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16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Statistikbereiche"


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Drucksache 414/1/17

... Die Länder sind im Statistikbereich an ihrer Belastungsgrenze. Es können nicht immer mehr Aufgaben durch das vorhandene Personal übernommen werden. Für erweiterte Berichtskreise muss es eine Kompensation für den damit verbundenen Aufwand oder entsprechende Entlastungen in anderen Statistikbereichen geben. Diese Problematik ist grundsätzlich anzugehen. Beispielgebend könnten Ansätze sein, wie sie bei der Deregulierung gegangen worden sind.



Drucksache 414/17 (Beschluss)

... Die Länder sind im Statistikbereich an ihrer Belastungsgrenze. Es können nicht immer mehr Aufgaben durch das vorhandene Personal übernommen werden. Für erweiterte Berichtskreise muss es eine Kompensation für den damit verbundenen Aufwand oder entsprechende Entlastungen in anderen Statistikbereichen geben. Diese Problematik ist grundsätzlich anzugehen. Beispielgebend könnten Ansätze sein, wie sie bei der Deregulierung gegangen worden sind.

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Drucksache 414/17 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung


 
 
 


Drucksache 550/1/16

... Die Länder sind - gerade im Statistikbereich - an ihrer Belastungsgrenze. Es können nicht immer mehr Aufgaben durch das vorhandene Personal übernommen werden.

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Drucksache 550/1/16




1. Zu § 7

§ 7a
Erhebungen über Mineralöl und Mineralölerzeugnisse

2. Zu § 13 Absatz 6 - neu - EnStatG

3. Zu § 13 Absatz 6 - neu - EnStatG*

4. Zu § 13 Absatz 7 - neu - EnStG* **

5. Zum Gesetzentwurf insgesamt

6. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 754/1/16

... Die Länder sind im Statistikbereich an ihrer Belastungsgrenze. Es können nicht immer mehr Aufgaben durch das vorhandene Personal übernommen werden. Für die durch EU-Verordnungen erweiterten Berichtskreise und verkürzten Übermittlungsfristen muss es eine Kompensation für den damit verbundenen Aufwand oder entsprechende Entlastungen in anderen Statistikbereichen geben. Hierzu äußert sich weder dieser Verordnungsvorschlag, noch haben dies andere Verordnungsvorschläge getan. Deshalb ist es erforderlich, diese Problematik grundsätzlich anzugehen. Beispielgebend könnten Ansätze sein, wie sie bei der Deregulierung gegangen wurden.



Drucksache 758/16

... Eurostat veröffentlicht europäische statistische Daten in zahlreichen Statistikbereichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003

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Drucksache 758/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertungen/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Genaue Erläuterungen der vorgeschlagenen Vorschriften

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 4
Lokale Verwaltungseinheiten

Artikel 4a
Statistikraster

Artikel 4b
Territoriale Typologien auf EU-Ebene

Artikel 7
Ausschussverfahren

Artikel 7a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 550/16 (Beschluss)

... Die Länder sind - gerade im Statistikbereich - an ihrer Belastungsgrenze. Es können nicht immer mehr Aufgaben durch das vorhandene Personal übernommen werden.

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Drucksache 550/16 (Beschluss)




1. Zu § 7

§ 7a
Erhebungen über Mineralöl und Mineralölerzeugnisse

2. Zu § 13 Absatz 6 - neu - EnStatG Dem § 13 ist folgender Absatz 6 anzufügen:

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 160/10

... Mit dem Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) aus dem Jahr 2003 wurden die rechtlichen Voraussetzungen für Untersuchungen geschaffen, mit denen geklärt werden sollte, ob sich die unterjährigen Daten, die bei den Finanzbehörden und der Bundesagentur für Arbeit verfügbar sind, auch für Wirtschaftsstatistiken eignen. Das mit dem VwDVG verfolgte Ziel war es des Weiteren, auch die Verfahren der Datenverarbeitung zu testen und zu verbessern. Bei positiven Untersuchungsergebnissen sollten die Daten der Finanzbehörden und der Bundesagentur für Arbeit verwendet werden. Von dieser Möglichkeit wird in ausgewählten Statistikbereichen bereits Gebrauch gemacht. Dabei werden die auf der Grundlage des integrierten Meldeverfahrens zur Sozialversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit verfügbaren Daten von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder nicht unmittelbar genutzt. Vielmehr übermittelt die Bundesagentur für Arbeit die Daten aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik.

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Drucksache 160/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Zwecke der Wirtschaftsstatistiken (Verwaltungsdatenverwendungsgesetz – VwDVG)

§ 1
Übermittlung und Verwendung

§ 2
Daten der Finanzbehörden

§ 3
Daten der Bundesagentur für Arbeit

§ 4
Rückfragen

§ 5
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Handwerkstatistikgesetzes

Artikel 3
Änderung des Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Verdienststatistikgesetzes

Artikel 5
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

II. Regelungsinhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

IV.1 Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5 Vollzugsaufwand

IV.2 Kosten- und Preiswirkungen

IV.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten

5 Unternehmen

5 Verwaltung

V. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1111: Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Zwecke der Wirtschaftsstatistiken und zur Änderung von Statistikgesetzen


 
 
 


Drucksache 706/09

... Innerhalb jedes NSA erfolgt die Erstellung von Statistiken durch die verschiedenen Produktionslinien bzw. -verfahren der unterschiedlichen Statistikbereiche. Die gesamten Produktionsprozesse eines statistischen Amtes werden als seine Geschäftsarchitektur bezeichnet. Derzeit beruht die Geschäftsarchitektur der meisten NSÄ in der EU weiterhin hauptsächlich auf einem produktbezogenen "

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Drucksache 706/09




1 Einleitung

2 Derzeitige Situation: das erweiterte Stovepipe-Modell

Kasten 1: Die Entwicklung des derzeitigen Systems der Erstellung von europäischen Statistiken*

3 Veränderungen der ESS-Geschäftsarchitektur

Kasten 2: Auswirkungen auf Bürger und Verwaltungen

4 Auswirkungen auf die ESS-Geschäftsarchitektur: die Methode der europäischen Systeme für die Statistik

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten

Kasten 3: Auswirkungen auf Unternehmen

Kasten 4: Verknüpfung von Erhebungsdaten mit administrativen Daten

Auf der Ebene der EU

5 Politische und managementbezogene Herausforderungen

5.1 Herausforderungen für das ESS

Kasten 5: Neue Formen der Kommunikation mit den Nutzern

5.2 Herausforderungen für Eurostat

Kasten 6: Auswirkungen auf die Rolle von Eurostat in der Kommission

6 Auf dem Wege zur neuen Methode der europäischen Systeme für die Statistik


 
 
 


Drucksache 729/07

... 2. Bei der Anwendung der in Absatz 1 festgelegten Qualitätsmaßstäbe auf die unter sektorale Rechtsvorschriften in bestimmten Statistikbereichen fallenden Daten werden die Modalitäten, der Aufbau und die Periodizität der in den sektoralen Rechtsvorschriften vorgesehenen Qualitätsberichte von der Kommission nach dem Regelungsverfahren gemäß Artikel 27 Absatz 2 festgelegt. Besondere Qualitätsanforderungen wie Zielwerte und Mindestnormen für die Statistikproduktion können in sektoralen Rechtsvorschriften festgelegt sein. Enthalten die sektoralen Rechtsvorschriften keine derartigen Bestimmungen, kann die Kommission entsprechende Maßnahmen ergreifen. Maßnahmen dieser Art, die eine Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung durch die Hinzufügung neuer Bestimmungen bewirken, werden nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle gemäß Artikel 27 Absatz 3 erlassen.

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Drucksache 729/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Allgemeiner Kontext

Gründe und Ziele des Vorschlags

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenanalyse

Anhörung interessierter Kreise

Folgenanalyse

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des vorgeschlagenen Rechtsakts

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Europäische Statistiken

Artikel 2
Statistische Grundsätze

Artikel 3
Definitionen

Kapitel II
Statistische Governance

Artikel 4
Das Europäische Statistische System

Artikel 5
Nationale statistische Ämter und andere einzelstaatliche Stellen

Artikel 6
Kommission (Eurostat)

Artikel 7
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen

Artikel 8
Zusammenarbeit mit dem ESZB

Artikel 9
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 10
Qualität der Statistik

Kapitel III
Erstellung europäischer Statistiken

Artikel 11
Europäisches Statistisches Programm

Artikel 12
Durchführung des Europäischen Statistischen Programms

Artikel 13
Kooperationsnetze

Artikel 14
Europäischer Ansatz für die Statistik

Artikel 15
Zeitlich begrenzte statistische Direktmaßnahmen der Kommission (Eurostat)

Artikel 16
Jährliches Arbeitsprogramm

Kapitel IV
Verbreitung europäischer Statistiken

Artikel 17
Verbreitungsmaßnahmen

Artikel 18
Dateien zur öffentlichen Verwendung

Kapitel V
Statistische Geheimhaltung

Artikel 19
Schutz vertraulicher Daten innerhalb des ESS

Artikel 20
Übermittlung vertraulicher Daten

Artikel 21
Schutz vertraulicher Daten bei der Kommission (Eurostat)

Artikel 22
Zugang zu vertraulichen Daten für Forschungszwecke

Artikel 23
Zugang zu Verwaltungsunterlagen

Artikel 24
Daten aus öffentlichen Quellen

Artikel 25
Zustimmung des statistischen Datensubjekts

Artikel 26
Verstoß gegen die statistische Geheimhaltung

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 27
Ausschuss

Artikel 28
Aufhebung

Artikel 29
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 516/07

... – In der Statistik gibt es Querschnittsthemen - beispielsweise liefern mehrere statistische Bereiche Beschäftigungsdaten, und zuweilen wird ein und dasselbe Phänomen aus unterschiedlichen Blickwinkeln beschrieben. Zur Verbesserung der Harmonisierung werden Studien über die Harmonisierung der Methodiken zwischen den jeweiligen Statistikbereichen eingeleitet werden. Hierfür werden die Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung benötigen.

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Drucksache 516/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Aufstellung des Programms

Artikel 2
Geltungsbereich und allgemeine Ziele

Artikel 3
Maßnahmen

Artikel 4
Jährliches Arbeitsprogramm

Artikel 5
Ausschuss

Artikel 6
Bewertung

Artikel 7
Finanzierung

Artikel 8
Inkrafttreten

Anhang
Untergliederung der in Artikel 3 aufgeführten Maßnahmen

Ziel 1: Entwicklung von Zielindikatoren und Überprüfung der Prioritäten

Maßnahme 1.1: Entwicklung neuer Bereiche

Maßnahme 1.2: Ermittlung von weniger wichtigen Bereichen

Ziel 2: Rationalisierung des Systems der unternehmensbezogenen Statistiken

Maßnahme 2.1: Integration von Konzepten und Methoden innerhalb des rechtlichen Rahmens

Maßnahme 2.2: Entwicklung von Statistiken über Unternehmensgruppen

Maßnahme 2.3: Europäische Erhebungen zur Minimierung der Belastung der Unternehmen

Ziel 3: Einführung eines effizienteren Verfahrens für die Datenerhebung

Maßnahme 3.1: Bessere Nutzung der im statistischen System bereits vorhandenen Daten, einschließlich der Möglichkeit von Schätzungen

Maßnahme 3.2: Bessere Nutzung der in der Wirtschaft bereits vorhandenen Daten

Maßnahme 3.3: Entwicklung von Hilfsmitteln zur effizienteren Extraktion, Übermittlung und Verarbeitung der Daten

Ziel 4: Modernisierung und Vereinfachung von Intrastat

Maßnahme 4.1: Harmonisierung der Methoden, um die Qualität in einem vereinfachten Intrastat-System zu erhöhen

Maßnahme 4.2: Bessere Nutzung von Verwaltungsdaten

Maßnahme 4.3: Verbesserung und Vereinfachung des Datenaustauschs für Intrastat

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 869/1/06

... 10. Leider beinhaltet der Vorschlag eine Reihe von Ausweitungen in verschiedenen Statistikbereichen, die eine höhere Belastung von Unternehmen nach sich ziehen. Kritisch sieht der Bundesrat insbesondere die geplante Entwicklung neuer amtlicher Statistiken, wie z.B. zur Vertiefung des Verständnisses für die Globalisierung der Wirtschaft, über Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologien und die Neuordnung der strukturellen Unternehmensstatistik (vgl. Stellungnahme des Bundesrates vom 7. April 2006 - BR-Drucksache 169/06 (Beschluss)). Hier fordert der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, einer Ausweitung der Belastung von Unternehmen sowohl bei der Erstellung der jährlichen Arbeitsprogramme als auch bei der konkreten Umsetzung in Rechtsakte eindringlich entgegenzuwirken.

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Drucksache 869/1/06




Zu Anhang II Titel II Landwirtschaft

Zu Anhang II Titel XIX – Umwelt

Statistiken über Bildung


 
 
 


Drucksache 831/06

... Die Kommission ernennt nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Rates vierzehn Mitglieder des Ausschusses. Mit Blick auf die Ernennung dieser Mitglieder übermittelt jeder Mitgliedstaat der Kommission eine Liste mit zwei Kandidaten, die über fundierte Kenntnisse im Bereich der Statistik verfügen. Die Kommission bemüht sich darum, dass die Zusammensetzung des Ausschusses die Zivilgesellschaft einschließlich der Wissenschaft angemessen widerspiegelt und die verschiedenen im Statistikprogramm der Gemeinschaft behandelten Statistikbereiche angemessen abdeckt.

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Drucksache 831/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zu dem Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Beratender Ausschuss

Artikel 2
Aufgaben

Artikel 3
Beziehungen zu den Europäischen Institutionen und anderen Gremien

Artikel 4
Zusammensetzung und Ernennungsverfahren

Artikel 5
Amtszeit der Mitglieder

Artikel 6
Struktur und Arbeitsweise des Ausschusses

Artikel 7
Beschlussverfahren

Artikel 8
Vertraulichkeit

Artikel 9
Geschäftsordnung

Artikel 10
Aufhebung

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 211/17 PDF-Dokument



Drucksache 478/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.