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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Spielverhalten"


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Drucksache 437/1/13

... (SpielV) hat erhebliche negative Auswirkungen im Hinblick auf das Spielverhalten der Spieler an Geldspielgeräten gemäß § 33c

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/1/13




Zu Artikel 1 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 - neu - SpielV

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a, Satz 2 SpielV , Artikel 3 SpielV , Artikel 5 SpielV und Artikel 7 Absatz 3 und 5 SpielV

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 7 Absatz 1 SpielV

6. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 9

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 9

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 9

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SpielV

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SpielV

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SpielV

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a1 - neu - § 13 Nummer 01 - neu - SpielV

13. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 10

14. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a4 - neu - § 13 Nummer 3 SpielV

15. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a5 - neu - § 13 Nummer 4 Satz 1 und Satz 2 - neu - SpielV

16. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 10

17. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c § 13 Nummer 5a SpielV

18. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 10

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 13 Nummer 6 Satz 1 SpielV

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 13 Nummer 6 Satz 3 und 3a - neu - SpielV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb 13 Nummer 6 Satz 3 SpielV

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20 und Ziffer 21

Zu Artikel 1 Nummer 10

23. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc - neu - § 13 Nummer 6 Satz 5 - neu - SpielV

24. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 13 Nummer 7a SpielV

25. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 13 Nummer 7a SpielV *

26. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 20 Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3 SpielV

27. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 6 Absatz 6 - neu - SpielV

28. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 12 Absatz 2 SpielV

29. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a und b § 3 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2 SpielV Nummer 2 Buchstabe a und b § 19 Absatz 1 Nummer 1 und 1a SpielV

30. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 2 SpielV , Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 2 SpielV , Nummer 2 § 19 Absatz 1 Nummer 1, 1a SpielV

31. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 5 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 472/12

... Darüber hinaus wird vom Aufsteller der Nachweis eines Sozialkonzepts verlangt, das insbesondere darlegt, wie der Aufsteller und seine Beschäftigten frühzeitig problematisches Spielverhalten erkennen. Wesentlicher Bestandteil des Konzepts sind Schulungsmaßnahmen, wie sie derzeit auf freiwilliger Basis für die in den Fachverbänden organisierten Unternehmen durch den Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. bundesweit durchgeführt werden. Hierbei werden sechsstündige Schulungen durchgeführt, für die 300 Euro pro Teilnehmer zu entrichten sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 472/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 2
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 5
Änderung des Luftverkehrsnachweissicherungsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Erfüllungsaufwand

V. Gleichstellungsspezifische Aspekte

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2071: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 651/12

... Aus Gründen des Schutzes von Zielen des öffentlichen Interesses in Zusammenhang mit Glücksspielen können die Mitgliedstaaten die grenzüberschreitende Erbringung aller oder bestimmter Arten von Online-Glücksspieldienstleistungen einschränken oder begrenzen sie. Die nationalen Vorschriften konzentrieren sich vorwiegend auf Verbraucherschutzziele, insbesondere auf die Vermeidung problematischen Spielverhaltens und den Schutz Minderjähriger sowie auf Kriminalitäts- und Betrugsprävention. Die Mitgliedstaaten nennen meist legitime Gründe für die Beschränkung grenzüberschreitender Glücksspieldienstleistungen, sollten aber dennoch auch den Nachweis der Eignung und Notwendigkeit der fraglichen Maßnahme erbringen, insbesondere das Vorliegen eines Problems im Zusammenhang mit dem betreffenden Ziel des öffentlichen Interesses und der Kohärenz des Regulierungsrahmens. Die Mitgliedstaaten müssen den Nachweis erbringen, dass die Ziele des öffentlichen Interesses, die sie aus freien Stücken gewährleisten wollen, gut abgestimmt und systematisch verfolgt werden und sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen, erleichtern oder tolerieren, die dem Erreichen dieser Ziele zuwiderlaufen würden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 651/12




3 Einleitung

1. Wichtigste Herausforderungen und vorgeschlagene Massnahmen

1.1. Vereinbarkeit der nationalen Regulierungsrahmen mit dem EU-Recht

1.2. Verbesserung von Überwachung, Verwaltungszusammenarbeit und wirksamer Durchsetzung

1.2.1. Angemessene Überwachung und Kontrolle in den Mitgliedstaaten

1.2.2. Förderung der grenzübergreifenden Verwaltungszusammenarbeit

1.2.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene

1.3. Schutz der Verbraucher und Bürger

1.3.1. Schaffung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der gesamten EU

1.3.2. Gewährleistung des Jugendschutzes

1.3.3. Verantwortungsvollere Werbung

1.3.4. Prävention von problematischem Spielverhalten oder Spielsucht

1.4. Vorbeugung gegen Betrug und Geldwäsche

1.4.1. Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche

1.4.2. Bekämpfung von Identitätsdiebstahl und anderer Formen der Cyber-Kriminalität

1.4.3. Gewährleistung der Sicherheit von Glücksspielgeräten

1.5. Schutz der Integrität des Sports und Verhütung von Spielabsprachen

1.5.1. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten

1.5.2. Entwicklung von Maßnahmen gegen Spielabsprachen

1.5.3. Wirksame Abschreckung vor Spielabsprachen

1.5.4. Förderung der internationalen Zusammenarbeit

2. Fazit


 
 
 


Drucksache 176/1/11

... Die in Deutschland vorliegenden Untersuchungen bestätigen, dass die oben aufgeführten Faktoren mit der Entwicklung von problematischem Spielverhalten in Verbindung gebracht werden können bzw. eine entscheidende Rolle hierfür spielen. Es ist unzweifelhaft, dass das Gefährdungspotenzial einer Spielform in Abhängigkeit ihrer spezifischen Veranstaltungsmerkmale variiert, d.h. insbesondere von Glücksspielen mit rascher Spielabfolge und hoher Verfügbarkeit gehen relativ große Suchtgefahren aus (so beispielsweise Bondolfi, Osiek & Ferrero, 2002, Meyer & Bachmann, 2005; Sévigny, Lodouceur, Jacques & Cantinotti, 2008; Lee, Winters & Wall, 2010).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/1/11




Zu 1 :

Zu 2 :

Zu 3 und 4 :

Zu 5 :

Zu 6 :

Zu 7 :

Zu 8 :

Zu 9 :

Zu 10 :

Zu 11 :

Zu 14 und 24 :

Zu 15 :

Zu 16 :

Zu 17 :

Zu 18 :

Zu 19 :

Zu 20 :

Zu 21 :

Zu 23 :

Zu 25 und 26 :

Zu 27 :

Zu 29 und 32 :

Zu 30 :

Zu 31 :

Zu 35 :

Zu 38 :

Zu 40 :

Zu 44 :

Zu 46 :

Zu 48 :

Zu 50 :

Zu 51 :


 
 
 


Drucksache 176/11

... Nach aktuellem Kenntnisstand der Kommission scheint bei der Mehrheit der Spieler kein problematisches Spielverhalten feststellbar zu sein. Wenn solche Probleme jedoch auftreten, muss angemessen darauf reagiert werden, da sie für die Spieler, ihre Familien und die gesamte Gesellschaft erhebliche soziale Kosten verursachen. Alle Spieler müssen vor betrügerischen Machenschaften geschützt werden. Die Regulierungsbehörden bemühen sich deshalb darum sicherzustellen, dass alle angebotenen Spiele kontrolliert werden und faire Chancen bieten (Konformität der Zufallsgeneratoren mit den technischen Normen und Einhaltung der Spielregeln). Kriminelle Machenschaften müssen verhindert werden. Der Schlüssel hierzu ist Transparenz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/11




Grünbuch Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt

1. die Regulierung von ONLINE-GEWINNSPIELEN in der EU: JÜNGSTE Entwicklungen Aktuelle Herausforderungen AUS Sicht des Binnenmarkts

1.1. Zweck dieser Konsultation

1.2. Online-Glücksspiele in der EU: aktuelle Lage

Der Sektor der Online-Gewinnspiele in der EU

2. SCHLÜSSELFRAGEN DIESER Konsultation

2.1. Definition und Organisation von Online-Gewinnspielen

5 Definitionen

2.2. Verbundene Dienste, die Anbieter von Online-Gewinnspieldiensten erbringen und/oder nutzen

2.3. Ziele des Allgemeininteresses

2.3.1. Verbraucherschutz

Problematisches Spielverhalten

5 Spielsucht

Schutz von Minderjährigen und anderen gefährdeten Personen

Zugang von Minderjährigen zu Zahlungssystemen

- Minderjährige und das Marketing von Online-Gewinnspielen

- Andere gefährdete Spielertypen

2.3.2. Öffentliche Ordnung Betrugsbekämpfung

Verhinderung von Geldwäsche

Vermeidung anderer Arten der Kriminalität

2.3.3. Finanzierung von gemeinnützigen und im Allgemeininteresse liegenden Tätigkeiten sowie von Sportereignissen, die Gegenstand von Online-Wetten sind

Verwendung der Einnahmen

Grundsatz des Mittelrückflusses zum Veranstalter des Ereignisses

Das „Freifahrt-Risiko“ bei Online-Gewinnspielen

2.4. Durchsetzung und damit verbundene Fragen

Die Glücksspielbehörden der Mitgliedstaaten

5 Verwaltungszusammenarbeit

Stärkere Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten

Blockierung von Zahlungen und Haftungsregelungen für Diensteanbieter


 
 
 


Drucksache 176/11 (Beschluss)

... Die in Deutschland vorliegenden Untersuchungen bestätigen, dass die oben aufgeführten Faktoren mit der Entwicklung von problematischem Spielverhalten in Verbindung gebracht werden können bzw. eine entscheidende Rolle hierfür spielen. Es ist unzweifelhaft, dass das Gefährdungspotenzial einer Spielform in Abhängigkeit ihrer spezifischen Veranstaltungsmerkmale variiert, d.h. insbesondere von Glücksspielen mit rascher Spielabfolge und hoher Verfügbarkeit gehen relativ große Suchtgefahren aus (so beispielsweise Bondolfi, Osiek & Ferrero, 2002, Meyer & Bachmann, 2005; Sévigny, Lodouceur, Jacques & Cantinotti, 2008; Lee, Winters & Wall, 2010).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/11 (Beschluss)




4 Vorbemerkung:

Zu 1 :

Zu 2 :

Zu 3 und 4 :

Zu 5 :

Zu 6 :

Zu 7 :

Zu 8 :

Zu 9 :

Zu 10 :

Zu 11 :

Zu 14 und 24 :

Zu 15 :

Zu 16 :

Zu 17 :

Zu 18 :

Zu 19 :

Zu 20 :

Zu 21 :

Zu 23 :

Zu 25 und 26 :

Zu 27 :

Zu 29 und 32 :

Zu 30 :

Zu 31 :

Zu 35 :

Zu 38 :

Zu 40 :

Zu 44 :

Zu 46 :

Zu 48 :

Zu 50 :

Zu 51 :


 
 
 


Drucksache 655/05

... (4) Der Hersteller hat an Geldspielgeräten deutlich sichtbare sich auf das übermäßige Spielen und auf den Jugendschutz beziehende Warnhinweise sowie Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten bei pathologischem Spielverhalten anzubringen. Der Aufsteller hat in einer Spielhalle Informationsmaterial über Risiken des übermäßigen Spielens sichtbar auszulegen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung

Artikel 1

1. § 3 wird wie folgt gefasst:

2. § 6 wird wie folgt geändert:

3. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt:

4. § 7 wird wie folgt gefasst:

5. § 9 wird wie folgt gefasst:

6. § 12 wird wie folgt geändert:

7. § 13 wird wie folgt gefasst:

8. § 14 wird wie folgt geändert:

9. § 15 wird wie folgt geändert:

10. § 16 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

11. § 19 wird wie folgt geändert:

12. § 20 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Ziel einer Neuregelung

B. Besonderer Teil

Zu Nr. 1

Zu Absatz l

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nr. 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Nr. 3

Zu Nr, 4 § 7 :

Zu den Absätzen 1 bis 3:

Zu Absatz 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 7

Zu Nummer l

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Absatz 2

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.