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12 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Stimmrechtsvertretern"


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Drucksache 28/06 (Beschluss)

... Absatz 3 Buchstabe d beinhaltet eine Verpflichtung bezüglich des Vorhaltens von Formularen für eine Abstimmung in Abwesenheit. Die Formulierung erfasst auch die Abstimmung per Brief, d.h. eine Abstimmung vor der Hauptversammlung. Insoweit korrespondiert die Vorschrift mit Artikel 12 des Richtlinienvorschlags. Eine Abstimmung vor der Hauptversammlung steht indes im Widerspruch zum Grundsatz der Stimmrechtsausübung der Aktionäre in der Hauptversammlung und nach dem erlebten Verlauf der Hauptversammlung. Ein derartiger Systemwechsel sollte kritisch hinterfragt werden, zumal sich die begrüßenswerte Zielsetzung des Richtlinienvorschlags in einfacherer Weise durch die Erleichterung und Harmonisierung der Stimmrechtsvertretung erreichen lässt. Ferner ist zu berücksichtigen, dass sich im Rahmen des Ablaufs der Hauptversammlung Änderungen hinsichtlich des Verfahrens der Stimmabgabe ergeben können, insbesondere wenn diese nicht in der Satzung festgelegt ist, was bei brieflichen Vorab-Stimmabgaben kaum lösbare Probleme hervorrufen würde. Gleiches gilt im Hinblick auf Gegenanträge und auf neue Beschlussvorschläge (vgl. § 124 Abs. 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/06 (Beschluss)




A. Zum Richtlinienvorschlag allgemein

B. Zu den einzelnen Vorschriften

- Zu Artikel 5 - Einladung zur Hauptversammlung

- Zu Artikel 6 - Recht auf Ergänzung der Tagesordnung und auf Einbringung von Beschlussvorlagen

- Zu Artikel 8 - Teilnahme an der Hauptversammlung auf elektronischem Wege

- Zu Artikel 9 - Fragerecht

- Zu Artikel 10 - Stimmrechtsvertretung

- Zu Artikel 12 - Abstimmungen in Abwesenheit

- Zu Artikel 13 - Weisungsgebundene Abstimmung

- Zu Artikel 15 - Information nach der Hauptversammlung


 
 
 


Drucksache 28/1/06

... Absatz 3 Buchstabe d beinhaltet eine Verpflichtung bezüglich des Vorhaltens von Formularen für eine Abstimmung in Abwesenheit. Die Formulierung erfasst auch die Abstimmung per Brief, d.h. eine Abstimmung vor der Hauptversammlung. Insoweit korrespondiert die Vorschrift mit Artikel 12 des Richtlinienvorschlags. Eine Abstimmung vor der Hauptversammlung steht indes im Widerspruch zum Grundsatz der Stimmrechtsausübung der Aktionäre in der Hauptversammlung und nach dem erlebten Verlauf der Hauptversammlung. Ein derartiger Systemwechsel sollte kritisch hinterfragt werden, zumal sich die begrüßenswerte Zielsetzung des Richtlinienvorschlags in einfacherer Weise durch die Erleichterung und Harmonisierung der Stimmrechtsvertretung erreichen lässt. Ferner ist zu berücksichtigen, dass sich im Rahmen des Ablaufs der Hauptversammlung Änderungen hinsichtlich des Verfahrens der Stimmabgabe ergeben können, insbesondere wenn diese nicht in der Satzung festgelegt ist, was bei brieflichen Vorab-Stimmabgaben kaum lösbare Probleme hervorrufen würde. Gleiches gilt im Hinblick auf Gegenanträge und auf neue Beschlussvorschläge (vgl. § 124 Abs. 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/1/06




A. Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

- Zu Artikel 5 - Einladung zur Hauptversammlung

- Zu Artikel 6 - Recht auf Ergänzung der Tagesordnung und auf Einbringung von Beschlussvorlagen

- Zu Artikel 8 - Teilnahme an der Hauptversammlung auf elektronischem Wege

- Zu Artikel 9 - Fragerecht

- Zu Artikel 10 - Stimmrechtsvertretung

- Zu Artikel 12 - Abstimmungen in Abwesenheit

- Zu Artikel 13 - Weisungsgebundene Abstimmung

- Zu Artikel 15 - Information nach der Hauptversammlung


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.