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21 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Stofffracht"


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Drucksache 161/20 (Beschluss)

... "In der wasserrechtlichen Zulassung kann die Schadstofffracht je Parameter, die in dem Wasser bei der Entnahme aus einem Gewässer vorhanden war (Vorbelastung), berücksichtigt werden, soweit die entnommene Fracht bei der Einleitung in das Gewässer noch vorhanden ist."



Drucksache 161/1/20

... . Im jeweiligen Teil B eines Anhangs werden Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Schadstofffracht als Stand der Technik für die jeweilige Branche festgelegt. Dies konkretisiert und ergänzt insofern § 3 Absatz 1 der Verordnung. In den Teilen C bis E wird der Stand der Technik zur Behandlung des Abwassers durch Festlegung von Überwachungswerten (Mindestanforderungen) definiert. Behandlungsverfahren werden nicht aufgeführt, sondern jeweils in einem Hintergrundpapier und/oder in der Begründung zur Verordnung erläutert.



Drucksache 567/2/17

... ist auch als Harmonisierung beider Vorschriften zu sehen sowie aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und wegen der geringen N-Frachten angebracht. So beträgt die gesamte Stickstofffracht der jährlichen landbaulichen Kompostverwertung z.B. in Niedersachsen mit rd. 4 000 Tonnen Stickstoff lediglich rd. 1 Prozent des Stickstoffaufkommens aus Wirtschaftsdünger und Gärresten. Dieser Anteil dürfte in den anderen Ländern vergleichbar niedrig sein.



Drucksache 63/16

... (1) Abwasseranfall und Schadstofffracht sind so gering zu halten, wie dies durch folgende Maßnahmen möglich ist:



Drucksache 319/12 (Begründung)

... auch dann sicherstellen zu können, wenn Abwasser vermischt wird, ist die Stofffracht des Abwassers aus Abfallverbrennungsanlagen gesondert zu berechnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/12 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU

1. Europarechtliche Vorgaben

a Allgemein

b Wesentlicher Inhalt der IVU-Richtlinie und der sektoralen Richtlinien

c Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Richtlinie über Industrieemissionen

aa Horizontale Regelungen der Richtlinie über Industrieemissionen Kapitel I, II und VII der Richtlinie

bb Grundsätzliche Aussagen zum Umsetzungsbedarf im deutschen Recht

2. Darstellung der Regelungsschwerpunkte der Richtlinie über Industrieemissionen und deren Umsetzungsbedarf

a Stärkung europäischer Vorgaben bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

b Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

c Bericht über den Ausgangszustand; Rückführungspflicht in den Ausgangszustand bei Betriebsstilllegungen

d Weitere umsetzungsbedürftige Regelungen in Kapitel I und II der Richtlinie

II. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG durch Mantelgesetz und Mantelverordnung

2. Immissionsschutzrecht

a Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen - Konzeption der Umsetzung

aa. Umsetzung der Stärkung der BVT-Merkblätter bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

bb. Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

cc. Rückführungspflicht bei Betriebsstilllegungen

dd. Sonstige Regelungen der Kapitel I und II

b Neufassung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

c Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

d Erlass der Bekanntgabeverordnung

3. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Wasserrecht

4. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Abfallrecht

a Kreislaufwirtschaftsgesetz

b Deponieverordnung

III. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

IV. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Befristung

VII. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

2. Vorgaben/Prozesse des Verordnungsentwurfs

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

a Anpassung der 4. BImSchV

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Anpassung der 4. BImSchV

b Anhang I der 5. BImSchV Anlagenkatalog

c § 4a Absatz 4 Satz 1 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Neugenehmigung

d § 4a Absatz 4 Satz 5 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Änderungsgenehmigung

Im Einzelnen

e § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

f Neuerlass 41. BImSchV

g § 3 IZÜV Antragsunterlagen

h § 7 Absatz 1 bis 3 IZÜV Besondere Pflichten des Inhabers der Erlaubnis oder Genehmigung

i § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung

j § 9 IZÜV Überwachungspläne und Überwachungsprogramme Inhalt, Überprüfung und Aktualisierung sowie Zeitrahmen

k Dritter Abschnitt §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

l Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

m §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

n § 12 Absatz 6 Satz 1 DepV Folgenbegrenzungspflicht

o § 12 Absatz 6 Satz 2 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

p § 13 Absatz 7 DepV Pflicht zur Informationsübermittlung

q § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht bei Verstoß gegen Zulassung

r § 22a Absatz 2 und 3 DepV Überwachungsprogramme: Inhalt sowie Zeitrahmen

s § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

t § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a Anpassung der 4. BImSchV

b § 11a Absatz 6 Satz 1 der 9. BImSchV Bezeichnung BVT-Merkblatt

c § 21 Absatz 1 Nummer 3 der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Bericht über den Ausgangszustand

d § 21 Absatz 1 Nummer 3a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Emissionsbegrenzung; Begründung der Abweichung

e § 21 Absatz 2a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Angaben der IED

f § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

g Neuerlass 41. BImSchV

h § 2 Absatz 2 IZÜV Koordinierung der Verfahren

i § 3 IZÜV Antragsunterlagen und Entscheidungsfristen

j § 4 IZÜV Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen

k § 5 IZÜV Grenzüberschreitende Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit

l § 6 IZÜV Inhalt der Erlaubnis und der Genehmigung

m § 7 Absatz 3 IZÜV Jährliche Berichtspflicht

n § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Genehmigung oder Erlaubnis

o § 8 Absatz 4 IZÜV Untersagung

p § 8 Absatz 5 IZÜV Aufstellpflicht Überwachungspläne und Überwachungsprogramme

q § 10 IZÜV Unterrichtung durch die Länder

r Dritter Abschnitt, §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

s Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

t §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

u § 12 Absatz 6 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

v § 13 Absatz 7 DepV Informationsübermittlung auf Anfrage der Behörde

w § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht des Betreibers bei Verstoß gegen Zulassung

x § 21a Absatz 1 und 2 DepV Bekanntmachung der Entscheidungen und Anordnungen im Internet

y § 22 DepV Anlassbezogene Überprüfung behördlicher Entscheidungen

z § 22a Absatz 1 DepV Überwachungspläne: Inhalt sowie Überprüfung und Aktualisierung

za § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

zb § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

IX. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Anhang 1 Zur Mischungsregel

1. Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

2. Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

3. Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

4. Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

5. Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen

Zu Nr. 5

6. Holz, Zellstoff

Zu Nr. 6

7. Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

8. Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

9. Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen, Gemischen

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

10. Sonstige Anlagen

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Anlage 1 Prüfbereiche für Stellen :

Zu Anlage 2 Prüfungsbereiche für Sachverständige :

Anlage 2
basiert auf dem Anhang 1 der LAI-Richtlinie über die Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vgl. unter A. II.2 e) und wird zur Definition der Prüfungsbereiche übernommen. Die Anlagenarten nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) werden zur Vermeidung des Erfordernisses von ständiger Aktualisierungen der vorliegenden Anlage 2 nicht explizit genannt.

Zu Artikel 5

Zu Abschnitt 1

Zu § 1

Zu Abschnitt 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Abschnitt 3

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 4

Zu § 16

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2062 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen


 
 
 


Drucksache 676/12

... Die Anforderungen der Absätze 1 bis 4 dienen der Absicherung von Luftqualitätsanforderungen im Hinblick auf die Schadstoffe Staub, Quecksilber und Stickstoffoxide. Angesicht zunehmenden ubiquitären Vorhandenseins von Quecksilber bedarf es neben der Schließung der maßgeblichen Emissionsquellen einer Minderung der in die Umwelt eingetragenen Schadstofffracht. Dem wird durch die vorgegebenen Anforderungen Rechnung getragen. Aufgrund des hohen Stickstoffoxidniveaus der Hintergrundbelastung führen bereits geringe lokale Zusatzbelastungen zu Überschreitungen der Luftqualitätsanforderungen. Die Verminderung der Stickstofffrachten trägt zur Absenkung des Hintergrundniveaus bei und ist somit geeignet, die Anzahl von Überschreitungen der Luftqualitätsanforderungen zu vermeiden.



Drucksache 712/09

... Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe sind nur mit den Brennstoffen zu betreiben für deren Einsatz sie nach Angaben des Herstellers geeignet sind. Die Anlagen müssen sich auch in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Dies ist Voraussetzung für einen emissionsarmen Betrieb der Anlage, denn Feuerungsanlagen, in denen andere als die bei der Typprüfung eingesetzten Brennstoffe eingesetzt werden, können höhere Schadstofffrachten emittieren. Entsprechende Angaben über die zugelassenen Brennstoffe enthalten in der Regel die Bedienungsanleitung.



Drucksache 147/08

... von Abfällen (17. BImSchV). Für diese Anlagen werden langfristige Mittelwerte für die Massenkonzentrationen der Emissionen von Stickstoffoxiden festgelegt, um durch Absenkung der im Betrieb erreichten Emissionswerte die Schadstofffrachten zu vermindern. Um den mit der Durchführung der Verordnung verbundenen Aufwand zu begrenzen, werden keine neuen Messverfahren eingeführt. Vielmehr sind die Emissionswerte aus den Tagesmittelwerten zu errechnen, die im Rahmen der Anlagenüberwachung nach der 13. und



Drucksache 768/08A

... Dieser Anhang gilt für Abwasser, dessen Schadstofffracht im Wesentlichen aus der oberirdischen Ablagerung von Abfällen stammt.



Drucksache 575/1/08

... Eine Regelung, die zu unterschiedlichen Schadstofffrachten – und hier insbesondere höheren Schadstoffeinträgen auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen – führen kann, ist fachlich nicht begründet, da auf solchen Flächen i. d. R. geringere Entzüge (z.B. keine Ernte) auftreten und die Besorgnis der Schadstoffverlagerung auf Grund häufig anzunehmender niedrigerer pH-Werte der Böden im Vergleich zu Ackerflächen größer sein dürfte. Darüber hinaus erschwert diese Regelung den Vollzug und führt zu einem erheblichen Mehraufwand.



Drucksache 416/07

... "(1) Dieser Anhang gilt für Abwasser, dessen Schadstofffracht im Wesentlichen beim Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verarbeiten von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten, in Lagerbetrieben, Zwischenbehandlungsbetrieben und Verarbeitungsbetrieben für Material der Kategorien 1, 2 und 3 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (ABl. EG (Nr.) L 273 S. 1) entsteht."



Drucksache 364/06

... "(1) Dieser Anhang gilt für Abwasser, dessen Schadstofffracht im Wesentlichen beim Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verarbeiten von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten, in Lagerbetrieben, Zwischenbehandlungsbetrieben und Verarbeitungsbetrieben für Material der Kategorien 1, 2 und 3 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (ABl. EG (Nr.) L 273 S. 1) entsteht."



Drucksache 514/06 (Beschluss)

... erlauben weiterhin die Erstellung eines qualitativ ausreichenden Emissionskatasters. Dies ist zur Unterstützung von zielgerichteten Entscheidungen im Bereich der Luftreinhaltung und zur Erstellung von Luftreinhalteplänen erforderlich. Zukünftige Berichterstattungen zu Schadstofffrachten und Emittenten außerhalb des demnächst verbindlichen PRTR an den Bund und die Europäische Gemeinschaft sind so weiterhin gewährleistet. Bei Wegfall der Emissionserklärung müssten Einzelabfragen beim Anlagenbetreiber an deren Stelle treten, was für die Industrie eine größere Belastung bedeuten würde.



Drucksache 514/1/06

... erlauben weiterhin die Erstellung eines qualitativ ausreichenden Emissionskatasters. Zukünftige Berichterstattungen zu Schadstofffrachten und Emittenten außerhalb des demnächst verbindlichen PRTR an den Bund und die Europäische Gemeinschaft sind so weiterhin gewährleistet. Bei Wegfall der Emissionserklärung müssten Einzelabfragen beim Anlagenbetreiber an deren Stelle treten, was für die Industrie eine größere Belastung bedeuten würde.



Drucksache 194/1/05

... Es trifft zu, dass nach dem EPER-Konzept eine Erhebung unterhalb festgelegter Schadstofffrachten nicht erfolgt und nicht alle abwasserrelevanten Tätigkeiten vollständig erfasst werden. Nach EPER werden die Daten auch auf Betriebsebene und nicht bezogen auf die einzelne Anlage erhoben.



Drucksache 194/05

... Neben der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung spielt die Nutzung natürlicher Wasserquellen und die Zurückleitung von Abwasser in die Natur durch die verschiedenen wirtschaftlichen Nutzungsbereiche (Industrie, Wärmekraftwerke und Landwirtschaft) eine wesentliche Rolle bei der Gewässerschutzpolitik. Deshalb sind auch. Erhebungen der nichtöffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung unabdingbar. Auch hier sind Informationen über die Wasserförderung, die Verwendung wie auch die Abwasserbehandlung und den Verbleib des Wassers und Abwassers unabdingbar für die Bilanzierung der Wasserentnahme aus natürlichen Ressourcen und die entsprechende Rückleitung in Form von Abwasser (behandelt oder unbehandelt). Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch Werte zum Schadstoffgehalt und Schadstofffrachten des eingeleiteten Abwassers.



Drucksache 194/05 (Beschluss)

... Es trifft zu, dass nach dem EPER-Konzept eine Erhebung unterhalb festgelegter Schadstofffrachten nicht erfolgt und nicht alle abwasserrelevanten Tätigkeiten vollständig erfasst werden. Nach EPER werden die Daten auch auf Betriebsebene und nicht bezogen auf die einzelne Anlage erhoben.



Drucksache 199/18 PDF-Dokument



Drucksache 255/17 PDF-Dokument



Drucksache 255/1/17 PDF-Dokument



Drucksache 567/1/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.