23 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Spitzenkräfte"
Drucksache 429/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung - COM(2017) 247 final
... In diesem Zusammenhang spielt die Hochschulbildung eine einzigartige Rolle. Die Nachfrage nach hochqualifizierten, sozial engagierten Menschen steigt und ist gleichzeitig im Wandel begriffen. Man geht davon aus, dass bis 2025 voraussichtlich für die Hälfte aller Arbeitsplätze ein tertiärer Bildungsabschluss erforderlich sein wird. Und bereits heute gibt es einen Mangel an hochqualifizierten Arbeitskräften. Durch die Digitalisierung werden Arbeitsplätze flexibler und komplexer. Mehr denn je müssen die Menschen in der Lage sein, unternehmerisch zu handeln, komplexe Informationen zu verarbeiten, selbstständig und kreativ zu denken, Ressourcen (auch digitale) intelligent zu nutzen, effizient zu kommunizieren und resilient zu sein. Europa braucht auch mehr Spitzenkräfte, die hochmoderne Technologien entwickeln und Lösungen erarbeiten können, von denen unser künftiger Wohlstand abhängt. Gleichzeitig ist angesichts der zunehmenden Polarisierung unserer Gesellschaften und dem wachsenden Misstrauen in die demokratischen Einrichtungen jedermann aufgerufen - auch das Hochschulpersonal und die Studierenden - sich aktiver in die sie umgebenden Gemeinschaften einzubringen und soziale Inklusion und Mobilität voranzubringen.
Mitteilung
1. EIN NEUER Impuls für die Hochschulbildung in der EU
2. VORRANGIGE Massnahmen
2.1 Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Missverhältnisse zwischen
2.2. Schaffung inklusiver und vernetzter Hochschulsysteme
2.3 Sorge dafür tragen, dass Hochschuleinrichtungen zur Innovation beitragen
2.4. Förderung effektiver und effizienter Hochschulsysteme
3. GEZIELTERER EINSATZ von EU-MITTELN für die Hochschulbildung
4. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte
Drucksache 207/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2013
... (89) Bund und Länder fördern Bildung und Forschung an außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen und an Hochschulen. Mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz wurden Autonomie und Eigenverantwortung der außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen deutlich gestärkt (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 34). Die Einrichtungen erhalten flexible Handlungsspielräume für den Einsatz ihrer Mittel für die Personalgewinnung, für Forschungsbauten und für Kooperationen. Dies ist wichtig im internationalen Wettbewerb um Spitzenkräfte, zukunftsweisende Forschungsprojekte und Infrastrukturen.
Nationales Reformprogramm 2013
3 Einführung
I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung
Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt
II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland
1. Öffentliche Finanzen
Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel
Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates
Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege
Effizienz des Steuersystems
2. Finanzmärkte
Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor
5 Landesbanken
3. Erwerbsbeteiligung
Steuern und Abgabenlast senken
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
Lohnentwicklung in Deutschland
Anreize für Zweitverdiener
Kindertagesbetreuung ausbauen
4. Infrastruktur und Wettbewerb
Den Wettbewerb stärken
Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Wettbewerb bei Dienstleistungen
III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen
Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren
1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan
Allgemeine Rahmenbedingungen
Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland
Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren
Qualifizierte Zuwanderung erleichtern
2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern
Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011
3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen
Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+
4. Bildungsniveau verbessern
5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
5 Armutsgefährdung
IV. Der Euro-Plus-Pakt
1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt
2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt
Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit
5 Beschäftigung
Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
5 Finanzstabilität
V. Verwendung der EU-Strukturmittel
Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:
VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure
Tabelle
Tabelle
Drucksache 252/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG )
... Das deutsche Wissenschaftssystem steht in einem zunehmend scharfen internationalen Wettbewerb. Die weltweiten Ausgaben für Forschung und Innovation haben sich seit 1997 verdoppelt. Immer mehr Staaten erkennen, dass Ausgaben für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und Wohlstand sind. Weltweite Konkurrenz besteht insbesondere um wissenschaftliche Spitzenkräfte, zukunftsweisende Forschungsprojekte und Infrastrukturen sowie um neue Maßstäbe für erfolgreiches wissenschaftliches Arbeiten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Globalhaushalt
§ 4 Einschränkung des Besserstellungsverbots
§ 5 Beteiligung an Unternehmen
§ 6 Durchführung von Bauverfahren
§ 7 Verhältnis zur Bundeshaushaltsordnung
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Herausforderungen und Ziele
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
IV. Erfüllungsaufwand
V. Weitere Kosten
VI. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2104: Gesetz zur Flexibilisierung haushaltsrechtlicher Rahmenbedingungen von außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG)
Drucksache 580/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Wachstum und Beschäftigung unterstützen - eine Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen KOM (2011) 567 endg.
... Reform und Modernisierung der europäischen Hochschulbildung hängen von der Kompetenz und Motivation der Lehrenden und Forschenden ab. Aber sowohl in der Lehre wie auch in der Forschung hat die Personalausstattung häufig mit den steigenden Studierendenzahlen nicht Schritt gehalten, wodurch die schon angespannten Kapazitäten noch stärker unter Druck geraten. Bessere Arbeitsbedingungen, darunter auch transparentere und fairere Einstellungsverfahren16, bessere Einarbeitung und berufsbegleitende Weiterbildung und höhere Anerkennung und Vergütung von Exzellenz in Lehre und Forschung sind wesentliche Voraussetzungen dafür, dass Europas Hochschulen die Spitzenkräfte hervorbringen, anziehen und behalten, die sie brauchen.
Mitteilung
3 Einleitung
Die zentralen Aspekte für Mitgliedstaaten Hochschulen
Anhebung des Bildungsgrads zur Deckung von Europas Bedarf an Akademikern und Forschern
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Verbesserung der Qualität und Relevanz der Hochschulbildung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Stärkung der Qualität durch Mobilität und grenzübergreifende Zusammenarbeit
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Das Wissensdreieck zur Wirkung bringen: Verknüpfung von Hochschulbildung, Forschung und Wirtschaft im Interesse von Exzellenz und regionaler Entwicklung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Verbesserung von Steuerung und Finanzierung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Der Beitrag der EU: ANREIZE für Transparenz, Diversifizierung, Mobilität Kooperation
Unterstützung von Reformen durch Bereitstellung der Faktengrundlage, Analyse und Transparenz
Förderung von Mobilität und neuen Kooperationsplattformen
Die Hochschulbildung als zentrales Element für Innovation, Arbeitsplatzschaffung und Beschäftigungsfähigkeit
Unterstützung der Internationalisierung der europäischen Hochschulen
Stärkung der Langzeitwirkung und Komplementarität von EU-Finanzierungen
1. Bildung Europa als Gesamtprogramm für allgemeine Bildung, Berufsbildung und Jugend
2. Horizont 2020, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
3. Kohäsionspolitische Instrumente
Drucksache 667/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... - Modernisierung der Bildungssysteme auf allen Ebenen. Exzellenz muss noch nachdrücklicher zum Leitmotiv der Bildung werden. Wir brauchen mehr Weltklasseuniversitäten, müssen das Qualifikationsniveau anheben und sollten für Spitzenkräfte aus dem Ausland attraktiver werden. Die bestehenden Programme im Bereich der Bildung und Ausbildung müssen in koordinierter Weise überprüft werden, um im Rahmen der Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ ein integriertes Konzept zu entwickeln. Zwar liegen die meisten Zuständigkeiten für die Bildungs- und die Beschäftigungspolitik in den Händen der Mitgliedstaaten, aber der Union kommt eine besondere Verantwortung für die Förderung der Mobilität und die Beseitigung von Hindernissen für grenzüberschreitende Aktivitäten zu. Die bestehenden Mobilitätsprogramme im Bildungswesen haben nicht nur Qualifikation, Wissen und Bildung der Teilnehmer verbessert, sondern auch den Wettbewerb zwischen Hochschulen und Bildungssystemen belebt. Die Nachfrage übertrifft das Angebot momentan bei weitem, da höchstens 5 % aller Hochschüler am Erasmus-Programm teilnehmen können. Solche Programme könnten ausgeweitet werden, wobei die Ressourcenzuteilung deutlicher an die tatsächliche Wahrnehmung der angebotenen Mobilitätschancen geknüpft werden sollte.
1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen
2. Grundsätze für den EU-Haushalt
2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten
2.2. Mehrwert durch die EU
2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt
2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität
2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung
3. Ein Haushalt für die Zukunft
3.1. Intelligentes Wachstum
Forschung, Innovation und Bildung
Infrastrukturen der Zukunft
3.2. Nachhaltiges Wachstum
Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft
Die Gemeinsame Agrarpolitik
3.3. Integratives Wachstum
Kohäsionspolitik und Europa 2020
Ein gemeinsamer strategischer Rahmen
Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft
Verbesserte Ausgabenqualität
Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen
3.4. Unionsbürgerschaft
3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung
3.6 Europa in der Welt
Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU
5 Krisenreaktion
5 Armutsbekämpfung
Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern
3.6. Verwaltungsausgaben
4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik
4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel
4.2. Anleihen für EU-Projekte
4.3. Großprojekte
4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen
4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan
4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens
4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände
4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand
4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument
6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen
7. Reform des Einnahmensystems der EU
Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten
Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten
Das Problem der Korrekturmechanismen
8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen
Drucksache 388/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
... Im Jahr 2005 sind lediglich 900 Hochqualifizierte nach Deutschland eingewandert. Das ist ein deutlicher Beleg dafür, dass das geltende Zuwanderungsgesetz wenig geeignet ist, um Spitzenkräfte aus dem Ausland anzulocken. Derzeit erhalten Fachkräfte erst ab einem Jahreseinkommen von rund 85.000 Euro die Erlaubnis, sich dauerhaft niederzulassen. Das entspricht nahezu dem Dreifachen des Durchschnittseinkommens in Deutschland und erweist sich damit meist als viel zu hohe Hürde für qualifizierte Zuwanderer. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind vielfach nicht in der Lage, ihren Fachkräften derartige Gehälter zu bezahlen. Zudem ist diese Einkommensgrenze gerade für Berufseinsteiger unrealistisch. So bewegen sich die Einstiegsgehälter deutscher Akademiker in der Regel zwischen 35.000 und 45.000 Euro und liegen damit weit unter dieser Grenze. Eine Senkung dieser Einkommensgrenze würde insofern auch dazu beitragen, dass Zuwanderer, die hierzulande eine Ausbildung absolviert haben, eine größere Chance auf eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Bislang müssen Zuwanderer, die in Deutschland eine Hochschulausbildung oder auch eine Meisterprüfung absolviert haben, das Land wieder verlassen, wenn sie keine Stelle finden, mit der sie das geforderte Gehalt realisieren.
1. Zu Artikel 1 Nr. 13a - neu - § 19 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
3. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV
Drucksache 436/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2007 zu dem Beitrag der künftigen Regionalpolitik zur Innovationsfähigkeit der Europäischen Union (2006/2104(INI))
... 20. ist davon überzeugt, dass die Errichtung des Europäischen Technologieinstituts (ETI) eine neue Möglichkeit darstellt, der Abwanderung von Spitzenkräften entgegenzuwirken, und fähigen europäischen Forschern die einmalige Chance böte, wissenschaftliche Forschung auf höchstem Niveau zu betreiben und dass auf diesem Wege regionale Forschungseinrichtungen unterstützt würden; fordert deshalb den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Errichtung des EIT zu beschleunigen und damit die Wettbewerbsfähigkeit und das Potenzial der Gemeinschaft im Wissensdreieck aus Bildung, Forschung und Innovation zu stärken;
Strategie für die Bereiche Humankapital, Bildung, Forschung und Wissenschaft
Wirtschafts - und Energiepolitik, Finanzmittel und Verwaltung
Städtische und ländliche Gebiete, Umwelt
Bewährte Praktiken und die Konsolidierung der Innovationspolitik
Drucksache 777/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. September 2007 zu dem Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung (2006/2251(INI))
... 30. hält es für wichtig, bei der Festlegung von europäischen Maßnahmen im Bereich der legalen Zuwanderung der Gefahr der Abwanderung von Spitzenkräften Rechnung zu tragen; verweist auf den oben genannten Bericht der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU über die Migration von Fachkräften und deren Folgen für die nationale Entwicklung; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern statistische Erhebungen durchzuführen, um die Fachbereiche zu ermitteln, in denen die Gefahr einer Abwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte offenkundig ist;
Drucksache 762/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007) 637 endg.; Ratsdok. 14490/07
... 6. Der Bundesrat begrüßt die Zielrichtung der Kommission, Hochqualifizierten und Spitzenkräften einen raschen, flexiblen und unbürokratischen Zugang zu den nationalen Arbeitsmärkten zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für Studenten, Wissenschaftler und Mitarbeiter in Standorten ausländischer Unternehmen aus Innovationsregionen und -staaten in Deutschland. Die gezielte Zuwanderung von Hochqualifizierten ist ein wichtiger Beitrag beim Ausbau der wissensbestimmten Wirtschaft in Europa und bei der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und kann einen Beitrag zur Durchführung der Lissabon-Strategie leisten.
Drucksache 762/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007) 637 endg.; Ratsdok. 14490/07
... 7. Der Bundesrat begrüßt die Zielrichtung der Kommission, Hochqualifizierten und Spitzenkräften einen raschen, flexiblen und unbürokratischen Zugang zu den nationalen Arbeitsmärkten zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für Studenten, Wissenschaftler und Mitarbeiter in Standorten ausländischer Unternehmen aus Innovationsregionen und -staaten in Deutschland. Die gezielte Zuwanderung von Hochqualifizierten ist ein wichtiger Beitrag beim Ausbau der wissensbestimmten Wirtschaft in Europa und bei der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und kann einen Beitrag zur Durchführung der Lissabon-Strategie leisten.
Drucksache 114/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Dienstrechts in der Bundesagentur für Arbeit (Dienstrechtsanpassungsgesetz BA - DRAnpGBA )
... Dies betrifft die Repräsentation des IAB nach innen und außen auf nationaler und internationaler Ebene. Ferner beinhaltet dies die Gesamtverantwortung für die Leistungsfähigkeit und wissenschaftliche Exzellenz des Instituts, die Definition der strategischen Geschäftspolitik des IAB sowie die eigenverantwortliche Entscheidung über die Festlegung von Forschungsfeldern einschließlich der Forschung im Auftrag Dritter. Hinzu kommt die Personalverantwortung für die Beschäftigten des IAB, die Sicherstellung der Qualität des wissenschaftlichen Personals und die Notwendigkeit, fortlaufend wissenschaftliche Spitzenkräfte zu rekrutieren. Zudem unterhält das IAB ein regionales Forschungsnetz mit insgesamt 23 Auslagerungen in den zehn Regionaldirektionen und 13 ausgewählten Arbeitsagenturen der Bundesagentur.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Kündigungsschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 4 Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen auf den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Die Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu den Nummer n
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
C. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Drucksache 388/2/07
Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union Punkt 5 der 835. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2007
... Der Bundesrat unterstützt mit Nachdruck die Erklärung der Bundesregierung, Erleichterungen für den Zuzug von hoch und höher qualifizierten Ausländern, auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Deutschland, zu ergreifen. Die Bundesregierung wird gebeten, so bald als möglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der neben der Qualifizierung und Weiterbildung inländischer Erwerbspersonen auch eine weitgehende Gleichstellung ausländischer Absolventen deutscher Hochschulen beim Zugang zum Arbeitsmarkt und den erleichterten Zugang ausländischer Spitzenkräfte zum deutschen Arbeitsmarkt vorsieht. Hierzu ist eine deutliche Senkung der im
Drucksache 5/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA-Errichtungsgesetz)
... Im Unterschied zum bisherigen Präsidialmodell beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte trägt das Vorstandsmodell den veränderten Anforderungen im Arzneimittel- und Medizinproduktebereich, insbesondere auf europäischer Ebene, durch eine längerfristige, aber nicht lebenslange Besetzung der Spitzenpositionen Rechnung. Im Rahmen eines Vorstandes können professionelle Leitungsprinzipien und die wissenschaftlichen Erfordernisse durch Spitzenkräfte mit entsprechender fachlicher Ausrichtung verbunden werden. Damit können die Zulassungsverfahren bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung beschleunigt sowie die Arzneimittelsicherheit vor allem im Interesse der Patientinnen und Patienten gestärkt und das wissenschaftliche Profil der Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur gegenüber dem Vorgängerinstitut verbessert werden. Die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur erhält eine den europäischen und internationalen Standards entsprechende Leitungsstruktur, die die Konkurrenzfähigkeit im Vergleich der europäischen Zulassungsbehörden verbessert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)
§ 1 Errichtung, Rechtsform, Sitz
§ 2 Aufgaben
§ 3 Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission, nationale Pharmakovigilanzzentren
§ 4 Zielvereinbarungen
§ 5 Aufsicht
§ 6 Organe
§ 7 Vorstand
§ 8 Verwaltungsrat
§ 9 Wissenschaftlicher Beirat
§ 10 Berichtspflicht
§ 11 Satzung
§ 12 Finanzierung
§ 13 Haushaltsplan
§ 14 Gebühren und Auslagen
§ 15 Beamtinnen und Beamte
§ 16 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende
§ 17 Überleitung von Beschäftigten
§ 18 Verteilung der Versorgungsbezüge
§ 19 Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Dienstvereinbarungen
§ 20 Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung
§ 21 Eigentumsübertragung
Artikel 2 Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Arzneimittelrechts
Artikel 5 Änderung des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts
Artikel 6 Änderung des Medizinprodukterechts
Artikel 7 Änderung der Leistungsstufenverordnung
Artikel 8 Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung
Artikel 9 Änderung sonstiger Gesetze
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Ausgangslage
2. Internationaler Wettbewerb
3. Neuregelung
4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
5. Gleichstellungspolitische Bedeutung
6. Finanzielle Auswirkungen
7. Kosten- und Preiswirkungen
B. Die Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absätze 5 bis 7
Zu Absätze 8 und 9
Zu Absatz 10
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absätzen 2, 3 und 4
Zu Absatz 5
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Nummer 11
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 338/2/07
Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union Punkt 5 der 835. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2007
... Der Bundesrat unterstützt mit Nachdruck die Erklärung der Bundesregierung, Erleichterungen für den Zuzug von hoch und höher qualifizierten Ausländern, auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Deutschland, zu ergreifen. Die Bundesregierung wird gebeten, so bald als möglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der neben der Qualifizierung und Weiterbildung inländischer Erwerbspersonen auch eine weitgehende Gleichstellung ausländischer Absolventen deutscher Hochschulen beim Zugang zum Arbeitsmarkt und den erleichterten Zugang ausländischer Spitzenkräfte zum deutschen Arbeitsmarkt vorsieht. Hierzu ist eine deutliche Senkung der im
Drucksache 488/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und zur Förderung des kulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (Erasmus Mundus) (2009 bis 2013) KOM (2007) 395 endg.; Ratsdok. 11708/07
... Im Rahmen von Aktion 2 (Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten, einschließlich Stipendien) werden umfassende Kooperationspartnerschaften zwischen europäischen Hochschuleinrichtungen und Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten als Grundlage für die strukturelle Zusammenarbeit unterstützt. Gefördert werden sollen die Weitergabe von Know-how an Einrichtungen in Drittstaaten sowie der Kurzzeit-/Langzeitaustausch von Studierenden und Akademikern auf allen Stufen der Hochschulbildung mit dem Ziel, Humanressourcen zu entwickeln und die Fähigkeit zur internationalen Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten entsprechend der einschlägigen Außenpolitik der EU auszubauen. Es handelt sich um eine Aktion der externen Zusammenarbeit, die für alle beteiligten Partner von Nutzen ist und der Abwanderung von Spitzenkräften entgegenwirkt. Somit steht die Aktion in Einklang mit der EU-Außenpolitik gegenüber den beteiligten Partnerländern, die darauf abstellt, eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
• Hintergrund und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung der betroffenen Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung der betroffenen Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Festlegung des Programms
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ziele des Programms
Artikel 4 Programmaktionen
Artikel 5 Zugang zum Programm
Artikel 6 Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten
Artikel 7 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 8 Ausschussverfahren
Artikel 9 Gleichberechtigte Programmbeteiligung anderer Länder als der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Querschnittsthemen
Artikel 11 Kohärenz und Komplementarität mit anderen Strategien
Artikel 12 Finanzierung
Artikel 13 Überwachung und Bewertung
Artikel 14 Übergangsbestimmung
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang Gemeinschaftsaktionen, Auswahlverfahren und Finanzbestimmungen
Aktion 1: Gemeinsame Erasmus-Mundus-Programme einschließlich Stipendienprogramm
A. Erasmus-Mundus-Masterprogramme
B. Erasmus-Mundus-Promotionsprogramm
C. Stipendienprogramm
Aktion 2: Erasmus-Mundus-Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten einschließlich Stipendienprogramm
Aktion 3: Steigerung der Attraktivität der europäischen Hochschulbildung
Technische Unterstützung
3 Auswahlverfahren
3 Finanzbestimmungen
1. Pauschalfinanzierungen, Stückkostensätze und Preise
2. Partnerschaftsvereinbarungen
3. Öffentliche Hochschuleinrichtungen oder Organisationen
4. Fachkenntnisse und berufliche Qualifikationen der Antragsteller
5. Betrugsbekämpfung
Finanzbogen
Drucksache 5/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung KOM (2005) 669 endg.; Ratsdok. 5052/06
... 17. Ebenso wie die Kommission hält es der Bundesrat für notwendig, den Zugang von Hochqualifizierten und Spitzenkräften zum deutschen und europäischen Arbeitsmarkt im nationalen wie im europäischen Interesse flexibel und unbürokratisch zu ermöglichen.
Drucksache 5/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung KOM (2005) 669 endg.; Ratsdok. 5052/06
... " geprüft werden. Ausnahmen können für festgestellte strukturbedingte/vorübergehende Erfordernisse in bestimmten Sektoren/Berufszweigen/Regionen erforderlich sein. Den internationalen Verpflichtungen, die die EG- bzw. die EG und ihre Mitgliedstaaten, insbesondere im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik eingegangen sind, wird nachzukommen sein. Dennoch sollte eine sich an ethischen Grundsätzen orientierende Rekrutierung für Sektoren erwogen werden, in denen es besonders häufig zur Abwanderung von Spitzenkräften (Brain Drain) kommt: So erfordert der weltweite Personalmangel im Gesundheitswesen, insbesondere der gravierende Mangel an medizinischen Fachkräften in Teilen Afrikas, zu dem noch der Brain Drain hinzukommt, einen umfassenden kohärenten Ansatz für die Rekrutierung medizinischer Fachkräfte unter ethischen Gesichtspunkten.12
1. Einleitung
1.1. Politischer Hintergrund
1.2. Die Lissabon-Agenda und demografische Trends
2. Legilative Maßnahmen für die Zuwanderung von Arbeitskräften
2.1. Allgemeine Rahmenrichtlinie
2.2. Vier spezifische Richtlinien
2.2.1. Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt hoch qualifizierter Arbeitnehmer13
2.2.2. Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern
2.2.3.Vorschlag für eine Richtlinie über Verfahren zur Regelung der Einreise, des befristeten Aufenthalts und der Wohnsitznahme von innerbetrieblich versetzten Arbeitnehmern
2.2.4. Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von bezahlten Auszubildenden
2.3. Sonstige legislative Maßnahmen
3. Wissensaufbau und Integration
3.1. Information und politische Debatte
3.2. Europäisches Portal zur beruflichen Mobilität EURES
3.3. Europäisches Migrationsnetz EMN
4. Integration
5. Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern
5.1. Instrumente zur Förderung der zirkulären Migration und der Rückkehrmigration
5.2. Schulung in den Herkunftsländern
6. Fazit
Drucksache 537/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat: Das Europäische Technologieinstitut: Die nächsten Schritte KOM (2006) 276 endg.; Ratsdok. 10361/06
... Wissensgemeinschaften sind das operationelle Kernstück des ETI. Sie sind als Partnerschaften geplant, die aus Spitzenteams und –abteilungen von Universitäten und aus dem Unternehmens- und Forschungssektor gebildet werden, mit einer mittel-/langfristigen (10 – 15 Jahren) Agenda für Ausbildung, Forschung und Innovation in einem weit gesteckten, strategischen interdisziplinären Feld. Sie sollten für die nötige kritische Masse sorgen, um weltweite Wirkung zu entfalten und die in Europa vorhandenen aber zerstreuten Spitzenkräfte zusammenzuführen. Wie in der Mitteilung vom 22. Februar dargestellt, sollten die ersten Wissensgemeinschaften bis 2009 identifiziert werden.
2 Zusammenfassung
1. Einleitung
2. Struktur und Governance
2.1. Die Wissensgemeinschaften
2.2. Der Verwaltungsrat
3. Personalarrangements zwischen dem ETI und den Wissensgemeinschaften
4. Akademische Grade
5. Welche Vorteile bringt es, sich zu beteiligen?
6. Weitere Themen
6.1. Geistige Eigentumsrechte
6.2. Rechtsgrundlage
6.3. Finanzierung
7. Weltweiter Anziehungspunkt
8. Verbindung zu anderen Ausbildungs-, Forschungs- und Innovationsaktivitäten der EU
9. Die nächsten Schritte
10. Fazit
Drucksache 5/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung KOM (2005) 669 endg.; Ratsdok. 5052/06
... 20. Ebenso wie die Kommission hält es der Bundesrat für notwendig, den Zugang von Hochqualifizierten und Spitzenkräften zum deutschen und europäischen Arbeitsmarkt im nationalen wie im europäischen Interesse flexibel und unbürokratisch zu ermöglichen.
Drucksache 37/05 (Beschluss)
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration
KOM (2004) 811 endg.; Ratsdok. 5436/05
... 8. Unabhängig davon liegt der Zugang von Hochqualifizierten und Spitzenkräften zum deutschen und europäischen Arbeitsmarkt im nationalen wie im europäischen Interesse und ist daher so flexibel und unbürokratisch als möglich zu gestalten.
Drucksache 37/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse EU - AS - In - Wi 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration
... 14. Unabhängig davon liegt der Zugang von Hochqualifizierten und Spitzenkräften zum deutschen und europäischen Arbeitsmarkt im nationalen wie im europäischen Interesse und ist daher so flexibel und unbürokratisch als möglich zu gestalten.
Drucksache 238/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA-Errichtungsgesetz)
... Im Unterschied zum Präsidialmodell trägt das Vorstandsmodell den veränderten Anforderungen im Arzneimittel- und Medizinproduktebereich, insbesondere auf europäischer Ebene, durch eine längerfristige, aber nicht lebenslange Besetzung der Spitzenpositionen Rechnung. Im Rahmen eines Vorstandes können professionelle Leitungsprinzipien und die wissenschaftlichen Erfordernisse durch Spitzenkräfte mit entsprechender fachlicher Ausrichtung verbunden werden. Damit können die Zulassungsverfahren bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung beschleunigt, die Arzneimittelsicherheit und -überwachung gestärkt und das wissenschaftliche Profil der Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur gegenüber dem Vorgängerinstitut verbessert werden. Die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur erhält eine den europäischen und internationalen Standards entsprechende Leitungsstruktur, die die Konkurrenzfähigkeit im Vergleich der europäischen Zulassungsbehörden verbessert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur DAMA-Errichtungsgesetz
Artikel 1 Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)
§ 1 Errichtung, Rechtsform, Sitz
§ 2 Aufgaben
§ 3 Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission
§ 4 Zielvereinbarungen
§ 5 Aufsicht
§ 6 Organe
§ 7 Vorstand
§ 8 Verwaltungsrat
§ 9 Wissenschaftlicher Beirat
§ 10 Berichtspflicht
§ 11 Satzung
§ 12 Finanzierung
§ 13 Haushaltsplan
§ 14 Gebühren und Auslagen
§ 15 Beamtinnen und Beamte
§ 16 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende
§ 17 Verteilung der Versorgungslasten
§ 18 Überleitung von Beschäftigten
§ 19 Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte
§ 20 Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung
Artikel 2 Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 4 Folgeänderungen des Arzneimittelrechts
Artikel 5 Folgeänderungen des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts
Artikel 6 Folgeänderungen des Medizinprodukterechts
Artikel 7 Änderung der Leistungsstufenverordnung
Artikel 8 Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung
Artikel 10 Änderung sonstiger Gesetze
Artikel 11 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Begründung
A. Allgemeines
B. Die Vorschriften im Einzelnen
Drucksache 818/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich (HdaVÄndG)
... Hierdurch wird deutlich gemacht, dass die Personalkategorie Juniorprofessur und das mit ihr verbundene Recht zu selbständiger Forschung und Lehre als Hochschullehrerin oder Hochschullehrer für diejenigen gedacht ist, die sich bereits mit Anfang 30 als Spitzenkräfte unter den promovierten Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen herausgestellt haben.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.