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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Steuerauskunftsverordnung"


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Drucksache 412/17

... geregelt, dass künftig für durch mehrere Beteiligte verwirklichte Sachverhalte - zu denen insbesondere die Organschaft gehört - eine einheitliche verbindliche Auskunft ermöglicht werden soll. Hierzu ist eine Anpassung der Steuerauskunfts-Verordnung erforderlich. Die Auskunft soll von allen Beteiligten gemeinsam beantragt werden und für alle Beteiligten auch einheitlich verbindlich sein. Für die Bearbeitung des gemeinsamen Auskunftsantrags fällt dann nur noch eine Gebühr an. Mit den vorliegenden Änderungen in der SteuerauskunftsVerordnung wird dieses gesetzgeberische Ziel für Organschaften umgesetzt. Hierzu gibt es keine Alternativen.



Drucksache 631/15 (Beschluss)

... und die auf der Ermächtigung in § 89 Absatz 2 Satz 4 AO beruhende Steuerauskunftsverordnung keine ausdrücklichen normativen Vorgaben für die Erteilung von verbindlichen Auskünften in Fällen, in denen die zugrundeliegenden Sachverhalte die steuerlichen Verhältnisse mehrerer Personen betreffen (z.B. Organschaftsfälle). Daraus resultiert insbesondere Konfliktpotential unter den Gesichtspunkten "Zuständigkeit", "Reichweite der Bindungswirkung", "Zahl der Gebührenfestsetzungen", "Aufhebung oder Änderung einer verbindlichen Auskunft" und "Vertrauensschutz". Eine im Interesse der Rechtssicherheit und der einheitlichen Rechtsanwendung für Antragsteller grundsätzlich zu befürwortende Anpassung der Steuerauskunftsverordnung an die Besonderheiten in "Mehrpersonenverhältnissen" setzt voraus, dass die Ermächtigungsgrundlage in § 89 Absatz 2 Satz 4 AO derartige Anpassungsregelungen deckt. Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob es insoweit einer - gegebenenfalls auch nur klarstellenden - Änderung der genannten Ermächtigungsgrundlage bedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - und Nummer 13a - neu - §§ 85 und 93 Absatz 7 AO

Zu § 85

Zu § 93

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 88 Absatz 4 AO

3. Zu Artikel 1 nach Nummer 12 § 89 Absatz 2 AO

4. Zu Artikel 1 Nummer 14, 15 und 21 §§ 93c Absatz 1, 109 Absatz 2, 149 Absatz 3 und 4 AO

5. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 152 AO

6. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 152 AO

7. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 383b Absatz 1 Nummer 2 AO

8. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe 0a - neu -, Nummer 9a - neu -, Nummer 10 § 10 Absatz 1, § 35a Absatz 5 Satz 4 - neu -, § 36 Absatz 2 Nummer 2 Satz 3 EStG Artikel 5 Nummer 1 § 50 Absatz 8 Satz 2 EStDV

9. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 22a Absatz 1 und 3 EStG

10. Zu Artikel 4 Nummer 8 § 32b Absatz 3 EStG

11. Zu Artikel 4 Nummer 19 § 45a Absatz 2 und 3 EstG

12. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - und Nummer 5 Buchstabe a1 - neu - §§ 64, 84 EStDV

§ 64
Nachweis von Krankheitskosten

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 5

13. Zu Artikel 5 nach Nummer 3 § 68b EStDV


 
 
 


Drucksache 631/1/15

... und die auf der Ermächtigung in § 89 Absatz 2 Satz 4 AO beruhende Steuerauskunftsverordnung keine ausdrücklichen normativen Vorgaben für die Erteilung von verbindlichen Auskünften in Fällen, in denen die zugrundeliegenden Sachverhalte die steuerlichen Verhältnisse mehrerer Personen betreffen (z.B. Organschaftsfälle). Daraus resultiert insbesondere Konfliktpotential unter den Gesichtspunkten "Zuständigkeit", "Reichweite der Bindungswirkung", "Zahl der Gebührenfestsetzungen", "Aufhebung oder Änderung einer verbindlichen Auskunft" und "Vertrauensschutz". Eine im Interesse der Rechtssicherheit und der einheitlichen Rechtsanwendung für Antragsteller grundsätzlich zu befürwortende Anpassung der Steuerauskunftsverordnung an die Besonderheiten in "Mehrpersonenverhältnissen" setzt voraus, dass die Ermächtigungsgrundlage in § 89 Absatz 2 Satz 4 AO derartige Anpassungsregelungen deckt. Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob es insoweit einer - gegebenenfalls auch nur klarstellenden - Änderung der genannten Ermächtigungsgrundlage bedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - und Nummer 13a - neu - §§ 85 und 93 Absatz 7 AO

Zu § 85

Zu § 93

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 88 Absatz 4 AO

3. Zu Artikel 1 nach Nummer 12 § 89 Absatz 2 AO

4. Zu Artikel 1 Nummer 14, 15 und 21 §§ 93c Absatz 1, 109 Absatz 2, 149 Absatz 3 und 4 AO

5. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 152 AO

6. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 152 AO

7. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 383b Absatz 1 Nummer 2 AO

8. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe 0a - neu -, Nummer 9a - neu -, Nummer 10 § 10 Absatz 1, § 35a Absatz 5 Satz 4 - neu -, § 36 Absatz 2 Nummer 2 Satz 3 EStG Artikel 5 Nummer 1 § 50 Absatz 8 Satz 2 EStDV

9. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 22a Absatz 1 und 3 EStG

10. Zu Artikel 4 Nummer 8 § 32b Absatz 3 EStG

11. Zu Artikel 4 Nummer 19 § 45a Absatz 2 und 3 EstG

12. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - und Nummer 5 Buchstabe a1 - neu - §§ 64, 84 EStDV

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 5

13. Zu Artikel 5 nach Nummer 3 § 68b EStDV


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.