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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schutzansprüche"


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Drucksache 116/16

... Die Weiterqualifizierung erfordert Investitionen sowohl seitens der Beschäftigten als auch der Unternehmen und der Gesellschaft. Einige Sozialschutzansprüche, wie betriebliche Altersvorsorge, Arbeitslosenleistungen, Krankenversicherung oder Fortbildung, können bei einem Stellenwechsel nicht immer problemlos übertragen und bei einem Wechsel in die Selbständigkeit auch nicht valorisiert oder mitgenommen werden. Umgekehrt sollten einige der Ansprüche arbeitsuchender oder nichterwerbstätiger Personen nicht zu Negativanreizen für die Wiederaufnahme einer Beschäftigung oder die Gründung eines eigenen Unternehmens werden.



Drucksache 401/05

... Für neue oder wesentlich baulich erweiterte zivile Flugplätze wird in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ein Grenzwert für die Tag-Schutzzone 1 von 60 dB(A) festgesetzt. Dieser Wert liegt um 5 dB(A) unter dem Wert für bestehende zivile Flugplätze. Bei der Anlegung eines neuen Flugplatzes, beim Bau einer neuen Start- oder Landebahn und bei einer sonstigen wesentlichen baulichen Erweiterung eines Flugplatzes werden Optimierungsmöglichkeiten auch im Bereich des Lärmschutzes eröffnet, die durch das Zusammenwirken aktiver und passiver Maßnahmen des Fluglärmschutzes ein im Vergleich zu einem bestehenden Flugplatz verbessertes Lärmschutzniveaus ermöglichen. Außerdem wird durch den strengeren Grenzwert das Auftreten erhöhter Belästigungsreaktionen (Überschussreaktionen) bei den von relevanten Belastungserhöhungen Betroffenen berücksichtigt. Durch diesen Grenzwert für den Neu- und Ausbau von Flugplätzen wird zugleich eine stärkere Harmonisierung mit den Grenzwerten für den Neu- und Ausbau von Einrichtungen der bodengebundenen Verkehrsinfrastruktur erreicht, die für das Entstehen von Schutzansprüchen maßgeblich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 401/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

1. Vor § 1 wird die Überschrift Erster Abschnitt gestrichen.

2. § 1 wird wie folgt gefasst:

3. § 2 wird wie folgt gefasst:

§ 2
Einrichtung von Lärmschutzbereichen

4. § 3 wird wie folgt geändert:

5. § 4 wird wie folgt geändert:

6. § 5 wird wie folgt geändert:

7. In § 6

8. § 7 wird wie folgt geändert:

9. § 8 wird wie folgt geändert:

10. § 9 wird wie folgt geändert:

11. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

12. § 12 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

13. Die bisherigen §§ 13 bis 18 werden durch die folgenden §§ 13 bis 15 ersetzt:

§ 13
Weitergehende planungs- und entschädigungsrechtliche Vorschriften

§ 14
Schutzziele für die Lärmminderungsplanung

§ 15
Anhörung beteiligter Kreise

14. Die Anlage zu § 3 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Fortgeltung von Vorschriften

Artikel 4
Übergangsvorschrift

Artikel 5
Neufassung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

III. Gesetzesfolgen, Kosten

1. Ermittlungsverfahren und Resultate

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 708/03 (Beschluss)

... Die Rechtsprechung hat Schutzansprüche nach erfolgter Planfeststellung oder - genehmigung mangels anderweitiger Regelung den Verwaltungsgerichten erster Instanz zugewiesen. Dies betrifft Streitigkeiten um die nachträgliche Änderung oder Aufhebung von Planfeststellungen und -genehmigungen, Streitigkeiten um die Änderung oder Aufhebung damit in Sachzusammenhang stehender Genehmigungen und Erlaubnisse sowie Streitigkeiten um das Außerkrafttreten und die Verlängerung von Plänen. Eine Zusammenführung der Zuständigkeit für diese Streitigkeiten mit der Zuständigkeit für Verwaltungsstreitverfahren, die die Ausgangsentscheidungen zum Gegenstand haben, erscheint in systematischer Hinsicht sinnvoll und dient zudem der Verfahrensbeschleunigung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 708/03 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten(Finanzielle Auswirkungen auf öffentliche Haushalte/Sonstige Kosten)

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 1
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 2
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Frage geklärt, ob die erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Satz 1 Nr. 10

Zu Satz 1 Nr. 11

Zu Satz 1 Nr. 12

Zu Satz 1 Nr. 13

Zu Satz 1 Nr. 14

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 87/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.