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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"See-Eigensicherheitsverordnung"


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Drucksache 473/1/12

... Nach der Gesetzesbegründung (auf Seite 9 oben) soll durch eine Änderung der See-Eigensicherheitsverordnung den Reedern vorgeschrieben werden, dass auf Schiffen unter deutscher Flagge nur der Einsatz von durch das BAFA zugelassenen Bewachungsunternehmern erlaubt ist. Die See-Eigensicherheitsverordnung ist der zutreffende Ort für eine solche Regelung, weil sich die See-Eigensicherheitsverordnung an die Reeder als Auftraggeber wendet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 473/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 31 Absatz 5 - neu - GewO Nummer 6 Buchstabe b und c § 144 Absatz 2 und 4 GewO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 2 Inhaltsübersicht, § 28a, § 48 Absatz 1 Satz 2, § 53 Absatz 1 Nummer 4 WaffG Artikel 3 Absatz 2 Inkrafttreten

'Artikel 2 Änderung des Waffengesetzes

§ 28a
Erwerb, Besitz und Führen von Waffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal zum Schutz von Seeschiffen, die die Bundesflagge führen

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Inhaltsübersicht WaffG Nummer 2 § 28a - Überschrift - und Absatz 3 WaffG Nummer 4 § 52a WaffG und Nummer 6 § 53 Absatz 1 Nummer 14a WaffG

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 2 Nummer 6

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zu deutschen Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen unter ausländischer Flagge


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.