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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schiedspanel"


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Drucksache 622/04

... (2) Für die Zwecke des Artikels 184 gelten Konsultationen nach Artikel 128 als Konsultationen nach Artikel 183, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren. Zu Beginn der Konsultationen stellen die Vertragsparteien Informationen zur Verfügung, damit geprüft werden kann, wie die Maßnahme einer Vertragspartei oder die sonstige Frage das Funktionieren und die Anwendung der Bestimmungen dieses Kapitels beeinträchtigen könnte; sie behandeln die in den Konsultationen ausgetauschten Informationen vertraulich. Ist die Frage innerhalb von 45 Tagen nach Abhaltung der Konsultationen nach Artikel 128 oder innerhalb von 90 Tagen nach Eingang des Ersuchens um Konsultationen nach Artikel 128 Absatz 1, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, nicht gelöst worden, so kann die Beschwerdeführerin schriftlich um Einsetzung eines Schiedspanels ersuchen. Die Vertragsparteien erstatten dem Assoziationsausschuss über die Ergebnisse ihrer Konsultationen direkt Bericht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 58/20 PDF-Dokument



Drucksache 130/16 PDF-Dokument



Drucksache 545/14 PDF-Dokument



Drucksache 546/14 PDF-Dokument



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Suchbeispiele:


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