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"Sekundärmigration"
Drucksache 692/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 in Bezug auf die Vorschriften über die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen - COM(2017) 571 final
... 2. Im Einklang mit diesem Verfahren empfahl der Rat am 12. Mai 2016 auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission fünf Mitgliedstaaten, die am stärksten von der Sekundärmigration betroffen waren, an einigen Abschnitten ihrer Binnengrenzen Grenzkontrollen wiedereinzuführen. Am 12. Mai 2017 gestattete der Rat diesen fünf Mitgliedstaaten zum dritten und letzten Mal eine Verlängerung der Kontrollen bis zum 11. November 2017.
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 513/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung) - COM(2016) 465 final; Ratsdok. 11318/16
... 1. Der Bundesrat begrüßt das Ziel des Richtlinienvorschlags, die Aufnahmebedingungen in der EU weiter zu harmonisieren, Anreize zur Sekundärmigration zu verringern sowie die Eigenständigkeit und die Integrationsaussichten der Antragstellenden zu verbessern. Bedenken bestehen gegen einzelne Bestimmungen des Richtlinienvorschlags.
Drucksache 172/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... "Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern"
Zur Mitteilung allgemein
Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems
Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem
Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern
Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 513/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung) - COM(2016) 465 final; Ratsdok. 11318/16
... 1. Der Bundesrat begrüßt das Ziel des Richtlinienvorschlags, die Aufnahmebedingungen in der EU weiter zu harmonisieren, Anreize zur Sekundärmigration zu verringern [sowie die Eigenständigkeit und die Integrationsaussichten der Antragstellenden zu verbessern]. Bedenken bestehen gegen einzelne Bestimmungen des Richtlinienvorschlags.
Drucksache 216/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist
... Die Kommission begrüßt die breite Unterstützung des Bundesrates für andere EU-Maßnahmen zur Bewältigung der Migrations- und Flüchtlingskrise. wie die verstärkte Kontrolle der EU-Außengrenzen, die Einrichtung voll einsatzfähiger Hotspots, die Zusammenarbeit mit Drittländern und die humanitäre Hilfe in den am stärksten betroffenen Gebieten. Der Vorschlag der Kommission enthält bereits Maßnahmen zur Verhinderung irregulärer Sekundärmigration, und wir prüfen derzeit Möglichkeiten für eine weitere Stärkung dieser Maßnahmen vor dem Hintergrund der in der Mitteilung vom 6. April 2016 beschriebenen umfassenden Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
Drucksache 172/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... Das Dublin-System war nicht dazu bestimmt, EU-weit eine nachhaltige Lastenteilung zu gewährleisten - ein Mangel, den die gegenwärtige Krise sichtbar gemacht hat. Die Zuständigkeit für die Prüfung eines Asylantrags in der EU hängt in erster Linie davon ab, in welchen Mitgliedstaat der Antragsteller zuerst irregulär eingereist ist. Diesem Kriterium liegt die Überzeugung zugrunde, dass zwischen der Zuständigkeitszuweisung in Asylfragen und der Pflichterfüllung der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Sicherung der Schengen-Außengrenzen ein Zusammenhang hergestellt werden sollte. Die Fähigkeit zur wirksamen Kontrolle der Außengrenzen im Falle eines irregulären Zustroms von Migranten hängt jedoch in gewissem Maße auch von der Zusammenarbeit mit Drittstaaten ab. Wie die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, weist unser jetziges Asylsystem insbesondere im Falle eines Massenzustroms über bestimmte Migrationsrouten die rechtliche Verantwortung für den größten Teil der Asylbewerber einigen wenigen Mitgliedstaaten zu. Eine solche Situation würde jeden Mitgliedstaat in Schwierigkeiten bringen. Darin liegen auch zum Teil die Ursachen für die zunehmende Missachtung von EU-Vorschriften in den letzten Jahren. Auch Migranten missachten oft EU-Recht und weigern sich, ihren Asylantrag in dem Mitgliedstaat ihrer Einreise zu stellen oder sich dort erkennungsdienstlich behandeln zu lassen, und reisen stattdessen in den Staat weiter, in dem sie sich niederlassen wollen, und beantragen dort Asyl. Diese Sekundärmigration hat dazu geführt, dass viele Asylanträge in anderen Mitgliedstaaten gestellt worden sind als denen, in die die Betreffenden erstmals EU-Boden betreten haben. Mehrere dieser Mitgliedstaaten haben daraufhin wieder Grenzkontrollen eingeführt, um den Zustrom zu bewältigen.
I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK
I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise
I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten
5 Prioritäten
a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Stärkung des Eurodac-Systems
c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem
d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU
e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur
a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems
c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem
d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern
e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU
II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE
II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung
II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik
a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung
b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU
c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene
d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern
III. Fazit
Drucksache 390/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) - COM(2016) 270 final; Ratsdok. 8715/16
... -Verordnung deren Effizienz verbessert, Missbrauch entgegengewirkt und Sekundärmigration von Antragstellenden auf internationalen Schutz innerhalb der EU verhindert werden soll.
Drucksache 172/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... "Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern"
Drucksache 503/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32 /EU - COM(2016) 467 final; Ratsdok. 11317/16
... 21. Im Sinne der angestrebten Vereinheitlichung des Verfahrens und der Verhinderung von Sekundärmigration bekräftigt der Bundesrat die Notwendigkeit, die Lage in den Herkunftsstaaten mit Unterstützung der Asylagentur der EU regelmäßig zu überprüfen und die gemeinsame Liste sicherer Herkunftsstaaten auf der Grundlage einer substantiierten Lagebewertung durch Neubenennungen oder Streichungen stetig fortzuschreiben.
Drucksache 501/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 468 final
... Um die Übereinstimmung mit dem Asyl-Besitzstand sicherzustellen, sollte den für die Neuansiedlung ausgewählten Personen internationaler Schutz gewährt werden. Dementsprechend sollten die im Asyl-Besitzstand enthaltenen Vorschriften über den Inhalt des internationalen Schutzes Anwendung finden, sobald sich die neu angesiedelten Personen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten befinden. Darüber hinaus wäre es angebracht, die Verordnung XXXX/XX/EU [Neufassung der EURODAC-Verordnung] zu ändern, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die Daten der neu angesiedelten Personen im EURODAC-System speichern können, wodurch sie als Personen behandelt würden, die internationalen Schutz beantragen, auch wenn sie in den Mitgliedstaaten keinen Antrag auf internationalen Schutz eingereicht haben. Dadurch könnten die Mitgliedstaaten eine eventuelle Sekundärmigration von neu angesiedelten Personen aus dem Staat der Neuansiedlung in andere Mitgliedstaaten feststellen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Elemente
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
- Neuansiedlung
- Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung erfolgen soll
- Neu anzusiedelnde Personen
a Zulassungskriterien
b Ausschluss
a Regelverfahren
b Eilverfahren
c Übertragung von Befugnissen zwecks Änderung der Standardverfahren
- Beschlussfassungsverfahren
a Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung
b Durchführungsrechtsakt des Rates zur Festlegung des jährlichen Neuansiedlungsplans der Union
c Durchführungsrechtsakt der Kommission zur Festlegung gezielter Neuansiedlungsregelungen der Union
- Zusammenarbeit
- Assoziierte Staaten
- Finanzielle Unterstützung
- Evaluierung und Überprüfung
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Neuansiedlung
Artikel 3 Neuansiedlungsrahmen der Union
Artikel 4 Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung vorgenommen werden soll
Artikel 5 Zulassungskriterien
Artikel 6 Ausschlussgründe
Artikel 7 Jährlicher Neuansiedlungsplan der Union
Artikel 8 Gezielte Neuansiedlungsregelungen der Union
Artikel 9 Einwilligung
Artikel 10 Regelverfahren
Artikel 11 Eilverfahren
Artikel 12 Operative Zusammenarbeit
Artikel 13 Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung
Artikel 14 Ausübung übertragener Befugnisse
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Assoziierung von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
Artikel 17 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 516/2014
Artikel 17 Mittel für den Neuansiedlungsrahmen der Union
Artikel 18 Evaluierung und Überprüfung
Artikel 19 Inkrafttreten
Drucksache 414/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Aktionsplan für die Rückkehr - COM(2015) 453 final; Ratsdok. 11846/15
... Als letztes legitimes Mittel zur Erfüllung ihrer Verpflichtung zur Durchsetzung der Rückkehr sollten die Mitgliedstaaten von der Inhaftnahme Gebrauch machen, sofern dies erforderlich ist, um zu verhindern, dass sich irreguläre Migranten durch Flucht entziehen und in andere Mitgliedstaaten begeben (Sekundärmigration)10. Solange eine reelle Chance auf Abschiebung besteht, sollte diese mögliche Abschiebung nicht durch eine vorzeitige Beendigung der Inhaftierung gefährdet werden. Die maximale Haftdauer nach nationalem Recht sollte es den Behörden der Mitgliedstaaten ermöglichen, die zur Identifizierung eines irregulären Migranten und zur Ausstellung der Reisedokumente durch das Herkunftsland notwendigen Maßnahmen zu treffen. Die Mitgliedstaaten sollten, wo dies angezeigt ist, neue Alternativen zur Inhaftnahme und den Einsatz von weniger intensiven Zwangsmaßnahmen prüfen. In diesem Zusammenhang könnten irreguläre Migranten unter anderem elektronisch überwacht oder in halbgeschlossenen Einrichtungen untergebracht werden.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Steigerung der Wirksamkeit des EU-Systems zur Förderung der Rückkehr irregulärer Migranten
1. Förderung der freiwilligen Rückkehr
2. Stärkere Durchsetzung der EU-Vorschriften
3. Verstärkter Austausch von Informationen zur Durchsetzung der Rückkehr
4. Stärkung der Rolle und des Mandats von Frontex
5. Ein integriertes System für das Rückkehrmanagement
III. Stärkung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern im Bereich der Rückübernahme
1. Wirksame Umsetzung von Rückübernahmeverpflichtungen
2. Abschluss laufender und Aufnahme neuer Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen
3. Politische Dialoge auf hoher Ebene über Rückübernahmefragen
4. Unterstützung bei der Wiedereingliederung und Aufbau von Kapazitäten
5. Stärkere Einflussnahme der EU im Bereich Rückkehr und Rückübernahme
IV. Schlussfolgerung
Drucksache 406/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - COM(2015) 450 final
... 3. Der Bundesrat erkennt an, dass die Kommission die Verhinderung von Sekundärmigration als wichtige Komponente des Umsiedlungsmechanismus herausstellt, um dessen Funktionsfähigkeit und praktische Wirksamkeit zu gewährleisten.
Drucksache 510/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 143. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit sicherzustellen, dass nach der erfolgten Verteilung eine unmittelbar anschließende ungesteuerte Sekundärmigration verhindert wird, denn Verteilungsmechanismen machen nur dann Sinn, wenn Flüchtlinge hiernach nicht in andere Mitgliedstaaten weiterreisen. Die europäische Ebene ist hierbei gefordert, geeignete und praktikable Lösungen zu finden und umzusetzen.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
86. Hauptempfehlung des U:
87. Hilfsempfehlung des U:
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 86. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass nach der erfolgten Verteilung eine unmittelbar anschließende ungesteuerte Sekundärmigration verhindert wird, denn Verteilungsmechanismen machen nur dann Sinn, wenn Flüchtlinge hiernach nicht in andere Mitgliedstaaten weiterreisen. Die europäische Ebene ist hierbei gefordert, geeignete und praktikable Lösungen zu finden und umzusetzen.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 406/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - COM(2015) 450 final
... 3. Der Bundesrat erkennt an, dass die Kommission die Verhinderung von Sekundärmigration als wichtige Komponente des Umsiedlungsmechanismus herausstellt, um dessen Funktionsfähigkeit und praktische Wirksamkeit zu gewährleisten.
Drucksache 415/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien, Griechenland und Ungarn - COM(2015) 451 final; Ratsdok. 11844/15
... 3. Der Bundesrat erkennt an, dass die Kommission die Verhinderung von Sekundärmigration als wichtige Komponente dieser Umsiedlungsmaßnahme herausstellt, um deren Gelingen und praktische Wirksamkeit zu gewährleisten.
Drucksache 407/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten für die Zwecke der Richtlinie 2013/32 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes und zur Änderung der Richtlinie 2013/32 /EU - COM(2015) 452 final
... /EU festgelegten gemeinsamen Kriterien ab. Dies wird die Durchführung der mit der Anwendung des Konzepts des sicheren Herkunftsstaats zusammenhängenden Verfahren durch alle Mitgliedstaaten erleichtern und somit allgemein die Effizienz ihrer Asylsysteme in Bezug auf voraussichtlich unbegründete Anträge auf internationalen Schutz steigern. Durch die gemeinsame EU-Liste werden zudem die bestehenden Unterschiede zwischen den von einigen Mitgliedstaaten erstellten nationalen Listen sicherer Herkunftsstaaten verringert, was zu einheitlicheren Verfahren führt und der Sekundärmigration von Personen, die internationalen Schutz beantragen, entgegenwirkt.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
• Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten
• In die gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten aufzunehmende Drittstaaten
1.2. Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Konsultation der Beteiligten
3. Rechtsgrundlage, Subsidiarität, Verhältnismässigkeit und Grundrechte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität
3.3. Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
3.5. Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung
5.2. Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten
Artikel 3 Streichung eines Drittstaats von der gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten im Falle einer plötzlichen Änderung der Lage
Artikel 4 Änderungen der Richtlinie 2013/32/EU
Artikel 5
Annex 1 Anhang zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten für die Zwecke der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu gemeinsamen
Anhang Gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten gemäß Artikel 2
Drucksache 446/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
... Der zur Beteiligung der Länder übersandte Entwurf des § 1a Absatz 3 (Stand: 21. September 2015) hatte noch vorgesehen, dass unter diese Leistungseinschränkung nicht nur Personen fallen sollen, für deren Asylverfahren nach einer von der Dublin-III-Verordnung abweichenden Verteilung der EU ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist, sondern auch Personen, denen in einem anderen Mitgliedstaat bereits Schutz gewährt wurde. Dadurch sollte ungerechtfertigte Sekundärmigration auch in den letztgenannten Fällen effektiv unterbunden werden. Die Tatbestandsalternative der Schutzgewährung in einem anderen Mitgliedstaat ist im vorliegenden Gesetzentwurf aber entfallen, ohne dass dafür sachliche Gründe ersichtlich sind. Wenn schon Personen, die sich in das Bundesgebiet begeben, obwohl für ihr Asylverfahren nach einer Umverteilung der EU ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist, Leistungseinschränkungen in Kauf nehmen müssen, dann muss dies erst recht für Personen gelten, deren Asylverfahren in einem anderen Mitgliedstaat durch Gewährung eines Schutzstatus bereits positiv abgeschlossen ist. Werden in den letztgenannten Fällen aufgrund von Sekundärmigration dennoch Asylanträge im Bundesgebiet gestellt, handelt es sich um ungerechtfertigte Anträge, die lediglich dem Wunsch der Asylsuchenden nach freier Auswahl ihres Ziellandes geschuldet sind, auf die jedoch kein Anspruch besteht. Auch hier sollten alle Drittstaaten, für die die DublinIII-Verordnung aufgrund von Assoziierungsabkommen ebenfalls gilt, in den Anwendungsbereich der Leistungseinschränkung einbezogen werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 3 Satz 1 und 1a - neu - AsylG
2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 47 Absatz 1a Satz 1 AsylG
3. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a - neu - § 61 Absatz 1 AsylG
4. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 63a Absatz 2, 3 Satz 2, 3, Absatz 4 Satz 1 AsylG
5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4:
Zu Artikel 1 Nummer 23
6. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 83a AsylG
7. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 90 Absatz 6 AsylG
8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1a Absatz 2 Satz 1 AsylbLG
9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1a Absatz 3 AsylbLG
10. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1a Absatz 3 AsylbLG
11. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 6, 7 AsylbLG
12. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 23a Absatz 1 Satz 3 AufenthG
13. Zu Artikel 3 Nummer 9 § 59 Absatz 1 Satz 8 AufenthG
14. Zu Artikel 7 Nummer 2 §§ 17, 18 VwGO
15. Zur Amtsvormundschaft für unbegleitete minderjährige Jugendliche
16. Zur Einrichtung von Wartezentren
Drucksache 791/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... 1. Der Bundesrat erkennt die Bemühungen der Kommission an, die Harmonisierung der Asylsysteme der Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Einführung eines gemeinsamen Asylverfahrens und eines einheitlichen Asyl- bzw. subsidiären Schutzstatus voranzubringen. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass eine Angleichung der asylrechtlichen Schutznormen geeignet ist, unerwünschte Sekundärmigration von Asylbewerbern innerhalb Europas zu verringern.
Drucksache 192/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen KOM (2009) 66 endg.; Ratsdok. 6700/09
... 1. Der Bundesrat erkennt die Bemühungen der Kommission, durch Intensivierung der praktischen Zusammenarbeit im Asylbereich eine einheitlichere Anwendung von EU-Asylrechtsregelungen zu erreichen und hierdurch insbesondere zur Minderung der Sekundärmigration von Asylbewerbern innerhalb der EU beizutragen, an. Er weist aber darauf hin, dass die Erforderlichkeit der Neuschaffung eines Unterstützungsbüros von der Kommission bislang nicht nachgewiesen wurde. Der Bundesrat bekräftigt deshalb seine zur Mitteilung über die künftige Asylstrategie (vgl. BR-Drucksache 452/08 (Beschluss)) und zum Grünbuch über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem (vgl. BR-Drucksache 414/07 (Beschluss)) dargelegte Auffassung, dass unnötige und kostenintensive neue bürokratische Strukturen zu vermeiden sind und vielmehr bestehende Einrichtungen als Plattform einer verstärkten praktischen Zusammenarbeit genutzt werden sollten. In jedem Fall müssen Asylverfahren weiterhin in nationaler Verantwortung betrieben werden.
Drucksache 791/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... – weitere Harmonisierung der Schutznormen, um die Sekundärmigration einzudämmen, sofern Letztere auf unterschiedliche einzelstaatliche Rechtsvorschriften und Entscheidungspraktiken sowie ein unterschiedliches Niveau der in den verschiedenen Mitgliedstaaten zuerkannten Rechte zurückzuführen ist.
Drucksache 192/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen KOM (2009) 66 endg.; Ratsdok. 6700/09
... 1. Der Bundesrat erkennt die Bemühungen der Kommission, durch Intensivierung der praktischen Zusammenarbeit im Asylbereich eine einheitlichere Anwendung von EU-Asylrechtsregelungen zu erreichen und hierdurch insbesondere zur Minderung der Sekundärmigration von Asylbewerbern innerhalb der EU beizutragen, an. Er weist aber darauf hin, dass die Erforderlichkeit der Neuschaffung eines Unterstützungsbüros von der Kommission bislang nicht nachgewiesen wurde. Der Bundesrat bekräftigt deshalb seine zur Mitteilung über die künftige Asylstrategie (vgl. BR-Drucksache 452/08 (Beschluss)) und zum Grünbuch über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem (vgl. BR-Drucksache 414/07 (Beschluss)) dargelegte Auffassung, dass unnötige und kostenintensive neue bürokratische Strukturen zu vermeiden sind und vielmehr bestehende Einrichtungen als Plattform einer verstärkten praktischen Zusammenarbeit genutzt werden sollten. In jedem Fall müssen Asylverfahren weiterhin in nationaler Verantwortung betrieben werden.
Drucksache 791/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... 1. Der Bundesrat erkennt die Bemühungen der Kommission an, die Harmonisierung der Asylsysteme der Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Einführung eines gemeinsamen Asylverfahrens und eines einheitlichen Asyl- bzw. subsidiären Schutzstatus voranzubringen. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass eine Angleichung der asylrechtlichen Schutznormen geeignet ist, unerwünschte Sekundärmigration von Asylbewerbern innerhalb Europas zu verringern.
Drucksache 965/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) KOM (2008) 820 endg.; Ratsdok. 16929/08
... 1. Der Bundesrat erkennt an, dass die Regelung der Pflichten der Mitgliedstaaten untereinander zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrag zuständig ist, auf europäischer Ebene erfolgen sollte und dazu beitragen kann, die Sekundärmigration dieses Personenkreises zu verringern. Der Bundesrat ist - in Übereinstimmung mit dem Bewertungsbericht der Kommission vom 6. Juni 2007 und den Ausführungen in der Vorschlagsbegründung - der Auffassung, dass sich das Dublin-System zur Bestimmung des für Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats grundsätzlich bewährt und auch zum Rückgang der Asylbewerberzahlen beigetragen hat. Der Bundesrat begrüßt, dass die allgemeinen Grundsätze des Dublin-Systems beibehalten werden sollen, insbesondere das Prinzip, wonach für die Prüfung eines Antrags in erster Linie der Mitgliedstaat zuständig ist, der bei der Einreise des Antragstellers und dessen Aufenthalt maßgeblich beteiligt war.
Drucksache 965/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) KOM (2008) 820 endg.; Ratsdok. 16929/08
... 1. Der Bundesrat erkennt an, dass die Regelung der Pflichten der Mitgliedstaaten untereinander zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrag zuständig ist, auf europäischer Ebene erfolgen sollte und dazu beitragen kann, die Sekundärmigration dieses Personenkreises zu verringern. Der Bundesrat ist - in Übereinstimmung mit dem Bewertungsbericht der Kommission vom 6. Juni 2007 und den Ausführungen in der Vorschlagsbegründung - der Auffassung, dass sich das Dublin-System zur Bestimmung des für Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats grundsätzlich bewährt und auch zum Rückgang der Asylbewerberzahlen beigetragen hat. Der Bundesrat begrüßt, dass die allgemeinen Grundsätze des Dublin-Systems beibehalten werden sollen, insbesondere das Prinzip, wonach für die Prüfung eines Antrags in erster Linie der Mitgliedstaat zuständig ist, der bei der Einreise des Antragstellers und dessen Aufenthalt maßgeblich beteiligt war.
Drucksache 961/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten (Neufassung) KOM (2008) 815 endg.; Ratsdok. 16913/08
... 1. Der Bundesrat erkennt an, dass die weitere Angleichung der materiellen Lebensbedingungen von Asylbewerbern - neben einer einheitlichen Asylverfahrens- und Entscheidungspraxis - dazu beitragen kann, die Sekundärmigration dieses Personenkreises zu verringern. Die von der Kommission im Bereich des Lebensunterhalts und zum Teil auch der Gesundheitsleistungen angestrebte Gleichstellung mit eigenen Staatsangehörigen kann sich jedoch insoweit kontraproduktiv auswirken, als das Problem der Sekundärmigration gerade wegen des grundlegenden Gefälles zwischen den Mitgliedstaaten aufgrund unterschiedlicher Sozialsysteme bestehen bleiben bzw. sogar verstärkt werden würde. Der Bundesrat weist deshalb darauf hin, dass die Mindeststandards hinsichtlich der materiellen Lebensbedingungen EU-weit unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten auf das erforderliche Maß zu beschränken sind. Die Schaffung neuer Pullfaktoren, die zu einem Anstieg der Asylbewerberzahlen führen können, sowie ein weiterer Aufbau von Bürokratie muss verhindert werden.
Drucksache 961/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten (Neufassung) KOM (2008) 815 endg.; Ratsdok. 16913/08
... 1. Der Bundesrat erkennt an, dass die weitere Angleichung der materiellen Lebensbedingungen von Asylbewerbern - neben einer einheitlichen Asylverfahrens- und Entscheidungspraxis - dazu beitragen kann, die Sekundärmigration dieses Personenkreises zu verringern. Die von der Kommission im Bereich des Lebensunterhalts und zum Teil auch der Gesundheitsleistungen angestrebte Gleichstellung mit eigenen Staatsangehörigen kann sich jedoch insoweit kontraproduktiv auswirken, als das Problem der Sekundärmigration gerade wegen des grundlegenden Gefälles zwischen den Mitgliedstaaten aufgrund unterschiedlicher Sozialsysteme bestehen bleiben bzw. sogar verstärkt werden würde. Der Bundesrat weist deshalb darauf hin, dass die Mindeststandards hinsichtlich der materiellen Lebensbedingungen EU-weit unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten auf das erforderliche Maß zu beschränken sind. Die Schaffung neuer Pullfaktoren, die zu einem Anstieg der Asylbewerberzahlen führen können, sowie ein weiterer Aufbau von Bürokratie muss verhindert werden.
Drucksache 965/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) KOM (2008) 820 endg.; Ratsdok. 16929/08
... - Inhalt, Form und Fristen für die Bereitstellung von Informationen für Personen, die internationalen Schutz beantragen, sind in der Verordnung jetzt ausführlicher geregelt. Darüber hinaus ist ein gemeinsames Merkblatt vorgesehen, das in allen Mitgliedstaaten verwendet werden soll. Eine bessere Information der Antragsteller über die Dublin-Verordnung wird ihnen die Bedeutung des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats deutlich machen, was unter anderem dazu beitragen könnte, die Sekundärmigration einzudämmen.
Drucksache 415/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG zwecks Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Personen mit internationalem Schutzstatus KOM (2007) 298 endg.; Ratsdok. 10515/07
... 13. Zur Vermeidung von Sekundärmigrationen ist zudem zu prüfen, ob für subsidiär Schutzberechtigte ein Entfallen oder zumindest eine Einschränkung der Mobilitätsberechtigung nach Kapitel III der Daueraufenthalt-Richtlinie in Betracht kommt.
Drucksache 415/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG zwecks Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Personen mit internationalem Schutzstatus KOM (2007) 298 endg.; Ratsdok. 10515/07
... 6. Zur Vermeidung von Sekundärmigrationen ist zudem zu prüfen, ob für subsidiär Schutzberechtigte ein Entfallen oder zumindest eine Einschränkung der Mobilitätsberechtigung nach Kapitel III der Daueraufenthalt-Richtlinie in Betracht kommt.
Drucksache 32/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004, der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 und der Entscheidung 2005/267/EG des Rates COM(2015) 671 final
Drucksache 179/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
Drucksache 219/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit - COM(2016) 205 final
Drucksache 224/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
Drucksache 266/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Integrationsgesetzes
Drucksache 287/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa im Rahmen des Fonds für integriertes Grenzmanagement
Drucksache 390/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) - COM(2016) 270 final
Drucksache 391/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der [Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist], für die Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten (Neufassung) - COM(2016) 272 final
Drucksache 406/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - COM(2015) 450 final
Drucksache 415/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien, Griechenland und Ungarn COM(2015) 451 final; Ratsdok. 11844/15
Drucksache 449/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Bewältigung der Flüchtlingskrise - operative, haushaltspolitische und rechtliche Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda - COM(2015) 490 final
Drucksache 472/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 98/700/JHA des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates
Drucksache 473/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Neufassung)
Drucksache 499/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes sowie zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - COM(2016) 466 final
Drucksache 503/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32 /EU - COM(2016) 467 final
Drucksache 513/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung) COM(2016) 465 final
Drucksache 544/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission: Jahresbericht 2016 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit - COM(2017) 600 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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