Artikel 2
Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1836: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes, des Saatgutverkehrsgesetzes und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches


 
 
 


Drucksache 895/09

... r Vorschriften vom 27. September 2006 (BGBl. I S. 2163) wurde das Höchstgewicht einer Partie von Getreide auf 30 t festgelegt. Die Änderung in der Fußnote ist eine Folgeänderung zur Erhöhung des Höchstgewichtes von Getreidesaatgutpartien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 895/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

Abschnitt 5a
Inverkehrbringen von Saatgut nicht zugelassener Sorten

§ 28a
Genehmigung durch das Bundessortenamt

§ 48a
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderung der Pflanzkartoffelverordnung

Abschnitt 2a
Inverkehrbringen von Pflanzgut nicht zugelassener Sorten

§ 22a
Genehmigung durch das Bundessortenamt

§ 33a
Übergangsvorschrift

Artikel 4
Änderung der Rebenpflanzgutverordnung

Artikel 5
Neubekanntmachung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Grund für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 748: Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 358/08

... Mit den Änderungen in Nummer 1 und 2 werden die Anforderungen, denen das Saatgut bei der Beschaffenheitsprüfung entsprechen muss (Nummer 1) und die Mindestgrößen der Saatgutpartien, die dieser Prüfung zugrunde liegen, festgelegt. Mit den Änderungen wird Artikel 1 der Richtlinie 2007/72/EG umgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen*

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 499: Entwurf der Zwölften Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 337/07

... Der Wirtschaft entstehen vernachlässigbar geringe zusätzliche Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Die Erhöhung des zulässigen Höchstgewichtes von Futterpflanzensaatgutpartien lässt eine Kostenreduzierung von ca. 60.000,- Euro pro Jahr erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 337/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

Artikel 3
Änderung der Anbaumaterialverordnung

Artikel 4
Neufassung

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Grund für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Nationaler Normenkontrollrat Anlage

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung


 
 
 


Drucksache 563/1/07

... Mindestabstände zu Feldern, die der Saatgutvermehrung dienen, werden mit dem Hinweis auf fehlende Kennzeichnungsschwellenwerte für Saatgut in der Verordnung nicht festgelegt. Gegenwärtig sind Saatgutpartien ab einer Nachweisgrenze von 0,1 % entsprechend zu kennzeichnen. Auch die zu erwartenden Kennzeichnungsschwellenwerte dürften deutlich unter 0,9 % liegen. Der vorgesehene Abstand von 150 m von Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen zu Flächen mit konventionellem Anbau orientiert sich an dem Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 % für Lebens- und Futtermittel. Auch bei Abständen von über 300 m zwischen Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen und Saatgutvermehrungsflächen ist zu befürchten, dass Anteile gentechnisch veränderter Organismen von mehr als 0,1 % möglich sind. Lägen die Vermehrungsflächen in einem Abstand von mehr als 300 m zu den Anbauflächen der gentechnisch veränderten Pflanzen, käme hinzu, dass die Saatgutvermehrer nicht über den GVO-Anbau informiert würden bzw. der GVO-Anbau über die geplante Saatgutvermehrung keine Kenntnis erlangt, da die Definition der benachbarten Flächen nur solche im Abstand von 300 m einschließt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/1/07




1. Zu § 1

2. Zu § 1 Satz 1

3. Zu § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

4. Zu § 3 Abs. 1 Satz 3 - neu - und Abs. 1a - neu -

5. Zu § 5 Satz 1

6. Zu § 5 Satz 3 - neu -Dem § 5 ist folgender Satz 3 anzufügen:

7. Zu § 6 Satz 1 Nr. 1

Zu § 6

8. a

9. b

10. Zu § 8

11. Zu § 12a - neu -Nach § 12 ist folgender § 12a einzufügen:

12. Zur Anlage Nr. 2 Satz 1 und 2

13. Zur Anlage Nr. 3

14. Zur Anlage Nr. 3

15. Zur Anlage Nr. 4 Satz 2 - neu - und Nr. 5 Satz 2 - neu -Die Anlage ist wie folgt zu ändern:

20. Zur Anlage


 
 
 


Drucksache 337/07 (Beschluss)

... Die Anerkennungsstelle kann die Probenahme an Saatgutpartien dieser Größe davon abhängig machen, dass der Antragsteller nachweist, dass das zuständige Komitee der Internationalen Vereinigung für Saatgutprüfung (ISTA) seine Teilnahme an dem ISTA-Versuch zur Partiegröße von Futterpflanzensaatgut bestätigt hat.


 
 
 


Drucksache 563/07 (Beschluss)

... Mindestabstände zu Feldern, die der Saatgutvermehrung dienen, werden mit dem Hinweis auf fehlende Kennzeichnungsschwellenwerte für Saatgut in der Verordnung nicht festgelegt. Gegenwärtig sind Saatgutpartien ab einer Nachweisgrenze von 0,1 % entsprechend zu kennzeichnen. Auch die zu erwartenden Kennzeichnungsschwellenwerte dürften deutlich unter 0,9 % liegen. Der vorgesehene Abstand von 150 m von Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen zu Flächen mit konventionellem Anbau orientiert sich an dem Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 % für Lebens- und Futtermittel. Auch bei Abständen von über 300 m zwischen Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen und Saatgutvermehrungsflächen ist zu befürchten, dass Anteile gentechnisch veränderter Organismen von mehr als 0,1 % möglich sind. Lägen die Vermehrungsflächen in einem Abstand von mehr als 300 m zu den Anbauflächen der gentechnisch veränderten Pflanzen, käme hinzu, dass die Saatgutvermehrer nicht über den GVO-Anbau informiert würden bzw. der GVO-Anbau über die geplante Saatgutvermehrung keine Kenntnis erlangt, da die Definition der benachbarten Flächen nur solche im Abstand von 300 m einschließt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/07 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung - GenTPflEV)

A Änderungen

1. Zu § 1

2. Zu § 3 Abs. 1 Satz 3 - neu - und Abs. 1a - neu -

3. Zu § 5 Satz 1

4. Zu § 5 Satz 3 - neu -

5. Zu § 6 Satz 1 Nr. 1

6. Zu § 6 Satz 2, Satz 3 - neu -

7. Zu § 8

8. Zu § 12a - neu -Nach § 12 ist folgender § 12a einzufügen:

9. Zur Anlage Nr. 3

10. Zur Anlage Nr. 4 Satz 2 - neu - und Nr. 5 Satz 2 - neu -Die Anlage ist wie folgt zu ändern:

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 337/1/07

... Die Anerkennungsstelle kann die Probenahme an Saatgutpartien dieser Größe davon abhängig machen, dass der Antragsteller nachweist, dass das zuständige Komitee der Internationalen Vereinigung für Saatgutprüfung (ISTA) seine Teilnahme an dem ISTA-Versuch zur Partiegröße von Futterpflanzensaatgut bestätigt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 337/1/07




Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 571/06

... Umsetzung der Richtlinie 2006/55/EG der Kommission vom 12. Juni 2006 zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 66/402/EWG des Rates im Hinblick auf das Höchstgewicht von Saatgutpartien (ABI. EU (Nr.) L 159 S. 13) in das nationale Recht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung*

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Grund für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 610/05

... 3. ein Probenehmer, der bei einem Saatgutunternehmen beschäftigt ist, nur Saatgutpartien beprobt, die für das betreffende Unternehmen erzeugt wurden, es sei denn, zwischen Saatgutunternehmen, dem Antragsteller und der zuständigen Anerkennungsstelle wurde etwas anderes vereinbart.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Kosten für die Wirtschaft und Auswirkungen auf die Preise

IV. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 177/18 PDF-Dokument



Drucksache 412/18 PDF-Dokument



Drucksache 571/06 (Beschluss) PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.