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"Spiel"
Drucksache 277/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für einen zielorientierten Ausbau der Erneuerbaren Energien und einen adäquaten Rahmen für den Übergang in die Post-EEG-Phase - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Das Ausscheiden aus der strikten Regulatorik des EEG-Regimes sollte als Chance für ausgeförderte Altanlagen angesehen werden. In einer Post-EEG-Vermarktung können sich neue Geschäftsmodelle im Bereich PPA und regionale Grünstromvermarktung entwickeln, bei denen das EEG beispielsweise aufgrund des bestehenden Doppelvermarktungsverbotes bislang eher hinderlich war. Am Markt haben sich bereits professionelle Anbieter für Wind-PPA etabliert, die ausgeförderten Altanlagen neue Perspektiven durch innovative Stromprodukte eröffnen können. Aufgrund der höheren Zahlungsbereitschaft für regionalen Grünstrom kann ein gewinnbringender Vorteil für die Anlagenbetreiber entstehen, so dass sich Geschäftsmodelle mit Altanlagen als rentabel erweisen können. Durch steigende Anforderungen an Ökostandards und CO
Drucksache 269/20
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette (AVV Zoonosen Lebensmittelkette)
... Zoonosen Lebensmittelkette) wurde im Jahr 2008 die Grundlage für ein bundesweit einheitliches amtliches Zoonosen-Monitoring geschaffen. Die bisher bei der Anwendung dieser Verwaltungsvorschrift gesammelten Erfahrungen machen deutlich, dass der Zoonosen-Stichprobenplan neben wissenschaftlichen Fragen auch Gesichtspunkten des Risikomanagements, wie zum Beispiel strategischen Zielen zur Verringerung des Auftretens bestimmter Zoonosen, Rechnung tragen muss. Der Zoonosen-Stichprobenplan soll daher nicht mehr vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) allein erarbeitet werden, sondern gemeinsam mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Drucksache 93/20
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Zweite Verordnung zur Änderung der Kehr - und Überprüfungsordnung
... Mit der Regelung wird bei Feuerstätten für feste Brennstoffe die Möglichkeit geschaffen, in Fällen erkennbar rückstandsarmer Verbrennung die Kehrhäufigkeit im Einzelfall zu reduzieren. Beispielhaft seien hier moderne Holzpelletkessel genannt. Stellt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger auf Antrag des Eigentümers am Rußanfall im Verbindungsstück und im Schornstein die rückstandsarme Verbrennung der Feuerstätte fest, soll er die Kehrhäufigkeit auf eine Kehrung pro Jahr reduzieren. Die Eigentümer sind über diese Möglichkeit in Kenntnis zu setzen. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der Vorschrift wird der Berufsstand praxisnahe Kriterien entwickeln, um die Feststellung einer rückstandsarmen Verbrennung sicher zu stellen. Der Antrag auf Reduzierung der Kehrhäufigkeit kann erst gestellt werden, wenn die Anlage mindestens ein Jahr in Betrieb war. Die Einfachbelegung des Schornsteins und die Einhaltung der Stufe 2 der 1. BImSchV, für Einzelraumfeuerungsanlagen nach deren Anlage 4, sind nachzuweisen bzw. zu prüfen.
Drucksache 85/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)
... Die geplante Regelung im § 97a SGB VI-E hat zur Folge, dass bei Neurentnerinnen und Neurentnern zum Beginn ihrer Rente in der Regel auf die steuerlichen Daten von vor über zwei Jahren zurückgegriffen wird. Bei einem Rentenbeginn in 2021 bedeutet dies zum Beispiel, dass die steuerlichen Daten aus den Einkommensteuerbescheiden von 2019 oder 2018 maßgeblich sind. Damit werden bei Rentenbeginn regelmäßig zunächst die Einkommensverhältnisse in der Erwerbsphase maßgeblich sein, so dass die Grundrente in vielen Fällen erst im zweiten oder dritten Rentenbezugsjahr zu zahlen sein dürfte. Obwohl diese Menschen 33 und mehr Jahre an erforderlichen Grundrentenzeiten erworben haben, werden sie nach den bisherigen Regelungen in den ersten Jahren ihres Rentenlebens größtenteils keinen oder nur einen verringerten Anspruch auf eine Grundrente haben.
Drucksache 15/20
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... Es werden Ermessensspielräume abgeschafft, die in der Praxis durch uneinheitliche Anwendung der Vorschriften unnötigen Verwaltungsaufwand und Kosten für die Industrie verursacht haben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Bund
2. Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1
Teil 1 - Allgemeines
1 Gegenstand der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
2 Anhänge
Teil 2 - Technische Spezifikationen
3 Feuer zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
4 Tagesmarkierungen
Teil 3 - Allgemeine Luftfahrthindernisse
Abschnitt 1 - Kennzeichnungserfordernisse
5 Allgemeine Kennzeichnungserfordernisse
Abschnitt 2 - Tageskennzeichnung
6 Tagesmarkierung
7 Kennzeichnung durch Tagesfeuer
Abschnitt 3 - Nachtkennzeichnung
8 Allgemeines
9 Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES
10 Gefahrenfeuer
11 Zeitweilige Hindernisse
Teil 4 -Windenergieanlagen
Abschnitt 1 - Allgemeines
12 Anwendbare Vorschriften
13 Windenergieanlagen-Blöcke
Abschnitt 2 - Tageskennzeichnung
14 Tagesmarkierung
15 Kennzeichnung durch Tagesfeuer
Abschnitt 3 - Nachtkennzeichnung
16 Allgemeines
Teil 5 - Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen im Meeresbereich
17 Anwendungsbereich
18 Tagesmarkierung von Windenergieanlagen
Teil 6 - Verfahrens- und Schlussvorschriften
21 Beteiligung der Flugsicherungsorganisation nach § 31b Absatz 1 Satz 1 LuftVG und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
22 Eignung der Feuer
23 Übergangsvorschriften
24 Abweichung von der AVV
Artikel 2
Anhang 1 Spezifikation Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES
Abbildung 1 Mindestanforderungen Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES
Abbildung 2 Hindernisfeuer
Abbildung 3 Hindernisfeuer ES
Anhang 2 Spezifikation Feuer W, rot und Feuer W, rot ES
Abbildung 1 Mindestanforderungen Feuer W, rot und Feuer W, rot ES
Abbildung 2Vertikale Lichtstärkeverteilung Feuer W, rot
Abbildung 3 Feuer W, rot und Feuer W, rot ES
Abbildung 4 Maximalwerte für die vertikale Lichtstärkeverteilung des Feuer W, rot ES
Anhang 3 Spezifikation von Feuern zur Infrarotkennzeichnung
Anhang 4 Sichtweitenmessung
Anhang 5 Zeichnerische Darstellung
Abbildung 1 Tageskennzeichnung
Abbildung 2 Nachtkennzeichnung
Anhang 6 Anforderungen an die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)
1. Allgemeine Anforderungen
2. Baumusterprüfung durch die benannte Stelle
a Transpondersignalen gilt folgendes:
b Radarsignalen gilt folgendes:
3. Verfahren bei der zuständigen Luftfahrtbehörde im Falle der §§ 12, 14-17 LuftVG
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Sachverhalt / wesentlicher Inhalt
3. Alternativen
4. Gesetzesfolgen
a. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
b. Erfüllungsaufwand
c. Weitere Kosten
d. Nachhaltigkeit
e. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 10
Zu Nummer 10
Zu Nummer 10
Zu Nummern 11 bis 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 14
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 16
Zu Nummer 16
Zu Nummer 16
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummern 18 bis 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 21
Zu Nummer 21
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu den Anhängen:
Zu Anhang 4: Sichtweitenmessgeräte
Zu Anhang 5: Zeichnerische Darstellung
Zu Anhang 6: Anforderungen an die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung BNK-Systeme
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4978, BMVI: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 367/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates für den umfassenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien
... -neutraler Wasserstoff eine Rolle spielen und, wenn verfügbar, zumindest übergangsweise auch genutzt werden.
Drucksache 212/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur EEG-Reform: Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen
... 2. Der Bundesrat bekräftigt das Ziel, bis zum Jahr 2030 mindestens 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien zu erzeugen. Hierbei ist auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass durch Zukunftstechnologien der Sektorenkoppelung, wie beispielsweise der Grünen Wasserstofferzeugung oder der E-Mobilität, zusätzliche Stromnachfrage entstehen wird. Neben eindeutigen Ausbauvorgaben muss im Zuge der Reform für mehr Flexibilisierung beim Einsatz Erneuerbarer Energien gesorgt werden.
Drucksache 3/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
... Für eine vollständige und fristgerechte Umsetzung der Kapitel 1 und 2 KInvFG ist deshalb aus Sicht der Länder und Kommunen eine Verlängerung der Laufzeiten beider Kapitel um generell zwei Jahre erforderlich und auch sachgerecht. Eine Verlängerung der Fristen nur in begründeten Einzelfällen bzw. Ausnahmefällen würde dagegen zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen und zudem den Verwaltungsaufwand sowohl für die Kommunen zur Erarbeitung einer Begründung als auch für die Bewilligungsstellen zu deren Bewertung erhöhen. Zum anderen entstünde im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot ein nicht unproblematischer Beurteilungsspielraum, welcher Einzelfall "begründet" ist und welcher nicht.
Drucksache 112/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
... a) die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt, oder
‚Artikel 7 Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters
Artikel 8 Änderung des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes
Drucksache 141/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
... ) abgegrenzt. Lebensmittel für spezielle Gruppen unterliegen im Allgemeinen spezialrechtlichen Vorschriften, die teilweise von horizontalen Regelungen abweichen - beispielsweise werden besondere Ansprüche an die Nährwertkennzeichnung gestellt oder die Zusammensetzung gesetzlich geregelt.
Drucksache 4/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" (Ganztagsfinanzierungsgesetz - GaFG )
... Angesichts dessen, dass derzeit noch wesentliche Punkte der Umsetzung des Rechtsanspruchs, wie zum Beispiel die konkrete inhaltliche Ausgestaltung des Rechtsanspruchs und die Finanzierungsbeteiligung des Bundes sowohl bei den Investitions- als auch den Betriebskosten, ungeklärt sind, kann die Errichtung des Sondervermögens keine abschließende Entscheidung über den Finanzierungsbeitrag des Bundes darstellen.
Drucksache 495/20
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer besonderen Verfahrensgebühr für Vielkläger im sozialgerichtlichen Verfahren
... Um dies zu erreichen sieht der Gesetzesentwurf die Einführung einer besonderen Verfahrensgebühr vor, die von Vielklägern gezahlt werden muss, bevor weitere Verfahren dieser Klägerinnen und Kläger vor den Sozialgerichten bearbeitet werden. Damit sollen sie davon abgehalten werden, sozialgerichtliche Verfahren nur wegen der für sie bestehenden Gebührenfreiheit zu führen. Dieser psychologische Effekt lässt sich bereits jetzt belegen: Der für Entschädigungsklagen wegen überlanger Gerichtsverfahren zuständige Senat des Hessischen Landessozialgerichts hat die Erfahrung gemacht, dass viele der dortigen Verfahren vom Kläger nicht mehr weiterbetrieben werden, sobald die dafür anfallenden Gerichtsgebühren - diese Verfahren unterliegen nicht der Kostenfreiheit - von ihm angefordert werden. Beispielsweise gingen dort vom 1. Januar 2012 bis 31. Oktober 2019 112 Entschädigungsklagen wegen überlanger Gerichtsverfahren ein, von denen 25 nach Anforderung der anfallenden Gerichtsgebühren nicht weiterverfolgt wurden (Erledigung des Verfahrens a.a. W.). Dies ist ein Anteil von ca. 22 % und zeigt, dass eine Gebührenerhebung einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Führung von Verfahren durch die Klägerinnen und Kläger haben kann.
Drucksache 164/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG )
... V ist zu ändern, da der Gesetzentwurf dem Versorgungsalltag in Bezug auf (elektronische) Verordnungen nicht gerecht wird. Es fehlt die Definition gesetzlicher, an der Versorgungsrealität orientierter Ausnahmesituationen, in denen gestattet ist, ein Rezept direkt an eine Apotheke zu übermitteln. Aktuell ist ein solch definierter Fall zum Beispiel die Zytostatikaversorgung (§ 11 Absatz 2
Drucksache 6/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2 -Bepreisung (Wohngeld-CO2 - Bepreisungsentlastungsgesetz - WoGCO2 BeprEntlG)
... Einkommen und Vermögen wird zum Beispiel in folgenden Fällen an den unmittelbaren Transferleistungsempfänger verschoben:
Drucksache 278/20
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung - Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren bei der Anhörung von Verurteilten nach §§ 453 Absatz 1 Satz 4 und 454 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 3 StPO
... Bei diesen Anhörungen spielt der Aspekt der zeitlichen Verfügbarkeit für die zügige Abwicklung des Verfahrens und des wirtschaftlichen Einsatzes prozessualer Beteiligter eine erhebliche Rolle. Durch eingesparte Reisekosten und reduzierte Zeitaufwände werden die Verfahren insgesamt kostengünstiger werden.
Drucksache 295/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final
... Seit Beginn der Pandemie haben die EU und ihre Mitgliedstaaten beispiellose Maßnahmen zum Schutz von Leben und Existenzgrundlagen ergriffen. Die EU hat die nationalen Bemühungen zur Bewältigung der Gesundheitskrise und zur Abfederung der Folgen des wirtschaftlichen Absturzes unterstützt. Sie hat sämtliche in ihrem Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel für die Bekämpfung des Virus verfügbar gemacht. Sie hat die Vorschriften für den Haushalt und für staatliche Beihilfen so flexibel wie möglich genutzt und die Schaffung von SURE vorgeschlagen - ein neues Instrument, das Menschen dabei helfen soll, im Erwerbsleben zu bleiben.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE
3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation
Die Gelder beschaffen
Die Gelder investieren
4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen
4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU
4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt
4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau
5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN
5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten
5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement
6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU
7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT
8. Fazit - die STUNDE EUROPAS
Drucksache 106/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern - Antrag des Landes Hessen -
... Mit dem vorgeschlagenen § 39 Absatz 4a PostG-E würde nur eine Pflicht zur Information der Strafverfolgungsbehörden bezüglich beschädigter Sendungen und Rückläufern festgeschrieben. Im normalen Postbetrieb eindeutig (durch äußere Form oder zum Beispiel Geruch) auffällige Sendungen könnten danach nicht aussortiert werden; im Gegenteil müsste dann gegebenenfalls - argumentum e contrario - davon ausgegangen werden, dass das Fehlen einer solchen Vorlagepflicht in diesen Fällen bedeutet, dass eine Vorlage insoweit dem Postgeheimnis gerade widerspräche.
Drucksache 21/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang - COM(2020) 14 final
... In diesem Zusammenhang unterstreicht der Bundesrat den besonderen Wert, den Freiwilligendienste hierbei haben. So erwerben zum Beispiel durch das Freiwillige Ökologische Jahr Jugendliche und junge Erwachsene wertvolle fachliche und persönliche Kompetenzen für eine anschließende Ausbildung oder ein Studium. Die Vermittlung von fachlichen Kompetenzen im Bereich der Nachhaltigkeit sowie des Umwelt- und Klimaschutzes kommt dabei auch den Zielen des europäischen Grünen Deals zugute, indem die Teilnehmenden für diese Aspekte sensibilisiert und bei ihrer Berufswahl für Berufe in diesem Bereich unterstützt werden. Damit leistet das Freiwillige Ökologische Jahr auch einen Beitrag zur Bekämpfung des bestehenden Fachkräftemangels.
Drucksache 125/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
... Motorräder haben zwar ein geringes Aufkommen am Gesamtverkehr, jedoch werden sie aufgrund der oft hohen Lautstärken und dem speziellen Klangcharakter häufig als besonders störend wahrgenommen. Die Lärmpegel beispielsweise bei Elektromotorrädern liegen im Vergleich zu fossil angetriebenen Motorrädern deutlich niedriger. Folglich ist eine spürbare Abnahme der Lärmbelastung in der Bevölkerung zu erwarten.
Drucksache 95/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission zur künstlichen Intelligenz: Ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen - COM(2020) 65 final
... -Grundverordnung (DSGVO) angelegt ist, nur dann vor unzutreffenden Annahmen und ungerechtfertigten Benachteiligungen schützen, wenn die betreffende Person tatsächlich Entscheidungsspielraum besitzt und die Überprüfungsmöglichkeit in Erweiterung der geltenden Regelung in Artikel 22 Absatz 3 DSGVO auf vorgelagerte Datenauswertungen erstreckt wird.
Drucksache 166/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG )
... Abgesehen wird davon, eine Entscheidung durch das Vollstreckungsgericht für die Fälle vorzusehen, bei denen die kopfteilige Aufteilung vermeintlich nicht die wirtschaftliche Realität der Kontoinhaber widerspiegelt und sich die Beteiligten nicht auf eine abweichende Vereinbarung einigen können. Dies liegt daran, dass innerhalb der zweimonatigen Moratoriumsfrist des Absatzes 1 eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts regelmäßig nicht zu erlangen sein dürfte. Auf der einen Seite würde eine Verzögerung insoweit nicht unerhebliche Folgeschwierigkeiten mit sich bringen etwa hinsichtlich der Frage, wie sich die Rechtslage für die Beteiligten nach Ablauf des Moratoriums darstellt. Auf der anderen Seite erscheint der Mehrwert der Möglichkeit eines Rechtsschutzes für die Beteiligten gering zu sein, da insbesondere in Fällen eines gemeinsamen Kontos beispielsweise von zwei Personen den Kontoinhabern zweimal Pfändungsschutz nach § 850c ZPO-E zustünde, obwohl ihnen wirtschaftlich lediglich ein pfändungsfreier Betrag nach § 850c ZPO-E zukäme.
Drucksache 221/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse 989. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2020
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
... - Absenkung der Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften von derzeit regelmäßig über 30 Prozent auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent, zum Beispiel durch Teilanrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer.
Drucksache 140/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1301/2013 und (EU) Nr. 508/2014
im Hinblick auf spezifische Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten und in andere Sektoren von deren Volkswirtschaften zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs (Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise) - COM(2020) 113 final
... Dies hat zu einer außergewöhnlichen Situation geführt, der mit spezifischen Maßnahmen zur Unterstützung und zum Schutz der Volkswirtschaften, Unternehmen und Arbeitskräfte der Mitgliedstaaten zu begegnen ist. Es bedarf umfangreicher und rascher Maßnahmen für die Gesundheitsversorgungssysteme, damit diese unter erheblichem Druck funktionieren können, sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die häufig geringere Gewinnspannen haben, damit die negativen Folgen für die Arbeitsmärkte und für andere gefährdete Teile ihrer Volkswirtschaft abgeschwächt werden können. Die Krise betrifft die gesamte Europäische Union und erfordert, dass alle verfügbaren Ressourcen auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten mobilisiert werden, um die beispiellosen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch bewältigen zu können.
Drucksache 451/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Förderung einer klimaneutralen Wirtschaft - Eine EU-Strategie zur Integration des Energiesystems - COM(2020) 299 final
... 5. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass es möglich ist, die Vorreiterrolle Europas im Bereich der Energie-Technologien zu stärken und dort, wo noch Herausforderungen bestehen, eine führende Rolle anzustreben. Dabei spielt die Einbeziehung von Regionen, die hierbei die größten Herausforderungen zu bewältigen haben, eine entscheidende Rolle. In Forschung und Entwicklung sowie bei der Integration großer Netze auf nationaler und EU-Ebene profitiert Europa von einem sektorübergreifenden Ansatz.
Drucksache 170/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz es und weiterer Gesetze
... Zu solchen Maßnahmen zählen beispielsweise die Wahl der Sendezeit, Mittel zur Altersverifikation oder andere technische Maßnahmen.
Drucksache 345/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen
... Bisher genehmigte Ställe dürfen aufgrund von bauplanungsrechtlichen Hindernissen nicht von der Teilnahme an (freiwilligen) Tierwohlprogrammen abgehalten werden. Gleiches gilt für die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben (zum Beispiel Umbau der Kastenstände für Sauen). Die vorgeschlagene "Tierwohlprivilegierung", stellt sicher, dass bestehende, genehmigte Stallbauten ohne unverhältnismäßig großen bürokratischen Aufwand tierwohlgerechter gestaltet werden können. Gerade bei älteren Stallbauten kann sich aus Tierschutzgründen und wirtschaftlichen Erwägungen auch die Alternative eines Abrisses und vollständigen Neubaus eines tierwohlgerechteren Stalles anbieten, so dass nicht nur die Änderung, sondern auch der Ersatz eines alten Gebäudes umfasst sein muss. Bekanntlich ist auch das Thema Offenstall in der Diskussion um die Ausgestaltung tierwohlgerechterer Ställe ein wichtiger Baustein, so dass auch eine mögliche gebäudliche Erweiterung durch Anbau oder Teilneubau unerlässlich und somit von der vorgeschlagenen Formulierung umfasst ist. Ausdrücklich wird die Erweiterung des Tierplatzbestandes ausgeschlossen.
Drucksache 325/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - COM(2020) 2800 final; Ratsdok. 7870/20
... 2. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass dazu eine bessere Umsetzung der bestehenden Vorschriften, ein harmonisiertes Regelwerk und eine vertiefte Zusammenarbeit auf EU-Ebene erforderlich sind, und begrüßt daher die Einrichtung eines integrierten EU-Systems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dazu sind entsprechende Legislativvorschläge für das erste Quartal 2021 vorgesehen, mit denen unter anderem die bestehende Geldwäscherichtlinie durch eine unmittelbar anwendbare EU-Geldwäscheverordnung teilweise ersetzt werden soll. Ferner plant die Kommission, eine zentrale Europäische Geldwäscheaufsicht einzurichten. Des Weiteren ist beabsichtigt, auch für den sogenannten Nichtfinanzsektor (zum Beispiel Notare, Versicherungsvermittler, Dienstleister, nicht verkammerte Rechtsbeistände, Güterhändler) eine EU-Aufsicht zu etablieren.
Drucksache 318/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
... Die Bundesregierung wird die Europäische Kommission auch weiterhin bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Kunststoffstrategie sowohl durch konkrete Vorschläge zu weiteren Maßnahmen als auch durch die konstruktive Mitarbeit bei Rechtsetzungsmaßnahmen unterstützen, wie zum Beispiel der neuen Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt.
Drucksache 386/20 (Beschluss)
... Das Gefährdungspotenzial für die Schweinegesundheit sowie die zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen eines Eintrages der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland sind von einem enormen Ausmaß. Daher muss auch die Entwicklung in benachbarten Gebieten verfolgt und auf diese angemessen reagiert werden können. Sollten beispielweise in einem benachbarten Mitgliedstaat nicht alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Bekämpfung oder Verhinderung einer Weiterverschleppung der ASP durch Wildschweine im ausreichenden Umfang ergriffen werden (können), muss die zuständige Behörde in dem betroffenen Land die Möglichkeit haben, durch den präventiven Bau eines Zaunes die Einschleppung der ASP durch Wildschweine aus dem benachbarten Mitgliedstaat zu verhindern. Die Erfahrungen Belgiens und Frankreichs zeigen, dass die präventive Errichtung von festen Wildschutzzäunen dabei ein wirksames Mittel ist.
Drucksache 439/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
... Gegen die neu vorgesehene Obliegenheit, Schenkungen zur Hälfte und Glückspielgewinne in voller Höhe an den Treuhänder abzutreten, bestehen zunächst keine Bedenken.
Drucksache 181/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetz es und anderer Gesetze
... Die Bundesrepublik Deutschland hat sich seit 2017 gemeinsam mit Frankreich und Italien auf europäischer Ebene für eine Änderung der unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Überprüfung von Direktinvestitionen durch Unionsfremde eingesetzt: Die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Investitionsprüfung sollte verbessert und gleichzeitig sollten zusätzliche Handlungsspielräume für die nationalen Gesetzgeber erschlossen werden. Die aus dieser Initiative hervorgegangene Verordnung (EU) Nr. 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (EU-Screening-Verordnung) ist am 11. April 2019 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetzesentwurf wird das
Drucksache 195/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Anwendung finden soll. Allerdings kommen noch eine Reihe von weiteren Vorschriften in Betracht, deren Beachtung und Anwendung in der Praxis erforderlich werden kann. Dazu könnten zum Beispiel die Prüfung der Zulässigkeit der Vollstreckung einer Anordnung am Maßstab des europäischen Ordre publicVorbehalts (§ 73 Satz 2 IRG) gehören oder die Möglichkeit, gemäß § 77a IRG den Schriftverkehr zwischen den Behörden auf einem sicheren elektronischen Wege abzuwickeln. Eindeutig wird damit auch klargestellt, dass die Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr innerhalb der Europäischen Union im künftigen Zwölften Teil nicht außen vor bleiben dürfen.
Drucksache 511/20
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Tierschutzgesetz es und der Tierschutz -Versuchstierverordnung
... 3. In der Öffentlichkeit wird das Thema Tierversuche äußerst kontrovers und größtenteils emotional diskutiert und es besteht ein hoher Bedarf, Informationen zur Durchführung von Tierversuchen zu erhalten. Besonders die Regelungen des Datenschutzes setzen hier Grenzen. Geeignete Informationen für die breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen, kann einen Beitrag zur Akzeptanz erforderlicher Tierversuche leisten und bietet die Chance Verbesserungen für den Schutz der Tiere, zum Beispiel durch die Anwendung des 3R-Prinzips, darzustellen. Seit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchstierverordnung im Jahr 2013 ist jedem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens eine allgemeinverständliche Nicht technische Projektzusammenfassung (NTP) beizufügen. Die Veröffentlichung aller NTPs in der Datenbank Animal Test Info ist bereits etabliert. Es hat sich jedoch gezeigt, dass diese Datenbank für die Erwartungen der Öffentlichkeit zu wenig Transparenz bietet.
Drucksache 289/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz im Rahmen der Bundesstrategie zur Stärkung der nationalen KI-Kompetenzzentren im nationalen und internationalen Innovationswettbewerb
... Das DFKI ist seit Jahren wichtiger Impulsgeber und Treiber für innovative Anwendungen und Verfahren im Bereich der Künstlichen Intelligenz. So ist das DFKI beispielsweise Vorreiter von Überlegungen und Lösungsansätzen für die Zukunft der industriellen Produktion von Morgen und prägte die heutigen Ansätze für die Industrie 4.0.
Drucksache 437/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetz es (2. BMGÄndG)
... Etwaige Gläubiger werden hierdurch auch nicht benachteiligt, da zum Beispiel in den Online-Diensten von Versandhändlern auf die eID-Funktion des Personalausweises, eAT und der eID-Karte zurückgegriffen werden kann.
Drucksache 248/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE)
... (1) Um die Ausbreitung des SARS-CoV-2 (Coronavirus) und damit der am 11. März 2020 von der Weltgesundheitsorganisation zur Pandemie erklärten Erkrankung COVID-19 einzudämmen, haben die Mitgliedstaaten eine Reihe beispielloser Maßnahmen eingeführt, insbesondere Ausgangsbeschränkungen und Maßnahmen zur räumlichen Trennung von Personen.
Drucksache 86/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
... XI erbringt, für die Versicherten nicht mit finanziellen Belastungen verbunden sein soll, die erheblich höher sind als in der ambulanten Versorgung. Diese Begründung greift auch für den Bereich der Kurzzeitpflege, die gerade bei Patientinnen und Patienten mit Intensivpflegebedarf immer dann notwendig sein wird, wenn sich nach einer Krankenhaushausbehandlung eine Anschlussversorgung zum Beispiel in einer Dauerpflegeeinrichtung nach § 43
Drucksache 83/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
... Der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie kommt sowohl unter sicherheits- und verteidigungspolitischen als auch unter technologie- und industriepolitischen Aspekten eine strategische Bedeutung zu. Diese Unternehmen spielen insbesondere bei der Ausstattung der zivilen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie der Bundeswehr eine zentrale Rolle und leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und Europa. Die
Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
I. Einleitung
II. Das sicherheits- und verteidigungspolitische Umfeld
III. Notwendigkeit einer leistungs- und wettbewerbsfähigen deutschen und europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie - Erhalt und Förderung von sicherheits- und verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien
IV. Lage und Perspektiven der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutschland
V. Strategische Ziele und Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
1. Forschung, Entwicklung und Innovationen stärken
2. Rahmenbedingungen für eine effiziente Produktion setzen
3. Beschaffungswesen optimieren
4. Exporte politisch flankieren und verantwortungsvoll kontrollieren
5. Schutz von Sicherheitsinteressen
VI. Gesellschaftliche Akzeptanz:
Drucksache 18/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen - Antrag der Länder Hessen und Baden-Württemberg -
... Dies würde insgesamt den Zielen der Kreislaufwirtschaft widersprechen, da die hochwertigere Verwertung ausgeschlossen wäre. Das aktuell praktizierte Verfahren führt dazu, dass PET-Saftflaschen über den gelben Sack/Tonne gesammelt werden. Hier wird ebenfalls die PET-Fraktion aussortiert und recycelt. Aus dem dort gesammelten PET werden beispielsweise Reinigungsmittelflaschen hergestellt.
Drucksache 436/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen
... Sollte mit dem formulierten Einwilligungserfordernis kein datenschutzrechtliches Einwilligungserfordernis, sondern ein allgemeines Zustimmungserfordernis der antragstellenden Person gemeint sein, müsste zunächst ein anderes Wort, beispielsweise das Wort "Zustimmung", verwendet werden, um Missverständnisse mit der Einwilligung im Sinne des Artikel 6 Unterabsatz 1 Buchstabe a DSGVO zu vermeiden. Allerdings wäre auch ein solches allgemeines Zustimmungserfordernis ohne Mehrwert, da, wie bereits oben ausgeführt, der Nutzer den Impuls zur Datenverarbeitung setzt und diese jederzeit beenden kann. Vielmehr würde ein solches Erfordernis zu einem bürokratischen Mehraufwand sowohl bei den Elterngeldstellen als auch bei den Standesämtern führen.
Drucksache 13/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG )
... Der Boden ist untrennbarer Bestandteil des geologischen Untergrundes, der im Rahmen der geologischen Landesaufnahme erkundet wird. Unabhängig davon, ob Informationen über den Bodenaufbau und seine Eigenschaften im Rahmen einer geologischen Landesaufnahme mitgewonnen werden oder die Erkundung durch eine eigenständige bodenkundliche Landesaufnahme erfolgt, ist die Erhebung von Informationen über den Bodenaufbau und seine spezifischen Eigenschaften von der staatlichen geologischen Landesaufnahme im Sinne dieses Gesetzes umfasst. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Bodeninformationen im Sinne des § 1 Nummer 2 und 3 benötigt und immer bedeutsamer werden, zum Beispiel zur Beherrschung der Folgen des Klimawandels bei der Entwicklung von Strategien gegen die Auswirkungen von Starkregenereignissen oder extremen Trockenperioden, ist die bodenkundliche Untersuchung als Teil der staatlichen geologischen Landesaufnahme hier aufzuführen.
Drucksache 95/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission zur künstlichen Intelligenz: Ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen - COM(2020) 65 final
... -Grundverordnung (DSGVO) angelegt ist, nur dann vor unzutreffenden Annahmen und ungerechtfertigten Benachteiligungen schützen, wenn die betreffende Person tatsächlich Entscheidungsspielraum besitzt und die Überprüfungsmöglichkeit in Erweiterung der geltenden Regelung in Artikel 22 Absatz 3 DSGVO auf vorgelagerte Datenauswertungen erstreckt wird.
Drucksache 314/20 (Beschluss)
... Zu den erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen gehört neben hinreichenden Ausbauzielen auch ein geeignetes Fördersystem. Der Gesetzentwurf sieht für bestimmte Fallkonstellationen ein dynamisches Gebotsverfahren mit einer so genannten zweiten Gebotskomponente vor. Damit verbunden ist die Gefahr, dass höhere Stromgestehungskosten und damit höhere Förderkosten entstehen und die Realisierungswahrscheinlichkeit sinkt. Die Branche spricht sich demgegenüber für so genannte Differenzverträge aus. Dabei handelt es sich um staatlich oder über das EEG-System abgesicherte Langzeitverträge zwischen Projektentwicklern und den Übertragungsnetzbetreibern oder einem staatlichen Zweckunternehmen. Vor Projektbeginn wird - beispielsweise in Ausschreibungen - ein Preis ermittelt, der für den gesamten Förderzeitraum fixiert wird. Die damit einhergehende verbesserte wirtschaftliche Planbarkeit bzw. geringen wirtschaftlichen Risiken könnten gerade für vergleichsweise kleine Akteure und die Vermeidung einer (weiteren) Marktkonzentration in der Offshore-Branche dienlich sein. Die Neufestlegung der Ausschreibungssystematik im Rahmen der anstehenden EEG-Novelle zum Jahresende ermöglicht bis dahin auch einen fachlichen Austausch zu den unterschiedlichen Modellen.
Drucksache 206/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013
und (EU) Nr. 2019/876
aufgrund von Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie - COM(2020) 310 final
... Der schwere wirtschaftliche Schock, der durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurde, und die zu deren Eindämmung ergriffenen Notmaßnahmen haben weitreichende Auswirkungen auf die Wirtschaft. Die Unternehmen sehen sich mit unterbrochenen Lieferketten, vorübergehenden Schließungen und sinkender Nachfrage konfrontiert, während den privaten Haushalten der Verlust von Arbeitsplätzen und Einkommen droht. Von öffentlicher Seite wurden auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten entschlossene Maßnahmen ergriffen, um die privaten Haushalte und zahlungsfähige Unternehmen bei der Überwindung dieses schweren, aber zeitlich begrenzten Konjunktureinbruchs und der damit verbundenen Liquiditätsengpässe zu unterstützen. Dank der Reformen nach der Finanzkrise von 2008 sind die Kreditinstitute heute gut mit Eigenkapital ausgestattet und weit widerstandsfähiger als 2008. Dadurch können sie bei der Bewältigung des durch die COVID-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schocks eine entscheidende Rolle spielen. Allerdings wird sich die Unsicherheit über das Tempo der wirtschaftlichen Erholung unweigerlich auch auf den Bankensektor auswirken.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Übergangsbestimmungen zur Verringerung der Auswirkungen von IFRS 9 auf die Eigenmittel
Behandlung öffentlich garantierter Kredite im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Letztsicherung für notleidende Kredite
Geltungsbeginn des Puffers bei der Verschuldungsquote
Ausgleich bei Ausschluss bestimmter Risikopositionen aus der Berechnung der Verschuldungsquote
Geltungsbeginn der Freistellung bestimmter Software-Vermögenswerte von der Abzugspflicht
Geltungsbeginn der Sonderbehandlung bestimmter pensions- oder lohnbesicherter Darlehen
Geltungsbeginn des überarbeiteten Faktors zur Unterstützung von KMU und des Faktors zur Unterstützung von Infrastruktur
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 500a Vorübergehende Behandlung öffentlicher Bürgschaften, die mit der COVID-19-Pandemie in Verbindung stehen
Artikel 2 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2019/876
Artikel 3 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Drucksache 47/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1939
des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Sofern nach Maßgabe des anwendbaren nationalen Rechts bereits ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat eingeleitet worden ist, für welches die EUStA ihre Zuständigkeit ausüben könnte, ist die EUStA gemäß Artikel 24 Absatz 2 EUStA-Verordnung unverzüglich zu unterrichten, damit diese entscheiden kann, ob sie ihr Evokationsrecht nach Artikel 27 EUStA-Verordnung ausübt. Nach deutschem Recht gilt ein Ermittlungsverfahren dann als eingeleitet, wenn die Ermittlungsbehörde eine Maßnahme trifft, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild darauf abzielt, gegen jemanden strafrechtlich vorzugehen. Dabei genügt jede Maßnahme der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder der Finanzbehörden, die erkennbar darauf abzielt, gegen jemanden wegen des Verdachts einer Straftat strafrechtlich (zum Beispiel durch Vernehmung als Beschuldigten) einzuschreiten (Griesbaum in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Auflage, 2019, § 160 Rn. 14).
Drucksache 61/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Zweite Verordnung zur Änderung der Kontaminanten -Verordnung
... Bei der amtlichen Untersuchung von Lebensmitteln zur Feststellung des Mykotoxingehalts werden häufig deutliche Unterschiede in den Analyseergebnissen zwischen der amtlichen Probe und der Probe, die vor Ort verbleibt und für ein zweites Sachverständigengutachten verwendet werden kann, festgestellt. Dies ist regelmäßig darauf zurückzuführen, dass das Probenmaterial "Schimmelpilznester" enthält und Schimmelpilze und deren Toxine ein Lebensmittel in der Regel nicht gleichmäßig, sondern punktuell befallen. Um hierauf zurückzuführende unterschiedliche Untersuchungsergebnisse auszuschließen, ist das Probenmaterial aller zu untersuchenden Lebensmittel auf Mykotoxine künftig zu homogenisieren. Dabei wird die gezogene Probe je nach Art des Lebensmittels nach festgelegten Verfahren, beispielsweise durch Zerkleinern und intensives Rühren mit oder ohne Wasser, zu einer einheitlichen Mischung aufbereitet. Aus dieser homogenisierten Probe wird dann sowohl der Teil für die amtliche Untersuchung als auch der Teil für ein zweites Sachverständigengutachten entnommen. Dieses Verfahren erfordert spezielle Regelungen für die Probenahme von Lebensmitteln bei der Kontrolle ihres Mykotoxingehalts, da es von den Vorgaben des § 43 des Lebensmittel- und Futtermittelbuches (LFGB) teilweise abweicht.
Drucksache 435/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen
... Nach dem bisherigen Wortlaut wird die Nutzung der Seriennummer zur Klärung der Inhaberschaft unter anderem für die Polizeibehörden des Bundes und der Länder wie auch für die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder jeweils auf einen speziellen Fall mit Auslandsbezug beschränkt. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass grundsätzlich ermittelt werden kann, wer Inhaber des Passes bzw. Personalausweises ist, so beispielsweise auch an Inlandsgrenzen. Auch wenn inzwischen mit § 16 Absatz 7 PassG-E der Passhersteller verpflichtet werden soll, auf Verlangen die ausstellende Behörde mitzuteilen, bleibt der geplante Wortlaut hinter dem Bedarf zurück, Pässe und Ausweise bei unvollständigen Angaben ihren Inhabern zuzuordnen. Dies gilt insbesondere in Fällen unmittelbar drohender Gefahren, in denen eine hohe Eilbedürftigkeit besteht, so dass eine Ermittlung des Inhabers über den Passhersteller und die ausstellende Behörde zu aufwändig und zu zeitintensiv wäre.
Drucksache 135/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft - Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa - COM(2020) 98 final
... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass der Stand der Umsetzung der schon gültigen Regelungen zur Kreislaufwirtschaft in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ist. Beispielsweise gibt es auch heute noch in vielen Mitgliedstaaten keine funktionierende getrennte Sammlung von Haushaltsabfällen und keine adäquate Entsorgungsinfrastruktur. Dies bewirkt schon heute ungleiche Wettbewerbsbedingungen und Lebensverhältnisse innerhalb Europas.
Drucksache 274/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16 . BImSchV )
... Eine Umsetzung der Maßnahmen aus der daraus folgenden Lärmaktionsplanung erfolgt jedoch auf der Grundlage der vorhandenen Regelungen zum Verkehrslärmschutz. Dies sind zum Beispiel für den Neubau und die wesentliche Änderung von Straßen die
Drucksache 397/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Durch die Neufassung der Nummer 30 wird zugleich die beabsichtigte Änderung der Nummer 6 der Anlage VIIIe StVZO gestrichen. Der ursprünglichen Änderung kann nicht zugestimmt werden. Das BMVI hat die Zentrale Stelle in der heutigen Form wesentlich mitentwickelt und bestimmt. Für einen derartig weitreichenden, Wechsel in der Struktur der Zentralen Stelle wird keine Notwendigkeit gesehen. Ein Rückzug des BMVI und des KBA aus dem Kontrollbeirat wäre, nicht zuletzt aufgrund der stets guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit innerhalb des Kontrollbeirates und mit den aufsichtführenden Ländern in den letzten Jahren, sehr zu bedauern. Eine Anpassung der Strukturen der Zentralen Stelle setzt intensive Abstimmungen zwischen Bund und Ländern voraus. Diese haben bislang nicht stattgefunden. Dies wird zum Beispiel auch durch die Tatsache belegt, dass sich das BMVI - obwohl es sich aus der Zentralen Stelle zurückziehen will - weiterhin vorbehält, die Geschäftsordnung der Zentralen Stelle zur Prüfung vorgelegt zu bekommen.
Drucksache 196/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Aufsicht über Inkassodienstleister zentral bei einer Bundesbehörde, beispielsweise bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), anzusiedeln ist. Aus Sicht des Bundesrates sollte eine Kompetenzbündelung auf Bundesebene erfolgen, um zum einen Klarheit für die Inkassounternehmen als auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen, und zum anderen weiterhin bestehende zersplitterte Zuständigkeiten aufzuheben.
Drucksache 212/20
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur EEG-Reform: Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen
... 2. Der Bundesrat bekräftigt das Ziel, bis zum Jahr 2030 mindestens 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien zu erzeugen. Hierbei ist auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass durch Zukunftstechnologien der Sektorenkoppelung, wie beispielsweise der Grünen Wasserstofferzeugung oder der E-Mobilität, zusätzliche Stromnachfrage entstehen wird. Neben eindeutigen Ausbauvorgaben muss im Zuge der Reform für mehr Flexibilisierung beim Einsatz Erneuerbarer Energien gesorgt werden.
Drucksache 203/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: "Für erwerbstätige Leistungsbeziehende in der Grundsicherung für Arbeitsuchende muss mehr Einkommen ankommen - Mehr Erwerbsbeteiligung durch Anpassung der Hinzuverdienstregeln bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit im SGB II" - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein -
... Aufgrund der hohen Transferentzugsrate bei höheren Bruttoeinkommen, schafft das derzeitige System der Einkommensanrechnung im SGB II insbesondere Anreize, um geringfügige Beschäftigungen aufzunehmen. Für eine Weiterentwicklung der Hinzuverdienstvorschriften im SGB II erscheint es daher angezeigt, insbesondere die Motivation zur Aufnahme existenzsichernder Beschäftigung zu stärken. Dies könnte beispielsweise dadurch bewirkt werden, dass die Transferentzugsraten für Bruttoeinkommen über 450 Euro für die SGB II-Leistungsbeziehenden günstiger ausgestaltet werden oder bei Beziehenden hoher Bruttoeinkommen die Vollanrechnung des Hinzuverdienstes unterbleibt. Hierzu existieren Vorschläge und Modellrechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB-Forum vom 21. Dezember 2018 "Arbeit muss sich lohnen - auch im unteren Einkommensbereich! Ein Reformvorschlag"), die Ausgangspunkt für eine Debatte zur Änderung von Hinzuverdienstregelungen im SGB II sein könnten.
Drucksache 413/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Erlass einer Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung , zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren und zur Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung
... Zu verwaltungsbehördlichen Zwecken kann es erforderlich sein, die Speicherdauer auch über die in § 6 Absatz 1 genannten Zeiträume hinaus auszudehnen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Auswertungen zurückliegender Zeiträume angefertigt werden sollen. Daher wird den Ländern die Befugnis eingeräumt, von den Bestimmungen des in § 6 Absatz 1 abzuweichen.
Drucksache 67/20 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung
... § 64 Absatz 2 Satz 3 Halbsatz 2 InsO-E stellt klar, dass im Falle der Auslassung von Teilen der Beschlussgründe dies kenntlich zu machen ist. Insoweit steht den Insolvenzgerichten ein weiter Spielraum bei der Umsetzung der Kenntlichmachung zu. Neben einem entsprechenden Hinweis, dass die Beschlussgründe nach § 64 Absatz 2 Satz 3 Halbsatz 2 InsO-E aufgrund schutzwürdiger Belange eines Beteiligten nur auszugsweise veröffentlicht werden, ist auch denkbar, die entsprechenden tatsächlichen Feststellungen in den Beschlussgründen durch Leerstellen/Punkte oder in ähnlicher Weise zu ersetzen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 1 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und des Bundes
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 64
Zu § 64
Zu § 64
Zu Artikel 2
Drucksache 28/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa - Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal - COM(2020) 21 final
... 9. Der Bundesrat betont, dass der Übergang zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft ein wichtiges politisches Ziel ist und begrüßt, dass das Europäische Parlament am 15. Januar 2020 eine Entschließung (P9_TA-PROV (2020)0005) zum europäischen Grünen Deal mit großer Mehrheit angenommen hat. Der Bundesrat begrüßt, dass gleichzeitig ein ehrgeiziger Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft sowie Anreize für Innovationen, für nachhaltige Unternehmen und Märkte für klimaneutrale, kreislauforientierte schadstofffreie Produkte gefordert werden. Hierfür sollten beispielsweise auch Maßnahmen der öffentlichen Abfallentsorgung im Rahmen der Daseinsvorsorge förderfähig werden und die Mitgliedstaaten bei Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft (unter anderem Maßnahmen zu Recycling, Wiederverwendung von Abwärme, Wiederverwendung von CO
Drucksache 108/20
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung von Rechtsansprüchen im Staatsangehörigkeitsrecht
... Im Übrigen wird durch einen Regelanspruch (§ 15 Absatz 2 StAG) gesichert, dass in allen relevanten Fällen dem deutschen Interesse an einer Wiedergutmachung Rechnung getragen wird ("Wiedergutmachungsinteresse"). Dabei wird das Wiedergutmachungsinteresse beispielhaft und klarstellend für bestimmte Fallgruppen in § 15 Absatz 3 StAG näher konkretisiert. Erfasst werden durch die Nummer 1 insbesondere Fälle, in denen Betroffene die deutsche Staatsangehörigkeit deshalb nicht erworben haben, weil sie von deren Erwerb aus politischen, vermeintlich rassischen oder religiösen Gründen ausgeschlossen wurden ("Danziger-Fälle", Sammeleinbürgerungen). Erfasst werden durch diese Regelung aber auch Fälle, in denen Frauen - bereits vor dem Zeitpunkt, in denen ihnen bei Verbleib in Deutschland die Staatsangehörigkeit entzogen worden wäre (vgl. Artikel 116 Absatz 1 GG) - aus Furcht vor Verfolgung Deutschland verlassen haben und die in der Folge die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Eheschließung mit einem Ausländer verloren haben. Gleiches gilt für andere vergleichbare Fälle, in denen die Flucht früh geglückt ist und die deutsche Staatsangehörigkeit durch den - letztlich fluchtbedingten - Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit verloren ging. Darüber hinaus erfasst die Nummer 2 auch z.B. Fälle von in Deutschland bereits seit längerem niedergelassenen Jüdinnen und Juden, die noch nicht deutsche Staatsangehörige waren, die diese Staatsangehörigkeit aber bei voraussichtlichem Lauf der Dinge erworben hätten, wenn sie nicht vor dem nationalsozialistischen Terrorregime hätten fliehen müssen.
Drucksache 85/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)
... Die geplante Regelung im § 97a SGB VI-E hat zur Folge, dass bei Neurentnerinnen und Neurentnern zum Beginn ihrer Rente in der Regel auf die steuerlichen Daten von vor über zwei Jahren zurückgegriffen wird. Bei einem Rentenbeginn in 2021 bedeutet dies zum Beispiel, dass die steuerlichen Daten aus den Einkommensteuerbescheiden von 2019 oder 2018 maßgeblich sind. Damit werden bei Rentenbeginn regelmäßig zunächst die Einkommensverhältnisse in der Erwerbsphase maßgeblich sein, so dass die Grundrente in vielen Fällen erst im zweiten oder dritten Rentenbezugsjahr zu zahlen sein dürfte. Obwohl diese Menschen 33 und mehr Jahre an erforderlichen Grundrentenzeiten erworben haben, werden sie nach den bisherigen Regelungen in den ersten Jahren ihres Rentenlebens größtenteils keinen oder nur einen verringerten Anspruch auf eine Grundrente haben.
Drucksache 87/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... Für die Frage, wie eine umfassende Modernisierung des Beleidigungsstrafrechts im Einzelnen aussehen könnte, kann beispielsweise an den Regelungsvorschlag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz für ein Gesetz zur nachdrücklichen strafrechtlichen Bekämpfung der Hassrede und anderer besonders verwerflicher Formen der Beleidigung angeknüpft werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d - neu - § 126 Absatz 1 Nummer 8 - neu - StGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 bis 8 §§ 185 bis 194 StGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 188 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 - neu - StGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 241 Absatz 1 StGB , Buchstabe b § 241 Absatz 4 StGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 241 Absatz 4 Satz 2 - neu - StGB
11. Zu Artikel 2 Nummer 2 und 3 §§ 100g und 100j StPO , Artikel 4 Nummer 1 und 2 § 10 BKAG , Artikel 5 §§ 14, 15a, bis 16 TMG , Artikel 6 NetzDG
12. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 100j Absatz 1 Satz 2 StPO , Buchstabe b1 - neu - § 100j Absatz 3 Satz 4 StPO
13. Zu Artikel 2a - neu - § 18 - neu - StPOEG
Artikel 2a Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
§ 18 Übergangsregelung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
14. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 51 Absatz 1 Satz 4 - neu - BMG
15. Zu Artikel 4 Änderung des BKAG , Artikel 6 Nummer 3 § 3a Absatz 2 NetzDG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 14 Absatz 2 TMG
17. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 15a Absatz 1 Satz 2, § 15b TMG
18. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG , Buchstabe b § 1 Absatz 2 NetzDG , Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, 8 NetzDG , Nummer 2 § 3 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2, 3,Absatz 4 Satz 1, 3, Absatz 6 Nummer 3, 5, Absatz 9 NetzDG , Nummer 3a - neu - § 3b - neu - NetzDG , Nummer 4 § 4 Absatz 1a - neu - NetzDG , Nummer 5 - neu - § 5 Absatz 1 NetzDG , Nummer 6 - neu - § 6 Absatz 1, 2 Satz 2, Absatz 3 - neu - NetzDG *
19. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Absatz 2 Nummer 5 NetzDG *
20. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 3a NetzDG
21. Zu Artikel 7 Einschränkung eines Grundrechts
22. Zu Artikel 8 Inkrafttreten
Drucksache 165/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr
... geregelte Schlichtung auf Ansprüche zu erweitern, die Verbrauchern bei Annullierung des Fluges an Stelle eines Zahlungsanspruchs beispielsweise in Form von Gutscheinen gewährt werden.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.