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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schiffsanleger"


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Drucksache 963/08 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat begrüßt es, dass die Mitgliedstaaten Verkehrsdienste aus dem Geltungsbereich der vorgeschlagenen Verordnung ausnehmen können. Es wird aber als problematisch angesehen, dass Voraussetzung hierfür das Vorliegen öffentlicher Dienstleistungsaufträge ist und diese Verträge in Bezug auf Passagierrechte ein vergleichbares Schutzniveau bieten müssen wie diese vorgeschlagene Verordnung. So ist die Hilfeleistung für mobilitätsbehinderte Menschen unter den derzeitigen Rahmenbedingungen beispielsweise für im Nahverkehr verkehrende Fährdienste nur schwer oder gar nicht zu realisieren. Im Fährverkehr kommen des Öfteren Einmannschiffe zum Einsatz. Bei diesen Schiffen kann der Schiffsführer die Brücke nicht verlassen. In diesen Fällen wäre für eine Hilfeleistung zusätzliches Personal vorzuhalten. Als schwierig erweist sich auch die barrierefreie Gestaltung der Schiffsanleger vor allem in Tidegewässern, da sich aus den sich ändernden Wasserständen unterschiedliche Höhenlagen des Pontons zum Festland ergeben; der Bau von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 963/08 (Beschluss)




2 Allgemeines

Zu einzelnen Punkten des Verordnungsvorschlags:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 23

Zu Artikel 21


 
 
 


Drucksache 963/1/08

... 8. Der Bundesrat begrüßt es, dass die Mitgliedstaaten Verkehrsdienste aus dem Geltungsbereich der vorgeschlagenen Verordnung ausnehmen können. Es wird aber als problematisch angesehen, dass Voraussetzung hierfür das Vorliegen öffentlicher Dienstleistungsaufträge ist und diese Verträge in Bezug auf Passagierrechte ein vergleichbares Schutzniveau bieten müssen wie diese vorgeschlagene Verordnung. So ist die Hilfeleistung für mobilitätsbehinderte Menschen unter den derzeitigen Rahmenbedingungen beispielsweise für im Nahverkehr verkehrende Fährdienste nur schwer oder gar nicht zu realisieren. Im Fährverkehr kommen des Öfteren Einmannschiffe zum Einsatz. Bei diesen Schiffen kann der Schiffsführer die Brücke nicht verlassen. In diesen Fällen wäre für eine Hilfeleistung zusätzliches Personal vorzuhalten. Als schwierig erweist sich auch die barrierefreie Gestaltung der Schiffsanleger vor allem in Tidegewässern, da sich aus den sich ändernden Wasserständen unterschiedliche Höhenlagen des Pontons zum Festland ergeben; der Bau von

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Drucksache 963/1/08




2 Allgemeines

Zu einzelnen Punkten des Verordnungsvorschlags:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 23

Zu Artikel 21


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.