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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sportboothäfen"


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Drucksache 710/05

... Nummer 2 lit. f definiert als sonstige Hauptlärmquelle Häfen für die Binnen- und Seeschifffahrt. Die Höhe der Gesamtumschlagsleistung von 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr wird in Analogie zum derzeitigen EU-Richtlinienvorschlag über den Marktzugang für Hafendienste (Port Package) angesetzt. In diesem Rahmen werden Häfen mit einem Umschlag größer 1,5 Millionen Tonnen bzw. 200.000 Passagieren erfasst. Bei diesen Häfen ist davon auszugehen, dass sie lärmrelevant im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie sind. Gleichzeitig wird mit diesem Schwellenwert deutlich gemacht, dass es sich im Sinne der Richtlinie bei den zu erfassenden Häfen nicht um Anlegestellen, Kutterhäfen oder Yacht- und sonstige Sportboothäfen handelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bekanntmachung der zuständigen Behörden

§ 4
Datenerhebung und Datenübermittlung

§ 5
Ausarbeitung von Lärmkarten

§ 6
Berechnungsverfahren

§ 7
Mitteilung über Lärmkarten

§ 8
Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten

§ 9
Eingangsdaten bestehender Lärmkarten

§ 10
Inkrafttreten

Anhang zu
§ 2 Nr. 3

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

II. Umsetzung der Strategischen Lärmkartierung nach der Umgebungslärmrichtlinie

1. Zielsetzung der Umgebungslärmrichtlinie und wesentlicher Inhalt der Umgebungslärmrichtlinie zur Strategischen Lärmkartierung

2. Umsetzungsbedarf

3. Konzeption der Umsetzung der Strategischen Lärmkartierung in deutsches Recht

4. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

5. Verordnungsermächtigungen

III. Alternativen

IV. Kosten

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zum Anhang Lärmindizes


 
 
 


Drucksache 95/05

... Nummer 6 lit. f definiert als sonstige Hauptlärmquelle Häfen für die Binnen- und Seeschifffahrt. Die Höhe der Gesamtumschlagsleistung von 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr wird in Analogie zum derzeitigen EU-Richtlinienvorschlag über den Marktzugang für Hafendienste (Port Package) angesetzt. In diesem Rahmen werden Häfen mit einem Umschlag größer 1,5 Millionen Tonnen bzw. 200.000 Passagieren erfasst. Bei diesen Häfen ist davon auszugehen, dass sie lärmrelevant im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie sind. Gleichzeitig wird mit diesem Schwellenwert deutlich gemacht, dass es sich im Sinne der Richtlinie bei den zu erfassenden Häfen nicht um Anlegestellen, Kutterhäfen oder Yacht- und sonstige Sportboothäfen handelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

4

Verordnung

Abschnitt 1
. Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
. Hauptlärmquellen und Ballungsräume

§ 3
Mitteilung des Bestandes

§ 4
Beteiligung der Gemeinden

§ 5
Mitteilung der zuständigen Behörden

Abschnitt 3
. Strategische Lärmkartierung

§ 6
Aufstellung von Strategischen Lärmkarten

§ 7
Überarbeitung von Strategischen Lärmkarten

§ 8
Anforderungen an Strategische Lärmkarten

§ 9
Lärmindizes

§ 10
Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
. Mitteilung und Verbreitung der Strategischen Lärmkarten

§ 11
Mitteilung über Strategische Lärmkarten

§ 12
Verbreitung von Informationen über Strategische Lärmkarten

Abschnitt 5
. Schlussvorschriften

§ 13
Eingangsdaten bestehender Lärmkarten

§ 14
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14


 
 
 


Drucksache 985/1/04

... Die Einstufung des Baggerguts aus Hafenbereichen und der Nähe von Werften als gefährlich ist nicht gerechtfertigt. Es liegen Untersuchungen vor, die belegen, dass über längere Zeiträume weder die Inhaltstoffe des Baggerguts aus diesen Bereichen die Konzentrationswerte für die gefährlichen Stoffe überschreiten noch die sonstigen gefährlichen Eigenschaften und Merkmale erfüllt werden. Somit würden sowohl die Betreiber von Seehäfen als auch von Binnenhäfen, einschließlich kleiner Sportboothäfen, ungerechtfertigt in ihrem Sedimentmanagement erheblich eingeschränkt. Insbesondere wird mit der Regeleinstufung als gefährlicher Abfall die Beweislast umgekehrt und ein kosten- und zeitaufwändiger sowie unnötiger Verwaltungsaufwand ausgelöst. Dies ist nicht sachgerecht und unter Deregulierungsgesichtspunkten nicht akzeptabel.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 985/1/04




1. Zu Nummer 3.2 Satz 5

2. Zu Nummer 3.3 H9 Satz 2

3. Zu Nummer 3.3 H9 Satz 4

4. Zu Nummer 3.3 H13 Satz 9 und 10 - neu -

5. Zu Nummer 4.2 Satz 2 und 3 und Nr. 4.2.1 PAK Satz 7

6. Zu Nummer 4.2 Satz 3 - neu - und 4 - neu -

7. Zu Nummer 4.2.1 LHKW Satz 2 und 3

8. Zu Nummer 4.2.1 PCB Satz 4 und Überschrift zu Tabelle 6

9. Zu Nummer 4.2.1 Tabelle 6

10. Zu Nummer 4.2.1 Persistente organische Schadstoffe POP - neu -

11. Zu Nummer 4.2.1 Kohlenwasserstoffe Satz 8 - neu -

12. Zu Nummer 4.2.3 Überschrift, Satz 1 und 2

13. Zu Anhang II Abfallschlüssel 16 02 13

14. Zu Anhang II Abfallschlüssel 17 01 06*, 17 05 03*, 17 05 05*, 17 05 07*, 17 08 01*, 17 09 03*, 19 01 11*

15. Zu Anhang II Abfallschlüssel 17 05 05*

16. Zu Anhang II Abfallschlüssel 17 06 03*

17. Zu Anhang VI Nr. 2.1 Tabelle

18. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten

19. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

20. Begründung

21. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf

22. Die Bundesregierung wird gebeten


 
 
 


Drucksache 12/18 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.