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37 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Strom- und Gasnetzen"


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Drucksache 13/1/19

... c) Der Bundesrat hält es für unerlässlich, Strom- und Gasnetz systemdienlich zu koppeln, um die Sektorkopplung zu stärken und die gut ausgebaute Gasinfrastruktur zu nutzen, um die dargebotsabhängige Stromerzeugung mit den Bedarfen in Einklang zu bringen und Energie in den benötigten Mengen zwischenzuspeichern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 6 § 19 Absatz 3 Satz 1 und § 32 Absatz 9 StromNEV

2. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe c § 34 Absatz 11 Satz 1 und 1a - neu - ARegV


 
 
 


Drucksache 150/1/19

... a) Der Bundesrat erwartet eine innovative, zukunftsgerichtete Netzplanung unter Einbeziehung der Nutzung von Elektrolyseuren als Kuppelelement zwischen Strom- und Gasnetzen, um notwendige Kapazitätserhöhungen zum Transport von erneuerbarer Energie umzusetzen.



Drucksache 13/19 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat hält es für unerlässlich, Strom- und Gasnetz systemdienlich zu koppeln, um die Sektorkopplung zu stärken und die gut ausgebaute Gasinfrastruktur zu nutzen, um die dargebotsabhängige Stromerzeugung mit den Bedarfen in Einklang zu bringen und Energie in den benötigten Mengen zwischenzu-speichern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 6 § 19 Absatz 3 Satz 1 und § 32 Absatz 9 StromNEV

2. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe c § 34 Absatz 11 Satz 1a - neu - ARegV


 
 
 


Drucksache 150/19 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat erwartet eine innovative, zukunftsgerichtete Netzplanung unter Einbeziehung der Nutzung von Elektrolyseuren als Kuppelelement zwischen Strom- und Gasnetzen, um notwendige Kapazitätserhöhungen zum Transport von erneuerbarer Energie umzusetzen.



Drucksache 73/16

... zur Vergabe von Wegerechten für Strom- und Gasnetze vom Dezember 2010, zuletzt überarbeitet mit Fassung vom 21. Mai 2015, verwiesen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 46a
Auskunftsanspruch der Gemeinr bisherige Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, der Gemeinde spätestens ein Jahr vor Bekanntmachung der Gemeinde nach § 46 Absatz 3 diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes zur Verfügung zu stellen, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss eines Vertrages nach § 46 Absatz 2 Satz 1 erforderlich sind.

§ 47
Rügeobliegenheit, Präklusion

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

§ 46a
Die Sätze 1 und 3 wurden hierher von § 46 Absatz 2 Satz 4 und 5 EnWG verschoben.

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 142/11

... - Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/11




1. Ein neuer Plan für Energieeffizienz

2. Öffentlicher Sektor: mit gutem Beispiel Vorangehen

- Energieeffizienz bei öffentlichen Ausgaben

- Sanierung öffentlicher Gebäude

- Einspar-Contracting

- Kommunale Energieeffizienz

3. Den Weg für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch bereiten

- Die Wärmenutzung in Gebäuden angehen

- Rechtliche Hindernisse

- Schulung

- Energiedienstleistungsunternehmen als Katalysatoren der Sanierung

4. Energieeffizienz für eine wettbewerbsfähige Europäische Industrie

- Effiziente Erzeugung von Wärme und Strom

- Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen

- Energieeffizienz als Geschäftszweig

- Forschung und Innovation als Katalysator für kosteneffektive energieeffiziente Technologien in der Industrie

5. Geeignete Nationale Europäische finanzielle Unterstützung

6. Einsparungen für Verbraucher

- Förderung energie- und ressourceneffizienter Haushaltsgeräte

- Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher durch neue Technologien

7. Verkehr

8. Ein Rahmen für Nationale Bemühungen

9. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 605/08 Strom- und Gasnetzen


Drucksache 12/1/08

... Bei den Verwaltungsverfahren der Landesregulierungsbehörden handelt es sich - und hierdurch unterscheiden sie sich grundlegend von den Verfahren der Landeskartellbehörden - um Massenverfahren. In der ersten Runde der Strom- und Gasnetzentgeltregulierung waren bei den Landesregulierungsbehörden deutlich über 1.100 Entgeltgenehmigungsverfahren anhängig. Allein im Dezember 2007/Januar 2008 hatten die Landesregulierungsbehörden eine fast vergleichbar hohe Zahl von Verfahren über die Zulassung zum vereinfachten Verfahren nach der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) durchzuführen, zusätzlich noch mehr als 600 Verfahren nach § 32 Abs. 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/1/08




Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 KWKG

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a0 - neu - § 3 Abs. 2 KWKG

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 11 Satz 2 - neu - KWKG

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 13 Satz 1 KWKG

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 13 Satz 2 KWKG

9. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 4 Abs. 1 Satz 1 KWKG

10. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 4 Abs. 1 Satz 1a KWKG

11. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 4 Abs. 3a KWKG

12. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 4 Abs. 3a Satz 1 KWKG

13. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 4 Abs. 3a Satz 3 - neu - KWKG

14. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe d - neu - § 4 Abs. 4 KWKG

15. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe d - neu - § 4 Abs. 4 KWKG

16. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 5 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 KWKG

17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 5a Abs. 1 Nr. 2 KWKG

18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 5a Abs. 1 Nr. 2 KWKG

19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 5a Abs. 1 Nr. 3 KWKG

20. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 7 Abs. 4 Satz 1 KWKG

21. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b und c § 7 Abs. 5 Satz 2, Abs. 6 Satz 3 - neu - KWKG

22. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 7 Abs. 5 Satz 2 KWKG

23. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c § 7 Abs. 6 KWKG

24. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 8 Satz 1 KWKG

25. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 9 Satz 1

26. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 9 Satz 5 KWKG

27. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7a Abs. 3 Satz 2, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3 KWKG

28. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 8 KWKG

29. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 64a Abs. 1 Satz 2 EnWG

30. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 65 Abs. 5 - neu - EnWG

31. Zu Artikel 2 Nr. 13, Nr. 14a - neu - § 66 Abs. 3; § 79 Abs. 2 EnWG

32. Zu Artikel 2 Nr. 17 § 110 Abs. 3 EnWG


 
 
 


Drucksache 12/08 (Beschluss)

... Bei den Verwaltungsverfahren der Landesregulierungsbehörden handelt es sich - und hierdurch unterscheiden sie sich grundlegend von den Verfahren der Landeskartellbehörden - um Massenverfahren. In der ersten Runde der Strom- und Gasnetzentgeltregulierung waren bei den Landesregulierungsbehörden deutlich über 1.100 Entgeltgenehmigungsverfahren anhängig. Allein im Dezember 2007/Januar 2008 hatten die Landesregulierungsbehörden eine fast vergleichbar hohe Zahl von Verfahren über die Zulassung zum vereinfachten Verfahren nach der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) durchzuführen, zusätzlich noch mehr als 600 Verfahren nach § 32 Abs. 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 KWKG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a0 - neu - § 3 Abs. 2 KWKG

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 11 Satz 2 - neu - KWKG

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 13 Satz 1 KWKG

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 13 Satz 2 KWKG

7. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 4 Abs. 1 Satz 1 KWKG

8. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 4 Abs. 1 Satz 1a KWKG

9. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 4 Abs. 3a KWKG

10. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 4 Abs. 3a Satz 3 - neu - KWKG

11. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe d - neu - § 4 Abs. 4 KWKG

12. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 5 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 KWKG

13. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 5a Abs. 1 Nr. 2 KWKG

14. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 5a Abs. 1 Nr. 3 KWKG

15. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 7 Abs. 4 Satz 1 KWKG

16. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b und c § 7 Abs. 5 Satz 2, Abs. 6 Satz 3 - neu - KWKG

17. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 7 Abs. 5 Satz 2 KWKG

18. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c § 7 Abs. 6 KWKG

19. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 8 Satz 1 KWKG

20. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 9 Satz 1 KWKG

21. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 9 Satz 5 KWKG

22. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7a Abs. 3 Satz 2, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3 KWKG

23. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 8 KWKG

24. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 64a Abs. 1 Satz 2 EnWG

25. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 65 Abs. 5 - neu - EnWG

26. Zu Artikel 2 Nr. 13, Nr. 14a - neu - § 66 Abs. 3; § 79 Abs. 2 EnWG

27. Zu Artikel 2 Nr. 17 § 110 Abs. 3 EnWG


 
 
 


Drucksache 674/07

... Diese freiwillige Zusammenarbeit stößt jedoch bei Störungen im Stromnetz oder Netzausfällen an ihre Grenzen, weil der Netzbetrieb nicht ausreichend koordiniert ist oder Verbindungen in den Strom- und Gasnetzen fehlen, oder weil es nicht gelingt, gemeinsame technische Standards vorzuschlagen oder zu verabschieden. Daher sollten die Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber aufgefordert werden, ihre Zusammenarbeit in einigen Schlüsselbereichen zu stärken, vor allem in den folgenden Hauptpunkten:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 674/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/55/EG

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 675/07

... Diese freiwillige Zusammenarbeit stößt jedoch bei Störungen im Stromnetz oder Netzausfällen an ihre Grenzen, weil der Netzbetrieb nicht ausreichend koordiniert ist oder Verbindungen in den Strom- und Gasnetzen fehlen, oder weil es nicht gelingt, gemeinsame technische Standards vorzuschlagen oder zu verabschieden. Daher sollten die Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber aufgefordert werden, ihre Zusammenarbeit in einigen Schlüsselbereichen zu stärken, vor allem in den folgenden Hauptpunkten:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.2. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Finanzielle Aspekte

3.4. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbessern des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 417/1/07

... Zur besseren Verstetigung der administrativen Ressourcen der Strom- und Gasnetzbetreiber bei der Vorbereitung der kostenorientierten Anträge sowie bei deren Beratern ist eine zeitversetzte Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenzen im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 2 ARegV erforderlich. Die gleichzeitige Antragstellung für Strom- und Gasnetzentgelte ist insbesondere für Mehrspartenunternehmen, vor allem Stadtwerke, mit einem zeitlich komprimierten, erheblichen Aufwand verbunden, der zu Kostenmehraufwand führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/1/07




1. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ARegV

2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ARegV

3. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 ARegV

4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Satz 1a - neu - ARegV

5. Artikel 1 § 5 Abs. 4 Satz 3 ARegV

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 ARegV

7. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 ARegV

8. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ARegV

9. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 ARegV

10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ARegV

11. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 ARegV

12. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 - neu - ARegV

13. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - * ARegV

14. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - * ARegV

15. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 4a - neu - ARegV

16. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 5 ARegV

17. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 1 ARegV

18. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 8 ARegV

19. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 10 - neu - ARegV

20. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 2a - neu - ARegV

21. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Nr. 4 ARegV

22. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV

23. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 Satz 4 ARegV

24. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV

25. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Satz 4 bis 6, Satz 6a - neu -, Satz 6b - neu - ARegV

26. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 6 Satz 2a - neu - ARegV

27. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 3a - neu - ARegV

28. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 ARegV

29. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 2 bis 4 - neu - ARegV

30. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Nr. 8 ARegV

31. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 1a - neu - ARegV

32. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3 Satz 1, Satz 2, Satz 4 - neu - ARegV

33. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3a - neu - ARegV

34. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 5 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV

35. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 7 Satz 6 ARegV

36. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 2 Satz 1 ARegV

37. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 5 Satz 2, Satz 2a - neu - ARegV

38. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2; Satz 2 Nr. 1, Nr. 2; Satz 3 StromNEV

39. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Nr. 4 StromNEV

40. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - StromNEV

41. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - StromNEV

42. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a1 - neu - § 7 Abs. 6 Satz 1 StromNEV

43. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 32 Abs. 5 StromNEV

44. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2; Satz 2 Nr. 1, Nr. 2; Satz 3 Gas NEV

45. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Nr. 4 GasNEV

46. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - GasNEV

47. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - GasNEV

48. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a1 - neu - § 7 Abs. 6 Satz 1 GasNEV

49. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 18 Abs. 2 Satz 1 GasNEV

50. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 30 Abs. 2 Nr. 10 - neu - GasNEV

51. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 32 Abs. 6 GasNEV


 
 
 


Drucksache 678/07

... Diese freiwillige Zusammenarbeit stößt jedoch bei Störungen im Stromnetz oder Netzausfällen an ihre Grenzen, weil der Netzbetrieb nicht ausreichend koordiniert ist oder Verbindungen in den Strom- und Gasnetzen fehlen, oder weil es nicht gelingt, gemeinsame technische Standards vorzuschlagen oder zu verabschieden. Daher sollten die Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber aufgefordert werden, ihre Zusammenarbeit in einigen Schlüsselbereichen zu stärken, vor allem in den folgenden Hauptpunkten:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Abhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Gründung der Agentur

Artikel 2
Rechtsstellung und Sitz

Artikel 3
Zusammensetzung

Artikel 4
Tätigkeiten der Agentur

Artikel 5
Allgemeine Aufgaben

Artikel 6
Aufgaben im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern

Artikel 7
Aufgaben im Zusammenhang mit den nationalen Regulierungsbehörden

Artikel 8
Sonstige Aufgaben

Artikel 9
Verwaltungsrat

Artikel 10
Aufgaben des Verwaltungsrates

Artikel 11
Regulierungsrat

Artikel 12
Aufgaben des Regulierungsrates

Artikel 13
Direktor

Artikel 14
Aufgaben des Direktors

Artikel 15
Beschwerdeausschuss

Artikel 16
Beschwerden

Artikel 17
Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof

Artikel 18
Haushaltsplan der Agentur

Artikel 19
Gebühren

Artikel 20
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 21
Ausführung und Kontrolle des Finanzplans

Artikel 22
Finanzregelung

Artikel 23
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 24
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 25
Personal

Artikel 26
Haftung der Agentur

Artikel 27
Zugang zu Dokumenten

Artikel 28
Beteiligung von Drittländern

Artikel 29
Sprachenregelung

Artikel 30
Bewertung

Artikel 31
Inkrafttreten und Übergangsmaßnahmen


 
 
 


Drucksache 417/07 (Beschluss)

... Zur besseren Verstetigung der administrativen Ressourcen der Strom- und Gasnetzbetreiber bei der Vorbereitung der kostenorientierten Anträge sowie bei deren Beratern ist eine zeitversetzte Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenzen im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 2 ARegV erforderlich. Die gleichzeitige Antragstellung für Strom- und Gasnetzentgelte ist insbesondere für Mehrspartenunternehmen, vor allem Stadtwerke, mit einem zeitlich komprimierten, erheblichen Aufwand verbunden, der zu Kostenmehraufwand führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ARegV

2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 ARegV

3. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Satz 1a - neu - ARegV

4. Artikel 1 § 5 Abs. 4 Satz 3 ARegV

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 ARegV

6. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ARegV

7. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 ARegV

8. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ARegV

9. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 ARegV

10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 - neu - ARegV

11. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV

12. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 4a - neu - ARegV

13. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 5 ARegV

14. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 1 ARegV

15. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 8 ARegV

16. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 10 - neu - ARegV

17. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 2a - neu - ARegV

18. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Nr. 4 ARegV

19. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV

20. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 Satz 4 ARegV

21. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV

22. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Satz 4 bis 6, Satz 6a - neu -, Satz 6b - neu - ARegV

23. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 6 Satz 2a - neu - ARegV

24. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 3a - neu - ARegV

25. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 ARegV

26. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 2 bis 4 - neu - ARegV

27. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Nr. 8 ARegV

28. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 1a - neu - ARegV

29. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3 Satz 1, Satz 2, Satz 4 - neu - ARegV

30. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3a - neu - ARegV

31. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 5 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV

32. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 7 Satz 6 ARegV

33. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 5 Satz 2, Satz 2a - neu - ARegV

34. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb - neu - § 7 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 bis 4, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3; Abs. 6 Satz 1 ARegV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

35. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb - neu - § 7 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 bis 4, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3, Abs. 6 Satz 1 ARegV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

36. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 18 Abs. 2 Satz 1 GasNEV

37. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 30 Abs. 2 Nr. 10 - neu - GasNEV

38. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 32 Abs. 6 GasNEV


 
 
 


Drucksache 679/07

... Diese freiwillige Zusammenarbeit stößt jedoch bei Störungen im Stromnetz oder Netzausfällen an ihre Grenzen, weil der Netzbetrieb nicht ausreichend koordiniert ist oder Verbindungen in den Strom- und Gasnetzen fehlen, oder weil es nicht gelingt, gemeinsame technische Standards vorzuschlagen oder zu verabschieden. Daher sollten die Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber aufgefordert werden, ihre Zusammenarbeit in einigen Schlüsselbereichen zu stärken, vor allem in den folgenden Hauptpunkten:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 679/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 417/07

... Internationale Erfahrungen mit Anreizregulierungsystemen zeigen, dass in monopolistisch strukturierten Wirtschaftsbereichen wie den Strom- und Gasnetzen bei der Simulation von Wettbewerb durch Einführung einer Anreizregulierung höhere Produktivitätssteigerungen zu realisieren sind als in wettbewerblich organisierten Märkten. In funktionsfähigen Wettbewerbsmärkten zwingen die Marktkräfte die Marktteilnehmer dazu, Produktivitätsfortschritte zu realisieren und die daraus resultierenden Zugewinne in Form niedrigerer Preise an die Kunden weiterzugeben. Die allgemeine Inflationsrate drückt in diesen Märkten die Differenz zwischen der Wachstumsrate der Inputpreise und der Rate des generellen Produktivitätswachstums aus. Im Rahmen der Anreizregulierung der Strom- und Gasnetze ist bei der Bestimmung der Erlösobergrenzen nicht nur zu berücksichtigen, wie ein Netzbetreiber seine individuelle Effizienz gegenüber anderen Netzbetreibern verbessern kann (individuelle Effizienzvorgabe) sondern auch, wie sich die Produktivität der gesamten Branche abweichend von der Gesamtwirtschaft entwickelt. Dies erfolgt durch den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung – ARegV)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Beginn des Verfahrens

Teil 2
Allgemeine Vorschriften zur Anreizregulierung

Abschnitt 1
Regulierungsperioden

§ 3
Beginn und Dauer der Regulierungsperioden

Abschnitt 2
Allgemeine Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen

§ 4
Erlösobergrenzen

§ 5
Regulierungskonto

§ 6
Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenze

§ 7
Regulierungsformel

§ 8
Allgemeine Geldwertentwicklung

§ 9
Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor

§ 10
Erweiterungsfaktor

§ 11
Beeinflussbare und nicht beeinflussbare Kostenanteile

§ 12
Effizienzvergleich

§ 13
Parameter für den Effizienzvergleich

§ 14
Bestimmung der Kosten zur Durchführung des Effizienzvergleichs

§ 15
Ermittlung der Ineffizienzen

§ 16
Effizienzvorgaben

Abschnitt 3
Ermittlung der Netzentgelte

§ 17
Netzentgelte

Abschnitt 4
Qualitätsvorgaben

§ 18
Qualitätsvorgaben

§ 19
Qualitätselement in der Regulierungsformel

§ 20
Bestimmung des Qualitätselements

§ 21
Bericht zum Investitionsverhalten

Teil 3
Besondere Vorschriften zur Anreizregulierung

Abschnitt 1
Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen

§ 22
Sondervorschriften für den Effizienzvergleich

§ 23
Investitionsbudgets

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften für kleine Netzbetreiber

§ 24
Vereinfachtes Verfahren

Abschnitt 3
Pauschalierter Investitionszuschlag

§ 25
Pauschalierter Investitionszuschlag

Abschnitt 4
Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen

§ 26
Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen

Teil 4
Sonstige Bestimmungen

§ 27
Datenerhebung

§ 28
Mitteilungspflichten

§ 29
Übermittlung von Daten

§ 30
Fehlende oder unzureichende Daten

§ 31
Veröffentlichung von Daten

§ 32
Festlegungen oder Genehmigungen der Regulierungsbehörde

§ 33
Evaluierung und Berichte der Bundesnetzagentur

Teil 5
Schlussvorschriften

§ 34
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 7)

Anlage 2
(zu § 10)

Anlage 3
(zu § 12)

Artikel 2
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 3
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Zu Art. 1 Anreizregulierungsverordnung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Regulierungsperioden

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Allgemeine Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Abschnitt 3 Ermittlung der Netzentgelte

Zu § 17

Zu Abschnitt 4 Qualitätsvorgaben

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen

Zu § 22

Zu § 23

Zu Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für kleine Netzbetreiber

Zu § 24

Zu Abschnitt 3 Pauschalierter Investitionszuschlag

Zu § 25

Zu Abschnitt 4 Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen

Zu § 26

Zu Teil 4

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Teil 5

Zu § 34

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 30. April 2007: Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung


 
 
 


Drucksache 673/07

... Diese freiwillige Zusammenarbeit stößt jedoch bei Störungen im Stromnetz oder Netzausfällen an ihre Grenzen, weil der Netzbetrieb nicht ausreichend koordiniert ist oder Verbindungen in den Strom- und Gasnetzen fehlen, oder weil es nicht gelingt, gemeinsame technische Standards vorzuschlagen oder zu verabschieden. Daher sollten die Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber aufgefordert werden, ihre Zusammenarbeit in einigen Schlüsselbereichen zu stärken, vor allem in den folgenden Hauptpunkten:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes.

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/54/EG

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 210/1/05

... gehört ebenfalls zu diesem Bereich. Es ist an Hafenbahnen ebenso wie an örtliche Fernwärme- oder Abwassernetze zu denken. Dasselbe gilt für die Wasserversorgung sowie - in eingeschränktem Maße - für die Nutzung von Strom- und Gasnetzen. Dienstleistungen der Abfallentsorgung zählen ebenfalls hierzu.



Drucksache 402/16 PDF-Dokument



Drucksache 489/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.