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31 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schiffsausrüstern"


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Drucksache 409/17

... Zu den neu angeführten Absätzen 5 und 6 des § 30 AHStatDV: Die Neuregelungen sehen Erleichterungen bei der Anmeldung von Waren vor, für die im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik Sammelnummern für Sortimente vorgesehen sind (vgl. Kapitel 99 des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik). Sie ermächtigen das Statistische Bundesamt, die Kriterien für die Verwendung von Sammelwarennummern im Einzelnen festzulegen. Als Schwelle für die Nutzung der Vereinfachungsmöglichkeit wird ein Warenwert von 3 Millionen Euro pro Verkehrsrichtung im vorangegangenen Kalenderjahr festgesetzt. Zusammenstellungen im Sinne der Regelung sind Sendungen, die mindestens drei unterschiedlich in das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik einzureihende Waren enthalten, wobei jede einzelne Ware abhängig von der Einreihung in das Warenverzeichnis einer Wertgrenze von 500 Euro oder 200 Euro sowie einer Gewichtsgrenze von 1 000 Kilogramm unterliegt. Für einige dieser Vereinfachungen ist eine Genehmigung des Statistischen Bundesamtes erforderlich; die Befristungsmöglichkeit genehmigter Anträge ist gegeben. Der Antrag muss Aufschluss über den Gesamtwert der Sendung sowie über die Art und den Wert der zusammenzufassenden Waren geben. Im Zuge der bisherigen Verwaltungspraxis zur Nutzung von Sammelwarennummern wurden insbesondere zwei Gruppen von Unternehmen, den Versandhändlern sowie den Schiffsausrüstern, Genehmigungen zur vereinfachten Anmeldung von Waren in unterschiedlicher Höhe erteilt. Die Neuregelung sieht nunmehr eine einheitliche Anwendung über alle Wirtschaftszweige mit einheitlichen Schwellenwerten vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Neunzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 75/17 PDF-Dokument



Drucksache 191/18 PDF-Dokument



Drucksache 285/18 PDF-Dokument



Drucksache 437/18 PDF-Dokument



Drucksache 510/15 PDF-Dokument



Drucksache 651/16 PDF-Dokument



Drucksache 771/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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