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0715/05
0618/05
0285/05B
0596/05B
0238/04B
0917/04B
0920/1/04
0571/04B
0361/04
0166/04
0098/04B
0916/04A
0466/04
0590/04
0707/1/04
0576/04
0232/04
0238/04
0919/1/04
0571/04
0920/04B
0917/1/04
0666/04
0613/04
0441/04
0915/04
0818/04
0663/03
0450/03
0715/03
0120/1/03
0856/03
0120/03B
Drucksache 3/20 (Beschluss)

... Änderung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen



Drucksache 495/20

... Bei dem Gesetzesentwurf handelt es sich um einen ausgewogenen Weg zwischen dem Anliegen, auch wirtschaftlich schwachen Klägerinnen und Klägern jederzeit Zugang zu den Sozialgerichten zu gewähren, und dem sicherlich in allen Bundesländern bestehenden Bedürfnis, einzelne Gerichte oder ganze Gerichtsbarkeiten vor dem Missbrauch kostenloser Rechtsbehelfe zu schützen, die von Personen erhoben werden, die ihre ganze Kraft darauf verwenden, staatliche Institutionen aus Gründen zu beschäftigen, die nicht auf einem berechtigten Rechtsschutzbegehren beruhen.



Drucksache 59/20

... Vor dem Hintergrund, dass bei den Bauzeitfinanzierungen der Werften regelmäßig Bürgschaftsvolumina im dreistelligen Millionenbereich aufgerufen werden, halten wir die Einbeziehung von Schiffbaufinanzierungen in den Anwendungsbereich des Programms für parallele Bund-/Landesbürgschaften sowohl förder- als auch finanzpolitisch für geboten. Eine alleinige Risikoübernahme durch die Länder droht zu einer Überforderung der betroffenen Landeshaushalte zu führen. Eine Ablehnung öffentlicher Bürgschaften würde die Existenz der betroffenen Werften und darüber hinaus auch erhebliche Teile der im gesamten Bundesgebiet ansässigen deutschen Zulieferindustrie, trotz vorhandener Aufträge, gefährden. Insbesondere in den strukturschwachen Regionen, die von dem Bundesbürgschaftsprogramm profitieren sollen, kommt den Werften aus regionalökonomischer Sicht als wichtige Arbeitgeber mit regional überdurchschnittlichen Lohn- und Gehaltszahlungen eine besondere Bedeutung zu.



Drucksache 59/20 (Beschluss)

... Vor dem Hintergrund, dass bei den Bauzeitfinanzierungen der Werften regelmäßig Bürgschaftsvolumina im dreistelligen Millionenbereich aufgerufen werden, hält der Bundesrat die Einbeziehung von Schiffbaufinanzierungen in den Anwendungsbereich des Programms für parallele Bund-/Landesbürgschaften sowohl förder- als auch finanzpolitisch für geboten. Eine alleinige Risikoübernahme durch die Länder droht zu einer Überforderung der betroffenen Landeshaushalte zu führen. Eine Ablehnung öffentlicher Bürgschaften würde die Existenz der betroffenen Werften und darüber hinaus auch erhebliche Teile der im gesamten Bundesgebiet ansässigen deutschen Zulieferindustrie, trotz vorhandener Aufträge, gefährden. Insbesondere in den strukturschwachen Regionen, die von dem Bundesbürgschaftsprogramm profitieren sollen, kommt den Werften aus regionalökonomischer Sicht als wichtige Arbeitgeber mit regional überdurchschnittlichen Lohn- und Gehaltszahlungen eine besondere Bedeutung zu.



Drucksache 3/1/20

... Änderung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen



Drucksache 164/20

... Gestützt auf Artikel 23 DSGVO beschränkt die Regelung die Rechte der betroffenen Person im Kontext der elektronischen Patientenakte und der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Telematikinfrastruktur. Der sichere Betrieb der Telematikinfrastruktur stellt ein überragend wichtiges Ziel des allgemeinen öffentlichen Interesses der Bundesrepublik Deutschland dar, das insbesondere wichtige wirtschaftliche und finanzielle Interessen im Bereich der öffentlichen Gesundheit betrifft. Denn die Effizienzgewinne durch die Digitalisierung des Gesundheitswesens, und hier insbesondere durch die sichere Vernetzung aller Akteure, sind angesichts zunehmender Herausforderungen wie der demographischen Entwicklung, der Zunahme der Anzahl chronisch Kranker, des Fachkräftemangels sowie der Unterversorgung in strukturschwachen Regionen für die Sicherung des Niveaus der Gesundheitsversorgung unverzichtbar. Die Norm stellt klar, dass die Rechte der betroffenen Person nicht generell beschränkt werden sollen, sondern nur insoweit, als die Befriedigung der Ansprüche nicht oder nur unter Umgehung von Schutzmechanismen möglich wäre. Die Telematikinfrastruktur und ihre Anwendungen sind durch gesetzliche Vorgaben und Spezifikationen der Gesellschaft für Telematik geprägt. Diese Vorgaben können wegen der gesetzlich zugewiesenen Verantwortlichkeiten zu Situationen führen, in denen ein Verantwortlicher gegebenenfalls technisch nicht in der Lage sein wird, einem Betroffenenrecht zu entsprechen. Ist dies der Fall oder wäre eine Anspruchserfüllung im Einzelfall nur mit einem Risiko für die Sicherheit der elektronischen Verarbeitungssysteme verbunden, so entfällt der Anspruch der betroffenen Person. Dies entspricht dem Rechtsgedanken des Artikels 11 DSGVO. Eine (Re)Identifizierung der Person allein zur Gewährleistung der Ausübung von Betroffenenrechten wird auch seitens der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 6/20

... -Komponente im Wohngeld kommt gezielt einkommensschwachen Haushalten zugute, indem diese bei den Heizkosten entlastet werden. Durch Wohngeld sind die begünstigten Haushalte nicht nur auf ein ganz besonders mietgünstiges und deshalb enges Wohnungsmarktsegment beschränkt. Dies unterstützt die Erhaltung und Schaffung stabiler Bewohnerstrukturen in den Wohnquartieren und vermeidet eine unerwünschte Spaltung des Wohnungsmarktes.



Drucksache 288/20

... 1. Die Sozialausgaben der Kommunen steigen jährlich ungebremst. Im Jahr 2015 beliefen sich die reinen Sozialtransferausgaben bundesweit auf fast 54 Milliarden Euro. Sie binden aktuell ein Viertel der Ausgaben in den kommunalen Kernhaushalten und stellen den mit Abstand größten Ausgabenposten dar. Trotz der anhaltend positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat die fiskalische Bedeutung des Aufgabenbereichs Soziales für die kommunalen Haushalte auch in der jüngeren Vergangenheit weiter zugenommen. Allein zwischen 2005 und 2015 sind die kommunalen Sozialtransferausgaben bundesweit um fast 19 Milliarden Euro gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme um 53 Prozent. Die fiskalische Dominanz des Sozialbereichs ist für die Kommunen problematisch, denn die eigenen Steuerungsoptionen auf Höhe und Dynamik der Ausgaben sind infolge rechtlicher Leistungsansprüche begrenzt. Eine problematische Sozialstruktur schlägt sich daher in der Regel auch in höheren Sozialausgaben nieder. Zudem hat die Sozialstruktur Auswirkungen auf die Steuerkraft einer Kommune. Hohe Sozialausgaben fallen daher tendenziell mit geringeren Steuereinnahmen zusammen. Letztlich variiert die Ausgabenbelastung stark zulasten schwacher Kommunen. Die Sozialausgaben sind ein bedeutsamer Treiber zunehmender Disparitäten. Die betroffenen Kommunen geraten in einen Teufelskreis aus Haushaltsproblemen, schwindenden Handlungsspielräumen und verfallender Infrastruktur. Die disparate kommunale Finanzsituation wird angesichts unterschiedlicher und reziproker Ausgabenniveaus für Soziales und für Investitionen auch für die Zukunft weiter verstärkt.



Drucksache 358/20

... Bereits in einem 2016 von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichten Bericht zu Armutsfolgen für Kinder und Jugendliche in Deutschland wurde anhand empirischer Studien aufgezeigt, dass bei Kindern aus einkommensschwachen Haushalten häufig ein Mangel in der Versorgung mit existentiellen Gütern vorliegt. Es fehlt an ausreichendem Wohnraum, warmem und gesundem Essen sowie sozialer und kultureller Teilhabe, wenn zum Beispiel Freunde aufgrund der dürftigen materiellen Verhältnisse nicht nach Hause eingeladen werden können oder Freizeitaktivitäten nicht möglich sind.



Drucksache 2/20

... Eine Anschlussperspektive kann auch dann fehlen, wenn ein Berufsabschluss mit schwachen Noten erreicht wurde und die Konkurrenz um eine anschließende Beschäftigung als hoch eingeschätzt werden muss. Bei einem Schul- bzw. Berufsabschluss mit schwachen Noten oder einer ungünstigen Situation am Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt besteht ein erhöhter Unterstützungsbedarf, damit der Übergang von der Schule in den Beruf gelingt.



Drucksache 400/19 (Beschluss)

... Mit dem Ausstieg aus der Braunkohleverstromung sind in den betroffenen Regionen einschneidende Veränderungen in der Wirtschaftsstruktur verbunden. Dies gilt umso mehr für das strukturschwache Mitteldeutsche und Lausitzer Revier. Beide Regionen sind stark durch die



Drucksache 170/19

... Die Steuerpolitik im Energiebereich könnte negative Auswirkung auf die Kaufkraft von wirtschaftlich schwachen Verbrauchern haben, wenn die sozialen Auswirkungen des Besteuerungssystems nicht berücksichtigt werden. Während Steuererhöhungen für fossile Brennstoffe im Verkehrs- oder Heizungssektor starke Anreize für eine Verhaltensänderung schaffen können, sind die Verbraucher möglicherweise nicht ohne Weiteres in der Lage, ihre Verbrauchsmuster zu ändern, wenn dies einen großen Teil ihres Einkommens betrifft.



Drucksache 466/19 (Beschluss)

... Änderung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen



Drucksache 242/2/19

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung zielgenauer auf bestehende Wirtschaftsstrukturen ausgerichtet werden kann, indem für strukturschwache Regionen erhöhte Fördersätze eingeführt werden.



Drucksache 543/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat stellt fest, dass die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden qualitativ hochwertigen Versorgung auch in den Regionen eine gemeinsame Aufgabe der Länder, des Bundes und der Krankenkassen ist. Im Kontext der Schaffung und Aufrechterhaltung gleichwertiger Lebensbedingungen in der Bundesrepublik sowie im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz für die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung der Krankenhauspflegesätze sind sowohl der Bund als auch die Krankenkassen - diese zur Aufrechterhaltung der stationären Gesundheitsversorgung zu Gunsten der Versicherten auch in strukturschwachen Regionen - gemeinsam dem Ziel der Aufrechterhaltung flächendeckender Versorgung verpflichtet.



Drucksache 649/19

... f) die Aushöhlung von Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten, die Finanzinstitute zur Erfüllung ihrer Meldepflichten bezüglich Informationen zu Finanzkonten nach dem gemeinsamen Meldestandard anwenden, oder die Ausnutzung von Schwächen in diesen Verfahren, einschließlich der Einbeziehung von Staaten oder Territorien mit ungeeigneten oder schwachen Regelungen für die Durchsetzung von Vorschriften gegen Geldwäsche oder mit schwachen Transparenzanforderungen für juristische Personen oder Rechtsvereinbarungen;



Drucksache 518/1/19

... 4. Stärkung von Strukturen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts in strukturschwachen und ländlichen Räumen in enger Abstimmung mit den bestehenden Vernetzungsstrukturen,



Drucksache 517/19 (Beschluss)

... "Für die Bestimmung der ländlichen und strukturschwachen Teilgebiete soll der Landesausschuss im Einvernehmen mit der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörde allgemeingültige Kriterien aufstellen, die den jeweiligen Entscheidungen zugrunde zu legen sind."



Drucksache 466/1/19

... Änderung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen



Drucksache 518/19

... Insbesondere in den ostdeutschen Ländern sind bürgerschaftlich und ehrenamtlich getragene Strukturen mancherorts nur äußerst schwach ausgeprägt. Auch sind die bestehenden Strukturen vor allem in strukturschwachen und ländlichen Regionen durch den demografischen Wandel bedroht. Die Abwanderung, besonders junger Menschen, vom Land in die Stadt verstärkt das zunehmende Wegbrechen von bürgerschaftlich und ehrenamtlich getragenen Strukturen in den ländlichen Räumen. Vor allem Vereine beklagen einen Nachwuchsmangel. Entsprechende Stadt-Land-Disparitäten bzw. die unterschiedlich stark entwickelten bürgerschaftlich und ehrenamtlich getragenen Strukturen in den Regionen erfordern eine gezielte Förderung, um gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen.



Drucksache 400/4/19

... (1) Folgende Gemeinden und Gemeindeverbände können als strukturschwache Standorte von Kohlekraftwerken, an denen der Kohlesektor eine erhebliche wirtschaftliche Relevanz besitzt, gefördert werden:



Drucksache 128/19

... "Die für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörden können ländliche oder strukturschwache Teilgebiete eines Planungsbereichs bestimmen, die auf ihren Antrag für einzelne Arztgruppen oder Fachrichtungen von den Zulassungsbeschränkungen auszunehmen sind. Für die Bestimmung der ländlichen und strukturschwachen Teilgebiete stellt der Landesausschuss im Einvernehmen mit der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörde allgemeingültige Kriterien auf, die den jeweiligen Entscheidungen zugrunde zu legen sind. Der Landesausschuss hat sich dabei an den laufenden Raumbeobachtungen und Raumabgrenzungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zu orientieren oder eine vergleichbare Abgrenzung ländlicher Gebiete durch die für die Landesplanung zuständigen Stellen zu Grunde zu legen. Die zusätzlichen Arztsitze sind in den von den Kassenärztlichen Vereinigungen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemäß § 99 aufzustellenden Bedarfsplänen auszuweisen."



Drucksache 518/19 (Beschluss)

... 4. Stärkung von Strukturen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts in strukturschwachen und ländlichen Räumen in enger Abstimmung mit den bestehenden Vernetzungsstrukturen,



Drucksache 543/19

... Der Bundesrat stellt fest, dass die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden qualitativ hochwertigen Versorgung auch in den Regionen eine gemeinsame Aufgabe der Bundesländer, des Bundes und der Krankenkassen ist. Im Kontext der Schaffung und Aufrechterhaltung gleichwertiger Lebensbedingungen in der Bundesrepublik sowie im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz für die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung der Krankenhauspflegesätze sind sowohl der Bund als auch die Krankenkassen - diese zur Aufrechterhaltung der stationären Gesundheitsversorgung zu Gunsten der Versicherten auch in strukturschwachen Regionen - gemeinsam dem Ziel der Aufrechterhaltung flächendeckender Versorgung verpflichtet.



Drucksache 400/7/19

... Durch den Gesetzentwurf soll ein verbindlicher Rechtsrahmen für die strukturpolitische Unterstützung der Kohleausstiegsregionen geschaffen werden, insbesondere durch die Gewährung finanzieller Hilfen für Investitionen und weitere Maßnahmen bis 2038. Der Thüringer Landkreis Altenburger Land ist Teil des Mitteldeutschen Reviers, jedoch nicht Teil der Fördergebietskulisse nach dem Strukturstärkungsgesetz. Aus regionalwirtschaftlicher und strukturpolitischer Sicht ist jedoch eine Aufnahme des vergleichsweise strukturschwachen Landkreises Altenburger Land in den Adressatenkreis des Gesetzentwurfs geboten.



Drucksache 517/1/19

... "Für die Bestimmung der ländlichen und strukturschwachen Teilgebiete soll der Landesausschuss im Einvernehmen mit der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörde allgemeingültige Kriterien aufstellen, die den jeweiligen Entscheidungen zugrunde zu legen sind."



Drucksache 165/1/18

... Die Sozialausgaben der Kommunen steigen jährlich ungebremst. Im Jahr 2015 beliefen sich die reinen Sozialtransferausgaben bundesweit auf fast 54 Milliarden Euro. Sie binden aktuell ein Viertel der Ausgaben in den kommunalen Kernhaushalten und stellen den mit Abstand größten Ausgabenposten dar. Trotz der anhaltend positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat die fiskalische Bedeutung des Aufgabenbereichs Soziales für die kommunalen Haushalte auch in der jüngeren Vergangenheit weiter zugenommen. Allein zwischen 2005 und 2015 sind die kommunalen Sozialtransferausgaben bundesweit um fast 19 Milliarden Euro gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme um 53 Prozent. Die fiskalische Dominanz des Sozialbereichs ist für die Kommunen problematisch, denn die eigenen Steuerungsoptionen auf Höhe und Dynamik der Ausgaben sind infolge rechtlicher Leistungsansprüche begrenzt. Eine problematische Sozialstruktur schlägt sich daher in der Regel auch in höheren Sozialausgaben nieder. Zudem hat die Sozialstruktur Auswirkungen auf die Steuerkraft einer Kommune. Hohe Sozialausgaben fallen daher tendenziell mit geringeren Steuereinnahmen zusammen. Letztlich variiert die Ausgabenbelastung stark zulasten schwacher Kommunen. Die Sozialausgaben sind ein bedeutsamer Treiber zunehmender Disparitäten. Die betroffenen Kommunen geraten in einen Teufelskreis aus Haushaltsproblemen, schwindenden Handlungsspielräumen und verfallender Infrastruktur. Die disparate kommunale Finanzsituation wird angesichts unterschiedlicher und reziproker Ausgabenniveaus für Soziales und für Investitionen auch für die Zukunft weiter verstärkt.



Drucksache 165/18 (Beschluss)

... Die Sozialausgaben der Kommunen steigen jährlich ungebremst. Im Jahr 2015 beliefen sich die reinen Sozialtransferausgaben bundesweit auf fast 54 Milliarden Euro. Sie binden aktuell ein Viertel der Ausgaben in den kommunalen Kernhaushalten und stellen den mit Abstand größten Ausgabenposten dar. Trotz der anhaltend positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat die fiskalische Bedeutung des Aufgabenbereichs Soziales für die kommunalen Haushalte auch in der jüngeren Vergangenheit weiter zugenommen. Allein zwischen 2005 und 2015 sind die kommunalen Sozialtransferausgaben bundesweit um fast 19 Milliarden Euro gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme um 53 Prozent. Die fiskalische Dominanz des Sozialbereichs ist für die Kommunen problematisch, denn die eigenen Steuerungsoptionen auf Höhe und Dynamik der Ausgaben sind infolge rechtlicher Leistungsansprüche begrenzt. Eine problematische Sozialstruktur schlägt sich daher in der Regel auch in höheren Sozialausgaben nieder. Zudem hat die Sozialstruktur Auswirkungen auf die Steuerkraft einer Kommune. Hohe Sozialausgaben fallen daher tendenziell mit geringeren Steuereinnahmen zusammen. Letztlich variiert die Ausgabenbelastung stark zulasten schwacher Kommunen. Die Sozialausgaben sind ein bedeutsamer Treiber zunehmender Disparitäten. Die betroffenen Kommunen geraten in einen Teufelskreis aus Haushaltsproblemen, schwindenden Handlungsspielräumen und verfallender Infrastruktur. Die disparate kommunale Finanzsituation wird angesichts unterschiedlicher und reziproker Ausgabenniveaus für Soziales und für Investitionen auch für die Zukunft weiter verstärkt.



Drucksache 116/18

... Landwirte, Verarbeiter, Händler, Großhändler, Einzelhändler und Verbraucher, sie alle sind Akteure in der Lebensmittelversorgungskette. Kleinere Akteure in der Lebensmittelversorgungskette sind wegen ihrer in der Regel schwachen Verhandlungsposition gegenüber großen Akteuren in der Kette häufiger unlauteren Handelspraktiken ausgesetzt. Landwirtschaftliche Erzeuger sind besonders häufig unlauteren Praktiken ausgesetzt, da sie sich häufig nicht in einer Verhandlungsposition befinden, die mit der ihrer in der Lebensmittelkette nach ihnen folgenden Partner, die ihre Erzeugnisse kaufen, vergleichbar ist. Grund dafür ist, dass die Alternativen, um ihre Erzeugnisse bei den Verbrauchern abzusetzen, begrenzt sind.



Drucksache 182/18

... Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die EU und insbesondere die Mitgliedstaaten sich verstärkt darum bemühen, die Sicherheit der Dokumente, die EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen aus Drittstaaten ausgestellt werden, zu verbessern. Eine höhere Dokumentensicherheit trägt maßgeblich zur Erhöhung der Sicherheit innerhalb der EU und an deren Grenzen sowie zur Verwirklichung einer wirksamen und echten Sicherheitsunion bei. Durch die Aufnahme von biometrischen Identifikatoren, insbesondere von Fingerabdrücken, werden die Dokumente zuverlässiger und sicherer. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, Dokumente mit schwachen Sicherheitsmerkmalen so rasch wie möglich aus dem Verkehr zu ziehen.



Drucksache 165/18

... (GG) ein wichtiger Schritt hin zu einer noch stärkeren Unterstützung des Bundes aus gesamtstaatlicher Verantwortung bei der Verbesserung der kommunalen Bildungsinfrastruktur umgesetzt. Der Sondertatbestand des Artikel 104c GG ermöglicht es dem Bund, die aus gesamtstaatlicher Sicht dringend notwendige Sanierung und Modernisierung der schulischen Gebäudeinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen gezielt mit Bundesmitteln zu unterstützen. Diese Regelung greift jedoch dort zu kurz, wo Länder und Kommunen bundesweit und unabhängig von einer kommunalen Finanzschwäche mit ihren Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur vor besonderen Herausforderungen stehen, die auch von finanz- und strukturstarken Kommunen nicht in der gebotenen Zeit alleine zu bewältigen sind. Das betrifft insbesondere den notwendigen flächendeckenden Ausbau der Ganztagsschul- und Betreuungsangebote sowie die Bewältigung der Herausforderungen, die die schnell fortschreitende Digitalisierung in allen Lebensbereichen für das Bildungswesen mit sich bringt. Moderne, für die Zukunft ausgerichtete kommunale Einrichtungen der allgemeinen und der beruflichen Bildung sind eine wichtige Grundlage für die Umsetzung guter pädagogischer Konzepte.



Drucksache 20/18

... Der Bildungsbereich kann von der Öffnung der Klassen, von praxisnahen Erfahrungen und Projekten sowie von neuen Lerninstrumenten, -materialien und offenen Bildungsressourcen profitieren. Online-Zusammenarbeit kann Lernende stärken. Der Zugang zu und der Einsatz digitaler Technologien können dazu beitragen, die Leistungsunterschiede zwischen Schülerinnen und Schülern aus sozioökonomisch starken und sozioökonomisch schwachen Familien zu verkleinern. Differenzierter Unterricht kann sich positiv auf die Motivation auswirken, da auf die Bedürfnisse der einzelnen Lernenden eingegangen wird. Die Fortschritte bei der Integration neuer Technologien in den Unterricht sind derzeit allerdings noch beschränkt.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.