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"Sanktionierung"
Drucksache 315/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG )
... Absatz 4 Satz 1 bestimmt als Bußgeldbehörde für die in diesem Gesetz bezeichneten Ordnungswidrigkeiten das Bundesamt für Justiz. Aufgabe des Bundesamtes ist es, Gesetzesverstöße im Rahmen des durch § 47 Absatz 1 OWiG eingeräumten Ermessens zu verfolgen und zu ahnden. Um eine gleichmäßige, effektive und verhältnismäßige Sanktionierung sicherzustellen, ist gemäß Satz 2 der Erlass von Bußgeldleitlinien vorgesehen. In diesen Leitlinien soll unter anderem festgelegt werden, wie das Bundesamt bei der Festsetzung von Geldbußen und bei der Ausübung seines Verfolgungsermessens vorgehen wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Berichtspflicht
§ 3 Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte
§ 4 Bußgeldvorschriften
§ 5 Inländischer Zustellungsbevollmächtigter
§ 6 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Telemediengesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
1. Richtlinie 2000/31/EG e-commerce-RL
2. Dienstleistungsfreiheit
3. Notifizierungspflicht nach der Richtlinie EU Nr. 2015/1535
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
§ 24 Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4137, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
- Vierteljährliche Berichte auf eigener Homepage und im Bundesanzeiger
- Wirksames Beschwerdemanagement
- Zustellungsbevollmächtigter
- Auskunftsanspruch
Verwaltung Bund
II.2. Weitere Kosten Länder
II.3. ‚One in one Out‘-Regel
II.4 Evaluierung
III. Votum
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG) (NKR-Nr. 4137)
Drucksache 184/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
... Die derzeitige Beschränkung der Weitergabe von Anhaltspunkten bei verbotswidrigem Verhalten auf strafbare Fälle ist nicht sachgerecht, da auf diese Weise zwischen verbotener Ein-/Ausfuhr persönlich und verbotener Ein-/Ausfuhr per Post differenziert wird. Aus Gründen der Gleichbehandlung muss auch im Fall von Postsendungen eine Sanktionierung von Rechtsverstößen durch Ordnungswidrigkeiten ermöglicht werden. Es muss verhindert werden, dass zum Beispiel Reisende in Kenntnis des grundrechtlichen Schutzes des Brief- und Postgeheimnisses artgeschützte Gegenstände vorsorglich per Post schicken.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
§ 40a Maßnahmen gegen invasive Arten
§ 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten
§ 40c Genehmigungen
§ 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten
§ 40e Managementmaßnahmen
§ 40f Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 47 Einziehung und Beschlagnahme
§ 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten
§ 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes
§ 28a Invasive Arten
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Für Bürgerinnen und Bürger
b Für die Wirtschaft
c für die öffentliche Verwaltung
aa für den Bund
bb für die Länder
4. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
II. Zu Artikel 2 Änderung des Gesetzes über d/e Umweltverträglichkeitsprüfung
III. Zu Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes
IV. Zu Artikel 4 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3272, BMUB: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbringung invasiver gebietsfremder Arten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
III. Ergebnis
Drucksache 39/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
... Wie bisher dürfen unbemannte Fluggeräte nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers geflogen werden, um Zusammenstöße mit anderen Teilnehmern am Luftverkehr gemäß dem Grundsatz des Sichtflugs "sehen und gesehen werden" auszuschließen. Dabei erfasst dieses Verbot nur Geräte mit einer Startmasse bis zu fünf Kilogramm. Hintergrund dieser Regelung ist der Umstand, dass diese Geräte grundsätzlich erlaubnisfrei betrieben werden können, s. § 21a Absatz 1. Da ihr Betrieb somit keiner behördlichen Prüfung und Sanktionierung unterliegt, ist die Beschränkung auf einen Betrieb ausschließlich innerhalb der Sichtweite erforderlich. Schwerere Geräte mit einer Startmasse von mehr als fünf Kilogramm unterliegen hingegen einer generellen Erlaubnispflicht; im Rahmen der Erteilung dieser Erlaubnis kann die Behörde auch einen Betrieb außerhalb der Sichtweite zulassen (ggf. unter bestimmten Auflagen), wenn der Antragsteller insbesondere die aus Sicherheitsgründen erforderlichen Aus-weich- und Notfallverfahren hinreichend beschrieben hat. Mithin ist der Betrieb von Geräten mit einer Startmasse von mehr als fünf Kilogramm grundsätzlich erlaubnisfähig.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
1. Länder
2. Bund
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
Abschnitt 5a Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
§ 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
Abschnitt 5a Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
§ 21a Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
§ 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
§ 21c Zuständige Behörde
§ 21d Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten; anerkannte Stellen
§ 21e Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen
§ 21f Ausweichregeln für unbemannte Fluggeräte
Artikel 3 Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
Im Einzelnen:
- Einführung einer Kennzeichnungspflicht:
- Betriebsbeschränkungen:
- Auswirkungen auf unbemannte Luftfahrtsysteme:
- Einführung einer Pflicht zum Nachweis bestimmter Kenntnisse und Fertigkeiten:
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand Verwaltung
a Erfüllungsaufwand für den Bund
b Erfüllungsaufwand für Länder
IV. Sonstige Auswirkungen
1. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
2. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Nummer 2
Nummer 3
Nummer 4
Nummer 5
§ 21a
b § 21b
Absatz 1
Nummer 1
Nummer 2
Nummer n
Nummer 6
Nummer 7
Nummer 8
Nummer 9
Nummer 10
Absatz 2
Absatz 3
c § 21c
d § 21d
e § 21
f § 21f
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3614, BMVI: Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
Weitere Kosten
Verwaltung Bund, Länder/Kommunen
4 Bund
4 Länder
II.2 ‚One in one out‘-Regelung
Drucksache 543/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen COM(2017) 358 final Drucksache: 543/17 in Verbindung mit
... 82. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass die Achtung der EU-Grundwerte entscheidend bei der Entwicklung und Umsetzung der EU-Politik ist. Hinsichtlich der im Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen angesprochenen Vorschläge, die Auszahlung von EU-Mitteln vom Stand der Rechtsstaatlichkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten abhängig zu machen, gibt er jedoch Folgendes zu bedenken: EUV und AEUV sehen klare Verfahren für die Feststellung von Verstößen gegen das EU-Recht und für deren Sanktionierung vor. Eine Sanktionierung außerhalb dieser festgelegten Verfahren, zum Beispiel über eine Konditionierung von Mittelauszahlungen im Rahmen der Kohäsionspolitik, ist rechtlich nicht vorgesehen. Gerade angesichts der Überkomplexität, welche die Umsetzung der ESI-Fonds in zunehmendem Maße erschwert, sollte die Kohäsionspolitik konsequent auf ihre eigenen Ziele konzentriert und nicht mit Aufgaben aus anderen Politikbereichen überfrachtet werden. Hinzu kommt, dass Mittelkürzungen bei den ESI-Fonds vorrangig die regionale Ebene treffen und zwar auch in Fällen, in welchen der sanktionierte Verstoß im alleinigen Verantwortungsbereich der nationalen Ebene liegt.
Drucksache 153/2/17
Antrag aller Länder
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Mit Absatz 3 wird der vom Bundesverfassungsgericht gegebene Hinweis auf weitere Möglichkeiten einer Sanktionierung verfassungsfeindlicher Parteien auf grundgesetzlicher Ebene umgesetzt. Verfassungsrechtlich zulässig ist es danach, verfassungsfeindliche Parteien von staatlicher Teilfinanzierung auszuschließen. Das gegenwärtige System staatlicher Teilfinanzierung von Parteien ist in § 18 Parteiengesetz niedergelegt. Die staatliche Förderung kann indes auch auf mittelbarem Weg erfolgen, etwa durch die Gewährung steuerlicher Begünstigungen von Parteien selbst oder denjenigen, die Parteien Zuwendungen zukommen lassen. Die Verhängung von Sanktionen kommt aufgrund des hohen Gewichts der Parteien in einer parlamentarischen Demokratie indes nur gegenüber solchen Parteien in Betracht, die als verfassungsfeindlich einzustufen sind, d.h. solchen, die Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen.
'Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Grundgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeines
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 254/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Verbotene Bild- und Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen
... Die bestehenden strafrechtlichen Regelungen sind unzureichend: Vor allem die Herstellung von Bild- und Tonaufnahmen bei Gerichtsverhandlungen wird durch die strafrechtlichen Regelungen bislang nur sehr fragmentarisch erfasst. Bei Bildaufnahmen kommt eine strafrechtliche Sanktionierung grundsätzlich nur in den Fällen des Verbreitens und öffentlich Zugänglichmachens in Betracht, bei Tonaufnahmen nur die Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes und das Gebrauchen oder Zugänglichmachen einer derartigen Aufnahme.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 353e Verbotene Aufnahmen in Gerichtsverhandlungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
1. Aktuelle Gesetzeslage
a Strafrechtliche Verbote
aa Anfertigung von Aufnahmen
bb Veröffentlichung von Aufnahmen
cc Besitz von Aufnahmegeräten
dd Fazit
b Nicht-strafrechtliche Maßnahmen gegen Aufnahmen im Rahmen von Gerichtsverhandlungen
aa Maßnahmen nach dem Gerichtsverfahrensgesetz GVG
bb Maßnahmen nach Polizeirecht
cc Fazit
2. Schutzzwecke und Schutzgüter
a Schutz der Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten
b Schutz von Interessen der Rechtspflege
c Rechtssicherheit
3. Folgerungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
IV. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu dem Merkmal Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht
Zu den Tathandlungen
Zum Merkmal Ohne Wissen des Vorsitzenden
Zum Vorsatz
Zur Rechtswidrigkeit
Zur Strafdrohung
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 2
Drucksache 226/16
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es (StGB ) - Effektive Bekämpfung von sogenannten "Gaffern" sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen
... Zunehmend ist festzustellen, dass Schaulustige bei schweren Unfällen die verunglückten Personen mit ihren mobilen Telefonen fotografieren, statt ihnen zu helfen. Über die damit verbundene Missachtung des Persönlichkeitsrechts der Opfer hinaus stellt ein solches Verhalten eine erhebliche Gefahr für die Verunglückten dar. Schaulustige erschweren oder verhindern in Einzelfällen sogar die Rettung von Verunglückten. Das geltende Recht sanktioniert Behinderungen von Rettungsarbeiten dann, wenn die Behinderungen durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt erfolgen bzw. mit einem tätlichen Angriff auf den Hilfeleistenden verbunden sind. Eine Behinderung von Rettungsarbeiten, bei der keine Gewalt im Sinne des § 113
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Erfüllungskosten
F. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 115 Behinderung von Hilfeleistungen der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 4
Artikel 2 (Inkrafttreten)
Drucksache 676/16
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates für eine Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen sowie eine Reform der Regelungen für die Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten
Entschließung des Bundesrates für eine Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen sowie eine Reform der Regelungen für die Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten
Entschließung
I. EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner
II. Regelungen zur Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten
Drucksache 285/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Integrationsgesetz
... Die Verletzung dieser Mitwirkungs- bzw. Teilnahmepflichten wird grundsätzlich sanktioniert. Dies erfolgt bspw. durch Einschränkungen von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 2 Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 4 Änderung der Integrationskursverordnung
Artikel 5 Weitere Änderung der Integrationskursverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Beschäftigungsverordnung
5. Erfüllungsaufwand Beschäftigungsverordnung Für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.
6. Weitere Kosten
7. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3734, 3735: Entwurf eines Integrationsgesetzes und einer Verordnung zum Integrationsgesetz
I. Zusammenfassung
1. Im Einzelnen
2. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
4 Verwaltung
Umstellungsaufwand Verwaltung
Jährlicher Erfüllungsaufwand Verwaltung
3. Weitere Kosten
4. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
5. Evaluation
6. Gesamtbetrachtung
Drucksache 603/16
... entschieden, dass eine zwischen der Begehung der Handlung und der Entscheidung zeitweise bestehende Ahndungslücke ein milderes Gesetz im Sinne der Vorschrift darstellt und eine Sanktionierung auszuschließen vermag (OLG Köln, NJW 1988, 857). Umgesetzt auf die konkrete Situation hieße dies, dass sämtliche nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren mit Bezug auf die Verordnung (EWG) Nr.
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Fahrpersonalgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
Artikel 4 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 5 Änderungen des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Erfüllungsaufwand
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil - zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Nummer 1
Nummer 2
Nummer 3
Nummer 4
Nummer 5
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 72/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer -Qualifikations-Gesetzes
... Um den Missbrauchsfällen bei der Aus- und Weiterbildung - aufgefallen unter anderem im Rahmen der Fördermittelbearbeitung durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) - wirkungsvoll zu begegnen, bedarf es insbesondere verschärfter Sanktionierungsmaßnahmen. Die Voraussetzungen im Hinblick auf die Anerkennung und Überwachung von Ausbildern, Unterrichtsorten, Teilnehmerzahl sowie Mitteilung von Daten und Zeit der geplanten Weiterbildungsveranstaltungen sind konkretisiert worden. Bußgeldtatbestände zur Bekämpfung von Missbrauch sind erweitert und mit einer strengeren Sanktion versehen worden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Bürgerinnen und Bürger
E.2 Wirtschaft
E.3 Verwaltung
4 Bund:
Länder und Kommunen:
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 7a Untersagung der Tätigkeit, Widerruf der Anerkennung
§ 7b Überwachung von Ausbildungsstätten
§ 9 Bußgeldvorschriften
§ 10 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 11 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel der Regelung
II. Lösung und Inhalt der Regelungen
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Alternativen
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger:
2. Wirtschaft:
3. Verwaltung:
5 Bund:
Länder und Kommunen:
VIII. Weitere Kosten
IX. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 2 Satz 4 GGO
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
§ 11 :
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3376: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
Drucksache 580/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Klimaschutzverordnung
... wurden die europäischen Vorschriften über fluorierte Treibhausgase neu gefasst. Im Rahmen der Neufassung wurden wichtige Verschärfungen und Konkretisierungen gegenüber dem bisherigen Recht vorgenommen. Wesentliche Neuerungen auf EU-Ebene sind die stufenweise Reduktion der in Verkehr gebrachten Menge teilfluorierter Treibhausgase im Wege einer Quotierung, die Ausweitung der Dichtheits- und Sachkundeanforderungen auf weitere Sektoren bzw. Tätigkeiten sowie die Erweiterung der Verwendungs- und Verkehrsverbote, einschließlich der Kennzeichnungsregelungen. Darüber hinaus enthält die neue Verordnung Regelungsaufträge an die Mitgliedstaaten in Bezug auf Programme zur Herstellerverantwortung, die Aufstellung bzw. Anpassung von Zertifizierungssystemen für Personen und Unternehmen sowie im Hinblick auf die Sanktionierung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
§ 7 Kennzeichnung
§ 8 Sonstige Betreiberpflichten
§ 9 Inverkehrbringen, Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase
§ 11 Straftaten
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Anpassung der Sachkundeanforderungen
2. Redaktionelle Anpassungen und Streichung von Regelungen
3. Klarstellungen
4. Sanktionierung
III. Ermächtigungsgrundlagen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
Zu a Streichung von Regelungen im Hinblick auf EU-Recht
- Dichtheitskontrollen für Kälteanlagen auf Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern
- Streichung der Kennzeichnungspflicht in § 7 Abs. 1
Zu b Streichung von Übergangsregelungen
- Streichung der Ausnahmeregelung für Leckagegrenzwerte
- Streichung der Übergangsregelungen in § 9 alt
Zu c Anpassung der Regelungen für Sachkundebescheinigungen und Betriebszertifikate
- Anforderungen in § 5 Absatz 1
- Sachkundeanforderungen in § 5 Absatz 2
- Unternehmenszertifikate nach § 6
Zu d Sonstige Präzisierungen von EU-Regelungen
- Ergänzung von Betreiberpflichten im Hinblick auf den Einsatz sachkundigen Personals
a Kennzeichnung
b Inverkehrbringen, Verkauf, Kauf
2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Zu a Betreiberpflichten
Zu b Kaufverbote
3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Übergangsregelung für Leckagegrenzwerte
b Sachkundeanforderungen
IX. Weitere Kosten
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3621: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht
Drucksache 636/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für eine Reformierung des Bußgeldsystems und für eine Erweiterung der Sanktionen in der BußgeldKatalog-Verordnung bei besonders gefährlichen Verstößen im Straßenverkehr - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Pauschale Bußgelder sind sozial ungerecht, denn die bestehende Systematik der Bußgelder differenziert nicht ausreichend nach der Höhe des jeweiligen Einkommens. Dadurch ist die Akzeptanz des Systems und damit seine Wirksamkeit höchst fragwürdig, weil derjenige mit geringerem Einkommen nicht einzusehen vermag, aus welchem Grund das Bußgeld bei viel höherem Einkommen das Gleiche ist. Dies hat gleichzeitig eine mangelhafte abschreckende Wirkung von Bußgeldern und eine zunehmende soziale Ungleichheit zur Folge. Das Bußgeldsystem ist daher dahingehend zu überprüfen, ob es zur Erreichung einer sozial gerechteren Sanktionierung erforderlich sein könnte, Geldbußen einkommensabhängig der Höhe nach zu staffeln.
1. Zur Überschrift
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
3. Zu Nummer 1
Drucksache 636/16
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates für eine Reformierung des Bußgeldsystems und für eine Erweiterung der Sanktionen in der Bußgeld-Katalog-Verordnung bei besonders gefährlichen Verstößen im Straßenverkehr
... Pauschale Bußgelder sind sozial sehr ungerecht. Die bestehende Systematik der Bußgelder differenziert nicht ausreichend nach der Höhe des jeweiligen Einkommens. Dadurch ist die Akzeptanz des Systems und damit seine Wirksamkeit höchst fragwürdig, weil derjenige mit geringerem Einkommen nicht einzusehen vermag, warum das Bußgeld bei viel höherem Einkommen das Gleiche ist. Dies hat gleichzeitig eine mangelhafte abschreckende Wirkung von Bußgeldern und eine zunehmende soziale Ungleichheit zur Folge. Das Bußgeldsystem ist daher dahingehend zu überprüfen, ob es zur Erreichung einer sozial gerechteren Sanktionierung erforderlich sein könnte, Geldbußen einkommensabhängig der Höhe nach zu staffeln.
Drucksache 103/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... sowie deren Folgeregelungen zu schaffen oder zu initiieren. Die anzustrebende Regelung muss eine wirksame Kontrolle des Ausgabeverfahrens von Blankoheimtierausweisen, eine zeitnahe und effiziente Rückverfolgbarkeit der ausgestellten Heimtierausweise und eine wirksame Sanktionierung von Verstößen ermöglichen.
1. Zu Artikel 6 Änderung der Viehverkehrsverordnung
'Artikel 6 Änderung der Viehverkehrsverordnung
2. Zu Artikel 9 Nummer 1 - neu - § 26 Satz 1 BmTierSSchV ,
'Artikel 9 Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
4. Zu Artikel 6 Änderung der Viehverkehrsverordnung
Zu Artikel 9
Drucksache 580/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Klimaschutzverordnung
... bestehenden Betreiberpflichten nicht vollständig spezifiziert. Ohne eine derartige Spezifizierung mit Bezugnahme auf die nationalen Zertifizierungsverfahren ist aber eine Sanktionierung bei Verstößen nicht möglich. Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird § 8 um die noch fehlenden Regelungen ergänzt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 4 Absatz 1 ChemKlimaschutzV
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ChemKlimaschutzV
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a ChemKlimaschutzV
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe b ChemKlimaschutzV
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c § 5 Absatz 3 ChemKlimaschutzV
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 8 Absatz 2 ChemKlimaschutzV
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 8 Absatz 3 - neu -, 4 - neu - ChemKlimaschutzV
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 2 und 3 ChemKlimaschutzV
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 10 Absatz 2 Nummer 5 ChemKlimaschutzV
Drucksache 226/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Effektive Bekämpfung von sogenannten Gaffern sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen
... Zunehmend ist festzustellen, dass Schaulustige bei schweren Unfällen die verunglückten Personen mit ihren mobilen Telefonen fotografieren, statt ihnen zu helfen. Über die damit verbundene Missachtung des Persönlichkeitsrechts der Opfer hinaus stellt ein solches Verhalten eine erhebliche Gefahr für die Verunglückten dar. Schaulustige erschweren oder verhindern in Einzelfällen sogar die Rettung von Verunglückten. Das geltende Recht sanktioniert Behinderungen von Rettungsarbeiten dann, wenn die Behinderungen durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt erfolgen bzw. mit einem tätlichen Angriff auf den Hilfeleistenden verbunden sind. Eine Behinderung von Rettungsarbeiten, bei der keine Gewalt im Sinne des § 113 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Effektive Bekämpfung von sogenannten Gaffern sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 115 Behinderung von Hilfeleistungen der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 806/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52 /EU
/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
... im Höchstmaß nur mit der Hälfte des angedrohten Höchstbetrages der Geldbuße geahndet werden. Eine Verdoppelung des Betrages wird daher für erforderlich gehalten. Mit der Festlegung des Höchstbetrages auf 50 000 Euro wird ferner der Bußgeldrahmen bei Sanktionierungen von Ordnungswidrigkeiten im Wohnungswesen vereinheitlicht. Sowohl bei Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStrG als auch bei Zweckentfremdung von Wohnraum nach Artikel 6 § 2 MietRVerbG und nach § 26 Absatz 1 Nummer 5 WoBindG hat der Bundesgesetzgeber bereits eine Obergrenze von 50 000 Euro eingeführt. Da das Verbot der Nutzung von Wohnraum als Nebenwohnung ebenfalls der Verbesserung der Wohnraumversorgung in einer Gemeinde dient, wird eine Synchronisierung des Bußgeldrahmens für sinnvoll gehalten. Dadurch wird den Gemeinden die Erarbeitung eigener Ermessensleitlinien zur Bußgeldbemessung erleichtert.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4 Absatz 2 Satz 2a - neu - BauGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB , Nummer 8 § 6a Absatz 2 BauGB und Nummer 11 § 10a Absatz 2 BauGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB
8. Zu Artikel 1 passive Schallschutzmaßnahmen gegen Gewerbelärm
9. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 13b BauGB *
10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9
Zu Artikel 1 Nummer 14
11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Satz 2 BauGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 22 BauGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 29a - neu - BauGB
§ 29a Zulässigkeit von störfallrelevanten Vorhaben
14. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 35 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Absatz 6 Satz 4 Nummer 3 BauGB
16. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 6, Satz 4 und Satz 5 BauGB
17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16
Zu Artikel 1 Nummer 17a
18. Zu Artikel 1 Nummer 17a* - neu - § 173 Absatz 3 Satz 3 - neu - BauGB
19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 213 Absatz 1 Nummer 4 BauGB
20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 213 Absatz 2 BauGB
21. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 245c Absatz 3 BauGB
22. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - BauNVO
23. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3* - neu - BauNVO
24. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 4 Nummer 1 BauNVO
25. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 17 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - BauNVO
Drucksache 436/1/16
... vom 25.11.2015) nicht alle Verstöße gegen die Netzneutralität als sanktionierbare Tatbestände erfasst werden. Die im Referentenentwurf noch vorhandene Sanktionierung von Verstößen gegen das in Artikel 3 Absatz 2 TSM-VO geregelte sogenannte "Zero Rating" wurde im Regierungsentwurf gestrichen.
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 41a TKG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Nummer 1b - neu - § 45d Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 4 - neu - , Nummer 7 - neu - § 150 Absatz 16 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
4. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 48 Überschrift, Absatz 4 - neu - TKG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 116 Satz 2 - neu - TKG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 123 Absatz 2 Satz 3 - neu - TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 126 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 127 Absatz 1 Satz 1 TKG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b und Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 149 Absatz 1b Nummer 01 - neu - und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 149 Absatz 1b Nummer 01 - neu - TKG
11. Zum Gesetzentwurf allgemein
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 186/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen
... b) Sanktionierung von Zuwiderhandlungen gegen diese Anzeige- und Darlegungspflichten;
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen
Drucksache 580/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Klimaschutzverordnung
... bestehenden Betreiberpflichten nicht vollständig spezifiziert. Ohne eine derartige Spezifizierung mit Bezugnahme auf die nationalen Zertifizierungsverfahren ist aber eine Sanktionierung bei Verstößen nicht möglich. Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird § 8 um die noch fehlenden Regelungen ergänzt.
Anlage Änderungen zur Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 4 Absatz 1 ChemKlimaschutzV
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ChemKlimaschutzV
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a ChemKlimaschutzV
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe b ChemKlimaschutzV
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c § 5 Absatz 3 ChemKlimaschutzV
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 8 Absatz 2 ChemKlimaschutzV
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 8 Absatz 3 - neu -, 4 - neu - ChemKlimaschutzV
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 2 und 3 ChemKlimaschutzV
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 10 Absatz 2 Nummer 5 ChemKlimaschutzV
Drucksache 816/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz - StUmgBG )
... - die Erweiterung der Mitwirkungspflichten durch Offenlegung von Beteiligungen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Unternehmen in Offshore-Staaten sowie die Sanktionierung von Zuwiderhandlungen gegen diese Mitwirkungspflichten; - die Anzeigepflicht von Banken und Dienstleistern, die Geschäftsbeziehungen in Offshore-Staaten vermitteln oder herstellen einschließlich der Sanktionierung bei Verletzung der Anzeigepflicht;
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 117c Absatz 2 und 4 AO
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 §§ 138b, 138c AO
Zu § 138b
Zu § 138c
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 §§ 138b, 138c AO-E
5. Zu Artikel 1 nach Nummer 10 § 175b AO
6. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 379 Absatz 4 AO
7. Zu Artikel 1a - neu - § 4i Satz 1 EStG
Artikel 1a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
8. Zu Artikel 1a - neu - § 32a Absatz 1 Satz 1 EStG
Artikel 1a Änderung des Einkommensteuergesetzes
9. Zu Artikel 1a - neu - § 39b Absatz 2 EStG Artikel 6 Inkrafttreten
Artikel 1a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Im Einzelnen
Satz 13
Satz 14
Satz 15
Satz 16
10. Zu Artikel 1a - neu - § 39e Absatz 3 Satz 3 und § 52 Absatz 39 EStG
Artikel 1a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
11. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu -, 1b - neu -, 3a - neu -, 3b - neu -, 3c - neu und 4 § 3 Absatz 2 Nummer 4, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f, § 19 Absatz 2, § 21 Absatz 1 Satz 1, § 35 Absatz 4 und § 37 Absatz 15 - neu ErbStG
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 3b
Zu Nummer 3c
Zu Nummer 4
12. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu -, 3, 4 § 13 Absatz 1 Nummer 16, § 17 Absatz 3, § 37 Absatz 14 ErbStG
Zu a:
Zu b:
Zu c:
13. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 37 Absatz 13 und 14 ErbStG
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
14. Zu Artikel 5a - neu - § 7 Absatz 1 Satz 4 und § 50 Absatz 4 - neu - InvStG
Artikel 5a Änderung des Investmentsteuergesetzes
15. Zu Artikel 5b - neu - § 100a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StPO Artikel 5c - neu - Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 5b Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 5c Einschränkung eines Grundrechts
Zu Artikel 5b
Zu Artikel 5c
Drucksache 436/16 (Beschluss)
... vom 25.11.2015) nicht alle Verstöße gegen die Netzneutralität als sanktionierbare Tatbestände erfasst werden. Die im Referentenentwurf noch vorhandene Sanktionierung von Verstößen gegen das in Artikel 3 Absatz 2 TSM-VO geregelte sogenannte "Zero Rating" wurde im Regierungsentwurf gestrichen.
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 41a TKG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Nummer 1b - neu - § 45d Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 4 - neu - , Nummer 7 - neu - § 150 Absatz 16 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
4. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 48 Überschrift, Absatz 4 - neu - TKG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 116 Satz 2 - neu - TKG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 123 Absatz 2 Satz 3 - neu - TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 126 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 127 Absatz 1 Satz 1 TKG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b und Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 149 Absatz 1b Nummer 01 - neu - und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
11. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 229/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
... es - Recht der Genussmittel. Die Gesetzgebungskompetenz zur Sanktionierung einzelner Vorschriften ergibt sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
§ 20a Verbot der Außenwerbung
§ 20b Verbot der kostenlosen Abgabe und der Ausspielung
Artikel 2 Änderung des Jugendschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Tabaksteuergesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3576: Entwurf eines Gesetzes einer Ersten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Regelungsinhalt
2.2. Erfüllungsaufwand
Im Einzelnen
2.3. Weitere Kosten
Drucksache 239/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften
... Der Gesetzentwurf dient der nachhaltigen Entwicklung, da er zur besseren Bekämpfung und Sanktionierung von illegalen Verbringungen von Abfällen beiträgt. Der Verordnungsentwurf tangiert folgende Managementregeln der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung ("Perspektiven für Deutschland" (2002) und "Für ein nachhaltiges Deutschland - Fortschrittsbericht 2008 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie"):
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Abfallverbringungsgesetzes
§ 11a Kontrollpläne
§ 18a Strafvorschriften im Fall illegaler Verbringungen gefährlicher Abfälle
§ 18b Strafvorschriften im Fall illegaler Verbringungen nicht gefährlicher Abfälle
§ 18c Verweisungen auf Vorschriften des Rechts der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
§ 19 Einziehung
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 3 Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
Drucksache 390/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) - COM(2016) 270 final; Ratsdok. 8715/16
... 23. Der Bundesrat begrüßt die vorgeschlagenen Pflichten der Antragstellenden und deren Sanktionierung bei Nichteinhaltung. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat darum, in der vorgeschlagenen Verordnung ausreichend zu berücksichtigen, dass der Verstoß gegen die Pflicht, den Asylantrag im Staat der irregulären Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu stellen, leistungsrechtlich auf die Aufnahmebedingungen in den anderen Mitgliedstaaten Auswirkungen haben sollte, um Sekundärmigration wirksam zu verhindern.
Drucksache 636/2/16
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates für eine Reformierung des Bußgeldsystems und für eine Erweiterung der Sanktionen in der Bußgeld-Katalog-Verordnung bei besonders gefährlichen Verstößen im Straßenverkehr - Antrag des Landes Niedersachsen - Punkt 30 der 953. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2017
... zu weit. Daneben würde gleichfalls eine verschärfte Sanktionierung von Parkverstößen oder von jeglichen innerörtlichen Geschwindigkeitsverstößen zu einer Überregulierung führen.
Drucksache 113/16
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung und zur Änderung weiterer Verordnungen
... § 19 enthält Bußgeldtatbestände zur Sanktionierung des Verbots der Annahme von Kundengeldern (§ 13) sowie von Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht (§ 14), die Mitwirkungspflichten des Gewerbetreibenden im Rahmen von anlassbezogenen Prüfungen (§§ 15, 16) und die Anzeigepflicht (§ 17).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung - ImmVermV)
Abschnitt 1 Sachkundenachweis
§ 1 Sachkundeprüfung
§ 2 Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss
§ 3 Prüfungsinhalt, Verfahren
§ 4 Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen
§ 5 Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
2 Vermittlerregister
§ 6 Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister
§ 7 Mitteilungspflichten
§ 8 Zugang
Abschnitt 2 Anforderungen a n die Berufshaftpflichtversicherung
§ 9 Geltungsbereich der Versicherung
§ 10 Umfang der Versicherung
§ 11 Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens
Abschnitt 3 Verhaltenspflichten
§ 12 Allgemeine Verhaltenspflicht
§ 13 Verbot der Annahme von Geldern
§ 14 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
§ 15 Außerordentliche Prüfungen
§ 16 Rechte und Pflichten der an der außerordentlichen Prüfung Beteiligten
§ 17 Anzeigepflicht
Abschnitt 4 Grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit
§ 18 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung
§ 19 Ordnungswidrigkeiten
§ 20 Übergangsregelung
Anlage 1 (zu § 1) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung
1. Kundenberatung
1.4 Kundenbetreuung
2. Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung
2.12 Steuerliche Aspekte des Immobilienerwerbs
3. Finanzierung und Kreditprodukte
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 8) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung und Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung
Artikel 2 Änderung der Pfandleiherverordnung
Artikel 3 Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
Artikel 4 Änderung der WirtschaftsprüfungsexamensAnrechnungsverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Verordnungsermächtigung
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 806/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52 /EU
/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
... im Höchstmaß nur mit der Hälfte des angedrohten Höchstbetrages der Geldbuße geahndet werden. Eine Verdoppelung des Betrages wird daher für erforderlich gehalten. Mit der Festlegung des Höchstbetrages auf 50 000 Euro wird ferner der Bußgeldrahmen bei Sanktionierungen von Ordnungswidrigkeiten im Wohnungswesen vereinheitlicht. Sowohl bei Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStrG als auch bei Zweckentfremdung von Wohnraum nach Artikel 6 § 2 MietRVerbG und nach § 26 Absatz 1 Nummer 5 WoBindG hat der Bundesgesetzgeber bereits eine Obergrenze von 50 000 Euro eingeführt. Da das Verbot der Nutzung von Wohnraum als Nebenwohnung ebenfalls der Verbesserung der Wohnraumversorgung in einer Gemeinde dient, wird eine Synchronisierung des Bußgeldrahmens für sinnvoll gehalten. Dadurch wird den Gemeinden die Erarbeitung eigener Ermessensleitlinien zur Bußgeldbemessung erleichtert.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4 Absatz 2 Satz 2
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB
5. Zu Artikel 1 passive Schallschutzmaßnahmen gegen Gewerbelärm
6. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 13b BauGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Satz 2 BauGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 22 BauGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 35 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Absatz 6 Satz 4 Nummer 3 BauGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 6 BauGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 17b - neu - § 173 Absatz 3 Satz 3 - neu - BauGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 213 Absatz 1 Nummer 4 BauGB
14. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 213 Absatz 2 BauGB
15. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 4 Nummer 1 BauNVO
16. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 17 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - BauNVO
Drucksache 676/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für eine Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen sowie eine Reform der Regelungen für die Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten
Entschließung des Bundesrates für eine Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen sowie eine Reform der Regelungen für die Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten
Anlage Entschließung des Bundesrates für eine Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen sowie eine Reform der Regelungen für die Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten
I. EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner
II. Regelungen zur Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten
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