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20 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sprengkörper"


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Drucksache 737/13

... 46. unterstützt in hohem Maße Initiativen zur Bündelung und gemeinsamen Nutzung im Bereich der Ausbildung und Schulung, wenn im Falle operativer Einsätze beträchtliche Einsparungen ohne Beeinträchtigung der nationalen Souveränität erzielt werden können; würdigt den Erfolg des Hubschrauberausbildungsprogramms der EDA und begrüßt den Beginn ihres Trainingsprogramms zu taktischem Lufttransport, das zur Einrichtung einer ständigen europäischen Schulungsmaßnahme für die Taktik des Lufttransports führen sollte; sieht weiterem Fortschritt bei der Entwicklung eines gemeinsamen integrierten Ausbildungssystems für die Schulung künftiger Jagdflieger erwartungsvoll entgegen; begrüßt die Aktivitäten der EDA zur Stärkung gebündelter und gemeinsam genutzter Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der Abwehr von Cyberangriffen sowie von improvisierten Sprengkörpern und bei Marineoperationen; weist darauf hin, dass die EDA den Bedarf an Ausbildungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten berücksichtigen muss, deren Luftfahrzeuge von nicht in der EU ansässigen Unternehmen hergestellt wurden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/13




Entschließung

Entschließung

Allgemeine Erwägungen

Die Verbesserung der Fähigkeiten der EU zur Planung und Durchführung militärischer Operationen

Die Stärkung der Gefechtsverbände der EU, des schnellen Krisenreaktions- und Stabilisierungsinstruments der Union

Der Aufbau von Strukturen und Fähigkeiten zur Bewältigung von Mängeln bei Schlüsselkompetenzen

Mehr Kohärenz in ständigen multinationalen Strukturen der EU-Mitgliedstaaten

Die Stärkung der europäischen Dimension im Bereich Ausbildung, Schulung und Übungen

Die Ausweitung der Vorteile der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO

Eine neue Ebene der GSVP

Entschließung

Fakultativer Rechtsrahmen für europäische transnationale Unternehmensvereinbarungen

Entschließung


 
 
 


Drucksache 105/12

... C. in der Erwägung, dass im IAEO-Bericht vom November 2011 erhebliche Bedenken im Hinblick auf eine mögliche militärische Dimension des Nuklearprogramms des Iran geäußert werden, da die Möglichkeit bestehe, dass einige Aktivitäten, die für die Entwicklung eines nuklearen Sprengkörpers maßgeblich sind, nach wie vor fortgeführt werden;



Drucksache 519/12

... a.F. für vorsätzliche Verstöße wird erweitert. § 34 Absatz 1 AWG a.F. erfasst Ausfuhren und Verbringungen, die nach § 34 Absatz 1 Nummer 2 AWG a.F. auf bestimmte Dual-Use-Güter des kerntechnischen Bereichs des NSG-Regimes und des chemischen und bakteriologischen Waffenbereichs beschränkt waren. Die Erfahrungen mit weltweiten Beschaffungsbemühungen zeigen, dass ein vergleichbares Präventionsbedürfnis in Hinblick auf sonstige Dual-Use-Güter besteht. So knüpfen die Güterlisten der Dual-Use-Verordnung u.a. daran an, ob die Güter für "jedwede Form der Unterstützung bei der Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern verwendet werden können" (vgl. Artikel 2 Nummer 1 Dual-Use-Verordnung). Zudem weisen vorsätzliche Verstöße gegen Genehmigungspflichten für Handlungs- und Vermittlungsgeschäfte oder technische Unterstützung einen vergleichbaren Unrechtsgehalt auf wie Verstöße gegen Genehmigungserfordernisse für Ausfuhren oder Verbringungen. Solche vorsätzlichen Handlungen werden künftig als Straftaten verfolgt, ohne dass im Einzelfall der Nachweis erbracht werden muss, dass diese Taten geeignet sind, die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, das friedliche Zusammenleben der Völker oder die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich zu gefährden.



Drucksache 533/11

... Zu den Gefahren von Personen- und Sachschäden, die von den in Boden und Gewässern verborgenen Kampfmitteln ausgehen, kommt hinzu, dass die aus Geldmangel verzögerte Beseitigung der Rüstungsaltlasten die Nutzung der betroffenen Flächen verhindert. Da nicht zu verantworten ist, im Umgang mit Sprengkörpern ungeschultes Personal in solchen Gebieten arbeiten zu lassen, unterbleibt in vielen Fällen die Folgenutzung. Ein Teil der Kampfmittelverdachtsflächen muss darüber hinaus schon aus haftungsrechtlichen Gründen gegen den Zugang des Publikums gesperrt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Bund

4 Länder

4 Kommunen

2. Vollzugsaufwand

4 Bund

4 Länder

4 Kommunen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anwendungsbereich

§ 4
Finanzierungsprogramm

§ 5
Kosten

§ 6
Finanzierung

§ 7
Verwaltungsvorschriften

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Allgemeine Vorbemerkungen

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 533/11 (Beschluss)

... Zu den Gefahren von Personen- und Sachschäden, die von den in Boden und Gewässern verborgenen Kampfmitteln ausgehen, kommt hinzu, dass die aus Geldmangel verzögerte Beseitigung der Rüstungsaltlasten die Nutzung der betroffenen Flächen verhindert. Da nicht zu verantworten ist, im Umgang mit Sprengkörpern ungeschultes Personal in solchen Gebieten arbeiten zu lassen, unterbleibt in vielen Fällen die Folgenutzung. Ein Teil der Kampfmittelverdachtsflächen muss darüber hinaus schon aus haftungsrechtlichen Gründen gegen den Zugang des Publikums gesperrt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/11 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Bund

4 Länder

4 Kommunen

2. Vollzugsaufwand

4 Bund

4 Länder

4 Kommunen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - RüstAltFG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anwendungsbereich

§ 4
Finanzierungsprogramm

§ 5
Kosten

§ 6
Finanzierung

§ 7
Verwaltungsvorschriften

§ 8
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Allgemeine Vorbemerkungen

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 513/10

... B. in der Erwägung, dass Streumunition der im CCM enthaltenen Definition zufolge Submunition (Sprengkörper) enthält und so konzipiert ist, dass diese Munitionseinheiten, die jeweils weniger als 20 kg wiegen, verstreut oder freigesetzt werden,



Drucksache 573/10

... (9) Da der Handel mit Ausgangsstoffen für Explosivstoffe zu einer widerrechtlichen Herstellung selbstgemachter Sprengkörper führen kann, sollten die Mitgliedstaaten Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung festlegen. Diese Sanktionen müssen wirksam, angemessen und abschreckend sein.

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Drucksache 573/10




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags Gründe und Ziele des Vorschlags

o Allgemeiner Hintergrund

o Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

o Einholung und Nutzung von Expertenwissen Relevante wissenschaftliche bzw. fachliche Bereiche

5 Methodik

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Veröffentlichung der Stellungnahmen und Gutachten

o Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

o Subsidiaritätsprinzip

o Auswirkungen auf die Grundrechte

o Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

o Überprüfungs-, Revisions-, Verfallsklausel

o Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Einfuhr, Inverkehrbringen, Besitz und Verwendung

Artikel 5
Genehmigung

Artikel 6
Meldung von verdächtigen Transaktionen und Diebstahl

Artikel 7
Datenschutz

Artikel 8
Sanktionen

Artikel 9
Änderung der Anhänge

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 12
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 13
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 14
Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Artikel 15
Übergangsbestimmung

Artikel 16
Überprüfung

Artikel 17
Inkrafttreten

Anhang 1
Stoffe und ihre Gemische, die Angehörigen der Allgemeinheit nur zur Verfügung gestellt werden dürfen, wenn ihre Konzentration die nachfolgend angegebenen Grenzwerte nicht übersteigt

Anhang 2
Der Meldepflicht für verdächtige Transaktionen unterliegende Stoffe und ihre Gemische


 
 
 


Drucksache 504/09

... H. ist insbesondere hoch erfreut über die klare Darlegung seines Konzepts für Nuklearfragen, die der US-amerikanische Präsident, Barack Obama, am 5. April 2009 in Prag gegeben hat, seine Zusage, die nukleare Abrüstung voranzutreiben, und seine Vision einer kernwaffenfreien Welt; begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit zwischen den USA und Russland, um das START-Abkommen zu erneuern, der ständigen Einsatzbereitschaft ballistischer Flugkörper ein Ende zu setzen und die Bestände an US-amerikanischen Kernwaffen und US-amerikanischem Kernmaterial drastisch abzubauen; begrüßt die Entscheidung der USA, sich am E3+3-Prozess mit Iran umfassend zu beteiligen; begrüßt die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zu den Sicherheitsabkommen der IAEO durch die USA als positive und vertrauensbildende Maßnahme; begrüßt auch die Absicht Präsident Obamas, die Ratifizierung des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) zum Abschluss zu bringen und Verhandlungen über einen Vertrag über das Verbot der Produktion von Spaltmaterial für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper einzuleiten,



Drucksache 404/08

... Angesichts der breiten Nutzung des Internets durch Täter des internationalen Terrorismus können die Nutzungsdaten zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus und damit für die Arbeit des BKA von großem Nutzen sein. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn bestimmte Gegenstände, wie Materialien zum Bau von Sprengkörpern, in Tauschbörsen angeboten werden oder Propagandamaterial, beispielsweise des islamistischen Terrorismus, über das Internet verbreitet wird. Nach Satz 2 kann die Auskunft auch für die Zukunft verlangt werden. Diese Regelung ist notwendig weil Absatz 2 anders als Absatz 1 nicht als Erhebungsbefugnis ausgestaltet ist. Satz 3 regelt, wie diese Daten an das BKA zu übermitteln sind. Auskünfte über Bestandsdaten im Bereich der Telemedien können vom BKA nach § 20a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 TMG (siehe Artikel 2) erhoben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 404/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

§ 4a
Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus

Unterabschnitt 3a
Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus

§ 20a
Allgemeine Befugnisse

§ 20b
Erhebung personenbezogener Daten

§ 20c
Befragung und Auskunftspflicht

§ 20d
Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen

§ 20e
Erkennungsdienstliche Maßnahmen

§ 20f
Vorladung

§ 20g
Besondere Mittel der Datenerhebung

§ 20h
Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen

§ 20i
Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung

§ 20j
Rasterfahndung

§ 20k
Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme

§ 20l
Überwachung der Telekommunikation

§ 20m
Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten

§ 20n
Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten

§ 20o
Platzverweisung

§ 20p
Gewahrsam

§ 20q
Durchsuchung von Personen

§ 20r
Durchsuchung von Sachen

§ 20s
Sicherstellung

§ 20t
Betreten und Durchsuchen von Wohnungen

§ 20u
Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen

§ 20v
Gerichtliche Zuständigkeit, Kennzeichnung, Verwendung und Löschung

§ 20w
Benachrichtigung

§ 20x
Übermittlung an das Bundeskriminalamt

Artikel 2
Änderung des Telemediengesetzes

Artikel 3
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

Artikel 5
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

Erster Teil

A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

B. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

C. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

D. Finanzielle Auswirkung

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Zweiter Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 20a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 bis 5

Zu § 20j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 20l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 20m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20o

Zu § 20p

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20q

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20r

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20s

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20t

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20u

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20v

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 20w

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20x

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 136: Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt


 
 
 


Drucksache 492/08

... 21. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich weiterhin für ein internationales Verbot von Streumunition zu engagieren, nach Wegen zu suchen, um nicht gezündete Sprengkörper ausfindig und unschädlich zu machen, den betroffenen Ländern weiterhin finanzielle und technische Hilfe zukommen zu lassen, sowie auch weiterhin auf den Abschluss der laufenden Verhandlungen über die Verschärfung des weltweiten Verbots von Landminen, ein weltweites Verbot von Uranwaffen und ein weltweites Übereinkommen zur Kontrolle des Transfers konventioneller Waffen hinzuarbeiten findet es vor diesem Hintergrund beschämend, dass der EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren trotz des bevorstehenden 10. Jahrestages im Jahr 2008 noch nicht rechtsverbindlich ist, und dass nach wie vor unkontrollierte Waffenausfuhren aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union relativ ungehindert vonstatten zu gehen scheinen, sogar an Regierungen von Staaten, in denen die Europäische Union eine ESVP-Operation startet bzw. ins Auge fasst; nimmt ferner die Gefahr zur Kenntnis, dass über Mitgliedstaaten mit weniger strengen Ausfuhrkontrollen und/oder durch eine unverantwortlich flexible Handhabung der Internationalen Einfuhrbescheinigung Waffen durch die Europäische Union in Drittstaaten geschleust werden; betont daher, dass es für alle Mitgliedstaaten wichtig ist bei den Waffenausfuhrkontrollen höchste Standards anzuwenden, um zu vermeiden dass mit EU-Waffen Konflikte angeheizt werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/08




Der Vertrag von Lissabon

Bewertung und Ergänzung der ESS

Direkter sicherheitspolitischer Dialog mit der neuen Regierung der Vereinigten Staaten und mit Kanada

Zivile Krisenbewältigung und Katastrophenschutz

Menschliche Sicherheit und die Sicherheitsdimension in der Entwicklungspolitik

Die diplomatische Rolle der Europäischen Union in Bezug auf das iranische Atomprogramm

Militärische Einsatzkräfte

Finanzierung von ESVP-Einsätzen

ESVP und parlamentarische Kontrolle

Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der NATO


 
 
 


Drucksache 929/07

... a) Bomben, Torpedos, Granaten, Rauch- und Nebelbüchsen, Raketen, Minen, Flugkörper, Wasserbomben, Sprengkörper-Ladungen, -Vorrichtungen und Zubehör, "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 929/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen der Union und der internationalen Zusammenarbeit

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Genehmigungen

Artikel 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 5
Allgemeingenehmigungen

Artikel 6
Globalgenehmigungen

Artikel 7
Einzelgenehmigungen

Kapitel III
Information, Zertifizierung und Ausfuhr nach der Verbringung

Artikel 8
Information durch die Lieferanten

Artikel 9
Zertifizierung

Artikel 10
Ausfuhrbeschränkungen

Kapitel IV
Zusammenarbeit im Zollwesen und in der Verwaltung

Artikel 11
Zusammenarbeit im Zollwesen

Artikel 12
Informationsaustausch

Kapitel V
Aktualisierung der Liste der Verteidigungsgüter

Artikel 13
Aktualisierung des Anhangs

Artikel 14
Ausschuss

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Schutzmaßnahmen

Artikel 16
Berichterstattung

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

Anhang
Liste der Verteidigungsgüter

ML1 WAFFEN MIT GLATTEM LAUF MIT EINEM KALIBER KLEINER ALS 20 MM, ANDERE HANDFEUERWAFFEN UND MASCHINENWAFFEN MIT EINEM KALIBER VON 12,7 MM 0,50 INCH ODER KLEINER UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML2 WAFFEN MIT GLATTEM LAUF MIT EINEM KALIBER VON 20 MM ODER GRÖßER, ANDERE WAFFEN ODER BEWAFFNUNG MIT EINEM KALIBER GRÖßER ALS 12,7 MM 0,50 INCH , WERFER UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML3 MUNITION UND ZÜNDERSTELLVORRICHTUNGEN WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML4 BOMBEN, TORPEDOS, RAKETEN, FLUGKÖRPER, ANDERE SPRENGKÖRPER UND -LADUNGEN SOWIE ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG UND ZUBEHÖR WIE FOLGT, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML5 FEUERLEITEINRICHTUNGEN, ZUGEHÖRIGE ÜBERWACHUNGS- UND ALARMIERUNGSAUSRÜSTUNG SOWIE VERWANDTE SYSTEME, PRÜF- ODER JUSTIERAUSRÜSTUNG UND AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN WIE FOLGT, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:

ML6 LANDFAHRZEUGE UND BESTANDTEILE HIERFÜR WIE FOLGT:

ML7 CHEMISCHE ODER BIOLOGISCHE TOXISCHE AGENZIEN, REIZSTOFFE, RADIOAKTIVE stoffe, ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG, BESTANDTEILE UND MATERIALIEN WIE FOLGT:

ML8 ENERGETISCHE MATERIALIEN UND ZUGEHÖRIGE stoffe WIE FOLGT:

ML9 KRIEGSSCHIFFE, MARINE-SPEZIALAUSRÜSTUNG UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESTANDTEILE HIERFÜR, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE:

ML10 LUFTFAHRZEUGE, LUFTFAHRTGERÄTE NACH DEM PRINZIP .LEICHTER ALS LUFT, UNBEMANNTE LUFTFAHRZEUGE, TRIEBWERKE, LUFTFAHRZEUG-AUSRÜSTUNG, ZUSATZAUSRÜSTUNG UND BESTANDTEILE, BESONDERS KONSTRUIERT ODER GEÄNDERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, WIE FOLGT:

ML11 ELEKTRONISCHE AUSRÜSTUNG, SOWEIT nicht ANDERWEITIG VON DER GEMEINSAMEN MILITÄRGÜTERLISTE DER EU ERFASST, WIE FOLGT UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML12 WAFFENSYSTEME MIT HOHER KINETISCHER ENERGIE HIGH VELOCITY KINETIC ENERGY WEAPON SYSTEMS UND ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML13 SPEZIALPANZER- ODER SCHUTZAUSRÜSTUNG UND KONSTRUKTIONEN SOWIE BESTANDTEILE WIE FOLGT:

ML14 SPEZIALISIERTE AUSRÜSTUNG FÜR DIE MILITÄRISCHE AUSBILDUNG ODER FÜR DIE SIMULATION MILITÄRISCHER SZENARIEN, SIMULATOREN, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR DIE AUSBILDUNG IM UMGANG MIT DEN VON NUMMER ML1 ODER ML2 ERFASSTEN FEUERWAFFEN ODER WAFFEN, SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR.

ML15 BILDAUSRÜSTUNG ODER AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:

ML16 SCHMIEDESTÜCKE, GUSSSTÜCKE UND ANDERE UNFERTIGE ERZEUGNISSE, DEREN VERWENDUNG IN EINER ERFASSTEN WARE ANHAND VON MATERIALZUSAMMENSETZUNG, GEOMETRIE ODER FUNKTION BESTIMMT WERDEN KANN UND DIE FÜR EINE DER VON NUMMER ML1, ML2, ML3, ML4, ML6, ML9, ML10, ML12 ODER ML19 ERFASSTEN WAREN BESONDERS KONSTRUIERT SIND.

ML17 VERSCHIEDENE AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE, MATERIALIEN UND BIBLIOTHEKEN WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML18 AUSRÜSTUNG FÜR DIE HERSTELLUNG DER VON DER GEMEINSAMEN MILITÄRGÜTERLISTE DER EU ERFASSTEN WAREN WIE FOLGT:

ML19 STRAHLENWAFFEN-SYSTEME, ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG, AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN ODER VERSUCHSMODELLE WIE FOLGT UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML20 KRYOGENISCHE TIEFTEMPERATUR- UND SUPRALEITENDE AUSRÜSTUNG WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:

ML21 SOFTWARE WIE FOLGT:

ML22 TECHNOLOGIE WIE FOLGT:

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 121/07

... a) ein Kernsprengkörper oder



Drucksache 927/06

... 12. begrüßt die Tatsache, dass das CCW-Protokoll V über explosive Kampfmittelrückstände am 12. November 2006 in Kraft getreten und somit verbindliches Völkerrecht geworden ist; unterstreicht, dass dies bedeutet, dass die Staaten ihre Hoheitsgebiete von nicht detonierten Sprengkörpern reinigen müssen, um die Zahl der zivilen Opfer nach Konflikten zu verringern; unterstreicht ferner, dass dieses Protokoll diejenigen Vertragsparteien, die für die Rückstände verantwortlich sind verpflichtet, an deren Beseitigung mitzuwirken, selbst wenn das entsprechende Gebiet nicht unter ihrer Kontrolle steht; weist nachdrücklich darauf hin, dass dieses Protokoll für nicht detonierte Sprengkörper aller Art einschließlich Streumunition gilt;



Drucksache 315/05

... 8. fordert alle Staaten, insbesondere die Kernwaffenstaaten, auf, andere Staaten, die in den Besitz von Kernwaffen oder anderen nuklearen Sprengkörpern zu gelangen versuchen, vor allem solche, die nicht Parteien des Nichtverbreitungsvertrags sind, nicht zu unterstützen oder zu ermutigen;



Drucksache 15/05

... Füllsprengkörper

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 889/04

... Sprengkörper

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

1. § 1 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

2. § 2 Nr. 4 wird wie folgt gefasst:

3. § 5 wird wie folgt geändert:

4. § 6 wird wie folgt geändert:

5. In § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

6. § 9 wird wie folgt geändert:

7. § 10 wird wie folgt geändert:

8. Anlage 1 wird wie folgt gefasst:

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

9. Anlage 2 wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu § 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu § 5

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu § 7

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu § 10

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Buchstabe a

Buchstabe c

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 720/04

Kernsprengkörper im Sinne des Art. 4 der



Drucksache 709/04

... es, die zur Verwendung als Sprengstoffe , Zündstoffe, Treibstoffe, pyrotechnische Sätze oder zur Herstellung dieser Stoffe bestimmt sind; hierzu gehört auch eine Anlage zum Laden, Entladen oder Delaborieren von Munition oder sonstigen Sprengkörpern, ausgenommen Anlagen im handwerklichen Umfang oder zur Herstellung von Zündhölzern sowie ortsbewegliche Mischladegeräte; Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Wiedergewinnung oder Vernichtung von explosions- 10.2 X gefährlichen Stoffen im Sinne des

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Drucksache 709/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratieabbau

Artikel 1
Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 2
Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung

Artikel 5
Aufhebung der Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung

Artikel 6
Änderung der Altölverordnung

Artikel 7
Änderung der Altholzverordnung

Artikel 8
Änderung der Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Artikel 9
Änderung der Verpackungsverordnung

Artikel 10
Aufhebung der Transportgenehmigungsverordnung

Artikel 11
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 14
Aufhebung des Abwasserabgabengesetzes

Artikel 15
Aufhebung des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter

Artikel 16
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Erstes Buch (I)

Artikel 17
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Viertes Buch (IV)

Artikel 18
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Fünftes Buch (V)

Artikel 19
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Sechstes Buch (VI)

Artikel 20
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 21
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Achtes Buch (VIII)

Artikel 22
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Neuntes Buch (IX)

Artikel 23
Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes

Artikel 24
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 25
Änderung der Heimpersonalverordnung

Artikel 26
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 27
Änderung der Baunutzungsverordnung

Artikel 28
Änderung des Mineralölsteuergesetzes

Artikel 29
Änderung der Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 30
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 31
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummern 8 bis 10

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Artikel 7 und 8
(Altholzverordnung und Entsorgungsfachbetriebeverordnung)

Artikel 9
(Verpackungsverordnung)

Artikel 10
(Transportgenehmigungsverordnung)

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikeln 16

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 28

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 807/04

... – Maßnahmen zur Bewältigung der Probleme im Zusammenhang mit Antipersonenminen, nicht zur Wirkung gelangten Kampfmittel oder anderen Sprengkörpern, Kleinwaffen und leichten Waffen und anderen gefährlichen Überresten aus kriegerischen Auseinandersetzungen, einschließlich Räumung und Vernichtung von Arsenalen, Hilfe für die Opfer solcher Kampfmittel sowie Sensibilisierungsprogramme;

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Drucksache 807/04




Begründung

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
, 14 Art der Maßnahmen und flankierende Maßnahmen

Artikel 15
-16 Kofinanzierungen und Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

Artikel 20
, 21 – 22 Vorfinanzierungen, Zuschüsse und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Schlussbestimmungen

Vorschlag

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Artikel 9
Annahme neuer politischer Initiativen

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
Art der Maßnahmen

Artikel 14
Flankierende Maßnahmen

Artikel 15
Kofinanzierung

Artikel 16
Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 20
Vorfinanzierungen

Artikel 21
Zuschüsse

Artikel 22
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 24
Bericht

Artikel 25
Ausschuss

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Aufhebung

Artikel 28
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 734/04

... es, die zur Verwendung als Sprengstoffe, Zündstoffe, Treibstoffe, pyrotechnische Sätze oder zur Herstellung dieser Stoffe bestimmt sind; hierzu gehört auch eine Anlage zum Laden, Entladen oder Delaborieren von Munition oder sonstigen Sprengkörpern, ausgenommen Anlagen im handwerklichen Umfang oder zur Herstellung von Zündhölzern sowie ortsbewegliche Mischladegeräte;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 734/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Öffentliche Haushalte

Wirtschaft und Bürger

Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich des Umweltrechts

Artikel 1
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)

1. § 16 wird wie folgt geändert:

2. § 19 wird wie folgt geändert:

3. § 20 wird wie folgt geändert:

4. § 21 wird wie folgt geändert:

5. § 25 wird wie folgt geändert:

6. § 28 wird wie folgt geändert:

7. § 29 wird wie folgt geändert:

8. § 31 wird wie folgt geändert:

9. § 34 wird wie folgt geändert:

10. § 44 wird wie folgt geändert:

11. § 47 wird wie folgt geändert:

12. § 49 erhält folgende Fassung:

13. § 50 erhält folgende Fassung:

14. § 51 wird aufgehoben.

15. § 61 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung der Nachweisverordnung (NachwV)

1. § 6 wird wie folgt geändert:

2. § 24 wird wie folgt geändert:

3. § 27 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Aufhebung der Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung (AbfKoBiV)

Artikel 4
Aufhebung der Transportgenehmigungsverordnung (TgV)

Artikel 5
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Artikel 6
Änderung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)

Artikel 7 Änderung der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemein

Änderungen im Immissionsschutzrecht

II. Zu den einzelnen Vorschriften

II.1 Abfallrecht

II.2 Immissionsschutzrecht

II.3 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.