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"Sonderangebote"


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Drucksache 127/18

... In Mitgliedstaaten, die Werbung und Preisnachlässe reglementieren, profitieren die Verbraucher zumeist von Sonderangeboten und Rabattaktionen von Online-Händlern, deren Sitz sich in einem anderen Mitgliedstaat mit flexibleren Vorschriften befindet (beispielsweise in einem Land ohne vorgeschriebene Zeiträume für Saisonausverkäufe oder in dem der Verkauf unter dem Selbstkostenpreis zulässig ist).57

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/18




Mitteilung

1. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Einzelhandelsbranche in Europa

2. Beschränkungen des Einzelhandels, die die Marktleistung beeinträchtigen

3. Erleichterung der Niederlassung im Einzelhandel

4 Niederlassungsbedingungen

Wirtschaftliche Bedarfsprüfungen

Standortspezifische Vorschriften

Lokale Raumplanung

Schwellenwerte in Bezug auf die Größe

Neue Ansätze zur Förderung lebendiger Innenstädte

4 Niederlassungsverfahren

Vereinfachte Verfahren

4 Transparenz

Dauer der Verfahren

4. Abbau von Beschränkungen für den Betrieb

Sicherstellung gleicher Ausgangsbedingungen im Einzelhandel

Unterstützung kleiner Einzelhandelsbetriebe bei der Umstellung

Verkaufsförderung und Preisnachlässe

Spezifische Vertriebskanäle

4 Öffnungszeiten

Spezifische Steuern für den Einzelhandel

Gerechte und effiziente Lieferketten sicherstellen

Regulatorische Herkunftsbeschränkungen

Vertragliche Praktiken des modernen Einzelhandels

5. Verringerung der Kosten für die Einhaltung der Vorschriften

Verwaltungsaufwand und Sanktionen

6. Schlussfolgerungen

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsener europäischer Einzelhandel


 
 
 


Drucksache 284/13

... § 202d Abs. 2 StGB-E eröffnet daher den Schutzbereich nur für solche Daten, an deren Nichtweiterverwendung der Berechtigte ein schutzwürdiges Interesse hat und die nicht aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. Allgemein zugängliche Quellen sind beispielsweise Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen oder auch der öffentlichen Bereich des Internets. Unter § 202d Abs. 1 StGB-E subsumierbare Fallkonstellationen, die diese Art von Daten betreffen - mögen die Daten auch ursprünglich aus einer rechtswidrigen Tat herrühren -, sind nicht strafwürdig, so dass das Strafrecht als Ultima Ratio nicht zur Anwendung gebracht werden kann. Bei der Verwendung dieser "Alltagsdaten" - auch wenn die Daten aus einer rechtswidrigen Tat stammen - dürfte dem Täter die Grenze fremder Zuständigkeit in vielen Fällen nicht bewusst sein, da er davon ausgeht, dass er diese Daten auch auf andere Art und Weise hätte erlangen können und es sich möglicherweise sogar gerade um Daten handelt, bei denen eine Kenntnisnahme durch eine Vielzahl von Personen durch den Verfügungsberechtigten gewollt ist (zu denken wäre insoweit beispielsweise an Daten in Form einer Werbung für Sonderangebote). In solchen Fällen kann aus der Weiterverwendung entsprechender "Alltagsdaten" zum eigenen finanziellen Vorteil noch nicht auf ein ausreichendes Maß an krimineller Energie und ein vorhandenes Unrechtsbewusstsein beim Täter geschlossen werden, welches es rechtfertigen würde, ihn mit einer Strafsanktion zu belegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 202d
Datenhehlerei

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3, 4 und 6

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 284/13 (Beschluss)

... § 202d Absatz 2 StGB-E eröffnet daher den Schutzbereich nur für solche Daten, an deren Nichtweiterverwendung der Berechtigte ein schutzwürdiges Interesse hat und die nicht aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. Allgemein zugängliche Quellen sind beispielsweise Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen oder auch der öffentliche Bereich des Internets. Unter § 202d Absatz 1 StGB-E subsumierbare Fallkonstellationen, die diese Art von Daten betreffen - mögen die Daten auch ursprünglich aus einer rechtswidrigen Tat herrühren -, sind nicht strafwürdig, so dass das Strafrecht als Ultima Ratio nicht zur Anwendung gebracht werden kann. Bei der Verwendung dieser "Alltagsdaten" - auch wenn die Daten aus einer rechtswidrigen Tat stammen - dürfte dem Täter die Grenze fremder Zuständigkeit in vielen Fällen nicht bewusst sein, da er davon ausgeht, dass er diese Daten auch auf andere Art und Weise hätte erlangen können und es sich möglicherweise sogar gerade um Daten handelt, bei denen eine Kenntnisnahme durch eine Vielzahl von Personen durch den Verfügungsberechtigten gewollt ist (zu denken wäre insoweit beispielsweise an Daten in Form einer Werbung für Sonderangebote). In solchen Fällen kann aus der Weiterverwendung entsprechender "Alltagsdaten" zum eigenen finanziellen Vorteil noch nicht auf ein ausreichendes Maß an krimineller Energie und ein vorhandenes Unrechtsbewusstsein beim Täter geschlossen werden, welches es rechtfertigen würde, ihn mit einer Strafsanktion zu belegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 202d
Datenhehlerei

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Anlage 2
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei


 
 
 


Drucksache 345/08

... - Artikel 3a Abs. 2 der Richtlinie 84/450/EWG, der den Vergleich bei Sonderangeboten betraf, ist auf Grund der vorliegend umzusetzenden Richtlinie entfallen, auch wenn sich dies aus dem Normtext nur unzureichend ergibt. Es folgt aber eindeutig daraus, dass auch Artikel 4 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 345/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

§ 3
Verbot unlauteren Wettbewerbs

§ 5
Irreführende geschäftliche Handlungen.

§ 5a
Irreführung durch Unterlassen

Anhang
(zu § 3 Abs. 3)

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Grundzüge der Richtlinie

1. Anwendungsbereich

2. Wesentlicher Inhalt

III. Grundzüge des geltenden Rechts

IV. Umsetzungsbedarf

1. Artikel 1 Zweck der Richtlinie

2. Artikel 2 Definitionen

3. Artikel 3 Anwendungsbereich

4. Artikel 4 Binnenmarkt

5. Artikel 5 Verbot unlauterer Geschäftspraktiken

6. Artikel 6 Irreführende Handlungen

7. Artikel 7 Irreführende Unterlassungen

8. Artikel 8 und 9 Aggressive Geschäftspraktiken; Belästigung, Nötigung und unzulässige Beeinflussung

9. Artikel 10 Verhaltenskodizes

10. Artikel 11 bis 13 Durchsetzung; Gerichte und Verwaltungsbehörden:

11. Artikel 14 bis 16 Änderung anderer Richtlinien

12. Artikel 17 Information

13. Artikel 18 Änderung

14. Artikel 19 Umsetzung

V. Gesetzgebungszuständigkeit

VI. Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IX. Bürokratiekosten

X. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu § 7

Zu § 7

Zu § 7

Zu § 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Anhang Nr. 1

Zu Anhang Nr. 2

Zu Anhang Nr. 3

Zu Anhang Nr. 4

Zu Anhang Nr. 5

Zu Anhang Nr. 6

Zu Anhang Nr. 7

Zu Anhang Nr. 8

Zu Anhang Nr. 9

Zu Anhang Nr. 10

Zu Anhang Nr. 11

Zu Anhang Nr. 12

Zu Anhang Nr. 13

Zu Anhang Nr. 14

Zu Anhang Nr. 15

Zu Anhang Nr. 16

Zu Anhang Nr. 17

Zu Anhang Nr. 18

Zu Anhang Nr. 19

Zu Anhang Nr. 20

Zu Anhang Nr. 21

Zu Anhang Nr. 22

Zu Anhang Nr. 23

Zu Nummer 24

Zu Anhang Nr. 25

Zu Anhang Nr. 26

Zu Anhang Nr. 27

Zu Anhang Nr. 28

Zu Anhang Nr. 29

Zu Anhang Nr. 30

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 201: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb


 
 
 


Drucksache 278/1/07

... Dies gilt im Übrigen auch für die Prüfung etwaiger Rechtfertigungsgründe. Denn die geforderte Eignung einer verkaufsfördernden Maßnahme wie einer Preissenkung zur Verhinderung des Verderbs oder drohender Unverkäuflichkeit etwa von Saisonware kann auch schon deutlich vor dem Erreichen des jeweiligen Datums gegeben sein. Dem sorgfältigen Kaufmann wird man nicht verwehren können, bei zu großen Vorräten wegen stagnierenden Absatzes, Fehldispositionen bei Einkauf bzw. Lieferung oder ungewöhnlicher Wärme frühzeitig auf das Verlustrisiko zu reagieren. Es ist praktisch ausgeschlossen und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auch unvertretbar, dass eine Kartellbehörde wegen eines einzelnen Sonderangebotes solche betriebswirtschaftlichen Erwägungen justiziabel widerlegt. [Die Qualität von Lebensmitteln lässt sich über das Verbot gelegentlicher Verkäufe unter Einstandspreis schon aus den vorstehend genannten Gründen nicht sichern. Das gilt erst Recht für den in der Regel kriminell motivierten Verkauf von so genanntem Gammelfleisch. Gesundheitsgefahren können nicht die Kartellbehörden, sondern allenfalls die Lebensmittelkontrolleure begegnen. Im Übrigen ist den Verbrauchern sehr wohl bewusst, dass ein besonders niedriger Preis häufig durch industrieähnliche Massenproduktion zu erklären ist.]

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 20 Abs. 4 Satz 2 GWB

2. Zu Artikel 2 Nr. 2a - neu - § 66 Abs. 3, Nr. 4a - neu - § 79 Abs. 2 EnWG

3. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b - neu - § 69 Abs. 5 Satz 2 - neu - EnWG

4. Zu Artikel 2 Nr. 4a - neu - § 73 Abs. 1 Satz 2 EnWG

5. Zu Artikel 2 Nr. 5a - neu - § 86 Abs. 1 EnWG

6. Zu Artikel 2 Nr. 6a - neu -* § 91 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a - neu - EnWG

7. Zu Artikel 2 Nr. 6a - neu -* § 110 Abs. 3 EnWG


 
 
 


Drucksache 476/07

... 5. Durch Sonderangebote sollte dafür gesorgt werden, dass die europäischen Energieverbraucher in hohem Maße von Messeinrichtungen profitieren können, die ihren tatsächlichen Verbrauch anzeigen und ihnen Auskunft über die Nutzungszeiten geben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 476/07




1. Einleitung

2. Informationskampagne

3. Hintergrund

4. Das Instrument

5. Das Verfahren

Anhang I
Elemente einer künftigen Charta der Rechte der Energieverbraucher

1. Mögliche Elemente einer Einleitung zur künftigen Charta der Rechte der Energieverbraucher

2. Elemente einer künftigen Charta der Rechte der Energieverbraucher

A. Anschluss

B. Vertrag

C. Preise, Tarife und Überwachung

D. Freie Wahl des Anbieters

E. Information

F. Beschwerden

G. Vertretung

H. Sozialmassnahmen

I. Unlautere Geschäftspraktiken

Anhang II
Öffentliche Konsultation


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.