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"Schleusen"


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0942/05
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0581/05
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0912/04
0733/04
0722/04
0725/04
0591/04
0915/04
0450/03
Drucksache 670/09

... – Einschleusen von Ausländern,



Drucksache 102/09

... ) – und der Bekämpfung der zur organisierten Kriminalität gehörenden Schleusernetze, begleitet werden muss,



Drucksache 153/09 (Beschluss)

... Als Radverkehrsführungen über Kreuzungen und Einmündungen hinweg dienen markierte Radwegefurten. Radverkehrsführungen können ferner das Linksabbiegen für den Radverkehr erleichtern (aufgeweitete Radaufstellstreifen, Radfahrerschleusen). Der Radverkehr muss diesen Radverkehrsführungen nach Maßgabe des § 9 Absatz 2



Drucksache 153/1/09

... Als Radverkehrsführungen über Kreuzungen und Einmündungen hinweg dienen markierte Radwegefurten. Radverkehrsführungen können ferner das Linksabbiegen für den Radverkehr erleichtern (aufgeweitete Radaufstellstreifen, Radfahrerschleusen). Der Radverkehr muss diesen Radverkehrsführungen nach Maßgabe des § 9 Absatz 2



Drucksache 154/09

... "3 I. Als Radverkehrsführung über Kreuzungen und Einmündungen hinweg dienen markierte Radwegefurten. Radverkehrsführungen können ferner das Linksabbiegen für den Radverkehr erleichtern. Das Linksabbiegen im Kreuzungsbereich kann durch Abbiegestreifen für den Radverkehr, aufgeweitete Radaufstellstreifen und Radfahrerschleusen gesichert werden. Das Linksabbiegen durch Queren hinter einer Kreuzung/Einmündung kann durch Markierung von Aufstellbereichen am Fahrbahnrand bzw. im Seitenraum gesichert werden.



Drucksache 963/1/08

... zählen auch durch höhere Gewalt verursachte Umstände, wie zum Beispiel extreme Tidenverhältnisse, starke Winde, Überschreitung signifikanter Wellenhöhen und Eisgang, Wartezeiten an den Schleusen sowie die verspätete Abfahrt des Schiffs durch das Warten auf für die Reise gebuchte Passagiere, die mit anderen Verkehrsträgern verspätet anreisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 963/1/08




2 Allgemeines

Zu einzelnen Punkten des Verordnungsvorschlags:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 23

Zu Artikel 21


 
 
 


Drucksache 168/08

... In diesem Fall wurde der Kunde als Inhaber des Referenzkontos bereits identifiziert, so dass die Herkunft der zurückgezahlten Beträge ohne weiteres zurückverfolgt werden kann. Zudem besteht gerade bei der Absatzfinanzierung ein noch geringeres Gefährdungspotenzial hinsichtlich der Geldwäsche. Ein Einschleusen illegaler Gelder in den legalen Finanzablauf kann nur unter großem Aufwand bzw. mit Umwegen stattfinden weil auf diesem Weg nur Waren erworben werden können, dem Kreditgeschäft also ein konkreter Warenwert gegenübersteht. In Verbindung mit dem in Satz 2 genannten Schwellenwert ist deshalb die Erfüllung vereinfachter Sorgfaltspflichten gerechtfertigt.



Drucksache 365/08

... Einschleusen mit Todesfolge oder gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen nach § 97,



Drucksache 168/1/08

... Der Wegfall der Identifizierungspflicht beim persönlich Auftretenden (Vertreter oder Bote) würde die Beweisführung in Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche erheblich beeinträchtigen, wenn nicht sogar gänzlich unmöglich machen und sich negativ auf die Effektivität der Geldwäschebekämpfung insgesamt auswirken. Zur Verschleierung inkriminierter Gewinne werden bekanntermaßen Scheinfirmen gegründet oder Strohmänner als Geschäftsführer von Mantelfirmen eingesetzt, um die Gelder in den regulären Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Die Nichtidentifizierung von Vertretern/ Boten bewirkt, dass die eigentlichen Akteure der Transaktionen nicht erkannt und damit auch nicht festgestellt werden können.



Drucksache 168/08 (Beschluss)

... Der Wegfall der Identifizierungspflicht beim persönlich Auftretenden (Vertreter oder Bote) würde die Beweisführung in Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche erheblich beeinträchtigen, wenn nicht sogar gänzlich unmöglich machen und sich negativ auf die Effektivität der Geldwäschebekämpfung insgesamt auswirken. Zur Verschleierung inkriminierter Gewinne werden bekanntermaßen Scheinfirmen gegründet oder Strohmänner als Geschäftsführer von Mantelfirmen eingesetzt, um die Gelder in den regulären Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Die Nichtidentifizierung von Vertretern/ Boten bewirkt, dass die eigentlichen Akteure der Transaktionen nicht erkannt und damit auch nicht festgestellt werden können.



Drucksache 544/08

... Der Bundesrat führte in seiner Begründung beispielhaft auf, dass dieses Recht für polizeiliche Ermittlungen wegen des Einschleusens von Ausländern oder wegen Menschenhandels zweckmäßig sei. Die Polizei sei sonst verpflichtet, Erkenntnisse im Zusammenhang mit Schwarzarbeit der Zollverwaltung mitzuteilen, im Gegenzug aber nicht berechtigt, Auskunft aus der zentralen Datei zu erhalten. Diese Inkongruenz wurde durch die Einräumung eines Auskunftsrechts an die Polizeivollzugsbehörden der Länder beseitigt.



Drucksache 404/08

... Die Ausbildung Verdeckter Ermittler, die Schaffung der erforderlichen Legende und das – nicht ohne weiteres reproduzierbare - Heranführen und Einschleusen eines Verdeckten Ermittlers in Kreise des internationalen Terrorismus sind mit einem ganz erheblichen zeitlichen organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden. Gründe, die dennoch gegen die Beibehaltung dieses Zurückstellungsgrundes sprechen, sind demgegenüber nicht von gleichem Gewicht: Der Einsatz eines Verdeckten Ermittlers ist typischerweise nicht mit einem derart intensiven Grundrechtseingriff verbunden, wie dies etwa bei der akustischen Wohnraumüberwachung regelmäßig der Fall sein wird. Zudem ist zu berücksichtigen dass der Zurückstellungsgrund einer –gegebenenfalls auch wiederholten – gerichtlichen Überprüfung unterstellt wird (vgl. § 20w Abs. 3) und damit der Rechtsschutz Betroffener hinreichend abgesichert ist.



Drucksache 154/08

... 2. wegen Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 oder § 97 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist,



Drucksache 963/08 (Beschluss)

... zählen auch durch höhere Gewalt verursachte Umstände, wie zum Beispiel extreme Tidenverhältnisse, starke Winde, Überschreitung signifikanter Wellenhöhen und Eisgang, Wartezeiten an den Schleusen sowie die verspätete Abfahrt des Schiffs durch das Warten auf für die Reise gebuchte Passagiere, die mit anderen Verkehrsträgern verspätet anreisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 963/08 (Beschluss)




2 Allgemeines

Zu einzelnen Punkten des Verordnungsvorschlags:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 23

Zu Artikel 21


 
 
 


Drucksache 59/07 (Beschluss)

... 3. Einführung einer verbesserten K3-Kennzeichnung Durch die Einführung einer verbesserten EU-weiten Kennzeichnung von K3-Material muss das Einschleusen von K3-Material in die Lebensmittelschiene erschwert werden. Notwendig ist die Kennzeichnung des Materials selbst (z.B. durch Einfärben oder Geruchsstoffe), der Transportbehälter und der Frachtbegleitpapiere. Dabei soll nach Möglichkeit die Gewährleistung der weiteren Verwendungsmöglichkeit außerhalb der Lebensmittelschiene beachtet werden. Die Wirtschaft wird bei der Entwicklung der Verfahren beteiligt. Der Bundesrat verweist insoweit auch auf seinen Beschluss vom 10. März 2006, BR-Drs. 2/06 (Beschluss).



Drucksache 798/07

... a) Einschleusen von Ausländern nach § 96 Abs. 2,



Drucksache 88/07

... Durch die Dokumentationspflichten (Chargendokumentation, § 6 Abs. 2 GroßhandelsbetriebsV0) ließen sich Arzneimittelfälschungen nur schwer in den Markt einschleusen. Der Bezug der Arzneimittel von einer deutschen Apotheke, sei es eine Offizinapotheke, Versandapotheke oder Krankenhausapotheke, könne als sicher klassifiziert werden. Nach § 7 GroßhandelsbetriebsV0 seien vom Großhandel über jeden Bezug und jede Abgabe von Arzneimitteln Aufzeichnungen in Form von Einkaufs-/Verkaufsrechnungen zu führen.



Drucksache 500/07

... 32. fordert diejenigen Staaten, die dies bisher versäumt haben, auf, Instrumente wie das UN-Übereinkommen gegen Korruption, das UN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und seine drei Protokolle über das Einschleusen von Migranten, den Menschenhandel sowie die unerlaubte Herstellung von und den unerlaubten Handel mit Schusswaffen und das internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zu unterzeichnen und/oder zu ratifizieren;



Drucksache 59/07

... c) Durch die Einführung einer verbesserten EU-weiten Kennzeichnung von K3Material soll das Einschleusen von K3-Material in die Lebensmittelschiene erschwert werden.



Drucksache 275/07

... a) Einschleusen von Ausländern nach § 96 Abs. 2,



Drucksache 572/06

... (2) Der isolierte Teil und der nicht isolierte Teil müssen durch eine geschlossene Wand vollständig voneinander getrennt sein. In die Wand dürfen Schleusen eingelassen sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Algemeines

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Zuständige Behörden

Abschnitt 2
Herstellung von Mitteln

§ 3
Herstellungserlaubnis

§ 4
Inhalt der Herstellungserlaubnis

§ 5
Sachkundige Personen

§ 6
Anzeigepflichten

§ 7
Ruhen der Erlaubnis

§ 8
Anforderungen an die Herstellung oder das Lagern von Mitteln

§ 9
Besondere Anforderungen an Betriebe, die Mittel unter Verwendung exotischer Tierseuchenerreger herstellen

§ 10
Besondere Vorschriften für die Tierhaltung

§ 11
Verwendung von Tieren zur Herstellung oder Prüfung von Mitteln

§ 12
Wartezeiten

§ 13
Farbstoffe Bei der Herstellung von Mitteln, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind, dürfen zur Färbung nur verwendet werden

§ 14
Abfüllen der Charge

§ 15
Aufbewahrung von Proben abgefüllter Chargen

§ 16
Arzneibuch

§ 17
Reinigung und Desinfektion, Beseitigung von Abfällen

§ 18
Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis

§ 19
Prüfung des Betriebs

Abschnitt 3
Zulassung von Mitteln

§ 20
Zulassungsantrag

§ 21
Zusammenfassung der Merkmale des Mittels

§ 22
Zulassungsverfahren

§ 23
Zulassung

§ 24
Zulassung in sonstigen Fällen

§ 25
Erlöschen der Zulassung

§ 26
Verlängern der Zulassung

§ 27
Rücknahme, Widerruf oder Ruhen der Zulassung

§ 28
Pflichten des Zulassungsinhabers

§ 29
Änderung der Zulassung, Neuzulassung

§ 30
Erfassen und Auswerten von Risiken

§ 31
Bekanntmachung, Veröffentlichung

Abschnitt 4
Staatliche Chargenprüfung

§ 32
Durchführung der staatlichen Chargenprüfung

§ 33
Umfang der staatlichen Chargenprüfung

§ 34
Rücknahme der Freigabe

Abschnitt 5
Kennzeichnung

§ 35
Kennzeichnung

§ 36
Packungsbeilage

Abschnitt 6
Großhandel und Einfuhr

§ 37
Pflichten des Großhändlers

§ 38
Einfuhrerlaubnis

§ 39
Bescheinigung

Abschnitt 7
Abgabe und Anwendung von Mitteln

§ 40
Vertriebsweg, Nachweispflicht

§ 41
Abgabe durch Apotheken und zentrale Beschaffungsstellen, Verschreibungspflicht

§ 42
Abgabeverbote

§ 43
Anwendung von Mitteln

§ 44
Anwendung durch den Tierhalter

§ 45
Vorrätighalten von Mitteln

§ 46
Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten

Abschnitt 8
Schlussbestimmungen

§ 47
Ordnungswidrigkeiten

§ 48
Übergangsvorschriften

§ 49
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 20 Abs. 4) Angaben und Unterlagen, die einem Antrag nach § 20 Abs. 4 beizufügen sind:

Anlage 2
(zu § 21 Abs. 2) Zusammenfassung der Merkmale, die einem Antrag nach § 20 Abs. 4 beizufügen ist:

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu den §§ 9

Zu § 12

Zu § 13

Zu den §§ 14

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 24

Zu den §§ 25

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu den §§ 32

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 40

Zu § 42

Zu den §§ 43

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48


 
 
 


Drucksache 556/06

... Darüber hinaus sind Spam-Mails mit bestimmten besonders schwerwiegenden Rechtsverletzungen bereits strafrechtlich erfasst, z.B. bei Verbreitung von Kinderpornographie, bei Datenveränderung und Computersabotage durch Einschleusen schädlicher Software wie Computerviren oder sog. "



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Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.