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37 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Stimmrechtsausübung"


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Drucksache 181/20

... 1. dem Erwerber die Ausübung von Stimmrechten unmittelbar oder mittelbar zu ermöglichen, insbesondere durch Übergabe von Inhaberpapieren, durch Indossament von Namenpapieren, durch Übertragung nach den Bestimmungen des Depotgesetzes oder des Effektengiroverkehrs, durch Stimmrechtsvereinbarungen, Annahme von Weisungen zur Stimmrechtsausübung oder vergleichbare Handlungen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

§ 29
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5122, BMWi Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 387/1/19

... Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 20. Februar 2019, II R 25/16) kann die Verpflichtung zu einer einheitlichen Stimmrechtsausübung der hinsichtlich der Verfügung gebundenen Gesellschafter sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. R E 13b.6 Absatz 6 ist daher entsprechend anzupassen, indem das Wort "schriftlich" gestrichen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/1/19




1. Zu Artikel 1 R E 13b.6 Absatz 6 ErbStR 2019

2. Zu Artikel 1 R E 13b.29 Absatz 3 ErbStR 2019

3. Zu Artikel 1 R E 13b.29 Absatz 4 Satz 1a - neu - ErbStR 2019

4. Zu Artikel 1 R E 28a.2 Absatz 2 Satz 6 und R E 28a.4 Absatz 2 Satz 8 ErbStR 2019

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 R B 97.6 Absatz 1 Satz 2 ErbStR 2019


 
 
 


Drucksache 22/1/15

... Mit der Festlegung des Nachweisstichtags auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung fallen der Nachweis der Inhaberschaft und die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung deutlich weiter auseinander als dies bei Namensaktien notwendig ist und bisher üblich war. Ziel einer gesetzlichen Regelung muss sein, eine möglichst hohe Übereinstimmung zwischen Stimmberechtigung und wirtschaftlicher Eigentümerstellung zu gewährleisten. Je weiter der Stichtag vor der Hauptversammlung liegt, desto geringer ist die Übereinstimmung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 123 Absatz 6 AktG

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 123 Absatz 6 AktG

3. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 139 Absatz 1 Satz 1 , Nummer 17 Buchstabe a § 140 Absatz 2 Satz 2 AktG *

5. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 394 Satz 4 - neu - AktG

6. Zu Artikel 5a - neu - § 94 Absatz 1 und Absatz 2 -neu-, § 96 Absatz 1 GVG

'Artikel 5a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 94

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 166/1/14

... 1. Der Bundesrat unterstützt das Bestreben der Kommission, die Aktionäre börsennotierter Unternehmen durch vereinfachte Stimmrechtsausübung und Gewährung von Kontroll- und Informationsrechten stärker in die Unternehmen einzubeziehen, um eine langfristige und nachhaltige Unternehmensleistung zu erreichen.



Drucksache 166/14 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat unterstützt das Bestreben der Kommission, die Aktionäre börsennotierter Unternehmen durch vereinfachte Stimmrechtsausübung und Gewährung von Kontroll- und Informationsrechten stärker in die Unternehmen einzubeziehen, um eine langfristige und nachhaltige Unternehmensleistung zu erreichen.



Drucksache 130/12

... Der Vertrag ändert diese Verfahren des AEUV selbst nicht. Vielmehr schließen die Mitgliedstaaten in Artikel 7 eine verbindliche Vereinbarung über ihre Stimmrechtsausübung im Rat mit der Folge, dass sich die Mehrheitserfordernisse faktisch umkehren. Die Vertragsparteien beschränken damit ihren Ermessensspielraum bei Abstimmungen im Rat und führen so eine weitgehende Automatisierung des Entscheidungsprozesses herbei. Dies stellt keine Umgehung des Unionsrechts oder einen Verstoß gegen die Pflicht der loyalen Zusammenarbeit nach Artikel 4 Absatz 3 EUV dar. Vielmehr dient es dem Ziel des AEUV, das Defizitverfahren möglichst effektiv durchzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 130/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

1. Wesentliche Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion zwischen dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, Ungarn, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und dem Königreich Schweden

Titel I
Zweck und Anwendungsbereich

Artikel 1

Titel II
Kohärenz mit dem Unionsrecht und Verhältnis zum Unionsrecht

Artikel 2

Titel III
Fiskalpolitischer Pakt

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Titel IV
Wirtschaftspolitische Koordinierung und Konvergenz

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Titel V
Steuerung des Euro-Währungsgebiets

Artikel 12

Artikel 13

Titel VI
Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Anhang Vertrag
über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

1. Inhalt und Würdigung des wesentlichen Vertragsinhalts

2. Erläuterung der Vertragsnormen im Einzelnen

Titel I
Zweck und Anwendungsbereich des Vertrags

Titel II
Kohärenz mit dem Unionsrecht und Verhältnis zum Unionsrecht

Artikel 2

Titel III
Fiskalpolitischer Pakt

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Titel IV
Wirtschaftspolitische Koordinierung und Konvergenz

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Titel V
Steuerung des Euro-Währungsgebiets

Artikel 12

Artikel 13

Titel VI
Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2077: Gesetz zu dem Vertrag vom [2.] März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion


 
 
 


Drucksache 739/11

... (14) Die Regeln über Unabhängigkeit und Verhütung von Interessenkonflikten könnten unwirksam werden, wenn die Ratingagenturen nicht voneinander unabhängig wären. Eine ausreichend hohe Zahl von Ratingagenturen, die weder mit der bisherigen Ratingagentur im Fall der Rotation noch mit der für denselben Emittenten parallele Ratingdienstleistungen erbringenden Einrichtung in Verbindung stehen, ist für die Praxistauglichkeit dieser Regeln erforderlich. Besteht für den Emittenten am aktuellen Markt keine ausreichende Auswahl an Ratingagenturen, liefe die Umsetzung dieser auf stärkere Unabhängigkeit zielenden Regeln Gefahr, unwirksam zu werden. Daher ist es angemessen, im Fall der Rotation wie auch im Fall zweier für denselben Emittenten parallele Ratingdienste erbringender Ratingagenturen die strikte Trennung der bisherigen Ratingagentur von der neuen Agentur vorzuschreiben. Die jeweiligen Ratingagenturen sollten weder durch Kontrolle, noch durch die Angehörigkeit zur selben Gruppe von Ratingagenturen, noch durch die Eigenschaft als Anteilseigner oder Mitglied einer der anderen Agenturen oder die Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung in diesen, noch durch die Fähigkeit zur Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans einer der anderen Ratingagenturen miteinander verbunden sein.

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Drucksache 739/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.3. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

3.4. Erläuterung des Vorschlags

3.4.1. Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung auf Rating-Outlooks

3.4.2. Änderungen in Bezug auf die Verwendung von Ratings

3.4.3. Änderungen in Bezug auf die Unabhängigkeit der Ratingagenturen

3.4.4. Änderungen in Bezug auf die Offenlegung von Informationen über Methoden der Ratingagenturen, Ratings und Rating-Outlooks

3.4.5. Änderungen in Bezug auf Länderratings

3.4.6. Änderungen in Bezug auf die Vergleichbarkeit von Ratings und Ratinggebühren

3.4.7. Änderungen in Bezug auf die zivilrechtliche Haftung von Ratingagenturen gegenüber Anlegern

3.4.8. Sonstige Änderungen

3.4.9 Die Frage der Europäischen Ratingagentur

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 5a
Übermäßiger Rückgriff auf Ratings durch Finanzinstitute

Artikel 5b
Rückgriff auf Ratings durch die Europäischen Aufsichtsbehörden und den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken

Artikel 6a
Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Investitionen in Ratingagenturen

Artikel 6b
Höchstlaufzeit der vertraglichen Beziehungen zu einer Ratingagentur

Artikel 8a
Informationen zu strukturierten Finanzinstrumenten

Artikel 8b
Doppeltes Rating strukturierter Finanzinstrumente

Artikel 11a
Europäischer Ratingindex

Titel IIIa
Zivilrechtliche Haftung der Ratingagenturen

Artikel 35a
Zivilrechtliche Haftung

Artikel 2
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II

Anhang III


 
 
 


Drucksache 87/11

... Die Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 63 AEUV ist nicht verletzt, da jeder Mitgliedstaat die Rechtsform seines Kapitalanlage-Eigentums und damit auch sein Kapitalgesellschaftsrecht eigenständig regeln kann. Sofern daher lediglich wie hier die personelle Zusammensetzung des Gremiums beeinflusst, nicht jedoch das Stimmrecht bzw. die Stimmrechtsausübung des ausländischen Anteilseigners beeinträchtigt wird, erweist sich eine Quotenregelung für Aufsichtsräte von Kapitalgesellschaften aus Sicht der Kapitalverkehrsfreiheit als unbedenklich.

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Drucksache 87/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

§ 96a
Zusammensetzung des Aufsichtsrats börsennotierter Aktiengesellschaften nach Geschlechtern

Artikel 2
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes

§ 5a
Zusammensetzung des Aufsichtsrats börsennotierter Gesellschaften nach Geschlechtern

Artikel 4
Änderung des Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

§ 7a
Zusammensetzung des Aufsichtsrats börsennotierter Gesellschaften nach Geschlechtern

Artikel 6
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Artikel 8
Änderungen des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 9
Änderungen des Handelsgesetzbuches

Artikel 10
Änderungen des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum Gesetzes zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen

Artikel 11
Änderungen zur schrittweisen Verbesserung der Gleichberechtigung

Artikel 12
Inkrafttreten; Übergangsregelung

Begründung

A. Allgemeine Begründung

I. Ausgangslage

1. Mangelnde Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen

2. Ursachen des geringen Frauenanteils

3. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

a Bedeutsame Nachteile mangelnder Frauenrepräsentanz

b Versagen bisheriger Maßnahmen

c Erfolgreiche Vorbilder im europäischen Vergleich

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Ausgeglichene Besetzung von Aufsichtsräten

2. Anwendungsbereich

3. Durchsetzung der Quote über das Wahlverfahren

4. Härtefallregelung

5. Erweiterte Berichtspflicht großer Kapitalgesellschaften

III. Verfassungs- und europarechtliche Aspekte

1. Verfassungsrecht

a Ausgangslage

b Art. 3 Grundgesetz

c Weitere Grundrechte

2. Europarecht

IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 681/10

... "Aktionäre, die eine für den Fortbestand der Gesellschaft erforderliche Rekapitalisierungsmaßnahme, insbesondere durch ihre Stimmrechtsausübung oder die Einlegung unbegründeter Rechtsmittel, verzögern oder vereiteln, um dadurch ungerechtfertigte Vorteile für sich zu erlangen, sind der Gesellschaft gesamtschuldnerisch zum Schadenersatz verpflichtet."

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Drucksache 681/10




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz – KredReorgG)

Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Grundsätze von Sanierungs- und Reorganisationsverfahren

3 Sanierungsverfahren

§ 2
Einleitung und Beantragung des Sanierungsverfahrens; Inhalt des Sanierungsplans

§ 3
Anordnung des Sanierungsverfahrens; Bestellung des Sanierungsberaters

§ 4
Rechtsstellung des Sanierungsberaters; Verordnungsermächtigung

§ 5
Gerichtliche Maßnahmen

§ 6
Umsetzung des Sanierungsplans; Aufhebung des Sanierungsverfahrens

3 Reorganisationsverfahren

§ 7
Einleitung, Beantragung und Anordnung des Reorganisationsverfahrens

§ 8
Inhalt des Reorganisationsplans

§ 9
Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital

§ 10
Sonstige gesellschaftsrechtliche Regelungen

§ 11
Ausgliederung

§ 12
Eingriffe in Gläubigerrechte

§ 13
Beendigung von Schuldverhältnissen

§ 14
Anmeldung von Forderungen

§ 15
Prüfung und Feststellung der Forderungen

§ 16
Vorbereitung der Abstimmung über den Reorganisationsplan

§ 17
Abstimmung der Gläubiger

§ 18
Abstimmung der Anteilsinhaber

§ 19
Annahme des Reorganisationsplans

§ 20
Gerichtliche Bestätigung des Reorganisationsplans

§ 21
Allgemeine Wirkungen des Reorganisationsplans; Eintragung ins Handelsregister

§ 22
Aufhebung des Reorganisationsverfahrens; Überwachung der Planerfüllung

§ 23
Schutz von Finanzsicherheiten sowie von Zahlungs- und Wertpapiersystemen

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 45
Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität

§ 45c
Sonderbeauftragter

§ 46c
Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen

§ 48a
Übertragungsanordnung

§ 48b
Bestands- und Systemgefährdung

§ 48c
Fristsetzung; Erlass der Übertragungsanordnung

§ 48d
Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit

§ 48e
Inhalt der Übertragungsanordnung

§ 48f
Durchführung der Ausgliederung

§ 48g
Wirksamwerden und Wirkungen der Ausgliederung

§ 48h
Haftung des Kreditinstituts; Insolvenzfestigkeit der Ausgliederung

§ 48i
Gegenstände, die ausländischem Recht unterliegen

§ 48j
Partielle Rückübertragung

§ 48k
Partielle Übertragung

§ 48l
Maßnahmen bei dem Kreditinstitut

§ 48m
Maßnahmen bei dem übernehmenden Rechtsträger

§ 48n
Unterrichtung

§ 48o
Maßnahmen bei übergeordneten Unternehmen von Institutsgruppen

§ 48p
Maßnahmen bei Finanzholding-Gruppen

§ 48q
Maßnahmen bei Finanzkonglomeraten

§ 48r
Rechtsschutz

§ 48s
Beschränkung der Vollzugsfolgenbeseitigung; Entschädigung

§ 52a
Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten

Artikel 3
Gesetz zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfondsgesetz - RStruktFG)

§ 1
Errichtung des Fonds

§ 2
Beitragspflichtige Unternehmen

§ 3
Aufgabe und Verwendungszwecke des Restrukturierungsfonds

§ 4
Entscheidung über Restrukturierungsmaßnahmen

§ 5
Gründung eines Brückeninstituts und Anteilserwerb

§ 6
Garantie

§ 7
Rekapitalisierung

§ 8
Sonstige Maßnahmen

§ 9
Stellung im Rechtsverkehr

§ 10
Vermögenstrennung

§ 11
Verwaltung des Restrukturierungsfonds

§ 12
Mittel des Restrukturierungsfonds

§ 13
Wirtschaftsführung und Rechnungslegung

§ 14
Informationspflichten und Verschwiegenheitspflicht

§ 15
Steuern

§ 16
Parlamentarische Kontrolle

Artikel 4
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

§ 3b
Verschwiegenheitspflicht; Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 5
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes

§ 7e
Kapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme

§ 7f
Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen

§ 20
Veränderung und Beendigung von Rekapitalisierungsmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 24
Übergangsvorschrift zu dem Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur

Artikel 8
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 23a
Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz Die Kosten des Sanierungs- und Reorganisationsverfahrens schuldet nur das Kreditinstitut.

§ 53a
Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 24
Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 12
Änderung des Pfandbriefgesetzes

§ 36a
Trennungsprinzip bei Reorganisation oder Restrukturierung der Pfandbriefbank

Artikel 13
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 15
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Anfechtungsgesetzes

Artikel 16a
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 180/09

... In § 12 Absatz 3 und in § 17 Absatz 2 des Entwurfs des Schuldverschreibungsgesetzes wird jeweils eine neue Informationspflicht begründet. Nach § 12 Absatz 3 hat der Schuldner von Schuldverschreibungen die Einberufung der Gläubigerversammlung und die Bedingungen zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung im Internet unter seiner Adresse den Gläubigern zugänglich zu machen; nach § 17 Absatz 2 hat er die Beschlüsse der Gläubiger sowie, wenn ein Gläubigerbeschluss die Anleihebedingungen ändert, den Wortlaut der ursprünglichen Anleihebedingungen im Internet unter seiner Adresse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Informationspflichten dienen dem Schutz der Gläubiger. Die Belastung der Wirtschaft liegt jeweils unter 100 000 Euro pro Jahr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anleihebedingungen

§ 3
Transparenz des Leistungsversprechens

§ 4
Kollektive Bindung

Abschnitt 2
Beschlüsse der Gläubiger

§ 5
Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger

§ 6
Stimmrecht

§ 7
Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger

§ 8
Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen

§ 9
Einberufung der Gläubigerversammlung

§ 10
Frist, Anmeldung, Nachweis

§ 11
Ort der Gläubigerversammlung

§ 12
Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung

§ 13
Tagesordnung

§ 14
Vertretung

§ 15
Vorsitz, Beschlussfähigkeit

§ 16
Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift

§ 17
Bekanntmachung von Beschlüssen

§ 18
Abstimmung ohne Versammlung

§ 19
Insolvenzverfahren

§ 20
Anfechtung von Beschlüssen

§ 21
Vollziehung von Beschlüssen

§ 22
Geltung für Mitverpflichtete

Abschnitt 3
Bußgeldvorschriften; Übergangsbestimmungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

§ 43
Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a

Artikel 5
Änderung des Depotgesetzes

Artikel 6
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 7
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen

2. Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern im Fall einer Falschberatung

3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union

4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

5. Finanzielle Auswirkungen

6. Bürokratiekosten

7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

8. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 533: Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (NKR-Nr. 533)


 
 
 


Drucksache 244/09

... (7) Aktionäre, die eine für den Fortbestand der Gesellschaft erforderliche Kapitalmaßnahme, insbesondere durch ihre Stimmrechtsausübung oder die Einlegung unbegründeter Rechtsmittel, verzögern oder vereiteln, sind der Gesellschaft gesamtschuldnerisch zum Schadenersatz verpflichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

§ 5a
Anteilserwerb

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS

§ 1
Anwendungsbereich

§ 7
Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung

§ 7a
Bedingtes Kapital

§ 7b
Schaffung eines genehmigten Kapitals durch die Hauptversammlung

§ 7c
Eintragung von Hauptversammlungsbeschlüssen

§ 7d
Ausschluss der aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen

§ 7e
Kapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme

§ 12
Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebote; Ausschluss von Minderheitsaktionären

§ 18
Anfechtung, Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbare Forderungen, verdeckte Sacheinlage

§ 19
Keine Kündigung bei Übernahme einer Beteiligung

Artikel 3
Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Rettungsübernahmegesetz - RettungsG)

§ 1
Enteignung zur Sicherung der Finanzmarktstabilität

§ 2
Enteignungsakt

§ 3
Verfahren

§ 4
Entschädigung

§ 5
Rechtsschutz

§ 6
Befristung und Reprivatisierung

§ 7
Rechte des Gremiums nach § 10a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes und Unterrichtung des Finanz- und des Haushaltsausschusses

§ 8
Verordnungsermächtigung

§ 9
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 4
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 160/09 (Beschluss)

... Auch ist fraglich, ob es neben der Regelung in § 7c Satz 3 FMStBG-E der Regelung des § 7 Absatz 7 FMStBG-E überhaupt bedarf. Gemäß § 7c Satz 3 FMStBG-E stehen Klagen und Anträge auf Erlass von Entscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren einer Eintragung und damit einer Wirksamkeit des Beschlusses ohnehin nicht entgegen. Damit sind die typischen Gefahren von Verzögerungen durch Minderheitsaktionäre, die das Wirksamwerden gefasster Kapitalerhöhungsbeschlüsse aus neben der Sache liegenden Interessen verhindern möchten, beseitigt. Zusätzlich dazu auch noch in die Stimmrechtsausübung einzugreifen, geht sehr weit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13 FMStFG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 14 Absatz 3 FMStFG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 und 5 §§ 7 bis 7b FMStBG

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 7 Absatz 7 FMStBG

5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 18 FMStFG

6. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 4 RettungsG

7. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 2 RettungsG

8. Zu Artikel 5a – neu – §§ 8c Absatz 1 und 34 Absatz 7b KStG Artikel 5b – neu – § 89 Absatz 3 AO

Artikel 5a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Artikel 5a

1. Zu § 8c Absatz 1 Satz 5 bis 8

2. Zu § 34 Absatz 7b Satz 2 und 3

Zu Artikel 5b

9. Zum Gesetzentwurf insgesamt

10. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 160/09

... (7) Aktionäre, die eine für den Fortbestand der Gesellschaft erforderliche Kapitalmaßnahme, insbesondere durch ihre Stimmrechtsausübung oder die Einlegung unbegründeter Rechtsmittel, verzögern oder vereiteln, sind der Gesellschaft gesamtschuldnerisch zum Schadensersatz verpflichtet. Ein Aktionär kann nicht geltend machen, dass seine Stimmrechtsausübung für das Beschlussergebnis deshalb nicht ursächlich war, weil auch andere Aktionäre ihr Stimmrecht in gleicher Weise ausgeübt haben."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS

§ 1
Anwendungsbereich

§ 7
Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung

§ 7a
Bedingtes Kapital

§ 7b
Schaffung eines genehmigten Kapitals durch die Hauptversammlung

§ 7c
Eintragung von Hauptversammlungsbeschlüssen

§ 7d
Ausschluss der aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen

§ 12
Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebote

§ 18
Anfechtung, Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbare Forderungen, verdeckte Sacheinlage

§ 19
Keine Kündigung bei Übernahme einer Beteiligung

Artikel 3
Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Rettungsübernahmegesetz - RettungsG)

§ 1
Enteignung zur Sicherung der Finanzmarktstabilität

§ 2
Enteignungsakt

§ 3
Verfahren

§ 4
Entschädigung

§ 5
Rechtsschutz

§ 6
Befristung und Reprivatisierung

§ 7
Rechte des Gremiums nach § 10a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

§ 8
Verordnungsermächtigung

§ 9
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 4
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 7a

Zu § 7b

Zu § 7c

Zu § 7d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 18

Zu § 19

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 868: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz)


 
 
 


Drucksache 160/1/09

... Auch ist fraglich, ob es neben der Regelung in § 7c Satz 3 FMStBG-E der Regelung des § 7 Absatz 7 FMStBG-E überhaupt bedarf. Gemäß § 7c Satz 3 FMStBG-E stehen Klagen und Anträge auf Erlass von Entscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren einer Eintragung und damit einer Wirksamkeit des Beschlusses ohnehin nicht entgegen. Damit sind die typischen Gefahren von Verzögerungen durch Minderheitsaktionäre, die das Wirksamwerden gefasster Kapitalerhöhungsbeschlüsse aus neben der Sache liegenden Interessen verhindern möchten, beseitigt. Zusätzlich dazu auch noch in die Stimmrechtsausübung einzugreifen, geht sehr weit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 14 Absatz 3 FMStFG

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 7 Absatz 1 und 2 FMStBG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 7 Absatz 7 FMStBG

4. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 1 Satz 1 RettungsG

5. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 4 RettungsG

6. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 2 Satz 1a - neu - RettungsG

Zum Gesetzentwurf allgemein

16. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 4/08

... Eine einheitliche Stimmrechtsausübung bedeutet, dass die Einflussnahme einzelner Anteilseigner zum Zwecke einer einheitlichen Willensbildung zurücktreten muss. Dies ist in unterschiedlicher Weise geregelt. Neben der Möglichkeit zur gemeinsamen Bestimmung eines Sprechers oder eines Aufsichts- oder Leitungsgremiums kann die einheitliche Stimmrechtsausübung auch dadurch erreicht werden, dass einzelne Anteilseigner auf ihr Stimmrecht verzichten oder die Anteile von vornherein stimmrechtslos sind. Voraussetzung für die Einbeziehung der Anteile in die Entlastung ist daher nicht, dass der konkrete Anteil ein Stimmrecht einräumt. Ferner ist nicht erforderlich dass die Einflussnahme auf die Geschicke der Gesellschaft ausschließlich durch Anteilseigner (Familienmitglieder) erfolgt. Aufgrund früherer Verfügungen werden häufig andere Personen mit unternehmerischem Sachverstand und Vertreter der Arbeitnehmer einbezogen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 3
Rückwirkende Anwendung des durch dieses Gesetz geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

Artikel 4
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Maßnahmen

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Preis- und Kostenwirkungen

5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

7. Finanzielle Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Nummer 12

Zu § 13b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu den Nummern 25 bis 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Teil A (Allgemeines)

Zu § 157

Zu Teil B (Land- und forstwirtschaftliches Vermögen)

Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu § 158

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 159

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 160

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 161

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 162

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 163

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 164

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 165

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 166

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 167

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 168

Zu § 169

Zu § 170

Zu § 171

Zu § 172

Zu § 173

Zu § 174

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 175

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil C (Grundvermögen)

Zu § 176

Zu § 177

Zu § 178

Zu § 179

Zu § 180

Zu § 181

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 182

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 183

Zu § 184

Zu § 185

Zu § 186

Zu § 187

Zu Nummer 15

Zu § 188

Zu § 189

Zu Nummer 16

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 631/08

... Untersagung der Ausübung von Stimmrechten; Nichtigerklärung einer bereits vollzogenen Stimmrechtsausübung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 89a
Keine aufschiebende Wirkung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 4
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 5
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 8
Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe hh

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 847/08 (Beschluss)

... Soweit das Kreditinstitut die Stimmrechtsausübung gemäß Satz 4 Nr. 1 oder 2 anbietet hat es auf die alternative Möglichkeit hinzuweisen, bis auf Widerruf eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Vertreter nach Wahl des Aktionärs mit der Wahrnehmung der Stimmrechte zu beauftragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 847/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 37a Abs. 2 AktG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b § 71 Abs. 3 Satz 3 AktG

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 118 AktG

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 3 - neu - AktG

5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AktG

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG

8. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG

9. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 AktG

10. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 122 Abs. 2 AktG , Nr. 12 § 124 Abs. 1 AktG

11. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG

13. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 8 und 9 AktG

14. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 11 - neu - AktG

15. Zu Artikel 1 Nr. 24a - neu - § 181 Abs. 1 Satz 3 AktG

16. Zu Artikel 1 Nr. 35 Buchstabe a § 241 Nr. 1 AktG

17. Zu Artikel 1 Nr. 37 § 243 Abs. 3 AktG

18. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 246 Abs. 3 AktG , Nr. 45 § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 § 16 Abs. 3 UmwG

19. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 246a AktG

20. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe b § 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 319 Abs. 6 Satz 3 Nr. 2 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b § 16 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 UmwG

21. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Artikel 16 Abs. 3 UmwG

22. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG ,

23. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG ,

24. Zu Artikel 6 Nr. 3a - neu - § 22 Abs. 5 Satz 2 SEAG

25. Zu Artikel 6a - neu - § 10 Abs. 2 Satz 1 GmbHG

Artikel 6a
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

26. Zu Artikel 6a - neu - § 55a Abs. 4 - neu - GmbHG

Artikel 6a
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

27. Zu Artikel 7a - neu - § 3 Abs. 5 VWGmbHÜG

Artikel 7a
Änderungen des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand


 
 
 


Drucksache 847/08

... b) durch Briefwahl oder im Wege der elektronischen Kommunikation gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2, soweit die Satzung eine entsprechende Form der Stimmrechtsausübung vorsieht;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 847/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

§ 33a
Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung

§ 37a
Anmeldung bei Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung

§ 124
Bekanntmachung von Ergänzungsverlangen. Vorschläge zur Beschlussfassung.

§ 124a
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

§ 128
Übermittlung der Mitteilungen.

§ 135
Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute und geschäftsmäßig Handelnde

§ 183a
Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung

§ 184
Anmeldung des Beschlusses

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 20
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Artikel 3
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 4
Änderung des Umwandlungsgesetzes

§ 321
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Artikel 5
Änderung der Aktionärsforumsverordnung

Artikel 6
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 54
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Artikel 7
Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes

Abschnitt 6
Zuständigkeits-, Straf-, Bußgeld und Schlussvorschriften.

Abschnitt 6
Zuständigkeits-,Straf-,Bußgeld- und Schlussvorschriften.

§ 37
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Artikel 8
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Artikel 9
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 12
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 13
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 14
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 15
Änderung der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 32

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 38

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu den Nummer n

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummern 3 bis 5

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu den Nummern 8 bis 10

Zu Nummer 15

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu den Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 505: Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) (NKR-Nr. 505)


 
 
 


Drucksache 847/1/08

... Soweit das Kreditinstitut die Stimmrechtsausübung gemäß Satz 4 Nr. 1 oder 2 anbietet hat es auf die alternative Möglichkeit hinzuweisen, bis auf Widerruf eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Vertreter nach Wahl des Aktionärs mit der Wahrnehmung der Stimmrechte zu beauftragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 847/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 37a Abs. 2 AktG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b § 71 Abs. 3 Satz 3 AktG

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 118 AktG

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 3 - neu - AktG

5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AktG

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG

8. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG

9. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 AktG

10. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 122 Abs. 2 AktG Nr. 12 § 124 Abs. 1 AktG

11. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG

12. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG

13. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 8 und 9 AktG

14. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 11 - neu - AktG

15. Zu Artikel 1 Nr. 24a - neu - § 181 Abs. 1 Satz 3 AktG

16. Zu Artikel 1 Nr. 35 Buchstabe a § 241 Nr. 1 AktG

17. Zu Artikel 1 Nr. 37 § 243 Abs. 3 AktG

18. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 246 Abs. 3 AktG , Nr. 45 § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 § 16 Abs. 3 UmwG

19. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 246 Abs. 3 AktG Nr. 45 § 319 Abs. 6 AktG Artikel 4 Nr. 2 § 16 Abs. 3 UmwG

20. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 246a AktG

21. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe b § 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 319 Abs. 6 Satz 3 Nr. 2 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b § 16 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 UmwG

22. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe d Artikel 16 Abs. 3 Satz 6 UmwG

23. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Artikel 16 Abs. 3 UmwG

24. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG ,

25. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe d Artikel 16 Abs. 3 Satz 6 UmwG

26. Zu Artikel 6 Nr. 3a - neu - § 22 Abs. 5 Satz 2 SEAG

27. Zu Artikel 6a - neu - § 10 Abs. 2 Satz 1 GmbHG

Artikel 6a
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

28. Zu Artikel 6a - neu - § 55a Abs. 4 - neu - GmbHG

Artikel 6a
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

29. Zu Artikel 7a - neu - § 3 Abs. 5 VWGmbHÜG

Artikel 7a
Änderungen des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand


 
 
 


Drucksache 63/07

... Obwohl § 5 (zum Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nicht nur Kriegsgefangene betrifft, sondern auch anderweitig im Ausland inhaftierte oder vermisste Personen, sprechen die Systematik des Gesetzes und die Gesetzesüberschrift dafür, dass auch diese Regelung nur als Übergangsvorschrift für besondere Nachkriegsfälle geschaffen worden war und folglich heute entbehrlich ist. Ebenso verhält es sich mit § 6 (zum Genossenschaftsrecht); die damalige Ausnahmeregelung zur Stimmrechtsausübung ist zudem durch den mit einer Gesetzesnovelle von 1973 geänderten § 43 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Aufhebung des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes (101-2)

Artikel 2
Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (101-3)

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes über Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen (103-1)

Artikel 4
Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts

§ 1
Aufhebung von Besatzungsrecht

§ 2
Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht

§ 3
Folgen der Aufhebung

Artikel 5
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (1104-1)

Artikel 6
Aufhebung des Gesetzes zur Bereinigung von Verfahrensmängeln beim Erlass einiger Gesetze (114-5)

Artikel 7
Aufhebung des Gesetzes über das Deutsche Rote Kreuz (2128-2)

Artikel 8
Aufhebung der Verordnung über Baubeschränkungen zur Sicherung der Gewinnung von Bodenschätzen (213-8)

Artikel 9
Aufhebung des Gesetzes über die Führung akademischer Grade (2210-1)

Artikel 10
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Führung akademischer Grade (2210-1-1)

Artikel 11
Aufhebung des Gesetzes über die Presse (2250-1)

Artikel 12
Aufhebung der Verordnung über die Förderung von Arbeiterwohnstätten (2330-3)

Artikel 13
Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderung von Arbeiterwohnstätten (2330-3-3)

Artikel 14
Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderung von Arbeiterwohnstätten (2330-3-4)

Artikel 15
Aufhebung der Verordnung über Rechtsänderungen bei Krediten in der landwirtschaftlichen Siedlung (2331-6)

Artikel 16
Aufhebung der Verordnung zur Kleinsiedlung und Bereitstellung von Kleingärten (2331-9)

Artikel 17
Aufhebung formellen Hinterlegungsrechts (300-15, 300-15-1, 300-15-2)

Artikel 18
Aufhebung des Gesetzes, betreffend die Beglaubigung öffentlicher Urkunden (318-1)

Artikel 19
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (400-1)

Artikel 20
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Arbeitsgerichtsgesetzes (400-2/5)

Artikel 21
Auflösung des Gesetzes zur Änderung unterhaltsrechtlicher, verfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften (400-7)

Artikel 22
Auflösung des Familiennamensrechtsgesetzes (400-10)

Artikel 23
Aufhebung des Gesetzes über die Angemessenheit von Entgelten beim Übergang in das Vergleichsmietensystem (402-12-9)

Artikel 24
Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht (403-6)

Artikel 25
Aufhebung des Gesetzes über die Anerkennung von Nottrauungen (404-6)

Artikel 26
Aufhebung des Gesetzes über das Vormundschaftsabkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Republik Österreich (404-15)

Artikel 27
Auflösung des Gesetzes zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten (404-22)

Artikel 28 Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des § 23 des Gesetzes über die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen (405-1a)

Artikel 29
Änderung des Handelsgesetzbuchs (4100-1)

Artikel 30
Auflösung des Zweiten Seerechtsänderungsgesetzes (4100-1/0)

Artikel 31
Auflösung des Seerechtsänderungsgesetzes (4101-5)

Artikel 32
Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes (4103-1)

Artikel 33
Auflösung des Handelsrechtlichen Bereinigungsgesetzes (4104-1)

Artikel 34
Aufhebung des Gesetzes über die Abwicklung der Kriegsgesellschaften (4120-5)

Artikel 35
Änderung des Depotgesetzes (4130-1)

Artikel 36
Aufhebung von Bekanntmachungen über die Ausgabe von Banknoten (4131-1 bis 4131-5-1)

Artikel 37
Aufhebung des Gesetzes über die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten aus Aktien während der Wertpapierbereinigung (4137-1)

Artikel 38
Aufhebung des Gesetzes über die Neubezeichnung von Blättern für öffentliche Bekanntmachungen (415-2)

Artikel 39
Änderung des Patentgesetzes (420-1)

Artikel 40
Auflösung des Gesetzes über die Eintragung von Dienstleistungsmarken (423-4)

Artikel 41
Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung eines Patentamtes im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (424-1-3)

Artikel 42
Aufhebung der Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Gewerbetreibender gegen unlauteren Wettbewerb in Ägypten (43-1-4-1)

Artikel 43 Aufhebung von Bekanntmachungen zu § 121 Abs. 5 des Urheberrechtsgesetzes (440-1-4-1, 440-1-4-2)

Artikel 44
Aufhebung der Bestimmungen über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der Sachverständigenkammern für Werke der bildenden Künste und der Photographie (440-3-1)

Artikel 45
Änderung des Gesetzes über den Schutz der Urheberrechte der Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika (440-11)

Artikel 46
Aufhebung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1886 (442-1-2)

Artikel 47
Änderung des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes (450-5)

Artikel 48
Auflösung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (450-13-1)

Artikel 49
Auflösung des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (450-13-4)

Artikel 50
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (450-16)

Artikel 51
Aufhebung des Zweiten Gesetzes zur Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen (450-24)

Artikel 52
Auflösung des 2. Verjährungsgesetzes (450-25)

Artikel 53
Auflösung des Dreißigsten Strafrechtsänderungsgesetzes -Verjährung von Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen (450-26)

Artikel 54
Aufhebung des Gesetzes betreffend den Schutz des zur Anfertigung von Reichsbanknoten verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung (453-4)

Artikel 55
Aufhebung des Gesetzes über den Schutz des zur Anfertigung von Schuldurkunden des Reichs und der Länder verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung (453-5)

Artikel 56
Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (454-2)

Artikel 57
Aufhebung der Verordnung zur Verlängerung der Unterbrechung von Insolvenzantragsfristen nach dem Flutopfersolidaritätsgesetz (610-6-14/1-1)

Artikel 58
Aufhebung der Verordnung über die Einführung der Reichshaushaltsordnung in der Justizverwaltung (63-4)

Artikel 59
Aufhebung der Verordnung über den Ersatz von Umstellungsaufwendungen der Kreditinstitute (652-2-1)

Artikel 60
Aufhebung des Gesetzes über die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (7601-12)

Artikel 61
Aufhebung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Deutsche Zentralgenossenschaftskasse und das genossenschaftliche Revisionswesen (7623-2)

Artikel 62
Aufhebung der Durchführungsverordnung zur Verordnung des Reichspräsidenten über die Deutsche Zentralgenossenschaftskasse und das genossenschaftliche Revisionswesen vom 21. Oktober 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 503) (7623-2-1)

Artikel 63
Gesetz zur Aufhebung von Fideikommiss-Auflösungsrecht (7811-1 bis 7811-3-f, 7811-4)

§ 1
Aufhebung von Fideikommiss-Auflösungsrecht Als Bundesrecht werden aufgehoben:

§ 2
Folgen der Aufhebung

Artikel 64
Aufhebung der Verordnung über die Veräußerung von Entschuldungsbetrieben (7812-1-1)

Artikel 65
Aufhebung der Siebenten Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung (7812-1-2)

Artikel 66
Aufhebung der Achten Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung (7812-1-3)

Artikel 67
Aufhebung der Neunten Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung (7812-1-4)

Artikel 68
Aufhebung der Verordnung über die Beitreibung von Entschuldungsrenten (7812-1-5)

Artikel 69
Aufhebung des Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (7812-2-a)

Artikel 70
Aufhebung der Verordnung zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung (7812-2-b)

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung zur Wiedereröffnung der Entschuldungsämter (7812-2-c)

Artikel 72
Aufhebung des Landesgesetzes über Entschuldungsämter und das gemeinschaftliche Beschwerdegericht im Entschuldungsverfahren (7812-2-d)

Artikel 73
Aufhebung der Zweiten Investitionsvorrang-Zuständigkeitsübertragungsverordnung (III-19-4-4)

Artikel 74
Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungs verordnung (III-20-1)

Artikel 75
Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages

Artikel 76
Aufhebung partiellen Bundesrechts

Für Baden-Württemberg:

Für Bayern:

Für Berlin:

Für Bremen:

Für Hessen:

Für Niedersachsen:

Für Nordrhein-Westfalen:

Für Rheinland-Pfalz:

Für Schleswig-Holstein:

Artikel 77
Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 78
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 79
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Zu einigen Grundfragen der Bereinigung

II.1. Schwerpunktsetzung

II.1.1. Kraft Verfassungsrechts Artikel 123 ff. des Grundgesetzes in Bundesrecht übergeleitetes Recht

II.1.2. Vorschriften mit unklaren Bundes- und Landesrechtsanteilen

II.1.3. Vergessenes, insbesondere nur verkürzt in die Bundesrechtssammlung aufgenommenes Recht

II.1.4. Besatzungsrecht

II.1.5. Fortführung der Schwerpunkte des Ersten Gesetzes

II.2. Nochmals zu den Folgen einer Aufhebung

III. Zur Gesetzgebungskompetenz

III.1. Vermeidung der Gefahr einer Kompetenzüberschreitung wegen fehlender Bundesrechtsqualität

III.2. Herauswachsen von Regelungen aus der Bundeskompetenz

III.3. Sperrwirkungen im Sinn von Artikel 72 Abs. 1 des Grundgesetzes

III.4. Umfang der Bundeskompetenz bei der Aufhebung von Besatzungsrecht

IV. Mittel einer sachgerechten Bereinigung

IV.1. Grundsatz der Freigabe zugunsten der Länder in Zweifelsfällen

IV.2. Freigabe durch Aufhebung als Bundesrecht und/oder mit verzögertem Außerkrafttreten

IV.3. Pauschale Aufhebung des Besatzungsrechts

V. Sonstige Gesetzesfolgen

V.1. Bereinigungserfolg

V.2. Ausblick

V.3. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten

V.4. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den Artikeln 1

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu den Artikeln 9

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Artikel 39

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 48

Zu Artikel 49

Zu Artikel 50

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Artikeln 51

Zu Artikel 53

Zu den Artikeln 54

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 58

Zu Artikel 59

Zu Artikel 60

Zu den Artikeln 61

Zu Artikel 63

Zu den Artikeln 64

Zu den Artikeln 69

Zu Artikel 73

Zu Artikel 74

Zu Artikel 75

Zum Sachgebiet A. Rechtspflege:

Zu Nummer 5

Im Einzelnen:

Zu Nummer 8a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 14

Zu Nummer 17

Zum Sachgebiet B. Bürgerliches Recht:

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 76

3 I.

II. Im Einzelnen:

1. Für Baden-Württemberg, Nummern 1 bis 31:

2. Für Bayern, Nummern 1 bis 18:

3. Für Berlin, Nummern 1 bis 11:

4. Für Bremen, Nummern 1 bis 10:

5. Für Hessen, Nummern 1 bis 17:

6. Für Niedersachsen, Nummern 1 und 2:

7. Für Nordrhein-Westfalen:

8. Für Rheinland-Pfalz, Nummern 1 bis 17:

9. Für Schleswig-Holstein:

Zu Artikel 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 7 bis 10:

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Artikel 78

Zu Artikel 79


 
 
 


Drucksache 763/07

... Drittens bewirkt die Änderung, dass sich das Abstimmungsverhalten nicht auf der Hauptversammlung manifestieren muss. Der Bundesgerichtshof beschränkt in oben genanntem Urteil das acting in concert dem Wortlaut der Norm entsprechend ausdrücklich auf Absprachen über die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung. Bei Abstimmungsvorgängen allein innerhalb des Aufsichtsrats sei nicht von einer Abstimmung der Aktionäre in Bezug auf die Zielgesellschaft auszugehen (BGHZ 169, 98 ff., Rz. 17).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 3
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 4
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Abgestimmtes Verhalten von Investoren – acting in concert

2. Aussagefähigere wertpapierhandelsrechtliche Meldungen

3. Bessere Informationen über Inhaber wesentlicher Beteiligungen

4. Verschärfung der Rechtsfolgen bei Verletzung von gesetzlichen Mitteilungspflichten

5. Verbesserte Identifizierung der Inhaber von Namensaktien

6. Konkretisierung der Informationsrechte der Belegschaften

III. Weitere Maßnahmen

1. Verbesserte Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen

2. Intensive Beobachtung von Risiken durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Kosten der öffentlichen Haushalte

VI. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkung

VII. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken


 
 
 


Drucksache 748/07

... (4) In den Fällen des Absatzes 2 kann die Bundesanstalt dem Inhaber der bedeutenden Beteiligung und den von ihm kontrollierten Unternehmen die Ausübung der Stimmrechte untersagen oder eine bereits vollzogene Stimmrechtsausübung für nichtig erklären; Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung. Sie kann die Ausübung der Stimmrechte auf einen Treuhänder übertragen. § 2c Abs. 2 Satz 4 bis 8 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 748/07




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 2a
Änderung der Solvabilitätsverordnung

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 3a
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 4
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 8
Aufhebung der Investmentmeldeverordnung

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung

Artikel 11
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die

Artikel 13
Änderung des Depotgesetzes

Artikel 14
Änderung der Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung

Artikel 15
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 17
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 17a
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 18
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 19
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 19a
Änderung in anderen Gesetzen

Artikel 20
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 579/06 (Beschluss)

... alte Fassung eine Zurechnung aller im Konzern gehaltenen Stimmrechte beim Mutterunternehmen erfolgt ist. Diese Regelung war auch insoweit alleine sinnvoll, da nur das Mutterunternehmen auf Grund von Weisungsrechten in der Lage ist, Einfluss auf die Stimmrechtsausübung durch ihre Tochterunternehmen auszuüben. Diese Möglichkeit haben Tochterunternehmen gegenüber ihren Mutterunternehmen oder gegenüber Schwesterunternehmen nicht. Im Ergebnis trifft die Unternehmen daher im Hinblick auf neu in den Konzern gelangte Tochtergesellschaften ein sinnloser, bürokratischer und kostenintensiver Aufwand für Anträge auf Nichtberücksichtigung von Stimmrechten wegen Umstrukturierung innerhalb eines Konzerns. Die Zielgesellschaften trifft ein Anfechtungsrisiko für Hauptversammlungsbeschlüsse, wenn die Mitteilung eines Kontrollerwerbs nach § 35 Abs. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 21 Abs.1 Satz 1 WpHG, Buchstabe b § 21 Abs. 1a WpHG

2. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG

3. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 30b Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a WpHG

4. Zu Artikel 1 Nr. 19 §§ 30b, 30e WpHG ,

5. Zu Artikel 1 Nr. 21 und 22 §§ 37n und 37o Abs. 1 Satz 4 WpHG ,

6. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37v Abs. 2 Nr. 3 und § 37w Abs. 2 Nr. 3 WpHG , Artikel 5 Nr. 3, 4, 5, 6 und 9 §§ 264 Abs. 2, 289 Abs. 1, 297 Abs. 2, 315 Abs. 1 und 331 HGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37w Abs. 5 WpHG

8. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37x Abs. 1 Satz 1 WpHG

9. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 3b Wertpapierhandelsanzeige- und InsiderverzeichnisVO

10. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - neu - WpÜG


 
 
 


Drucksache 579/1/06

... alte Fassung eine Zurechnung aller im Konzern gehaltenen Stimmrechte beim Mutterunternehmen erfolgt ist. Diese Regelung war auch insoweit alleine sinnvoll, da nur das Mutterunternehmen auf Grund von Weisungsrechten in der Lage ist, Einfluss auf die Stimmrechtsausübung durch ihre Tochterunternehmen auszuüben. Diese Möglichkeit haben Tochterunternehmen gegenüber ihren Mutterunternehmen oder gegenüber Schwesterunternehmen nicht. Im Ergebnis trifft die Unternehmen daher im Hinblick auf neu in den Konzern gelangte Tochtergesellschaften ein sinnloser, bürokratischer und kostenintensiver Aufwand für Anträge auf Nichtberücksichtigung von Stimmrechten wegen Umstrukturierung innerhalb eines Konzerns. Die Zielgesellschaften trifft ein Anfechtungsrisiko für Hauptversammlungsbeschlüsse, wenn die Mitteilung eines Kontrollerwerbs nach § 35 Abs. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 21 Abs.1 Satz 1 WpHG, Buchstabe b § 21 Abs. 1a WpHG

2. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG

3. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 30b Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a WpHG

4. Zu Artikel 1 Nr. 19 §§ 30b, 30e WpHG ,

5. Zu Artikel 1 Nr. 21 und 22 §§ 37n und 37o Abs. 1 Satz 4 WpHG , Artikel 5 Nr. 10 § 342b Abs. 2 Satz 1 HGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37v Abs. 2 Nr. 3 und § 37w Abs. 2 Nr. 3 WpHG , Artikel 5 Nr. 3, 4, 5, 6 und 9 §§ 264 Abs. 2, 289 Abs. 1, 297 Abs. 2, 315 Abs. 1 und 331 HGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37w Abs. 5 WpHG

8. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37x Abs. 1 Satz 1 WpHG

9. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 3b Wertpapierhandelsanzeige- und InsiderverzeichnisVO

10. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - neu - WpÜG


 
 
 


Drucksache 28/06 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass im Hinblick auf die Zunahme grenzüberschreitender Kapitalbeteiligungen nicht nur institutioneller Anleger ein gemeinschaftsweiter Mindeststandard von Aktionärsrechten insbesondere in den Bereichen der Erleichterung der grenzüberschreitenden Stimmrechtsausübung und des Zugangs zu Hauptversammlungen erforderlich ist. Der Bundesrat befürwortet eine gemeinschaftsrechtliche Regelung durch eine Richtlinie, die eine Mindestharmonisierung gewährleistet und eine Überreglementierung vermeidet (vgl. Artikel 3 des Richtlinienvorschlags). Der Anwendungsbereich des Richtlinienvorschlags ist zutreffend auf börsennotierte Aktiengesellschaften beschränkt und sieht die Möglichkeit der Herausnahme von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren im Sinne der Richtlinie 85/611/EWG vor. Der Bundesrat begrüßt ferner, dass die in den dem Richtlinienvorschlag vorausgehenden Konsultationen angesprochenen Bereiche der Wertpapierleihe, der Aktienzertifikate und der Sprache von Hauptversammlungsdokumenten keinen Eingang in die Richtlinie, sondern ggf. in eine Empfehlung finden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/06 (Beschluss)




A. Zum Richtlinienvorschlag allgemein

B. Zu den einzelnen Vorschriften

- Zu Artikel 5 - Einladung zur Hauptversammlung

- Zu Artikel 6 - Recht auf Ergänzung der Tagesordnung und auf Einbringung von Beschlussvorlagen

- Zu Artikel 8 - Teilnahme an der Hauptversammlung auf elektronischem Wege

- Zu Artikel 9 - Fragerecht

- Zu Artikel 10 - Stimmrechtsvertretung

- Zu Artikel 12 - Abstimmungen in Abwesenheit

- Zu Artikel 13 - Weisungsgebundene Abstimmung

- Zu Artikel 15 - Information nach der Hauptversammlung


 
 
 


Drucksache 28/1/06

... 2. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass im Hinblick auf die Zunahme grenzüberschreitender Kapitalbeteiligungen nicht nur institutioneller Anleger ein gemeinschaftsweiter Mindeststandard von Aktionärsrechten insbesondere in den Bereichen der Erleichterung der grenzüberschreitenden Stimmrechtsausübung und des Zugangs zu Hauptversammlungen erforderlich ist. Der Bundesrat befürwortet eine gemeinschaftsrechtliche Regelung durch eine Richtlinie, die eine Mindestharmonisierung gewährleistet und eine Überreglementierung vermeidet (vgl. Artikel 3 des Richtlinienvorschlags).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/1/06




A. Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

- Zu Artikel 5 - Einladung zur Hauptversammlung

- Zu Artikel 6 - Recht auf Ergänzung der Tagesordnung und auf Einbringung von Beschlussvorlagen

- Zu Artikel 8 - Teilnahme an der Hauptversammlung auf elektronischem Wege

- Zu Artikel 9 - Fragerecht

- Zu Artikel 10 - Stimmrechtsvertretung

- Zu Artikel 12 - Abstimmungen in Abwesenheit

- Zu Artikel 13 - Weisungsgebundene Abstimmung

- Zu Artikel 15 - Information nach der Hauptversammlung


 
 
 


Drucksache 778/06

... Eine einheitliche Stimmrechtsausübung bedeutet, dass die Einflussnahme einzelner Anteilseigner zum Zwecke einer einheitlichen Willensbildung zurücktreten muss. Dies ist in unterschiedlicher Weise geregelt. Neben der Möglichkeit zur gemeinsamen Bestimmung eines Sprechers oder eines Aufsichts- oder Leitungsgremiums kann die einheitliche Stimmrechtsausübung auch dadurch erreicht werden, dass einzelne Anteilseigner auf ihr Stimmrecht verzichten oder die Anteile von vornherein stimmrechtslos sind. Voraussetzung für die Einbeziehung der Anteile in die Entlastung ist daher nicht, dass der konkrete Anteil ein Stimmrecht einräumt. Ferner ist nicht erforderlich, dass die Einflussnahme auf die Geschicke der Gesellschaft ausschließlich durch Anteilseigner (Familienmitglieder) erfolgt. Aufgrund früherer Verfügungen werden häufig andere Personen mit unternehmerischem Sachverstand und Vertreter der Arbeitnehmer einbezogen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 778/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gegenfinanzierung; Anpassung des Bewertungsrechts

E. Finanzielle Auswirkungen

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Maßnahmen

3. Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer

4. Preis- und Kostenwirkungen

5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand

6. Kosten für die Wirtschaft

7. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchtstabe aa Satz 1

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu den Nummern 18 bis 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 28/06

... Empirische Arbeiten und die Reaktionen im Rahmen der öffentlichen Konsultationen haben gezeigt, dass der Stimmrechtsausübung im Ausland im Wesentlichen die folgenden in der Reihenfolge ihrer Bedeutung angeführten Hindernisse entgegenstehen: Sperrung von Aktien vor einer Hauptversammlung (auch wenn dadurch der Handel mit den Aktien während dieses Zeitraums nicht beeinträchtigt wird), schwieriger und verzögerter Zugang zu Informationen, die für die Hauptversammlung von Bedeutung sind, und Kompliziertheit der Ausübung des Stimmrechts im Ausland, insbesondere bei der Stimmrechtsvertretung. Sperrung von Aktien und komplizierte Stimmrechtsvertretung wirken sich auch stark auf die mit der Stimmrechtsausübung im Ausland verbundenen Kosten aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/06




Begründung

1. Einführung

1.1. Kontext

1.2. Ziele dieses Vorschlags

2. ERLÄUTERUNG der Artikel

2.1. Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen

2.1.1. Artikel 1 - Gegenstand und Anwendungsbereich

2.1.2. Artikel 2 - Begriffsbestimmungen

2.1.3. Artikel 3 - Strengere Anforderungen auf nationaler Ebene

2.1.4. Artikel 4 - Gleichbehandlung der Aktionäre

2.2. Kapitel II: Hauptversammlung

2.2.1. Artikel 5 - Einladung zur Hauptversammlung

2.2.2. Artikel 6 - Recht zur Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung und zur

2.2.3. Artikel 7 - Zugang zur Hauptversammlung

2.2.4. Artikel 8 - Teilnahme an der Hauptversammlung auf elektronischem Wege

2.2.5. Artikel 9 - Fragerecht

2.2.6. Artikel 10 - Stimmrechtsvertretung

2.2.7. Artikel 11 - Bestellung des Stimmrechtsvertreters

2.2.8. Artikel 12 - Abstimmung in Abwesenheit

2.2.9. Artikel 13 - Weisungsgebundene Abstimmung

2.2.10. Artikel 14 - Auszählung der Stimmen

2.2.11. Artikel 15 - Informationen nach der Hauptversammlung

2.3. Kapitel III: Schlussbestimmungen

2.3.1. Artikel 17 - Änderungen

Kapitel I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Strengere Anforderungen auf nationaler Ebene

Kapitel II
: HAUPTVERSAMMLUNGEN

Artikel 4
Gleichbehandlung der Aktionäre

Artikel 5
Einladung zur Hauptversammlung

Artikel 6
Recht auf Ergänzung der Tagesordnung und auf Einbringung von Beschlussvorlagen

Artikel 7
Zugang zur Hauptversammlung

Artikel 8
Teilnahme an der Hauptversammlung auf elektronischem Wege

Artikel 9
Fragerecht

Artikel 10
Stimmrechtsvertretung

Artikel 11
Bestellung des Stimmrechtsvertreters

Artikel 12
Abstimmung in Abwesenheit

Artikel 13
Weisungsgebundene Abstimmung

Artikel 14
Auszählung der Stimmen

Artikel 15
Informationen nach der Hauptversammlung

Kapitel III
: Schlussbestimmungen

Artikel 16
Umsetzung

Artikel 17
Änderungen

Artikel 18

Artikel 19


 
 
 


Drucksache 3/05

Das Recht der Hinterlegung und Anmeldung zur Hauptversammlung geht noch von der völlig veralteten Vorstellung effektiver Aktienstücke aus. Deutschland wird aufgrund dieser veralteten Regelungen als eine "blocked-share-Land" angesehen, in dem man seine Aktien vor der Hauptversammlung nicht mehr veräußern kann. Dies beeinträchtigt die Stimmrechtsausübung durch ausländische Aktionäre und führt zu sinkenden Hauptversammlungspräsenzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 163/05 PDF-Dokument



Drucksache 387/19 PDF-Dokument



Drucksache 482/15 PDF-Dokument



Drucksache 492/17 PDF-Dokument



Drucksache 510/07 PDF-Dokument



Drucksache 534/10 PDF-Dokument



Drucksache 579/06 PDF-Dokument



Drucksache 634/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.