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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schuld- oder Verhandlungsunfähigkeit"


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Drucksache 183/17

... Nach § 11 Absatz 1 Satz 1 BZRG sind in das Register gerichtliche Entscheidungen oder Verfügungen einer Strafverfolgungsbehörde einzutragen, durch die ein Strafverfahren wegen Schuld- oder Verhandlungsunfähigkeit ohne Verurteilung abgeschlossen wird oder durch die eine selbständige Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung wegen mangelnder Gefährlichkeit oder fehlender erheblicher Rückfallgefahr der Beschuldigten abgelehnt wird. Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (4. BZRGÄndG) wurden die Eintragungsvoraussetzungen dahingehend ergänzt, dass die Entscheidung auf der Grundlage eines aktuellen Gutachtens eines oder einer in der Psychiatrie erfahrenen medizinischen Sachverständigen getroffen worden und der Tatvorwurf bis zu einem gewissen Grad geklärt sein muss, der dem Verfahrensstand bei Erhebung der öffentlichen Klage entspricht, § 170 Absatz 1 der

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Drucksache 183/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 7
Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung.

§ 20a
Änderung von Personendaten.

§ 21a
Protokollierungen

§ 48
Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung

Artikel 2
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 54

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3933, BMJV: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

II.4 1:1 Umsetzung gold plating

III. Votum


 
 
 


Drucksache 231/17

... Die Vorschrift enthält eine Übergangsregelung für die durch die Änderungen in Artikel 1 Nr. 2 betroffene Erhebung von DNA-Identifizierungsmustern nach rechtskräftiger Verurteilung bzw. nach einer in Schuld- oder Verhandlungsunfähigkeit respektive in fehlender Verantwortlichkeit begründeten Verfahrensbeendigung nach § 81g Abs. 4. Es wird klargestellt, dass die auch insoweit vorgesehenen Erweiterungen nicht auf solche Fälle anzuwenden sind, in denen eine rechtskräftige Verurteilung oder eine sonstige in § 81g Abs. 4 vorgesehene Verfahrenserledigung vor Inkrafttreten der Änderungen erzielt wurde. Für die anderenfalls insoweit erneut entstehenden "Altfälle" in beträchtlicher Anzahl wäre eine retrograde Rückerfassung weder praktisch durchführbar noch erforderlich. Nachdem die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden die Aufarbeitung der abgeschlossenen, aus dem Bundeszentralregister aber noch nicht getilgten Verfahren im bisher zugelassenen Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung weitestgehend bewältigt haben, reicht es aus, wenn die erweiterte Befugnis zur vorbeugenden Erhebung des DNA-Identifizierungsmusters nur für die Zeit nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen eröffnet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Zitiergebot

Artikel 3
Übergangsvorschrift

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 99/05

... Rechnung getragen. Zugleich wird in der Konsequenz des Verzichts auf die besonderen Anforderungen des Anlassverdachts in § 81e Abs. 2 Nr. 3 StPO auch für die hier geregelten Fälle der Erhebung des DNA-Identifizierungsmusters nach rechtskräftiger Verurteilung bzw. nach einer in Schuld- oder Verhandlungsunfähigkeit begründeten Verfahrensbeendigung die entsprechende Einschränkung durch Qualifikation der Anlasstat gestrichen. Die materiellen Voraussetzungen der vorbeugenden Erhebung des genetischen Fingerabdrucks werden daher - wie bisher - für alle Verfahrensstadien gleichgeregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 99/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Anlage

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 2
Änderung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes

Artikel 3
Zitiergebot

Artikel 4
Übergangsvorschrift

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 2

Zu a

Zu b

Zu Nummer 3

Zu b

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


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