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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Spiel- und Wettgeschehen"


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Drucksache 761/11 (Beschluss)

... Vom Gesetz wurden bisher nur Wetten erfasst, die im Inland veranstaltet werden. Veranstalter ist, wer die planmäßige Ausführung des gesamten Unternehmens selbst oder durch andere ins Werk setzt und dabei das Spiel- und Wettgeschehen maßgeblich gestaltet. Nach der Neuregelung greift die Besteuerung für Sportwetten zusätzlich unabhängig vom Veranstaltungsort, wenn der Spieler eine natürliche Person ist und er bei Vornahme der für den Abschluss des Wettvertrages erforderlichen Handlungen seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes hat. Ist der Spieler keine natürliche Person, erfolgt eine Besteuerung, wenn er bei Vornahme der für den Abschluss des Wettvertrages erforderlichen Handlungen seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz im Geltungsbereich des Gesetzes hat. Weitere Tatbestandsvoraussetzung ist, dass der Spieler sich bei Abschluss des Wettvertrages und bei Vornahme der zur Entstehung des Wettvertrages erforderlichen Handlungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhält. Damit wird dem Territorialitätsprinzip Rechnung getragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 761/11 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten

Artikel 1
Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

§ 3

§ 17
Steuerpflicht

§ 19
Steuerschuldner, Steuerentstehung

§ 20
Aufzeichnungspflichten

§ 24
Zerlegung des Aufkommens

§ 26
Offenbarungsbefugnis

§ 27
Mitteilungspflicht

Artikel 2
Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

Artikel 3
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 761/11

... Vom Gesetz wurden bisher nur Wetten erfasst, die im Inland veranstaltet werden. Veranstalter ist, wer die planmäßige Ausführung des gesamten Unternehmens selbst oder durch andere ins Werk setzt und dabei das Spiel- und Wettgeschehen maßgeblich gestaltet. Nach der Neuregelung greift die Besteuerung für Sportwetten zusätzlich unabhängig vom Veranstaltungsort, wenn der Spieler eine natürliche Person ist und er bei Vornahme der für den Abschluss des Wettvertrages erforderlichen Handlungen seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes hat. Ist der Spieler keine natürliche Person, erfolgt eine Besteuerung, wenn er bei Vornahme der für den Abschluss des Wettvertrages erforderlichen Handlungen seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz im Geltungsbereich des Gesetzes hat. Weitere Tatbestandsvoraussetzung ist, dass der Spieler sich bei Abschluss des Wettvertrages und bei Vornahme der zur Entstehung des Wettvertrages erforderlichen Handlungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhält. Damit wird dem Territorialitätsprinzip Rechnung getragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 761/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

§ 17
Steuerpflicht

§ 19
Steuerschuldner, Steuerentstehung

§ 20
Aufzeichnungspflichten

§ 24
Zerlegung des Aufkommens

§ 26
Offenbarungsbefugnis

§ 27
Mitteilungspflicht

Artikel 2
Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.