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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sachbezogenheit"


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Drucksache 780/1/16

... Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass die Aufnahme nur bei Vorliegen bestimmter, im Gesetz festzulegender Kriterien, abgelehnt werden kann. Diese haben die Sachbezogenheit der Entscheidung der Versorgungseinrichtung sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 2a BetrAVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 20 Absatz 2 Satz 1 BetrAVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 24 BetrAVG

4. Zu Artikel 4 § 229 SGB V

5. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 244b Absatz 1 Satz 2 - neu - VAG

6. Zu Artikel 9 Nummer 4 § 10a Absatz 1 und Absatz 7 EStG

7. Zu Artikel 9 Nummern 9 und 10 Dynamisierung der Riester-Zulagen

8. Zu Artikel 9 Nummer 18 § 100 Absatz 2 EStG

9. Zu Artikel 9

10. Zu Artikel 14 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1 Nummer 4 AltvZertG

11. Zum Gesetzentwurf allgemein:

12. Zum Gesetzentwurf allgemein:

Im Einzelnen

13. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 174/13 (Beschluss)

... die Integrität der Mandatsausübung und die Funktionsfähigkeit des repräsentativen parlamentarischen Systems sowie das darauf bezogene öffentliche Vertrauen in die Unabhängigkeit und Unkäuflichkeit der Mandatsinhaber und die Sachbezogenheit ihrer Entscheidungen. Den Schutz dieses Rechtsguts gewährleistet die geltende Fassung des § 108e

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen und der Mandatsbewerber

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 108e
Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen

§ 108f
Bestechlichkeit und Bestechung der Mandatsbewerber

§ 108g
Nebenfolgen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen

IV. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu § 108f

Zu § 108g

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 636/1/13

... V) ist nach Auffassung des Bundesrates nicht hinreichend weitgehend sowie mit Wertungswidersprüchen und Ungleichbehandlungen von Patientinnen und Patienten verbunden. Ziel muss es sein, jegliche Vorteilsnahme als Gegenleistung für eine Gesundheitsdienstleistung strafbewehrt zu sanktionieren. Eine Regelung im SGB V schließt zwar die vom Bundesgerichtshof festgestellte Regelungslücke. Es besteht jedoch ein übergeordneter Regelungsbedarf. Berührt ist das Verhältnis aller Patientinnen und Patienten zu den Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Schutzgut ist das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Sachbezogenheit und Unparteilichkeit bei der gesundheitlichen Versorgung, die nicht durch Vorteilsannahmen beeinträchtigt werden darf. Schutzbedürftig ist weiterhin der gleichberechtigte Marktzugang aller Produkthersteller im Sinne des Wettbewerbsrechts. Eine Beschränkung auf die Versorgung durch Leistungserbringer des SGB V und damit Herausnahme von Privatversicherten sowie Dienstleistern, die außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung tätig sind, ist deshalb nicht zu rechtfertigen, da dieselben Schutzgüter betroffen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/1/13




1. Zu Artikel 1 Änderung des SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 und 15 § 70 Überschrift, Absatz 3 und § 307c SGB V


 
 
 


Drucksache 174/13

... die Integrität der Mandatsausübung und die Funktionsfähigkeit des repräsentativen parlamentarischen Systems sowie das darauf bezogene öffentliche Vertrauen in die Unabhängigkeit und Unkäuflichkeit der Mandatsinhaber und die Sachbezogenheit ihrer Entscheidungen. Den Schutz dieses Rechtsguts gewährleistet die geltende Fassung des § 108e

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Drucksache 174/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 108e
Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen

§ 108f
Bestechlichkeit und Bestechung der Mandatsbewerber

§ 108g
Nebenfolgen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen

IV. Auswirkungen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu § 108f

Zu § 108g

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 636/13 (Beschluss)

... V) ist nach Auffassung des Bundesrates nicht hinreichend weitgehend sowie mit Wertungswidersprüchen und Ungleichbehandlungen von Patientinnen und Patienten verbunden. Ziel muss es sein, jegliche Vorteilsnahme als Gegenleistung für eine Gesundheitsdienstleistung strafbewehrt zu sanktionieren. Eine Regelung im SGB V schließt zwar die vom Bundesgerichtshof festgestellte Regelungslücke. Es besteht jedoch ein übergeordneter Regelungsbedarf. Berührt ist das Verhältnis aller Patientinnen und Patienten zu den Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Schutzgut ist das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Sachbezogenheit und Unparteilichkeit bei der gesundheitlichen Versorgung, die nicht durch Vorteilsannahmen beeinträchtigt werden darf. Schutzbedürftig ist weiterhin der gleichberechtigte Marktzugang aller Produkthersteller im Sinne des Wettbewerbsrechts. Eine Beschränkung auf die Versorgung durch Leistungserbringer des SGB V und damit Herausnahme von Privatversicherten sowie Dienstleistern, die außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung tätig sind, ist deshalb nicht zu rechtfertigen, da dieselben Schutzgüter betroffen sind.

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Drucksache 636/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Änderung des SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 und 15 § 70 Überschrift, Absatz 3 und § 307c SGB V


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.