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"Sammelabrechnung"


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Drucksache 302/06 (Beschluss)

... ) verursachen wegen ihrer Relevanz für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers teilweise einen erheblichen bürokratischen Aufwand, ohne dass dem auf fiskalischer Seite ein messbarer Nutzen gegenüber steht. So ist der Vorsteuerabzug aus Rechnungen, die per Telefax übermittelt wurden, derzeit nur eingeschränkt und unter kasuistischen Bedingungen möglich, für eine Rechnungserteilung auf elektronischem Weg wird die in der Praxis unübliche und teure qualifizierte Signatur verlangt. Vergleichbare Hürden bestehen für den Vorsteuerabzug aus Rechnungen in Papierform nicht, obwohl diese nicht betrugssicherer sind. Um den zunehmenden Bedarf nach elektronischem Informationsaustausch Rechnung zu tragen, sollten daher weitere, im Hinblick auf die Betrugsbekämpfung sichere, Verfahren zugelassen werden. Außerdem sollte die Rechnungserteilungspflicht für steuerfreie Leistungen, aus denen kein Vorsteuerabzug möglich ist, und das Erfordernis einer zusätzlichen Sammelabrechnung bei im elektronischen Datenaustausch übermittelten Rechnungen, mit dem keine zusätzliche Betrugssicherheit erreicht wird, gestrichen werden. Mit einer praxisgerechteren Ausgestaltung der umsatzsteuerlichen Anforderungen in § 14 UStG könnte so ein weiterer Abbau von Bürokratiehürden erreicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/06 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein:

Zu den Einzelvorschriften:

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 4d Abs. 3 BDSG

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 4f Abs. 2 Satz 3 BDSG , Buchstabe c § 4f Abs. 4a Satz 1 BDSG

6. Zu Artikel 1 Nr. 3 und 4 § 4g Abs. 1 Satz 3, § 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG

7. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a - neu - § 4g Abs. 1 Satz 4 - neu - BDSG

8. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b - neu -, c - neu - § 4g Abs. 2 Satz 2 und 3, Absatz 2a - neu - BDSG

9. Zu Artikel 2 § 203 Abs. 1 Nr. 7 StGB

10. Zu Artikel 3 Änderung der Altholzverordnung

11. Zu Artikel 8 Nr. 01 - neu - § 14 UStG

12. Zu Artikel 8 Nr. 02 - neu - § 15 UStG

13. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 15a Abs. 3 Satz 3 UStG

14. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 15a Abs. 3 Satz 3 UStG

15. Zu Artikel 11 Nrn. 1a - neu - ,1b - neu - § 14 Abs. 6 Satz 1, Satz 1a - neu - , Abs. 8 Satz 1, Satz 1a - neu - GewO

Zu Ziffer 1b:

Zu Ziffer 1a:

16. Zu Artikel 11 Nr. 1c - neu - § 14 Abs. 8 Satz 2 GewO


 
 
 


Drucksache 302/1/06

... ) verursachen wegen ihrer Relevanz für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers teilweise einen erheblichen bürokratischen Aufwand, ohne dass dem auf fiskalischer Seite ein messbarer Nutzen gegenüber steht. So ist der Vorsteuerabzug aus Rechnungen, die per Telefax übermittelt wurden, derzeit nur eingeschränkt und unter kasuistischen Bedingungen möglich, für eine Rechnungserteilung auf elektronischem Weg wird die in der Praxis unübliche und teure qualifizierte Signatur verlangt. Vergleichbare Hürden bestehen für den Vorsteuerabzug aus Rechnungen in Papierform nicht, obwohl diese nicht betrugssicherer sind. Um den zunehmenden Bedarf nach elektronischem Informationsaustausch Rechnung zu tragen, sollten daher weitere, im Hinblick auf die Betrugsbekämpfung sichere, Verfahren zugelassen werden. Außerdem sollte die Rechnungserteilungspflicht für steuerfreie Leistungen, aus denen kein Vorsteuerabzug möglich ist, und das Erfordernis einer zusätzlichen Sammelabrechnung bei im elektronischen Datenaustausch übermittelten Rechnungen, mit dem keine zusätzliche Betrugssicherheit erreicht wird, gestrichen werden. Mit einer praxisgerechteren Ausgestaltung der umsatzsteuerlichen Anforderungen in § 14 UStG könnte so ein weiterer Abbau von Bürokratiehürden erreicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/1/06




Zum Gesetzentwurf allgemein:

Zu den Einzelvorschriften:

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 4d Abs. 3 BDSG

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 4f Abs. 2 Satz 3 BDSG , Buchstabe c § 4f Abs. 4a Satz 1 BDSG , Nr. 3 § 4g Abs. 1 Satz 4 - neu - BDSG *

6. Zu Artikel 1 Nr. 3 und 4 § 4g Abs. 1 Satz 3, § 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG *

7. Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - § 4g Abs. 2 Satz 2 und 3, Absatz 2a - neu - BDSG *

8. Zu Artikel 2 § 203 Abs. 1 Nr. 7 StGB

9. Zu Artikel 3 Änderung der Altholzverordnung

10. Zu Artikel 6 § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO

11. Zu Artikel 8 Nr. 01 - neu - § 14 UStG

12. Zu Artikel 8 Nr. 02 - neu - § 15 UStG

13. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 15a Abs. 3 Satz 3 UStG

14. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 15a Abs. 3 Satz 3 UStG

15. Zu Artikel 10 Nr. 2 § 3 Buchstabe A Ziffer I Nr. 1 ProdGewStatG

16. Zu Artikel 11 Nrn. 1a - neu - ,1b - neu - § 14 Abs. 6 Satz 1, Satz 1a - neu - , Abs. 8 Satz 1, Satz 1a - neu - GewO

Zu Ziffer 1b:

Zu Ziffer 1a:

17. Zu Artikel 11 Nr. 1c - neu - § 14 Abs. 8 Satz 2 GewO

18. Zu Artikel 13 § 3 Satz 2 Nr. 3 FahrlG

19. Zu Artikel 14 Nr. 1 § 14 Abs. 1 - neu -, Abs. 2 Satz 1 - neu -, Abs. 3 Satz 1, 2 - neu - PBefG


 
 
 


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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.