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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Straf- oder Maßnahmenvollzug"


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Drucksache 82/05

... (4) Alle EU-Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen des Europarates über die Überstellung verurteilter Personen vom 21. März 1983 ratifiziert. Nach diesem Übereinkommen kommt eine Überstellung zum weiteren Strafvollzug nur in den Staat der Staatsangehörigkeit des Verurteilten und nur mit dessen Zustimmung und jener der involvierten Staaten in Betracht. Das Zusatzprotokoll zu diesem Übereinkommen vom 18. Dezember 1997, welches eine Überstellung unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig von der Zustimmung der Person vorsieht, wurde nicht von sämtlichen Mitgliedstaaten ratifiziert. Beide Instrumente beinhalten keine grundsätzliche Verpflichtung zur Übernahme verurteilter Personen zum Straf- oder Maßnahmenvollzug.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 82/05




Entwurf

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 3
Zweck

Artikel 4
Übermittlung der Europäischen Vollstreckungsanordnung

Artikel 5
Stellungnahme und Belehrung der verurteilten Person

Artikel 6
Inhalt und Form der Europäischen Vollstreckungsanordnung

Artikel 7
Anwendungsbereich

Artikel 8
Anerkennung und Vollstreckung einer Europäischen Vollstreckungsanordnung

Artikel 9
Gründe für die Versagung der Anerkennung und der Vollstreckung

Artikel 10
Entscheidung über die Europäische Vollstreckungsanordnung und Fristen

Artikel 11
Überstellung

Artikel 12
Durchlieferung

Artikel 13
Für die Vollstreckung maßgebliches Recht

Artikel 14
Spezialität

Artikel 15
Amnestie, Begnadigung, Wiederaufnahme des Verfahrens

Artikel 16
Unterrichtung durch den Ausstellungsstaat

Artikel 17
Unterrichtung durch den Vollstreckungsstaat

Artikel 18
Folgen der Überstellung der verurteilten Person

Artikel 19
Kosten

Artikel 20
Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


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