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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schifffahrtsnationen"


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Drucksache 90/11

... 11. schlägt vor, bedeutende nichtarktische Schifffahrtsnationen, die den Arktischen Ozean nutzen, in die Ergebnisse der Initiative des Arktischen Rates für Such- und Rettungsarbeiten einzubeziehen; empfiehlt daher der Kommission und dem Rat, die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten in diesem speziellen Bereich zusammen mit der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), des Arktischen Rates und anderer Organisationen zu koordinieren;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/11




Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Die EU und die Arktis

Neue weltweite Transportrouten

Natürliche Ressourcen

Klimawandel und Auswirkungen der Verschmutzung auf die Arktis

Nachhaltige sozioökonomische Entwicklung

3 Governance

Schlussfolgerungen

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 944/05

... Die Artikel 12 bis 19 des Bunkeröl-Übereinkommens enthalten Schlussklauseln, die den üblichen Vorschriften anderer internationaler Übereinkommen entsprechen. Artikel 1 2 des Bunkeröl-Übereinkommens regelt unter anderem die Frist, innerhalb derer das Übereinkommen unterzeichnet werden kann, sowie die Stelle, an der das Übereinkommen zur Zeichnung aufliegt. Innerhalb der Zeichnungsfrist, die bis zum 30. September 2002 dauerte, haben elf Staaten, und zwar Australien, Brasilien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Italien, Kanada, Norwegen, Schweden, Spanien und das Vereinigte Königreich das Bunkeröl-Übereinkommen gezeichnet. Artikel 1 3 des Bunkeröl-Übereinkommens enthält eine sog. Mehrrechtsstaatenklausel, die dem Vorbild des Artikels 13 des Internationalen Übereinkommens über den Arrest in Seeschiffe vom 12. März 1999 entspricht. Die Vorschrift dient der Bestimmung der anwendbaren Rechtsordnung bei Staaten mit lokaler Rechtsspaltung. Die Inkrafttretensvoraussetzungen in Artikel 1 4 des Bunkeröl-Übereinkommens haben ihren Grund darin, dass es der Konferenz aus Wettbewerbsgründen erforderlich erschien, das Bunkeröl-Übereinkommen erst dann in Kraft treten zu lassen, wenn eine größere Zahl bedeutender Schifffahrtsnationen es ratifiziert und damit für die Schifffahrt dieser Staaten die gleichen Wettbewerbsbedingungen gegeben sind. Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen Artikel XV des Haftungsübereinkommens von 1992.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 944/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Internationales Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden Übersetzung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Haftung des Schiffseigentümers

Artikel 4
Ausschlüsse

Artikel 5
Ereignisse, an denen mehrere Schiffe beteiligt sind

Artikel 6
Haftungsbeschränkung

Artikel 7
Pflichtversicherung oder finanzielle Sicherheit

Artikel 8
Ausschlussfristen

Artikel 9
Gerichtsbarkeit

Artikel 10
Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen

Artikel 11
Vorrangsklausel

Artikel 12
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 13
Staaten mit mehr als einer Rechtsordnung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15
Kündigung

Artikel 16
Revision oder Änderung

Artikel 17
Verwahrer

Artikel 18
Übermittlung an die Vereinten Nationen

Artikel 19
Sprachen

Anlage

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

1. Entstehung des Bunkeröl-Übereinkommens

2. Inhalt des Bunkeröl-Übereinkommens

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 12


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

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