[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Stoffregelungen"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 216/11 (Beschluss)

... Einzubeziehen sind die bereits erarbeiteten neuen Schadstoffregelungen für Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsstoffe des Wissenschaftlichen Beirates für Düngungsfragen vom 21. Februar 2011.



Drucksache 353/1/08

... Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung um Prüfung, ob in Analogie zu den Grundstoffregelungen des Betäubungsmittelrechts vergleichbare Regelungen im Bereich der Sprengstoffgrundstoffe umgesetzt werden können.



Drucksache 353/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung um Prüfung, ob in Analogie zu den Grundstoffregelungen des Betäubungsmittelrechts vergleichbare Regelungen im Bereich der Sprengstoffgrundstoffe umgesetzt werden können.



Drucksache 142/08 (Beschluss)

... Es ist sinnvoll, die Anwendung von offiziellen Analysenmethoden auf Gemeinschaftsebene anzustreben. Angesichts der Fülle von Stoffregelungen und darüber hinaus der zahlreichen nicht geregelten, überprüfungswürdigen Bestandteile kosmetischer Mittel stehen den Überwachungsbehörden aber bei Weitem nicht genügend aktuelle, harmonisierte Normen zur Verfügung. Die Erarbeitung derartiger Normen ist sehr zeitraubend und aktuelle analytische Probleme können damit nicht zeitnah bearbeitet werden. Insofern ist der Weg der amtlichen Untersuchung von kosmetischen Mitteln über akkreditierte

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/08 (Beschluss)




I. Zur Vorlage allgemein

II. Zur Folgenabschätzung

III. Zu den Erwägungsgründen

5. Zu Erwägungsgrund 5 angepasst der Richtlinie 76/768/EWG

6. Zu Erwägungsgrund Anhang I angepasst der Richtlinie 76/768/EWG

7. Zu Erwägungsgrund 4 angepasst der Richtlinie 93/35/EWG

8. Zu Erwägungsgrund 11 angepasst der Richtlinie 82/368/EWG

9. Zu Erwägungsgrund neu der Richtlinie 76/768/EWG

IV. Zu den einzelnen Artikeln

10. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c

11. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe d

12. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe h

13. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe i

14. Zu Artikel 2 Abs. 1

15. Zu Artikel 3

16. Zu Artikel 3 Buchstabe c

17. Zu Artikel 4 Abs. 3

18. Zu Artikel 5

19. Zu Artikel 7

20. Zu Artikel 9

21. Zu Artikel 9 Abs. 3 - neu -In Artikel 9 sollte ein Absatz angefügt werden, der deutlich macht, dass die Einhaltung von Absatz 1 auch erfüllt ist, wenn amtliche Laboratorien die Analysen kosmetischer Mittel mit validierten Methoden nach DIN EN ISO/ IEC 17025 durchführen. Dies erfordert eine Akkreditierung der amtlichen Laboratorien analog der europäischen Verordnung über amtliche Kontrollen zur

22. Zu Artikel 10 Abs. 1 Buchstabe b

23. Zu Artikel 10 Abs. 3

24. Zu Artikel 13

25. Zu Artikel 15 Abs. 1 Satz 1

26. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe c

27. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe d

28. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe e

29. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe g

30. Zu Artikel 19 Abs. 1

31. Zu Artikel 25 Satz 2

V. Zu den Anhängen

32. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 3 Satz 3

33. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 8 Satz 3

34. Zu Anhang I Teil B Abschnitt 3

35. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe a

36. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe i

37. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Abs. 2

38. Zu Anhang II

39. Zu Anhang II Nr. 359

40. Zu Anhang II Nr. 360 und 451

41. Zu Anhang II Nr. 399

42. Zu Anhang III Spalte g

43. Zu Anhang IV

VI. Vorlagenbezogene Vertretung


 
 
 


Drucksache 142/1/08

... Es ist sinnvoll, die Anwendung von offiziellen Analysenmethoden auf Gemeinschaftsebene anzustreben. Angesichts der Fülle von Stoffregelungen und darüber hinaus der zahlreichen nicht geregelten, überprüfungswürdigen Bestandteile kosmetischer Mittel stehen den Überwachungsbehörden aber bei Weitem nicht genügend aktuelle, harmonisierte Normen zur Verfügung. Die Erarbeitung derartiger Normen ist sehr zeitraubend und aktuelle analytische Probleme können damit nicht zeitnah bearbeitet werden. Insofern ist der Weg der amtlichen Untersuchung von kosmetischen Mitteln über akkreditierte

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/1/08




Zur Vorlage allgemein

Zur Folgenabschätzung

Zu den Erwägungsgründen

4. Zu Erwägungsgrund 5 angepasst der Richtlinie 76/768/EWG

5. Zu Erwägungsgrund Anhang I angepasst der Richtlinie 76/768/EWG

6. Zu Erwägungsgrund 4 angepasst der Richtlinie 93/35/EWG

7. Zu Erwägungsgrund 11 angepasst der Richtlinie 82/368/EWG

8. Zu Erwägungsgrund neu der Richtlinie 76/768/EWG

Zu den einzelnen Artikeln

9. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c

10. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe d

11. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe h

12. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe i

13. Zu Artikel 2 Abs. 1

14. Zu Artikel 3

15. Zu Artikel 3 Buchstabe c

16. Zu Artikel 4 Abs. 3

17. Zu Artikel 5

18. Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

21. Zu Artikel 9 Abs. 3 - neu -

22. Zu Artikel 10 Abs. 1 Buchstabe b

23. Zu Artikel 10 Abs. 3

24. Zu Artikel 13

25. Zu Artikel 15 Abs. 1 Satz 1

26. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe c

27. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe d

28. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe e

29. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe g

30. Zu Artikel 19 Abs. 1

31. Zu Artikel 25 Satz 2

Zu den Anhängen

32. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 3 Satz 3

33. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 8 Satz 3

34. Zu Anhang I Teil B Abschnitt 3

35. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe a

36. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe i

37. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Abs. 2

38. Zu Anhang II

39. Zu Anhang II Nr. 359

40. Zu Anhang II Nr. 360 und 451

41. Zu Anhang II Nr. 399

42. Zu Anhang III Spalte g

43. Zu Anhang IV

Vorlagenbezogene Vertretung


 
 
 


Drucksache 398/06

... Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf Grund der neuen Verpflichtungen der Wirtschaft, insbesondere mittelständischen Unternehmen, zusätzliche Kosten entstehen. Eine nähere Quantifizierung der Kostenbelastung ist im Hinblick auf nicht abschätzbare unternehmerische Entscheidungen nicht möglich. Insbesondere haben die von der Neuregelung betroffenen Wirkstoffhersteller in der Vergangenheit bereits weitgehend nach den allgemeinen Qualitätsgrundsätzen verfahren. Die in Teil II des EG - GMP Leitfadens enthaltenen Regelungen, die auf die ICH Guideline Q7A zurückgehen, sind im Juli 2001 (als Anhang 18 zum Leitfaden) von der Kommission bekannt gemacht worden. Bis zum Inkrafttreten der 14. AMG-Novelle am 6. September 2005, mit der die Arzneimittelhersteller verpflichtet wurden, nur noch GMP-gemäß hergestellte Wirkstoffe zu verwenden, haben die Regelungen für die Wirkstoffherstellung bereits auf freiwilliger Basis Beachtung gefunden und wurden Inspektionen im Rahmen eines Verfahrens für eine zentralisierte Arzneimittelzulassung zugrunde gelegt. Zwischen dem Bekanntwerden der Wirkstoffregelungen im Jahr 2001 und ihrer verbindlichen Einführung im Jahr 2005 lag darüber hinaus ein mehrjähriger Zeitraum für eine Umstellung durch die betroffenen Betriebe.



Drucksache 255/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.