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"Schadensausgleichsfunktion"


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Drucksache 5/05

... Die Verzinsungsregelung lehnt sich an § 44 Abs. 1 SGB I an. Modifiziert wird dessen Wortlaut dahin, dass die Verzinsung nicht ab Eintritt der Fälligkeit, sondern aufgrund des Schadenscharakters des Nachteils ab dessen Entstehung (d.h. zum Zeitpunkt des Einsatzes des Einkommens oder Vermögens, der Zahlung des Aufwendungsersatzes, Kostenersatzes oder Kostenbeitrages) beginnt. Auf die Freistellung der ersten sechs Monate, wie § 44 Abs. 2 SGB I es vorsieht, soll aufgrund der Schadensausgleichsfunktion der Regelung zu Gunsten der Betroffenen verzichtet werden. Die Berechnung des Zinsanspruchs ist unter Verwendung voller Euro-Beträge und unter Zugrundelegung von 30 Tagen pro Kalendermonat durchzuführen; die Verweisung auf § 44 Abs. 3 SGB I stellt dies sicher.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 2
Neufassung des Wohngeldgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Anlass des Gesetzentwurfs

1. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

2. Bisher geltendes Recht

3. Wille des Gesetzgebers

4. Bisherige Auslegung und Praxis

5. Klarstellung des gesetzgeberischen Willens

III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

IV. Zulässigkeit der Rückwirkung

1. Zulässigkeit gegenüber dem Bürger

2. Zulässigkeit gegenüber dem Sozialhilfeträger

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VII. Kosten

B. Besonderer Teil


 
 
 


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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.