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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schattenregister"


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Drucksache 489/12 (Beschluss)

... Die in § 47 BMG normierte Zweckbindung der Auskunft verbessert zusätzlich und umfassend den Schutz der Bürger vor einer unkontrollierten Speicherung und Weitergabe ihrer Daten bei Dritten. Sie gewährleistet damit den Schutz der Daten der betroffenen Bürger bei der Datenverarbeitung durch Dritte. Sie verhindert insbesondere durch das Löschungsgebot in Absatz 1 und das Wiederverwendungsverbot in Absatz 2 wirksam das sogenannte Adresspooling und den Aufbau von Schattenregistern mit Meldedaten und somit die mehrfache Verwendung der Daten für nicht absehbare Zwecke. Die Regelung stellt sicher, dass schutzwürdige Belange der Bürger auch von herausragendem Gewicht, z.B. die nach Datenübermittlung erforderliche nachträgliche Eintragung von Auskunftssperren bei Gefahr für Leib oder Leben des Betroffenen, bei der Datenverarbeitung Berücksichtigung finden und beugt entsprechenden Gefahren sicher vor. Die Regelung über die Zweckbindung steht den berechtigen Interessen von Gläubigern und Stellen, die die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern bewerten, nicht entgegen.

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Drucksache 489/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Nummer 5 BMG

2. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 3 Nummer 2, Absatz 4, §§ 47, 54 Absatz 1 und 2 Nummer 12 und 12a - neu -, Absatz 3 BMG

§ 47
Zweckbindung der Melderegisterauskunft


 
 
 


Drucksache 489/2/12

... Die in § 47 BMG normierte Zweckbindung der Auskunft verbessert zusätzlich und umfassend den Schutz der Bürger vor einer unkontrollierten Speicherung und Weitergabe ihrer Daten bei Dritten. Sie gewährleistet damit den Schutz der Daten der betroffenen Bürger bei der Datenverarbeitung durch Dritte. Sie verhindert insbesondere durch das Löschungsgebot in Absatz 1 und das Wiederverwendungsverbot in Absatz 2 wirksam das sogenannte Adresspooling und den Aufbau von Schattenregistern mit Meldedaten und somit die mehrfache Verwendung der Daten für nicht absehbare Zwecke. Die Regelung stellt sicher, dass schutzwürdige Belange der Bürger auch von herausragendem Gewicht, z.B. die nach Datenübermittlung erforderliche nachträgliche Eintragung von Auskunftssperren bei Gefahr für Leib oder Leben des Betroffenen, bei der Datenverarbeitung Berücksichtigung finden und beugt entsprechenden Gefahren sicher vor. Die Regelung über die Zweckbindung steht den berechtigen Interessen von Gläubigern und Stellen, die die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern bewerten, nicht entgegen.

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Drucksache 489/2/12




Zu Artikel 1

§ 47
Zweckbindung der Melderegisterauskunft


 
 
 


Drucksache 11/07

... ) erfolgt, d. h. insbesondere keine Schattenregister angelegt werden oder versucht wird, das Register durch Überlastung ("

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Drucksache 11/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Allgemeines

§ 2
Sicherheit

§ 3
Registrierung der Nutzer

§ 4
Art der Datenübermittlung

§ 5
Datenübermittlung durch die Landesjustizverwaltungen

§ 6
Übermittlung von Indexdaten zu Eintragungen im Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister

§ 7
Übermittlung von Indexdaten zu Bekanntmachungen aus dem Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister

§ 8
Übermittlung von Indexdaten zu Insolvenzbekanntmachungen

§ 9
Übermittlung von Unterlagen der Rechnungslegung

§ 10
Datenübermittlung durch den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers

§ 12
Zugänglichkeit, Berichtigung und Löschung von Daten

§ 13
Einsichtnahme in das Unternehmensregister

§ 14
Suche im Register

§ 15
Auskunftsdienstleistungen; Zahlungen und Rechnungsstellung

§ 16
Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 17
Erstmalige Übermittlung der Indexdaten

§ 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu den §§ 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.