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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Schuldbuchgläubigern"


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Drucksache 152/06

... "Entfallen ist die bisher in § 7 Abs. 4 BWpVerwG geregelte Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen zum Erlass näherer Bestimmungen zur Führung der einzelnen Abteilungen des Schuldbuches. Soweit lediglich interne Handlungsanweisungen an die das Bundesschuldbuch führende Stelle in Rede stehen, bedarf es dieser gesetzlichen Ermächtigung nicht. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Bund und den Schuldbuchgläubigern unterliegt entsprechend seinem zivilrechtlichen Charakter vertraglichen Regelungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes (Bundesschuldenwesengesetz - BSchuWG)

Teil 1
Wahrnehmung von Aufgaben des Schuldenwesens des Bundes und parlamentarische Kontrolle

§ 1
Ermächtigung zur Übertragung von Aufgaben des Schuldenwesens

§ 2
Aufsicht über die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH

§ 3
Parlamentarisches Gremium

Teil 2
Kreditaufnahme des Bundes und Bundesschuldbuch

§ 4
Kreditaufnahme des Bundes

§ 5
Bundesschuldbuch

§ 7
Einzelschuldbuchforderungen

§ 8
Öffentlicher Glaube des Bundesschuldbuchs

§ 9
Fortgeltung von Rechtsvorschriften

Artikel 2
Gesetz über das Personal der Bundeswertpapierverwaltung (Bundeswertpapierverwaltungspersonalgesetz - BWpVerwPG)

§ 1
Zuordnung des Personals

§ 2
Zuweisung von Tätigkeiten

§ 3
Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse

§ 4
Anwendbarkeit des Bundespersonalvertretungsgesetzes

§ 5
Geltung arbeitsrechtlicher Vorschriften

§ 6
Personalvertretungs- und betriebsverfassungsrechtliche Zuständigkeiten

§ 7
Schwerbehinderte Menschen

§ 8
Übergangsregelung

§ 9
Fortgeltung von Dienstvereinbarungen

§ 10
Anhängige Beteiligungsverfahren

Artikel 3
Anpassung von Rechtsvorschriften

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgen und Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Teil 1
Wahrnehmung von Aufgaben des Schuldenwesens und parlamentarische Kontrolle

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Teil 2
Kreditaufnahme des Bundes und Bundesschuldbuch

Zu § 4

Zu den §§ 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

zu § 1

zu § 2

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

zu § 3

zu § 4

zu § 5

zu § 6

zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

zu § 8

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

zu § 9

Zu Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 7 bis 12

Zu den Absätzen 13 und 14

Zu Absatz 15

Zu Artikel 4


 
 
 


Suchbeispiele:


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