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"Schleusung"
Drucksache 414/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Aktionsplan für die Rückkehr - COM(2015) 453 final; Ratsdok. 11846/15
... Der Erfolg von Maßnahmen für die freiwillige Rückkehr hängt jedoch auch davon ab, wie glaubhaft die Möglichkeit einer zwangsweisen Rückführung ist. Migranten, die häufig ihre gesamten Ersparnisse an Schleuser gezahlt haben, die sie nach Europa bringen sollen, werden möglicherweise nur dann zur Teilnahme an Programmen zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr bereit sein, wenn klar ist, dass sie auf jeden Fall zurückkehren müssen. Wenn Migranten nicht freiwillig zurückkehren, muss eine zwangsweise Rückführung erfolgen.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Steigerung der Wirksamkeit des EU-Systems zur Förderung der Rückkehr irregulärer Migranten
1. Förderung der freiwilligen Rückkehr
2. Stärkere Durchsetzung der EU-Vorschriften
3. Verstärkter Austausch von Informationen zur Durchsetzung der Rückkehr
4. Stärkung der Rolle und des Mandats von Frontex
5. Ein integriertes System für das Rückkehrmanagement
III. Stärkung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern im Bereich der Rückübernahme
1. Wirksame Umsetzung von Rückübernahmeverpflichtungen
2. Abschluss laufender und Aufnahme neuer Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen
3. Politische Dialoge auf hoher Ebene über Rückübernahmefragen
4. Unterstützung bei der Wiedereingliederung und Aufbau von Kapazitäten
5. Stärkere Einflussnahme der EU im Bereich Rückkehr und Rückübernahme
IV. Schlussfolgerung
Drucksache 446/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
... Zur Bekämpfung der (organisierten) Schleuserkriminalität müssen alle Anstrengungen unternehmen werden, um diese besonders sozialschädliche Form kriminellen Verhaltens mit allen verfügbaren Mitteln zurückzudrängen. In zunehmend skrupelloser Weise nutzen die Schleuser eine drohende Verfolgung im Herkunftsland oder die soziale und wirtschaftliche Notsituation der illegal einreisenden Ausländer zu eigensüchtigen Zwecken aus. Schleusungen haben sich zu einem hoch "profitablen Geschäft" entwickelt. Durch die Schleusungen werden vor allem auch das staatliche System einer kontrollierten Zuwanderung unterlaufen und damit die dahinter stehenden Interessen insbesondere an einer Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes und der Finanzkraft der Steuer- und Sozialsysteme beeinträchtigt. Massenhafte Durchbrechungen des staatlichen Kontrollregimes können letztlich dazu führen, dass der soziale Frieden im Land gefährdet wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
§ 29a Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.
§ 63a Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender
§ 83c Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten
§ 90 Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde
Artikel 2 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
§ 14 Dauer der Anspruchseinschränkung
Artikel 3 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 45a Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung
§ 105c Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit
Artikel 4 Änderung des Bundesmeldegesetzes
Artikel 5 Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
§ 18 Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
Artikel 6 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 7 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 17
§ 18 Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.
Artikel 8 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
§ 9a Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen
Artikel 10 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 131 Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung
§ 421 Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
Artikel 11 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung des Entflechtungsgesetzes
Artikel 13 Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 14 Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
4 Verfahrensbeschleunigung
Faire und effektive Verfahren
4 Unterbringung
4 Asylbewerberleistungen
Ärztliche Versorgung
4 Integration
Kostenbeteiligung des Bundes
III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Gesetzesfolgen
1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Leistungen für Asylbewerber
Kostenbeteiligung des Bundes
2. Erfüllungsaufwand
a. Bürgerinnen und Bürger
b. Wirtschaft
5 Ausländerbeschäftigung
c. Verwaltung
Lockerung des Leiharbeitsverbots
Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG
Regelung zu minderjährigen Kindern
Erkennungsdienstliche Maßnahmen
Öffnung der Integrationskurse
Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
5 Bundesmeldegesetz
Gesundheitsversorgung, SGB V
5 Schutzimpfungen
VI. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Absatz 17
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Verfahrensbeschleunigung
4 Asylbewerberleistungen
1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen
3. Gesamtbewertung
Drucksache 598/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/31 /EG über Abfalldeponien - COM(2015) 594 final; Ratsdok. 14974/15
... /EG)) sachgerecht ist, und das Prüfergebnis in die weiteren Ratsverhandlungen einfließen zu lassen. Jedenfalls ist die vorgesehene Quotenregelung mit wesentlichen abfallwirtschaftlichen Gesichtspunkten (Schadstoffausschleusung, Entsorgungssicherheit bei nicht behandelbaren Abfällen, gegebenenfalls fehlende Verwertungsmöglichkeiten) in Einklang zu bringen.
Drucksache 481/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik:
... 20. Sollte im Rahmen einer künftigen Partnerschaft in dieser Hinsicht mehr getan werden und auf welchen besonderen Aspekten sollte der Schwerpunkt liegen (legale Migration und Mobilität, Bekämpfung der eigentlichen Ursachen der Migration, Rückkehr und Rückübernahme, Bekämpfung von Schleusung und Menschenhandel, internationaler Schutz)?
I. Einleitung: eine wertvolle Partnerschaft
Ein sich rasch wandelndes Umfeld
II. Gemeinsame Grundsätze und Interessen die Frage nach dem Was
Gemeinsame globale Interessen in einer multipolaren Welt
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung
Frieden und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität
Nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum, Investitionen und Handel
Menschliche und soziale Entwicklung
Migration und Mobilität
III. Auf dem Weg zu einer wirksameren Partnerschaft die Frage nach dem Wie
Eine stärkere politische Beziehung
Kohärenz des geografischen Geltungsbereichs
Stärkung der Beziehungen zu wichtigen Akteuren
Vereinfachung der institutionellen Strukturen und der Funktionsweise der Partnerschaft
Bedarfsgerechtere und flexiblere Instrumente und Methoden der Entwicklungszusammenarbeit
Drucksache 598/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/31 /EG über Abfalldeponien - COM(2015) 594 final; Ratsdok. 14974/15
... /EG)) sachgerecht ist, und das Prüfergebnis in die weiteren Ratsverhandlungen einfließen zu lassen. Jedenfalls ist die vorgesehene Quotenregelung mit wesentlichen abfallwirtschaftlichen Gesichtspunkten (Schadstoffausschleusung, Entsorgungssicherheit bei nicht behandelbaren Abfällen, gegebenenfalls fehlende Verwertungsmöglichkeiten) in Einklang zu bringen.
Drucksache 311/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer Kreislaufwirtschaft: Ein Null-Abfallprogramm für Europa - COM(2014) 398 final; Ratsdok. 11592/14
... 9. Nach Auffassung des Bundesrates folgt daraus dagegen nicht, dass damit die Deponierung insgesamt abgeschafft werden könne. Vielmehr entspricht es den Erfahrungen in den Mitgliedstaaten mit bereits heute weitgehenden Deponieverboten, dass als Alternative zu der gesicherten Ablagerung von belasteten mineralischen Abfällen, zum Beispiel aus der Bauwirtschaft, der Altlastensanierung und bestimmten Industrien, keine geeigneten Verfahren zur Verfügung stehen, als diese Abfälle aus der Umwelt auszuschleusen und zu deponieren.
Drucksache 311/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Hin zu einer Kreislaufwirtschaft: Ein Null-Abfallprogramm für Europa - COM(2014) 398 final; Ratsdok. 11592/14
... 12. Nach Auffassung des Bundesrates folgt daraus dagegen nicht, dass damit die Deponierung insgesamt abgeschafft werden könne. Vielmehr entspricht es den Erfahrungen in den Mitgliedstaaten mit bereits heute weitgehenden Deponieverboten, dass als Alternative zu der gesicherten Ablagerung von belasteten mineralischen Abfällen, zum Beispiel aus der Bauwirtschaft, der Altlastensanierung und bestimmten Industrien, keine geeigneten Verfahren zur Verfügung stehen, als diese Abfälle aus der Umwelt auszuschleusen und zu deponieren.
Drucksache 308/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final; Ratsdok. 11598/14
... 40. Nach Auffassung des Bundesrates folgt daraus dagegen nicht, dass damit die Deponierung insgesamt abgeschafft werden kann. Vielmehr entspricht es den Erfahrungen in den Mitgliedstaaten mit bereits heute weitgehenden Deponieverboten, dass als Alternative zu der gesicherten Ablagerung von belasteten mineralischen Abfällen, zum Beispiel aus der Bauwirtschaft, der Altlastensanierung und bestimmten Industrien, keine geeigneten Verfahren zur Verfügung stehen, als diese Abfälle aus der Umwelt auszuschleusen und zu deponieren.
Drucksache 308/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final; Ratsdok. 11598/14
... 33. Nach Auffassung des Bundesrates folgt daraus dagegen nicht, dass damit die Deponierung insgesamt abgeschafft werden kann. Vielmehr entspricht es den Erfahrungen in den Mitgliedstaaten mit bereits heute weitgehenden Deponieverboten, dass als Alternative zu der gesicherten Ablagerung von belasteten mineralischen Abfällen, zum Beispiel aus der Bauwirtschaft, der Altlastensanierung und bestimmten Industrien, keine geeigneten Verfahren zur Verfügung stehen, als diese Abfälle aus der Umwelt auszuschleusen und zu deponieren.
Drucksache 68/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV )
... - zu Managementregel 1: Durch die getroffenen Regelungen wird dafür Sorge getragen, dass die in § 3 Absatz 1 ElektroStoffV genannten Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt und damit dauerhaft aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden. Durch die Ausschleusung werden somit absehbare Belastungen für kommende Generationen mit Blick auf die Abfallbewirtschaftung bereits bei der Konzeption und Produktion der Elektro- und Elektronikgeräten reduziert.
Drucksache 114/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 16. Juni 2011 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte
... Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation, die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 1. Juni 2011 zu ihrer einhundertsten Tagung zusammengetreten ist, ist sich der Verpflichtung der Internationalen Arbeitsorganisation bewusst, menschenwürdige Arbeit für alle durch die Verwirklichung der Ziele der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und der Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung zu fördern; anerkennt den bedeutenden Beitrag von Hausangestellten zur globalen Wirtschaft, der die Verbesserung der Erwerbschancen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Familienpflichten, mehr Möglichkeiten zur Betreuung von alternden Bevölkerungen, von Kindern und von Menschen mit Behinderungen sowie erhebliche Einkommenstransfers innerhalb und zwischen Ländern einschließt; ist der Auffassung, dass hauswirtschaftliche Arbeit nach wie vor unterbewertet und unsichtbar ist und hauptsächlich von Frauen und Mädchen durchgeführt wird, von denen viele Migrantinnen oder Angehörige benachteiligter Gemeinschaften sind und die besonders anfällig für Diskriminierung in Bezug auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen und andere Verletzungen der Menschenrechte sind; ist ferner der Auffassung, dass in Entwicklungsländern mit historisch geringen Chancen auf eine formale Beschäftigung Hausangestellte einen bedeutenden Anteil der einheimischen Erwerbsbevölkerung darstellen und weiterhin zu den am stärksten ausgegrenzten Personen gehören; weist darauf hin, dass die internationalen Arbeitsübereinkommen und -empfehlungen für alle Arbeitnehmer gelten, einschließlich der Hausangestellten, soweit nichts anderes bestimmt ist; verweist auf die besondere Relevanz für Hausangestellte des Übereinkommens (Nr. 97) über Wanderarbeiter (Neufassung), 1949, des Übereinkommens (Nr. 143) über Wanderarbeitnehmer (ergänzende Bestimmungen), 1975, des Übereinkommens (Nr. 156) über Arbeitnehmer mit Familienpflichten, 1981, des Übereinkommens (Nr. 181) über private Arbeitsvermittler, 1997, und der Empfehlung (Nr. 198) betreffend das Arbeitsverhältnis, 2006, sowie des Multilateralen Rahmens der IAO für Arbeitsmigration: Nichtverbindliche Grundsätze und Leitlinien für einen rechtebasierten Ansatz für die Arbeitsmigration (2006); anerkennt die besonderen Bedingungen, unter denen hauswirtschaftliche Arbeit durchgeführt wird, die es wünschenswert erscheinen lassen, die allgemeinen Normen durch spezifische Normen für Hausangestellte zu ergänzen, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Rechte in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen; verweist auf andere einschlägige internationale Instrumente wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und insbesondere dessen Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, und dessen Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen; hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte, eine Frage, die den vierten Gegenstand ihrer Tagesordnung bildet, und dabei bestimmt, dass diese Anträge die Form eines internationalen Übereinkommens erhalten sollen.
Drucksache 367/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012 - 2016 COM(2012) 286 final
... Daten, die im September 2011 von der Kommission zu Opfern des Menschenhandels, polizeilichen Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und Verurteilungen erfasst wurden, werden derzeit hinsichtlich des Geschlechts, Alters, der Art der Ausbeutung und der Staatsangehörigkeit der Opfer ausgewertet. 5 Die ersten Ergebnisse scheinen mit den statistischen Angaben im UNODC-Bericht übereinzustimmen. Drei Viertel der registrierten Opfer wurden zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung geschleust (was einem Anstieg von 70 Prozent im Jahr 2008 auf 76 Prozent im Jahr 2010 entspricht); alle anderen Opfer wurden zur Ausbeutung der Arbeitskraft (Verringerung von 24 Prozent im Jahr 2008 auf 14 Prozent im Jahr 2010), Zwangsbettelei (3 Prozent) und Leibeigenschaft (1 Prozent) verschleppt. Einundzwanzig EU-Mitgliedstaaten konnten geschlechterspezifische Daten zur Verfügung stellen. Dies zeigt, dass innerhalb des untersuchten Zeitraums von drei Jahren Frauen und Mädchen mit 79 Prozent (davon 12 Prozent Mädchen) die größte Gruppe der Opfer des Menschenhandels darstellen und Männer und Jungen 21 Prozent der Opfer ausmachen (davon 3 Prozent Jungen). Die meisten Mitgliedstaaten berichteten, dass ein Großteil der Opfer aus der EU kommt, insbesondere aus Rumänien, Bulgarien, Polen und Ungarn. Die meisten der gemeldeten Opfer aus Drittstaaten kommen aus Nigeria, Vietnam, der Ukraine, Russland und China.
Mitteilung
1. Bestimmung der Ausgangslage
Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels
Maßnahmen auf internationaler Ebene
2. Die wichtigsten Prioritäten
2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms
2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern
3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer
2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel
1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern
2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor
3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme
2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten
2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen
3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken
1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen
2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU
3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft
4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte
5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen
6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext
2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente
1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems
2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen
3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet
4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft
3. Bewertung, Überwachung
Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016
Drucksache 21/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein kohärenter Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste KOM (2011) 942 endg.
... Um unionsweit einen angemessenen Patientenschutz zu gewährleisten, sollten die eventuellen Risiken, die speziell mit dem Verkauf von Arzneimitteln über das Internet verbunden sind, im Rahmen und unter Berücksichtigung der Arbeiten zur Umsetzung der Richtlinie auch weiterhin analysiert werden. Darüber hinaus wird die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über den Beitrag der Richtlinie zur Prävention der Einschleusung gefälschter Arzneimittel in die legale Vertriebskette vorlegen, der auch Angaben über die Entwicklungen, die bei der Fälschung von Arzneimitteln sowohl in Bezug auf Arzneimittelkategorien als auch in Bezug auf Vertriebskanäle, einschließlich des Online-Verkaufs, eingetreten sind.
Drucksache 572/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Februar 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Kuwait über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
... 3. unerlaubte Einschleusung von Ausländern, Menschenhandel und Zuhälterei,
Drucksache 577/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. August 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung
... c) Menschenhandel und Schleusungskriminalität;
Drucksache 573/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Februar 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Katar über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
... 3. unerlaubte Einschleusung von Personen, Menschenhandel und Zuhälterei,
Drucksache 576/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. April 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kosovo über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
... Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Kosovo, nachfolgend Vertragsparteien genannt, bestrebt, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kosovo weiter zu festigen und zu entwickeln, in der Überzeugung, dass die Zusammenarbeit für die wirksame Verhinderung und Bekämpfung von Straftaten, insbesondere der Organisierten und der schweren Kriminalität, des Terrorismus, der Betäubungsmittelkriminalität, des illegalen Waffenhandels sowie der illegalen Migration und Einschleusung von Personen von wesentlicher Bedeutung ist, geleitet von dem Bestreben, die Bürger ihrer Staaten und andere Personen in ihrem Hoheitsgebiet wirksam vor kriminellen Handlungen zu schützen, eingedenk der Ziele und Prinzipien der völkerrechtlichen Übereinkünfte, die die beiden Staaten ratifiziert haben, sowie der Resolutionen der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung - sind wie folgt übereingekommen:
Drucksache 575/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Mai 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
... 6. Straftaten im Zusammenhang mit der Einschleusung illegaler Migranten,
Drucksache 574/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kroatien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten und der schweren Kriminalität
... Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Kroatien, nachfolgend Vertragsparteien genannt - bestrebt, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien weiter zu festigen und zu entwickeln, in der Überzeugung, dass die Zusammenarbeit für die wirksame Verhinderung und Bekämpfung von Straftaten, insbesondere der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus, der Suchtmittel- und Vorläufersubstanzenkriminalität, des illegalen Waffenhandels sowie der illegalen Einschleusung von Personen von wesentlicher Bedeutung ist, geleitet von dem Bestreben, die Bürger ihrer Staaten und andere Personen in ihrem Hoheitsgebiet wirksam vor kriminellen Handlungen zu schützen, in Anerkennung der großen Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten und der schweren Kriminalität und in dem Wunsch, einander möglichst umfassend Unterstützung zu gewähren und die Wirksamkeit der Zusammenarbeit in diesem Bereich zu steigern, eingedenk der Ziele und Prinzipien der völkerrechtlichen Übereinkünfte, die die beiden Staaten ratifiziert haben, sowie der Resolutionen der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, in dem Bestreben, einen Beitrag zur Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen zu leisten - sind wie folgt übereingekommen:
Drucksache 838/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) KOM (2011) 873 endg.
... (16) Die Durchführung dieser Verordnung berührt nicht die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten und lässt die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten aus dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, dem Internationalen Übereinkommen über den Such- und Rettungsdienst auf See, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und dem dazugehörigen Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, Luft- und Seeweg, dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und anderen einschlägigen internationalen Übereinkünften unberührt.
Drucksache 482/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
... es verhindern eine durchgängige gruppenweite Einhaltung von Sorgfalts- und anderen wesentlichen Pflichten und ermöglichen dadurch die Einschleusung inkriminierter Gelder in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Diese Lücke kann nur dadurch geschlossen werden, dass die Versicherungsunternehmen gemäß § 80c Absatz 1 des
Drucksache 329/10
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen
... Der Auswertezweck bei einer Speicherung in polizeilichen Dateien erfordert darüber hinaus die Speicherung von Informationen, die über die im Ausländerzentralregister nachgewiesenen Aufenthaltszwecke hinausgehen. Das Ausländerzentralregister weist Aufenthalte zu Zwecken der Ausbildung, der Erwerbstätigkeit, aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, aus familiären Gründen und aufgrund besonderer Aufenthaltsrechte nach. Getrennt davon werden in der Visadatei des Ausländerzentralregisters Daten zu Visumanträgen wie etwa auch die Visumkategorie gespeichert. Detaillierte Angaben zum Zweck der Reise, wie Autokauf, Besuch von Sportveranstaltungen, sind in der Visadatei des Ausländerzentralregisters nicht gespeichert. Diese sind jedoch für den Bereich der Auswertung von entscheidender Bedeutung, etwa, wenn es gilt, wahrscheinliche Legenden von islamistischen Terroristen als solche zu identifizieren oder Tatzusammenhänge und neue Modi Operandi im Rahmen der Schleusungskriminalität, etwa der Visumserschleichung, festzustellen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen (BKA-Daten-Verordnung – BKADV)
§ 1 Personendaten von Beschuldigten und andere zur Identifizierung geeignete Merkmale
§ 2 Weitere personenbezogene Daten von Beschuldigten und personenbezogene Daten von Personen, die einer Straftat verdächtig sind
§ 3 Personenbezogene Daten im Sinne des § 8 Absatz 4 Satz 2 des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 4 Personenbezogene Daten sonstiger Personen
§ 5 Personenbezogene Daten, die bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen erhoben worden sind
§ 6 Personenbezogene Daten zur Fahndung und polizeilichen Beobachtung
§ 7 Personenbezogene Daten zum Zwecke des Nachweises von Personen, die einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung unterliegen
§ 8 Personenbezogene Daten von Vermissten, unbekannten hilflosen Personen und unbekannten Toten
§ 9 Dateien des Bundeskriminalamts nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 10 Speicherung der Daten in den Dateien der Zentralstelle
§ 11 Speicherung der Daten in sonstigen Dateien der Zentralstelle
Artikel 2 Änderung der Verordnung im Hinblick auf das Schengener Informationssystem der zweiten Generation
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu den Nummern 6 bis 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Satz 2:
Zu Absatz 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Satz 2:
Nummer 1
Nummer 2
Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 8
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Satz 2:
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Satz 2:
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1338: Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen
Drucksache 493/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung des Königreichs Belgien, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg zur Einrichtung und zum Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit im gemeinsamen Grenzgebiet
... - in dem Bewusstsein, dass es notwendig ist, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Zuwanderung entgegenzuwirken, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von grenzüberschreitenden Gefahren und Störungen zu gewährleisten, und in dem festen Willen, einen wirksamen Kampf gegen das Verbrechen zu führen, insbesondere im Bereich des Menschenhandels, der Rauschgiftkriminalität, der Schleusungskriminalität und der Eigentumskriminalität –
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Übereinkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung des Königreichs Belgien, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg, zur Einrichtung und zum Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit im gemeinsamen Grenzgebiet
Titel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit
Titel II Betrieb des Gemeinsamen Zentrums
Artikel 2 Einsatzgebiet und zuständige Stellen
Artikel 3 Aufgaben und Befugnisse
Artikel 4 Einrichtung einer gemeinsamen Datei, Datenschutzkontrolle, Rechte der Betroffenen
Artikel 5 Datensicherheit
Artikel 6 Inhalt der Vereinbarung über die gemeinsame Datei
Artikel 7 Dienstregelung und Koordinierung
Artikel 8 Aktenhaltung
Artikel 9 Ausstattung
Artikel 10 Laufende Ausgaben
Artikel 11 Streitbeilegung
Artikel 12 Haftung und Schutz
Titel III Anwendungsbestimmungen und Schlussbestimmungen
Artikel 13 Bestimmungen in Bezug auf die Anwendung oder Ablehnung
Artikel 14 Aufhebungsbestimmung
Artikel 15 Evaluierungsgruppen
Artikel 16 Vereinbarungen
Artikel 17 Inkrafttreten
Artikel 18 Kündigung
Artikel 19 Verwahrer
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Absatz 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1083: Entwurf für ein Gesetz zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 2008 zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg, der Regierung des Königreichs Belgien, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik zur Einrichtung und zum Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit im gemeinsamen Grenzgebiet
Drucksache 100/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) KOM (2010) 61 endg.
... • begrenztes Mandat für FRONTEX zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bekämpfung krimineller Netze, die an der Einschleusung von Migranten beteiligt sind, sofern eine solche Verarbeitung personenbezogener Daten durch FRONTEX rechtmäßig und erforderlich ist und zu den Aufgaben der Agentur in einem angemessenen Verhältnis steht;
Drucksache 281/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-2014) KOM (2010) 213 endg.
... 1. Der Bundesrat unterstützt den präventiven Ansatz, die grundlegenden Ursachen der illegalen Migration unbegleiteter Minderjähriger in den Herkunftsländern an ihren Wurzeln anzugehen. Er begrüßt das Ziel, kriminelle Strukturen wie Menschenhandel und Schleusung in den Herkunfts- und Transitländern stärker zu bekämpfen. Der weitere Vorschlag, gezielte Informationskampagnen einzusetzen, um falsche Mythen über das Leben in Europa zu vermeiden, wird ebenfalls unterstützt.
Drucksache 281/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-2014) KOM (2010) 213 endg.
... 2. Der Bundesrat unterstützt den präventiven Ansatz, die grundlegenden Ursachen der illegalen Migration unbegleiteter Minderjähriger in den Herkunftsländern an ihren Wurzeln anzugehen. Er begrüßt das Ziel, kriminelle Strukturen wie Menschenhandel und Schleusung in den Herkunfts- und Transitländern stärker zu bekämpfen. Der weitere Vorschlag, gezielte Informationskampagnen einzusetzen, um falsche Mythen über das Leben in Europa zu vermeiden, wird ebenfalls unterstützt.
Drucksache 350/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Artikel 10-Gesetzes
... "7. des gewerbs- oder bandenmäßig organisierten Einschleusens von ausländischen Personen in das Gebiet der Europäischen Union in Fällen von erheblicher Bedeutung mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
§ 3a Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
§ 3b Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen
§ 5a Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
2. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 1a eingefügt:
‚Artikel 1a Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz
3. Nach Artikel 1a wird folgender Artikel 1b eingefügt:
‚Artikel 1b Änderung des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst
4. Nach Artikel 1b wird folgender Artikel 1c eingefügt:
‚Artikel 1c Einschränkung des Grundrechtes aus Artikel 10 Grundgesetz
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
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Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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Arbeitsschutz
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