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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schadenrisiko"


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Drucksache 566/07

... Die Höhe der Mindestversicherungssumme liegt bei 1,5 Mio. EUR. Dieser Betrag erscheint bei der Übernahme auch von Regelinsolvenzverfahren angemessen, aber auch ausreichend, um die üblichen Risiken aus der Verwaltertätigkeit abzudecken. Ähnliche Mindestversicherungssummen werden vielfach auch von den Gerichten in den von ihnen entworfenen Bewerbungsbögen zur Insolvenzverwalterauswahl gefordert. Macht ein Insolvenzverwalter von der in § 56 Abs. 1 Satz 2 eröffneten Möglichkeit Gebrauch, seine Tätigkeit auf Verbraucherinsolvenzverfahren zu beschränken, so wird im Hinblick auf das geringere Schadenrisiko auch ein Versicherungssumme von 500 000 Euro als ausreichend angesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 566/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 2
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Strukturierung der Verzeichnisse, Tabellen, und Berichte

2. Strukturierung der Schlussrechnung

3. Vorbereitung des elektronischen Rechtsverkehrs

4. Aufsicht des Insolvenzgerichts, Pflichten des Insolvenzverwalters

5. Stärkung der Gläubigerbeteiligung

6. Regelung der Vorauswahlliste

III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

IV. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 566/07 (Beschluss)

... eröffneten Möglichkeit Gebrauch, seine Tätigkeit auf Verbraucherinsolvenzverfahren zu beschränken, so wird im Hinblick auf das geringere Schadenrisiko auch eine Versicherungssumme von 500 000 Euro als ausreichend angesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 566/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI)

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 2
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Strukturierung der Verzeichnisse, Tabellen, und Berichte

2. Strukturierung der Schlussrechnung

3. Vorbereitung des elektronischen Rechtsverkehrs

4. Aufsicht des Insolvenzgerichts, Pflichten des Insolvenzverwalters

5. Stärkung der Gläubigerbeteiligung

III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

IV. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 510/07 PDF-Dokument



Drucksache 496/16

... Der Zusammenhang zwischen fehlender Sachkenntnis und erhöhtem Schadenrisiko wird im Regelungsentwurf behauptet, aber nicht empirisch belegt. Auch zur Höhe durch fehlende Sachkenntnis verursachter Schäden macht das Ressort keine Angaben. Eine vom NKR durchgeführte Anhörung hat weder diesen Zusammenhang noch entsprechende Schäden bestätigt. Sowohl die Tätigkeit eines WEG-Verwalters als auch die eines Immobilienmaklers weist eine relativ geringe Schadensgeneigtheit auf, was sich auch in den relativ geringen Prämien der heute schon existierenden freiwilligen Haftpflichtversicherung widerspiegelt. Schäden entstehen in erster Linie durch vorsätzliches Verhalten (z.B. Veruntreuung von WEG-Geldern durch WEG-Verwalter). Dieses Fehlverhalten könnte jedoch weder durch einen Sachkundenachweis vermieden noch durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 496/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 34c
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnungseigentumsverwalter, Verordnungsermächtigung.

§ 161
Übergangsregelungen zu § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3409: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Regelungsinhalt

II.2 Vorgaben, Erfüllungsaufwand und Weitere Kosten

II.3 Regelungsalternativen

II.4 Evaluierung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 22. August 2016


 
 
 


Drucksache 186/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.