[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schallleistungspegel"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 274/20

... - Der längenbezogene Schallleistungspegel wird nun als Ausgangswert verwendet, so dass die Emission nun unmittelbar an der Quelle ansetzt. Das Verfahren "lange, gerade Fahrstreifen" nach Abschnitt 4.4.1 der RLS-90 wird durch das "Teilstück-Verfahren" abgelöst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderungen der Verkehrslärmschutzverordnung

§ 3
Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen

§ 3a
Festlegung der Straßendeckschichtkorrektur

§ 6
Übergangsregelung für die Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

1. Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 2019 - RLS-19

1.1 Berechnungsverfahren

1.2 Berechnung der Schallausbreitung

1.3 Unterschiede zwischen den RLS-90 und den RLS-19

1.4 Vergleichsrechnung

2. Technische Prüfvorschriften zur Korrekturwertbestimmung der Geräuschemission von Straßendeckschichten - Ausgabe 2019 - TP KoSD-19

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Befristung

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IX. Weitere Kosten

X. Nachhaltigkeitsaspekte

XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

XII. Demografie-Check

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5067, BMVI: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II. Erfüllungsaufwand

4 Bund

4 Länder

Plan aufstellende Behörde:

4 Straßenbaubehörden:

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 364/15

... der Kommission im Hinblick auf die Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte im Internet (ABl. L 147 vom 17.5.2014, S. 1) geändert worden ist, entspricht. Insbesondere die Einteilung der Energieeffizienzklassen wird vollständig übernommen. Lediglich das Piktogramm für Schallleistungspegel in Innenräumen ist nicht aufgenommen, da hierfür die Daten bei den Bestandsgeräten nicht vorhanden sind. Auch fehlt die Angabe zur Nennleistung des Kessels. Auf diese Angabe kann aber zum Zweck der Motivation der Eigentümer zum Austausch der Heizgeräte verzichtet werden. Darüber hinaus bestünde bei dieser Angabe die Gefahr, dass diese den Eigentümer gegebenenfalls bei der Ersatzbeschaffung dazu verleiten könnte, ein überdimensioniertes Gerät zu erwerben. Dafür enthält das Etikett Hinweise, wo die Eigentümer oder Mieter weiterführende Informationen zum Heizungsetikett erhalten können. Dies ermöglicht es dem Eigentümer oder Mieter auch Monate und Jahre nach dem Aufbringen des Etiketts, Informationen über bestehende Beratungsangebote und Fördermöglichkeiten zu erhalten. Schließlich wurde in der Kopfzeile die international verständliche Kurzform für Energie "ENERG" durch den deutschen Begriff "Energie" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Anlage 1
Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019 Anlage 2 Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019 Anlage 3 Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung.

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 3
Gebrauchte Produkte

§ 16
Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung

§ 17
Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung

§ 18
Verfahren zur Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung

§ 19
Kostenfreiheit und Duldungspflicht

Anlage 1
(zu den §§ 16 Absatz 1 und 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019

Anlage 2
(zu den §§ 16 Absatz 1 und 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019

Anlage 3
(zu § 16 Absatz 2) Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 16
(Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung)

§ 17
(Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung)

§ 18
(Verfahren zu Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung)

§ 19
(Kostenfreiheit und Duldungspflicht)

Anlage 1
(Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019)

Anlage 2
(Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019)

Anlage 3
(Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung)

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3340: Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Erstattungskosten

2. Aufwand der Verwaltung zur Abwicklung der Erstattungskosten


 
 
 


Drucksache 319/14 (Begründung)

... Die Berechnungen der Schallausbreitung folgen im Wesentlichen der DIN ISO 9613 - 2:1999, Schallausbreitung im Freien. Diese Norm wird derzeit auch bei der Schallausbreitung von Gewerbe- und Industrielärm und beim Straßenlärm angewendet. Mit dem Rechenverfahren ist die Einführung des Schallleistungspegels als Ausgangswert verbunden, welcher den sog. Emissionspegel der Schall 03 [ 1990] ersetzt. Um einen Vergleich zu früheren Berechnungen nach Schall 03 [ 1990] zu ermöglichen, werden in Anlage 2 Formeln zur Umrechnung des Emissionspegels in einen Schallleistungspegel und umgekehrt angegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/14 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Wesentliche Bestimmungen

1. Berechnungsverfahren

2. Berechnung der Schallausbreitung

3. Unterschiede zwischen Schall 03 [1990] sowie Akustik 04 [1990] und Schall 03 [2012]

4. Vergleichsrechnung zwischen Schall 03 [1990] und Akustik 04 [1990] sowie Schall 03 [2012]

5. Schienenbonus

6. Anerkennung akustischer Kennwerte

III. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Alternativen

VI. Befristung

VII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

VIII. Weitere Kosten

IX. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

X. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

1. Fahrzeugarten von Eisenbahnen

2. Fahrzeugarten von Straßenbahnen

3. Geschwindigkeit

4. Fahrbahnarten

5. Schallminderungstechniken am Gleis

6. Brücken

7. Rangier- und Umschlagbahnhöfe

8. Straßenbahnen

9. Schallausbreitung

10. Auffälligkeit von Eisenbahngeräuschen

11. Berücksichtigung von abweichender Bahntechnik und von schalltechnischen Innovationen Grundlage für die Beurteilung, ob eine abweichende Bahntechnik oder eine schalltechnische Innovation vorliegt, ist die messtechnische Ermittlung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2164: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 566/1/08

LW,n Schallleistungspegel des Hilfstriebwerks für das nte Oktavband



Drucksache 291/06

... /EG verwiesen wird, kommt die Änderung der Tabelle mit den Geräuschgrenzwerten auch im Rahmen von § 3 der Verordnung zum Tragen, wo insbesondere in Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 die Einhaltung des zulässigen Schallleistungspegels nach Artikel 12 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 291/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Richtlinie 2005188/EG

III. Umsetzung der Richtlinie 2005188/EG

1. Umsetzungsbedarf

2. Umsetzungskonzeption

3. Umsetzungsvorschriften

III. Verordnungsermächtigung

IV. Alternativen

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Sonstige Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


Ergänzende Texte:

§ 3
des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes

§ 4
des Gerätesicherheitsgesetzes (aufgehoben/ersetzt durch: GPSG - Geräte- und Produktsicherheitsgesetz)


 
 
 


Drucksache 667/05

... Die Lärmschutzrichtlinie soll freien Verkehr mit den von ihr erfassten Geräten und Maschinen gewährleisten und zugleich den für sie zulässigen Lärmpegel senken, um Gesundheit und Wohlbefinden der Bürger und die Umwelt zu schützen. Außerdem soll sie die Öffentlichkeit über den Lärmpegel dieser Geräte und Maschinen informieren und damit eine bessere Grundlage für Kaufentscheidungen schaffen. Sie legt für 22 Arten von Maschinen und Geräten zulässige Schallleistungspegel fest und schreibt für die übrigen 35 Arten eine Geräuschemissions-Kennzeichung vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/05




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Vorgeschichte

Die Verpflichtungen der Kommission aus den Artikeln 16 und 20 der Lärmschutzrichtlinie

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Abstimmung auf andere Politikbereiche

2. Anhörung von Interessengruppen und Folgenabschätzung

Anhörung von Interessengruppen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarität

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments Vorgeschlagenes Rechtsinstrument: Richtlinie

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Weitere Schritte

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 319/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.