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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sonderbegutachtung"


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Drucksache 127/1/07

... Die Änderung entspricht im Wesentlichen dem Wortlaut des § 24c Abs. 2 a. F. Diese Vorschrift hat sich in der Praxis bewährt. Sie ermöglicht es, Zweifelsfragen sowohl im Bereich der Zuverlässigkeit als auch der flugmedizinischen Tauglichkeit für alle Beteiligten angemessen zu klären. Ferner räumt sie der für die Lizenz zuständigen Stelle die notwendige Befugnis ein, selbst zu bestimmen, welche sachverständige Stelle das Gutachten zu erstatten hat. Nur auf diese Weise kann die ausreichende fachliche und rechtliche Belastbarkeit der angeordneten Sonderbegutachtung sichergestellt werden. Der Regelungsgehalt des bisherigen § 24c Abs. 2 sollte den Behörden daher auch in Zukunft zur Verfügung stehen und nicht ohne zwingenden Grund auf Fragen der Tauglichkeit reduziert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe d § 24 Abs. 5 Satz 4 LuftVZO

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 24c Abs. 2 LuftVZO

3. Zu Artikel 2 Nr. 5 Buchstabe a und b § 5 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 LuftPersV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 2 Nr. 5a - neu - § 37 Abs. 1 Satz 1 LuftPersV

5. Zu Artikel 2 Nr. 27 Buchstabe a § 135 Abs. 1 Satz 2 – neu – LuftPersV

6. Zu Artikel 2 Nr. 27 Buchstabe b § 135 Abs. 2 LuftPersV


 
 
 


Drucksache 127/07 (Beschluss)

... Die Änderung entspricht im Wesentlichen dem Wortlaut des § 24c Abs. 2 a. F. Diese Vorschrift hat sich in der Praxis bewährt. Sie ermöglicht es, Zweifelsfragen sowohl im Bereich der Zuverlässigkeit als auch der flugmedizinischen Tauglichkeit für alle Beteiligten angemessen zu klären. Ferner räumt sie der für die Lizenz zuständigen Stelle die notwendige Befugnis ein, selbst zu bestimmen, welche sachverständige Stelle das Gutachten zu erstatten hat. Nur auf diese Weise kann die ausreichende fachliche und rechtliche Belastbarkeit der angeordneten Sonderbegutachtung sichergestellt werden. Der Regelungsgehalt des bisherigen § 24c Abs. 2 sollte den Behörden daher auch in Zukunft zur Verfügung stehen und nicht ohne zwingenden Grund auf Fragen der Tauglichkeit reduziert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe d § 24 Abs. 5 Satz 4 LuftVZO

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 24c Abs. 2 LuftVZO

3. Zu Artikel 2 Nr. 5 Buchstabe a und b § 5 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 LuftPersV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 2 Nr. 5a - neu - § 37 Abs. 1 Satz 1 LuftPersV

5. Zu Artikel 2 Nr. 27 Buchstabe a § 135 Abs. 1 Satz 2 – neu – LuftPersV

6. Zu Artikel 2 Nr. 27 Buchstabe b § 135 Abs. 2 LuftPersV


 
 
 


Drucksache 253/16 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.