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100 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schadstoffbelastung"


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Drucksache 464/07 (Beschluss)

... -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)


 
 
 


Drucksache 464/1/07

... -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/1/07




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 797/1/07

... 9. Schifffahrtsbedingte Emissionen machen heute einen erheblichen Anteil der Schadstoffbelastung sowohl auf offener See als auch in den Küstenregionen und Häfen aus. Die Verbesserung der Kraftstoffqualität von Schiffen würde einen elementaren Beitrag zum Umwelt- bzw. zum Klimaschutz leisten. Der Bundesrat hält es daher für notwendig, dass der Anteil von hochgiftigem Schweröl in Schiffstreibstoffen innerhalb von zehn Jahren deutlich zurückgedrängt und Schweröl durch modernen und umweltverträglichen Schiffsdiesel ersetzt wird. Der Bundesrat fordert, bei der Revision der Richtlinie über den Schwefelgehalt in Schiffstreibstoffen (Richtlinie 2005/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Änderung der Richtlinie



Drucksache 819/07

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage 1
Bundesrat Drucksache 464/07 (Beschluss) 21.09.07

Zu Artikel 1

Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – 35. BImSchV)


 
 
 


Drucksache 464/07

... -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

I. § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

II. § 6 wird wie folgt geändert:

III. Anhang 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

IV. Anhang 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

V. Anhang 3 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)


 
 
 


Drucksache 797/07 (Beschluss)

... 7. Schifffahrtsbedingte Emissionen machen heute einen erheblichen Anteil der Schadstoffbelastung sowohl auf offener See als auch in den Küstenregionen und Häfen aus. Die Verbesserung der Kraftstoffqualität von Schiffen würde einen elementaren Beitrag zum Umwelt- bzw. zum Klimaschutz leisten. Der Bundesrat hält es daher für notwendig, dass der Anteil von hochgiftigem Schweröl in Schiffstreibstoffen innerhalb von zehn Jahren deutlich zurückgedrängt und Schweröl durch modernen und umweltverträglichen Schiffsdiesel ersetzt wird.



Drucksache 819/07 (Beschluss)

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung



Drucksache 924/07

... 80. bekräftigt die in seiner oben angeführten Entschließung vom 15. Dezember 2005 getroffenen Feststellungen, insbesondere bezüglich der Gefahren, die Herz- und Kreislauferkrankungen, Diabetes, Krebs, psychische Erkrankungen und HIV/Aids für die Volksgesundheit darstellen, sowie bezüglich der hohen Schadstoffbelastung in den Städten und Ballungsgebieten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 924/07




2 Allgemeines

2 Sozialschutz


 
 
 


Drucksache 145/07

... Da es sich um Fahrten in umschlossenen Räumen handelt, führte ein nur zeitweilig geltendes Rauchverbot zu andauernden Schadstoffbelastungen und Gesundheitsgefährdungen für die nicht rauchenden Mitreisenden. Eine Gesetzesvielfalt auf Länderebene stellte damit eine Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen dar, die im Interesse sowohl des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bundesnichtraucherschutzgesetz)

§ 1
Rauchverbot

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Hinweispflicht

§ 4
Verantwortlichkeit

§ 5
Bußgeldvorschrift

Artikel 2
Änderung der Arbeitsstättenverordnung

Artikel 3
Änderung des Jugendschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Handlungsbedarf und Ziel

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen

V. Kosten und Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Absatz 1

Absatz 2


 
 
 


Drucksache 246/06

... Obwohl keine Immissionsgrenzwerte sondern nur Zielwerte festgelegt werden, werden die in der Verordnung getroffenen Regelungen positive Auswirkungen auf die Schadstoffbelastung haben, u. a. müssen die zuständigen Behörden nachweisen, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden um die Zielwerte zu erreichen. Es ist eine Liste von Überschreitungsgebieten zu erstellen, die Schadstoffquellen müssen identifiziert werden und die Bevölkerung ist umfassend zu informieren. Damit wird die Richtlinie zu einem sehr guten Überblick über die Belastungssituation in Europa führen und ganz wesentlich zu einer Angleichung des Schutzniveaus in der EU beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 1 wird dem Ersten Teil vorangestellt und wie folgt geändert:

3. § 2 wird wie folgt gefasst:

4. § 3 Abs. 3 bis 6 werden wie folgt gefasst:

5. § 4 wird wie folgt gefasst:

6. § 5 wird wie folgt gefasst:

7. § 6 wird wie folgt geändert:

8. § 7 wird wie folgt geändert:

9. § 8 wird aufgehoben.

10. § 9 wird wie folgt geändert:

11. § 10 wird wie folgt geändert:

12. § 11 Abs.1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

13. § 12 wird wie folgt geändert:

14. § 13 wird wie folgt geändert:

15. In § 14 werden die Angaben „§ 2 Abs. 2 bis 4, § 3 Abs. 2 bis 5, § 4 Abs. 2 bis 5, § 5 Abs. 2 bis 5, § 6 oder § 7“ durch die Angaben „§ 3 Abs. 2 bis 5, § 5 Abs. 2 und 3 oder des § 6 Abs. 1 bis 3“ ersetzt.

16. Der Zweite Teil wird wie folgt gefasst:

§ 15
Zielwerte

§ 16
Maßnahmen, Listen von Gebieten und Ballungsräumen

§ 17
Beurteilung der Immissionskonzentrationen und der Ablagerungsraten

§ 18
Berichterstattung über Daten, Zielwertüberschreitungen und Maßnahmen

§ 19
Unterrichtung der Öffentlichkeit über Immissionskonzentrationen, Ablagerungen und Maßnahmen

17. Nach Anlage 7 werden folgende Anlagen angefügt:

„Anlage 8

I. Obere und untere Beurteilungsschwellen

II. Ermittlung der Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Anlage 9

I. Großräumige Standortkriterien

II. Kleinräumige Standortkriterien

III. Dokumentation und Überprüfung der Standortwahl

IV. Kriterien zur Festlegung der Zahl von Probenahmestellen für ortsfeste Messungen von Immissionskonzentrationen von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo a pyren

Anlage 10

I. Datenqualitätsziele

II. Anforderungen an Modelle zur Beurteilung der Luftqualität

III. Anforderungen an objektive Schätzungstechniken

IV. Standardbedingungen

Anlage 11

I. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Arsen, Kadmium und Nickel in der Luft

II. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Luft

III. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Quecksilber in der Luft

IV. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Ablagerung von Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen

V. Referenzmethoden zur Erstellung von Luftqualitätsmodellen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

1. EG - Luftqualitätsrichtlinien

2. Regelungsinhalt und Zielstellung

3. Inhalt des Verordnungsentwurfs

4. Kosten und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Erster Teil

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zweiter Teil

Überschrift Zweiter Teil:

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu den Anlagen

Zu Anlagen 1 bis 7:

Zu Anlage 8

Zu Anlage 9

Zu Anlage 10

Zu Anlage 11


 
 
 


Drucksache 11/06 (Beschluss)

... 24. Der Bundesrat bekräftigt seinen Beschluss vom 27. Mai 2005, die Bundesregierung solle bei der EU mit Nachdruck darauf hinwirken, dass schnellstmöglich ein Vorschlag für eine Euro-6-Abgasnorm für Lkw vorgelegt wird -BR-Drucksache 144/05 (Beschluss) -. Die flächendeckende Wirkung neuer Abgasstandards führt sehr effektiv zu nachhaltigen Verbesserungen der Luftschadstoffbelastung. Dies zeigen eindrucksvoll die Erfolge der europäischen Abgasnormgesetzgebung seit den 1990er Jahren: Nutzfahrzeuge stoßen im Vergleich zu 1990 nur noch 3 % der Partikel aus.



Drucksache 11/1/06

... 30. Der Bundesrat bekräftigt seinen Beschluss vom 27. Mai 2005, die Bundesregierung solle bei der EU mit Nachdruck darauf hinwirken, dass schnellstmöglich ein Vorschlag für eine Euro-6-Abgasnorm für Lkw vorgelegt wird - BR-Drucksache 144/05 (Beschluss) -. Die flächendeckende Wirkung neuer Abgasstandards führt sehr effektiv zu nachhaltigen Verbesserungen der Luftschadstoffbelastung. Dies zeigen eindrucksvoll die Erfolge der europäischen Abgasnormgesetzgebung seit den 1990er Jahren: Nutzfahrzeuge stoßen im Vergleich zu 1990 nur noch 3 % der Partikel aus.



Drucksache 162/06

... -Immissionsschutzgesetz ist eine bundeseinheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung nach § 40 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
... Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - ... BImSchV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
Nachweis der Schadstoffgruppe für im Inland zugelassene Fahrzeuge

§ 6
Nachweis der Schadstoffgruppe für im Ausland zugelassene Fahrzeuge

Anhang 1
Plakettenmuster(zu §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1)

Anhang 2
(zu § 2 Abs. 2) Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Anhang 1 Plakettenmuster

Zu Anhang 2 Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 20/06

... 6 http://europa.eu.int/comm/enterprise/automotive/mveg_meetings/meeting97/tno_report.pdf Zudem könnten unterschiedliche Regelungen für steuerliche Vorteile in benachbarten Ländern dort unkalkulierbare Auswirkungen auf das Kaufverhalten und die Schadstoffbelastung haben. Der Binnenmarkt für Kraftfahrzeuge könnte empfindlich gestört werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Vorschriften für die Typgenehmigung

Artikel 4
Pflichten des Herstellers

Artikel 5
Anforderungen und Prüfungen

Kapitel III
Zugang zu Reparaturinformation

Artikel 6
Pflichten des Herstellers

Artikel 7
Gebühren für den Zugang zu Reparaturinformation

Artikel 8
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel IV
Pflichten der Mitgliedstaaten

Artikel 9
Typgenehmigung

Artikel 10
Typgenehmigung von Ersatzteilen

Artikel 11
Finanzielle Anreize

Artikel 12
Sanktionen bei Verstößen

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Neufestsetzung der Grenzwerte

Artikel 14
Änderungen

Artikel 15
Änderung der Richtlinie XXXX/XX/EG

Artikel 16
Änderung der Richtlinie 72/306/EWG

Artikel 17
Aufgehobene Rechtsvorschriften

Artikel 18
Inkrafttreten

2 Anhänge

Anhang I
- Emissionsgrenzwerte

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anhang II
: Änderung der Richtlinie XXXX/XX/EG


 
 
 


Drucksache 414/06

... " Strategie für nachhaltige Entwicklung" und des sechsten Umweltaktionsprogramms16 und wird als wichtiges Ziel für die Förderung von Wachstum und Beschäftigung in der EU angesehen (zwei Drittel der Mitgliedstaaten widmen sich dieser Frage in ihrem nationalen Reformprogramm im Rahmen ihrer Lissabon-Strategie). Das Ziel der Erhaltung der biologischen Vielfalt profitiert wesentlich von den innerhalb der Umweltpolitik erzielten Fortschritten. Die am deutlichsten erkennbaren Fortschritte wurden bei der Verringerung der Schadstoffbelastungen aus punktförmigen Quellen erzielt beispielsweise bei den Auswirkungen städtischer Abwässer auf den ökologischen Zustand der Flüsse. Diffuse Schadstoffe, wie eutrophierende Luftschadstoffe, führen jedoch nach wie vor zu einer erheblichen Belastung. Die jüngsten Rahmenrichtlinien und thematischen Strategien in den Bereichen Wasser, Luft, Meer, Boden, natürliche Ressourcen, Stadt und Pestizide (im Erscheinen) dürften nach ihrer Umsetzung bzw. Verwirklichung für weitere Fortschritte sorgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/06




1. Einführung

2. WARUM IST die BIOLOGISCHE Vielfalt SO wichtig?

3. WIE verändert SICH die BIOLOGISCHE Vielfalt und WARUM?

3.1. Gegenwart und Zukunft der biologischen Vielfalt

3.2. Einflüsse und Ursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt

4. WAS wurde bisher GETAN und mit welchem Erfolg?

4.1. Das EU-Konzept für eine Politik zur Erhaltung der biologischen Vielfalt

4.2. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der internen Politik der EU

4.2.1. Schutz der wichtigsten Lebensräume und Arten

4.2.2. Einbindung des Ziels der Erhaltung der biologischen Vielfalt in die Strategie für nachhaltige Entwicklung

4.2.3. Einbindung des Ziels der Erhaltung der biologischen Vielfalt in die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklungspolitik

4.2.4. Einbindung in die Fischereipolitik

4.2.5. Einbindung in die Regionalpolitik und die territoriale Entwicklung

4.2.6. Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten

4.3. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der EU-Außenpolitik

4.3.1. Internationales Regierungsführung

4.3.2. Unterstützung nach Außen

4.3.3. Welthandel

4.4. Unterstützende Maßnahmen

4.4.1. Wissen

4.4.2. Sensibilisierung und öffentliches Engagement

4.4.3. Überwachung und Berichterstattung

5. WAS MUSS Geschehen?

5.1. Ein EU-Aktionsplan bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus

5.2. Die vier zentralen Politikbereiche und die zehn vorrangigen Ziele

5.2.1. POLITKBEREICH 1: Biologische Vielfalt in der EU

5.2.2. POLITIKBEREICH 2: Die EU und die weltweite biologische Vielfalt

5.2.3. POLITIKBEREICH 3: biologische Vielfalt und Klimawandel

5.2.4. POLITIKBEREICH 4: Die Wissensgrundlage

5.3. Die vier zentralen Unterstützungsmaßnahmen

5.4. Überwachung, Bewertung und Überprüfung

5.5. Eine längerfristige Perspektive für die biologische Vielfalt und die EU als politischer Rahmen


 
 
 


Drucksache 162/06 (Beschluss)

... a) die nach § 1 Abs. 3 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom ... (Einsetzen: Datum und Fundstelle der Verordnung) ausnahmsweise zugelassen sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge

1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3 - neu - und Anhang 3 - neu - ... BImSchV *

2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 1 der ... BImSchV

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - und Anhang 1 der ... BImSchV **

4. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe g und h, Nr. 3 Buchstabe j

5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 41 Abs. 2 Nr. 6 - Zeichen 270.1 und Zeichen 270.2 StVO

6. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu -, Nr. 1 und 2 Einleitungssatz, § 39 Abs. 2 Satz 3 und § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3 der Erläuterung zu den Zeichen 270.1 und 270.2 StVO

7. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 162/1/06

... a) die nach § 1 Abs. 2** der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom ... (Einsetzen: Datum und Fundstelle dieser Verordnung) keiner Plaketten-Kennzeichnung unterliegen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/1/06




1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 1

3. Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1

5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 41 Abs. 2 Nr. 6 - Zeichen 270.1 und Zeichen 270.2 StVO

6. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu -, Nr. 1 und 2 Einleitungssatz, § 39 Abs. 2 Satz 3 und § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3 der Erläuterung zu den Zeichen 270.1 und 270.2 StVO Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:

7. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3 der Erläuterung zu den Zeichen 270.1 und 270.2 StVO

8. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 510/06

... (10) Da auf Gemeinschaftsebene keine genauen und zuverlässigen Informationen über die Konzentrationen von prioritären Stoffen in Biota und Sedimenten vorliegen und Informationen über Oberflächengewässer eine ausreichende Grundlage für die Gewährleistung eines umfassenden Schutzes und einer wirksamen Verminderung der Verschmutzung bieten, sollten in dieser Phase nur UQN-Werte für Oberflächengewässer festgesetzt werden. Bei Hexachlorbenzol, Hexachlorbutadien und Quecksilber kann der Schutz vor indirekten Wirkungen und Sekundärvergiftung jedoch nicht allein durch UQN für Oberflächengewässer auf Gemeinschaftsebene sichergestellt werden. Daher sind in diesen Fällen UQN für Biota festzusetzen. Um den Mitgliedstaaten je nach ihrer Überwachungsstrategie eine gewisse Flexibilität einzuräumen, sollten sie die Möglichkeit haben, entweder diese UQN zu überwachen und ihre Einhaltung bei Biota zu überprüfen oder sie in UQN für Oberflächenwasser zu konvertieren. Außerdem haben die Mitgliedstaaten UQN für Sedimente oder Biota festzulegen, wenn dies zur Ergänzung der auf Gemeinschaftsebene festgelegten UQN erforderlich und angezeigt ist. Da Sedimente und Biota weiterhin wichtige Matrizes für die Überwachung bestimmter Stoffe sind, durch die die Mitgliedstaaten die langfristigen Auswirkungen anthropogener Tätigkeiten und Trends bewerten können, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die derzeitigen Schadstoffbelastungen von Biota und Sedimenten nicht ansteigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/06




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1
- Gegenstand:

Artikel 2
und Anhang I – Umweltqualitätsnormen:

Artikel 3
- Übergangszone der Überschreitungen:

Artikel 4
- Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste:

Artikel 5
und Anhang II – Identifizierung von prioritären gefährlichen Stoffen:

Artikel 6
, 7 und 8:

Artikel 9
, 10 und 11:

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Umweltqualitätsnormen

Artikel 3
Übergangszone der Überschreitungen

Artikel 4
Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 2000/60/EG

Artikel 6
Änderung der Richtlinien 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG und 84/491/EWG

Artikel 7
Änderung der Richtlinie 86/280/EWG

Artikel 8
Aufhebungen

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten

Anhang I
Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe

Teil
A: Umweltqualitätsnormen (UQN) für prioritäre Stoffe in Oberflächengewässern

Teil
B: Umweltqualitätsnormen (UQN) für andere Schadstoffe

Teil
C: Einhaltung der Umweltqualitätsnormen

Anhang II
: Änderung von Anhang X der Richtlinie 2000/60/EG


 
 
 


Drucksache 284/05

... 1. schnellstmöglich die rechtlichen Voraussetzungen für die amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung im Sinne einer pragmatischen Umsetzung von Benutzervorteilen im Rahmen der Luftreinhalteplanung zu schaffen;



Drucksache 762/05

... Die Verbesserung der Bedingungen der Meeresumwelt in ihrer Gesamtheit durch Reduzierung der von der Schifffahrt ausgehenden Schadstoffbelastungen ist das Ziel des MARPOL-Übereinkommens von 1973/1978 und seiner Anlagen. Dieser Zielsetzung dient auch die Neunte Verordnung Umweltschutz-See. Durch die Verordnung wird die am 1. April 2004 vom Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) mit Entschließung MEPC.115(51) angenommene Änderung der Anlage IV des MARPOL-Übereinkommens von 1973/1978 in nationales Recht umgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 762/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte getrennt für Bund, Länder und Kommunen aufgeteilt in

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe Revidierte Anlage IV von MARPOL 73/78

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Regel 1 Begriffsbestimmungen

Regel 2 Anwendung

Regel 3 Ausnahmen

Kapitel 2
Besichtigungen und Ausstellung von Zeugnissen

Regel 4 Besichtigungen

Regel 5 Ausstellung oder Bestätigung des Zeugnisses

Regel 6 Ausstellung oder Bestätigung eines Zeugnisses durch eine andere Regierung

Regel 7 Form des Zeugnisses

Regel 8 Geltungsdauer und Gültigkeit des Zeugnisses

Kapitel 3
Ausrüstung und Überwachung des Einleitens

Regel 9 Abwassersysteme

Regel 10 Genormte Abflussanschlüsse

Regel 11 Einleiten von Abwasser

Kapitel 4
Auffanganlagen

Regel 12 Auffanganlagen

Anhang
Muster eines Zeugnisses

Internationales Zeugnis über die Verhütung der Verschmutzung durch Abwasser

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelbestimmungen

1. Zu Artikel 1

2. Zur Artikel 2:


 
 
 


Drucksache 284/1/05

... Die Passage sollte auch hier aufgenommen werden, da sie eine notwendige Ergänzung zur Forderung nach der amtlichen Kennzeichnung von Fahrzeugen mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung darstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/1/05




1. Zu Nummer 1 Satz 2 - neu -,

Begründung

2. Zu Nummer 3

4 Folgeänderung:

3. Zu Nummer 3,

4 Folgeänderung:

Begründung

4. Zu Nummer 4

4 Folgeänderungen:

Begründung

5. Zu Nummer 4 Satz 2 - neu -

Begründung

6. Zu Nummer 5,

7. Zu Nummer 6 - neu -,

8. Zu Absatz 2 bis 4 - neu -


 
 
 


Drucksache 812/05

... Die Verminderung der durch den Kraftfahrzeugverkehr verursachten Schadstoffbelastungen ist seit Jahren ein Hauptanliegen deutscher Verkehrspolitik. Unter maßgeblicher Mitwirkung der Bundesregierungen sind die Grenzwerte für die gasförmigen Schadstoffe von Personenkraftwagen mit Dieselmotor europaweit von 1993 (Abgasstufe Euro 1) bis 2006 (Abgasstufe Euro 4) um mehr als 70 % und die für die Partikelmasse um etwa 85 % abgesenkt worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitischen Auswirkungen

Verordnung

29. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung *

Artikel 1

Artikel 2

Anhang zu
Artikel 1 Nr. 4 Anlage XXVI (zu § 47 Abs. 3a)

1. Allgemeines

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen

2. Definitionen der Minderungsstufen

3. Anforderungen an offene Partikelminderungssysteme

3.1 Übereinstimmungskriterien für offene Partikelminderungssysteme

3.2 Prüfung des offenen Partikelminderungssystems

3.3 Durchführung des Dauerlaufs

3.4 Prüfungen im Dauerlauf

3.5 Abgasuntersuchung

3.6 Worst-Case-Regeneration nach dem Dauerlauf

3.7 Abgasmessungen während des Dauerlaufs

3.8 Bewertung des offenen Partikelminderungssystems

4. Anforderungen an ein offenes Partikelminderungssystem zur Bildung einer Fahrzeugfamilie

4.1 Übereinstimmungskriterien für Fahrzeugfamilien

4.2. Auswahl der Prüffahrzeuge

4.3 Prüfkriterien des Verwendungsbereiches innerhalb einer Familie nach Anhang I Abschnitt 1.2

4.4. Prüf- und Messablauf auf dem Rollenprüfstand

4.5 Bewertung der offenen Partikelminderungssysteme für den Verwendungsbereiches innerhalb einer Fahrzeugfamilie

5. Anforderungen an periodisch regenerierende Partikelminderungssysteme

6. Genehmigung

6.1 Neue Kraftfahrzeuge

6.l.1 EG-Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis

6.1.2 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

6.2 Für den Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge

6.2.1 EG-Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis

6.2.2 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

6.2.3 Partikelminderungssystem für die Nachrüstung

7. Genehmigungsbehörde

8. Rücknahme der Genehmigung

9. Zusätzliche Anforderungen

9.1 Betriebsverhalten

9.2 Geräuschverhalten

9.3 Additivierung

9.4. Elektromagnetische Verträglichkeit

10. Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit einem genehmigten Partikelminderungssystem

10.1 Einbau

10.2 Abnahme

Anhang I
(Übersicht über Prüfabläufe)

1. Offene Partikelminderungssysteme

1.1 Partikelminderungssystem:

1.2 Verwendungsbereich für Fahrzeugfamilien

2 Geschlossene Partikelminderungssysteme

2.1 Partikelminderungssystem:

2.2 Verwendungsbereich für Fahrzeugfamilien Herstellervorschläge zur Vorkonditionierung

Anhang II
(zu Nr. 6.1.1, 6.2.1 oder Nr. 6.2.3)

Anhang III
(zu Nr. 6.1.2, Nr. 6.2.2 oder 6.2.3)

Anhang IV
(zu Nr. 3 oder Nr. 5)

Anhang V
(zu Nr. 10.2)

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelbestimmungen

1. Zum Einleitungssatz

2. Zu Artikel 1

2.1 Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht

2.3 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 72

2.4 Zu Artikel 1 Nr. 4 Anlage XXVI

3. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 144/05

... vorzulegen, mit der die Kriterien und die amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung festgelegt und die Voraussetzungen für eine pragmatische Umsetzung von Benutzervorteilen in den Luftreinhalteplänen geschaffen werden. In diesem Zusammenhang ist ein flächendeckendes Verkehrszeichen in Anlehnung an das Verkehrszeichen 270



Drucksache 144/4/05

... vorzulegen, mit der die Kriterien und die amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung im Sinne einer pragmatischen Umsetzung von Benutzervorteilen im Rahmen der Luftreinhalteplanung geschaffen werden. In diesem Zusammenhang ist ein flächendeckendes Verkehrszeichen in Anlehnung an das Verkehrszeichen 270



Drucksache 553/05 (Beschluss)

... Der mit Bundesratsinitiative vom 14. Oktober 2005 vorgelegte Entwurf einer "Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge entsprechend ihrem Beitrag zur Schadstoffbelastung" regelt die Zuordnung von Fahrzeugen zu Schadstoffgruppen. Unter anderem regelt er die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit Plaketten, die die Überwachung von Fahrverboten und/oder Verkehrsbeschränkungen erlauben. Für die Einrichtung von Gebieten, in denen der Fahrzeugverkehr aus Luftreinhaltegründen Beschränkungen unterliegt, bedarf es eines Verkehrsschildes. Dieses muss mit den Plaketten korrespondieren. Da die



Drucksache 552/05

... -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge entsprechend ihrem Beitrag zur Schadstoffbelastung (KfzKennzVO) - ...

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Verordnung

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffklassen und Emissionsgruppen

1 Schadstoffklassen

1.1 Schadstoffklasse 1:

1.2 Schadstoffklasse 2:

1.3 Schadstoffklasse 3:

1.4 Schadstoffklasse 4:

1.5 Schadstoffklasse 5:

1.6 Schadstoffklasse 0:

1.7 Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor z.B. Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge werden stets der bestmöglichen Schadstoffklasse zugeordnet.

2. Emissionsgruppen

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
In-Kraft-Treten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nr. 1

Zu. 1.1

Zu 1.2

Zu 1.3

Zu 1.4

Zu Nr. 1

zu Nr. 1

zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 552/05 (Beschluss)

... -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge entsprechend ihrem Beitrag zur Schadstoffbelastung - ...

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Anlage

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen

1.1 Schadstoffgruppe 1:

1.2 Schadstoffgruppe 2:

1.3 Schadstoffgruppe 3:

1.4 Schadstoffgruppe 4:

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 552/1/05

... -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge entsprechend ihrem Beitrag zur Schadstoffbelastung (KfzKennzVO) - ...

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/1/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen

1. Schadstoffgruppen

1.1 Schadstoffgruppe 1:

1.2 Schadstoffgruppe 2:

1.3 Schadstoffgruppe 3:

1.4 Schadstoffgruppe 4:

2. Fahrzeuge mit Partikelminderungssystemen:

2.1 EURO 1

2.2 EURO 2

2.3 EURO 3

§ 3
* Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
Inkrafttreten

Anlage
Plakettenmuster*

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

EURO 1

EURO 1

EURO 2

EURO 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Plakettenmuster Anlage


 
 
 


Drucksache 14/05

... entspricht oder ob dabei Abstriche gemacht werden müssen. In Abhängigkeit von diesen Voraussetzungen werden für einen Einsatz die gleichen Zulässigkeitsanforderungen im Hinblick auf die zulässigen Schadstoffbelastungen vorgegeben wie im Fall der Profilierung mit Deponiebauersatzstoffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten der öffentlichen Haushalte

F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze

§ 4
Einsatz und Zuordnung

§ 5
Inverkehrbringen von Abfällen

§ 6
Überwachung und Dokumentation

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

§ 8
Übergangsregelung

§ 9
Inkrafttreten

Anhang 1
Zuordnungskriterien für den Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff sowie für den unmittelbaren Einsatz als Deponieersatzbaustoff (zu § 4)

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Vorgaben zur Beprobung (zu § 6 Abs. 1 und Anhang 1)

Anhang 3
Anforderungen bei dem Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff und deren Verwendung als Deponieersatzbaustoff (zu § 3 Abs. 3)

1. Grundsätzliche Voraussetzungen für den Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen als oder zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff

2. Zuordnung von und Anforderungen an stabilisierte oder verfestigte Abfälle

3. Anforderungen

4. Untersuchungsverfahren zum Nachweis der Verfestigung und der Stabilisierung

5. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziele und Konzeption der Verordnung

III. Gender-Mainstreaming

1. Kosten

2. Preiswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Nummer 1

Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Anhang 1:

Zu Anhang 2:

Zu Anhang 3:


 
 
 


Drucksache 144/05 (Beschluss)

... vorzulegen, mit der die Kriterien und die amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung im Sinne einer pragmatischen Umsetzung von Benutzervorteilen im Rahmen der Luftreinhalteplanung geschaffen werden. In diesem Zusammenhang ist ein flächendeckendes Verkehrszeichen in Anlehnung an das Verkehrszeichen 270



Drucksache 86/17 PDF-Dokument



Drucksache 252/10 PDF-Dokument



Drucksache 255/17 PDF-Dokument



Drucksache 356/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 372/1/18 PDF-Dokument



Drucksache 443/17 PDF-Dokument



Drucksache 500/10 PDF-Dokument



Drucksache 591/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 627/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.