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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Streckengenehmigung"


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Drucksache 283/09

... Wegfall der Streckengenehmigung / Vorlagepflicht für Flugpreise / staatliches Interventionsrecht für Flugpreise des bisherigen § 21 Absatz 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 31f

§ 31g

§ 73

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Übereinkommens vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und zur Durchführung der Versicherungspflicht zur Deckung der Haftung für Güterschäden nach der Verordnung (EG) Nr. 785/2004

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

2 Allgemeines

4 Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 31f

Zu § 31g

Zu Nummer 10

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 900: Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetz und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 671/09

... -Zulassungs-Ordnung entfallen das Erfordernis der Streckengenehmigung sowie die Pflicht zur Hinterlegung des Flugpreises. Dies führt zu einer geringfügigen Reduzierung des Verwaltungsaufwandes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 671/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dreizehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 939: 13. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 354/08

... Wie bereits in vorausgegangenen Fällen der Umsetzung der Verpflichtung zur Schaffung von Sanktionsvorschriften, wie im Fall der sogenannten Denied-Boarding-Verordnung (Verordnung(EG) Nr. 261/2004) und der sogenannten Schwarzen-Liste-Verordnung (Verordnung(EG) Nr. 2111/2005) wird auch vorliegend die Entscheidung für die Schaffung von Bußgeldtatbeständen getroffen. Die mögliche Alternative, eine Verletzung der primär zivilrechtlichen Verpflichtungen von Flugplatzbetreibern, Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern und -vermittlern nach der EG-Verordnung gegenüber behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität durch Einschränkung und Entzug von Betriebsgenehmigungen oder Streckengenehmigung zu ahnden, wäre in der Regel unverhältnismäßig und unzweckmäßig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

§ 46a
Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006

Artikel 2
Neubekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummern 5 bis 19

Zu Nummer n

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 669/07

... Wie bereits in vorausgegangenen Fällen der Umsetzung der Verpflichtung zur Schaffung von Sanktionsvorschriften, wie im Fall der sog. Denied-Boarding-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) und der sog. Schwarzen-Liste-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2111/2005) wird auch vorliegend die Entscheidung für die Schaffung von Bußgeldtatbeständen getroffen. Die mögliche Alternative, eine Verletzung der primär zivilrechtlichen Verpflichtungen von Flugplatzbetreibern, Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern und -vermittlern nach der EG-Verordnung gegenüber behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität durch Einschränkung und Entzug von Betriebsgenehmigungen oder Streckengenehmigung zu ahnden, wäre in der Regel unverhältnismäßig und unzweckmäßig; dies würde insbesondere bei Reiseveranstaltern und -vermittlern nicht greifen, da letztere keiner luftverkehrsrechtlichen Genehmigung bedürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 669/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Neubekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummern 6 bis 20

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 412/05

... gleichzusetzen. Diese ist immer dann gegeben, wenn "die betroffenen Personen nicht alles Erforderliche zum Schutze der Fluggäste und des Flugpersonals tun und die einschlägigen luftverkehrsrechtlichen und /Luftsicherheitsrechtlichen Vorschriften nicht einhalten" (Schladebach, NZV 2003, Heft 2 S. 74). Ist somit die Verletzung der Verpflichtungen aus der Verordnung (EG) Nr.261/2004 als schwerwiegendes standeswidrige Verhalten im Sinne der Verordnung (EWG) Nr.2407/92 anzusehen, so können die daran anknüpfenden Sanktionen aber nur gegen deutsche Luftfahrtunternehmen ergriffen werden, da nur diese Inhaber einer von einer deutschen Behörde erteilten Betriebsgenehmigung sind. Unternehmen aus anderen EU-Staaten bedürfen zur Durchführung des Luftverkehrs nach/von Deutschland einer Streckengenehmigung nach der Verordnung (EWG) Nr.2408/92 . Diese Verordnung enthält keine Regelungen zu Widerruf und Aussetzung der Streckengenehmigung. Sie sieht in Artikel 8 Abs. 2 Möglichkeiten der Beschränkung der Ausübung von Verkehrsrechten lediglich in den Bereichen Sicherheit, Umweltschutz und Slot-Zuweisung vor. Luftfahrtunternehmen aus anderen EU-Staaten können daher genehmigungsrechtlich mangels einer ausreichenden Rechtsgrundlage nicht belangt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. In § 8 Abs. 2 Nr.3

3. Nach § 63c wird folgender § 63d eingefügt:

§ 63d
Nichtbeförderung bei Überbuchung; Annullierung und Verspätung von Flügen

4. Die Überschrift des Fünften Abschnitts

5. Nach der Überschrift des Fünften Abschnitts

6. Nach der Überschrift 1. Anwendungsbereich

§ 101
Anwendungsbereich

7. Die bisherige Überschrift

8. § 102 wird wie folgt geändert:

9. § 102a wird wie folgt gefasst:

§ 102a
Anzeigepflicht

10. § 102b wird aufgehoben.

11. Die Überschrift 2. Haftpflichtversicherung des Luftfrachtführers

12. In § 103 Abs. 1 werden die Wörter des Luftfrachtführers seine Haftung durch die Wörter für Fluggastschäden die Haftung des Luftfrachtführers ersetzt.

13. Nach § 103 wird folgende Überschrift eingefügt:

14. § 104 wird wie folgt gefasst:

§ 104
Versicherung für Güterschäden

15. Die Überschrift 3. Gemeinsame Vorschriften

17. § 106 wird wie folgt geändert:

18. Nach § 106 wird folgender § 106a eingefügt:

§ 106a
Selbstbehalt

19. § 108 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Die Verordnung EG Nr.261/2004

2. Die Verordnung EG Nr.261/2004

3. Schließlich sind die Mitgliedstaaten gem. Artikel 16 Abs. 3 der Verordnung EG Nr.261/2004

3.1. Sanktionsmaßnahmen im Bereich der luftrechtlichen Genehmigungen

3.2. Verstöße gegen die Verordnung

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.