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"Schuldnerausfall"


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Drucksache 232/05

... Durch die Verordnung wurde ein Fonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen eingerichtet, aus dem bei Schuldnerausfall im Rahmen eines von der Gemeinschaft gewährten oder garantierten Darlehens Zahlungen an die Gläubiger der Gemeinschaft geleistet werden können. Die Hauptaufgabe des Fonds besteht darin, den EU-Haushalt vor Schocks durch Schuldnerausfälle in Verbindung mit vom Fonds abgedeckten Darlehen oder Darlehensgarantien zu schützen. Die Mittelausstattung des Fonds erfolgt aus dem EU-Haushalt und muss prozentual zum Gesamtbetrag der durch den Fonds gesicherten Darlehen und Garantien auf einer bestimmten Höhe, dem so genannten Zielbetrag (gegenwärtig 9 %), gehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/05




Begründung

1. Einleitung/Begründung

2. DER Fonds

3. DER NEUE Dotierungsmechanismus

4. ÜBERGANGSZEITRAUM

5. Schlussfolgerung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 112/18 PDF-Dokument



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