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"Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung"


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Drucksache 543/1/08

... c) Der Bundesrat kritisiert, dass die Bundesregierung in diesem Gesetzesvorhaben nicht die Forderung der Länder zur Neuordnung der Leistungen an den Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben aufgenommen hat. Die 84. ASMK hatte die Bundesregierung aufgefordert, die Zahlung der Länder von bisher 30 Prozent aus dem Aufkommen der Ausgleichsabgabe an den Ausgleichsfonds auf 14 Prozent des Aufkommens der Ausgleichsabgabe zu reduzieren. Des Weiteren sollte geregelt werden, dass die Bundesagentur für Arbeit auf Grund des Rückgangs der von ihr betreuten schwerbehinderten Menschen nur eine Zuweisung in Höhe von 10 Prozent des Aufkommens der Ausgleichsabgabe für den bisherigen Förderzweck erhält. Maßgeblich für das Anliegen der Länder, den Verteilungsschlüssel zu ändern, war und ist, dass die dem jetzigen Verteilungsschlüssel zu Grunde liegenden Vorstellungen, insbesondere die mit dem von der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung vorgegebene Einsatz der Ausgleichsabgabemittel zwischenzeitlich nicht mehr den tatsächlichen Aufgaben entspricht. So haben die Änderungen bezüglich

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/08




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 2 Nr. 2a - neu - § 16 SGB VI

3. Zu Artikel 4 Nr. 3 § 38a Abs. 2 Satz 5 - neu - SGB IX

4. Zu Artikel 4 Nr. 3 § 38a Abs. 5 Satz 1 SGB IX

5. Zu Artikel 4 Nr. 3 § 38a Abs. 6 Satz 1 und 2 SGB IX

6. Zu Artikel 4 Nr. 4 § 40 Abs. 4 SGB IX

7. Zu Artikel 4 Nr. 5a - neu - § 77 Abs. 6 Satz 1 SGB IX

Artikel 5
Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

8. Zu Artikel 4 Nr. 7 § 102 Abs. 3a SGB IX

9. Zu Artikel 4 Nr. 7a – neu – § 111 Abs. 1 Satz 1 SGB IX

10. Zu Artikel 4 Nr. 10 - neu - § 160 SGB IX

§ 160
Überprüfungsregelung

11. Zu Artikel 6a - neu - § 26 Abs. 1 BVG

Artikel 6a
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

12. Zu Artikel 7 Nr. 2 Buchstabe c - neu - § 3 Abs. 5 - neu - AufwErstV


 
 
 


Drucksache 543/08 (Beschluss)

... c) Der Bundesrat kritisiert, dass die Bundesregierung in diesem Gesetzesvorhaben nicht die Forderung der Länder zur Neuordnung der Leistungen an den Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben aufgenommen hat. Die 84. ASMK hatte die Bundesregierung aufgefordert, die Zahlung der Länder von bisher 30 Prozent aus dem Aufkommen der Ausgleichsabgabe an den Ausgleichsfonds auf 14 Prozent des Aufkommens der Ausgleichsabgabe zu reduzieren. Des Weiteren sollte geregelt werden, dass die Bundesagentur für Arbeit auf Grund des Rückgangs der von ihr betreuten schwerbehinderten Menschen nur eine Zuweisung in Höhe von 10 Prozent des Aufkommens der Ausgleichsabgabe für den bisherigen Förderzweck erhält. Maßgeblich für das Anliegen der Länder, den Verteilungsschlüssel zu ändern, war und ist, dass die dem jetzigen Verteilungsschlüssel zu Grunde liegenden Vorstellungen, insbesondere die mit dem von der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung vorgegebene Einsatz der Ausgleichsabgabemittel zwischenzeitlich nicht mehr den tatsächlichen Aufgaben entspricht. So haben die Änderungen bezüglich

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Drucksache 543/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 2 Nr. 2a - neu - § 16 SGB VI

3. Zu Artikel 4 Nr. 3 § 38a Abs. 2 Satz 5 - neu - SGB IX

4. Zu Artikel 4 Nr. 3 § 38a Abs. 5 Satz 1 SGB IX

5. Zu Artikel 4 Nr. 3 § 38a Abs. 6 Satz 1 und 2 SGB IX

6. Zu Artikel 4 Nr. 4 § 40 Abs. 4 SGB IX

7. Zu Artikel 4 Nr. 5a - neu - § 77 Abs. 6 Satz 1 SGB IX

Artikel 5
Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

8. Zu Artikel 4 Nr. 7 § 102 Abs. 3a SGB IX

9. Zu Artikel 4 Nr. 7a – neu – § 111 Abs. 1 Satz 1 SGB IX

10. Zu Artikel 4 Nr. 10 - neu - § 160 SGB IX

§ 160
Überprüfungsregelung

11. Zu Artikel 6a - neu - § 26 Abs. 1 BVG

Artikel 6a
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

12. Zu Artikel 7 Nr. 2 Buchstabe c - neu - § 3 Abs. 5 - neu - AufwErstV


 
 
 


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