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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schutzgiter"


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Drucksache 14/05

... Einzelne Länder und Deponiebetreiber haben ausgeführt, dass nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass mit bereits abgelagerten Abfällen durch Umverteilung oder noch zu erwartenden Abfällen das erforderliche Profil geschaffen werden kann. So kann sich aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes eine Umlagerung bzw. ein Rückbau von abgelagerten Abfällen verbieten. Das Aufnehmen und Wiedereinbauen von schadstoffhaltigen Abfällen, bspw. asbesthaltigen Bauabfällen, kann eine schwer kalkulierbare Gefährdung der Schutzgiter bewirken, zumal dann, wenn Menge, Zusammensetzung und Lage der Sonderabfälle nicht genau bekannt sind. Eine Umgestaltung von großräumigen, flachen Böschungen bei Hausmülldeponien kann bei deren Rückbau zu erheblichen Geruchsemissionen mit Gefährdungen und Belästigungen für die betroffenen Anlieger und Anliegerinnen führen. Bei Deponien, die beispielsweise der Ablagerung industrieller Schlämme (z.B. Jarosit- oder Goethit, Rotschlämme) dienen, wäre eine Umlagerung nur möglich, wenn einzelne Polder vorher abgespundet würden und der abgelagerte Abfall stabilisiert würde. Emissionen oder Umweltgefährdungen können hierbei nicht ausgeschlossen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten der öffentlichen Haushalte

F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze

§ 4
Einsatz und Zuordnung

§ 5
Inverkehrbringen von Abfällen

§ 6
Überwachung und Dokumentation

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

§ 8
Übergangsregelung

§ 9
Inkrafttreten

Anhang 1
Zuordnungskriterien für den Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff sowie für den unmittelbaren Einsatz als Deponieersatzbaustoff (zu § 4)

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Vorgaben zur Beprobung (zu § 6 Abs. 1 und Anhang 1)

Anhang 3
Anforderungen bei dem Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff und deren Verwendung als Deponieersatzbaustoff (zu § 3 Abs. 3)

1. Grundsätzliche Voraussetzungen für den Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen als oder zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff

2. Zuordnung von und Anforderungen an stabilisierte oder verfestigte Abfälle

3. Anforderungen

4. Untersuchungsverfahren zum Nachweis der Verfestigung und der Stabilisierung

5. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziele und Konzeption der Verordnung

III. Gender-Mainstreaming

1. Kosten

2. Preiswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Nummer 1

Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Anhang 1:

Zu Anhang 2:

Zu Anhang 3:


 
 
 


Suchbeispiele:


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Internet

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