[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sozialhilfebedürftigkeit"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 227/10

... Mit der Neufassung wird bewirkt, dass die Altersgrenze sich jeweils genau um die Zeit verschiebt, in der ein Auszubildender sich der Erziehung seines Kindes gewidmet und gegenüber einer Vollzeiterwerbstätigkeit nur in vermindertem Umfang erwerbstätig gewesen ist. Die gesetzliche Ausnahmeregelung für Alleinerziehende berücksichtigt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG Beschl. vom 26.11.99, Az. 1 BvR 653/ 99; FamRZ 2000, S. 476 f), der zufolge alleinerziehende Auszubildende, die einer (vollen) Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, gegenüber solchen Personen nicht benachteiligt werden dürfen, die sich ausschließlich der Kindererziehung gewidmet haben, wenn die Entscheidung zu Gunsten der Erwerbstätigkeit dazu diente, der Sozialhilfebedürftigkeit zu entgehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

§ 66a
Übergangs- und Anwendungsvorschrift aus Anlass des Zweiundzwanzigsten und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

§ 22
Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners.

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 434u
Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 5 Änderung der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung über die Zuschläge zum Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland

§ 2
Höhe des Auslandszuschlags

§ 8
Anwendungsbestimmung aus Anlass der Änderungen durch das Dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

Übersicht 1 Bedarfssätze im BAföG

Übersicht 2 Freibeträge vom Einkommen bei der Leistungsgewährung im BAföG

Übersicht 3 Bedarfssätze im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

Übersicht 4 Zuschüsse zur Vergütung im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

Übersicht 5 Abweichende Freibeträge vom Einkommen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf das Preisniveau

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1195: Entwurf für ein dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsgesetzes (23. BAföGÄndG)

Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)


 
 
 


Drucksache 392/1/10

... e mit Entgeltpunkten Ost ergeben haben, dass Rentenanwartschaften von durchschnittlich 54 Euro auf geschiedene Frauen übertragen worden sind. Es wird davon ausgegangen, dass auf Grund der Erwerbsbiografien auch eine ähnliche Situation vor 1992 bestanden hätte und die Höhe nicht geeignet ist, die wirtschaftliche Lage der Betroffenen grundsätzlich zu verändern und insbesondere Sozialhilfebedürftigkeit zu verhindern.



Drucksache 392/10

... e mit Entgeltpunkten Ost ergeben haben, dass Rentenanwartschaften von durchschnittlich 54 Euro auf geschiedene Frauen übertragen worden sind. Es wird davon ausgegangen, dass auf Grund der Erwerbsbiografien auch eine ähnliche Situation vor 1992 bestanden hätte und die Höhe nicht geeignet ist, die wirtschaftliche Lage der Betroffenen grundsätzlich zu verändern und insbesondere Sozialhilfebedürftigkeit zu verhindern.



Drucksache 617/06 (Beschluss)

... , S. 65) wird dazu ausgeführt, dass mit dem neuen Satz 2 die gegenwärtig unterschiedliche Anrechnungsregelung vereinheitlicht werde. Die Zurechnung des Kindergeldes beim minderjährigen Kind, das typischerweise in einem gemeinsam wirtschaftenden Familienhaushalt lebt, habe zum Ziel, die Sozialhilfebedürftigkeit möglichst vieler Kinder zu beseitigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 01 - neu - § 74 Abs. 1 Satz 4a - neu - EStG

3. Zu Artikel 01 § 7 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB II , Artikel 1 Nr. 5 § 23 Abs. 3 Satz 1a - neu - SGB XII

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28 Abs. 2 SGB XII

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 29 Abs. 1 Satz 7a - neu -, Satz 8 SGB XII

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 35 Abs. 2 bis 5 SGB XII

7. Zu Artikel 1 Nr. 9a - neu - § 41 Abs. 2 Satz 1a - neu - SGB XII

8. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 45 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB XII , Nr. 10b - neu - § 72 Abs. 1 Satz 5 - neu - SGB XII

9. Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 78a - neu - SGB XII

10. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 92a Abs. 1 SGB XII , Nr. 16a - neu - § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB XII

11. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 102 Abs. 1 Satz 1a - neu - SGB XII

12. Zu Artikel 1 Nr. 23a - neu - § 118 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

13. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a und c SGB XII

14. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 122 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII

15. Zu Artikel 1 Nr. 30 - neu - § 133a SGB XII

16. Zu Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 617/1/06

... , S. 65) wird dazu ausgeführt, dass mit dem neuen Satz 2 die gegenwärtig unterschiedliche Anrechnungsregelung vereinheitlicht werde. Die Zurechnung des Kindergeldes beim minderjährigen Kind, das typischerweise in einem gemeinsam wirtschaftenden Familienhaushalt lebt habe zum Ziel, die Sozialhilfebedürftigkeit möglichst vieler Kinder zu beseitigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 01 § 7 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB II ,

3. Zu Artikel 01 - neu - § 74 Abs. 1 Satz 4a - neu - EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28 Abs. 2 SGB XII

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28 Abs. 2 SGB XII

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 29 Abs. 1 Satz 7a - neu -, Satz 8 SGB XII

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 35 Abs. 2 bis 5 SGB XII

8. Zu Artikel 1 Nr. 9a - neu - § 41 Abs. 2 Satz 1a - neu - SGB XII

9. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 45 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB XII , Nr. 10b - neu - § 72 Abs. 1 Satz 5 - neu - SGB XII

10. Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 78a - neu - SGB XII

11. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 92a Abs. 1 SGB XII ,

12. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 102 Abs. 1 Satz 1a - neu - SGB XII

13. Zu Artikel 1 Nr. 23a - neu - § 118 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

14. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a und c SGB XII

15. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 122 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII

16. Zu Artikel 1 Nr. 30 - neu - § 133a SGB XII

17. Zu Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 618/05

... Der Schutz des Vorsorgevermögens von Personen, die am Ende ihrer Verdienstfähigkeit keine oder keine ausreichenden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, ist insbesondere bei Selbständigen erforderlich und insofern auch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten. Zweck des Pfändungsschutzes von Alters- oder Berufsunfähigkeitsrenten ist der Erhalt existenzsichernder Einkünfte, da der Schuldner seinen Lebensunterhalt in aller Regel aus solchen Einkünften zu bestreiten hat. Ein an Artikel 1 Absatz 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 GG) ausgerichtetes Vollstreckungsrecht gebietet es, dem Schuldner zumindest so viel zu belassen, wie er zur Absicherung seines Existenzminimums benötigt. Dem Einzelnen soll eine selbstverantwortete Gestaltung seiner Lebensverhältnisse ermöglicht werden. Dies würde jedoch vereitelt, wenn er durch eine extensive Anwendung der Vollstreckungsgewalt von öffentlicher Fürsorge abhängig würde. Durch einen wirksamen Pfändungsschutz wird der Eintritt der Sozialhilfebedürftigkeit infolge Zwangsvollstreckung verhindert und dadurch der Staat dauerhaft von Sozialleistungen entlastet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 851c
Pfändungsschutz bei Altersrenten

§ 851d
Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 5
Änderung des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Pfändungsschutz der Altersvorsorge

1. Ziel der Erweiterung des Pfändungsschutzes auf Altersrenten

2. Grundkonzeption des Pfändungsschutzes

II. Anpassung der Insolvenzanfechtung

III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu § 851c

Zu § 851d

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.